Verrechnung von EU-Fördermitteln für einen gerechten Übergang mit nationalen Fördermitteln zum Strukturwandel in Kohleregionen
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Sylvia Gabelmann, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Pascal Meiser, Niema Movassat, Thomas Nord, Victor Perli, Ingrid Remmers, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach der Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/25614 beabsichtigt die Bundesregierung, jene Mittel, die von der Europäischen Union aus dem Just Transition Fonds der Europäischen Union (JTF) nach dem „Vorschlag des Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang“ (Ratsdok. Nr. 5256/20, ergänzt durch Ratsdok. Nr. 8386/20, im Folgenden: „JTF-Verordnung“) zur Unterstützung von Regionen im Strukturwandel hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaftsweise bereitgestellt werden, mit den bereits nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) zugesagten nationalen Strukturhilfen in Höhe von 40 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038 zu verrechnen. Neben dem nach Ansicht der Fragesteller politischen Zündstoff ergeben sich daraus technische Fragen der Verrechnung der nationalen und EU-Mittel.
Die Mitgliedstaaten oder Regionen nach Artikel 7 des oben genannten Vorschlags der JTF-Verordnung sind angehalten, territoriale Pläne für einen gerechten Übergang als Teil der kohäsionspolitischen Programme auszuarbeiten. Diese sollen Grundlage für die Bewilligung der Mittel durch die Kommission sein. Die Vorgehensweise Deutschlands ist den Fragstellerinnen und Fragestellern hier unklar.
Im Ergebnis des Trilogs zur JTF-Verordnung im Dezember 2020 gab es Änderungen am Vorschlagstext, nach denen JTF-Mittel ausdrücklich auch für Großunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Diese Öffnung dürfte nach Ansicht der Fragesteller in den Revieren angesichts beschränkter Mittel insbesondere bei klein- und mittelständischen Firmen Fragen aufwerfen.
Im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg rücken weitere EU-relevante Fragen in den Fokus. So hat die Tschechische Republik aufgrund der Ausbaupläne des laufenden Tagebaus Turów in Polen vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Tschechien wirft Polen vor, gegen die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Prüfung der Umweltverträglichkeit verstoßen zu haben. Zudem sei der Öffentlichkeit der Zugang zu Informationen verwehrt worden. (vgl. „Tschechien beschließt Klage gegen Polen wegen Tagebau Turow“, 23. Februar 2021, www.mdr.de). Der geplante Weiterbetrieb des Tagebaus zieht massive Wasserprobleme in der Region nach sich, zudem werden für die Region Zittau Erdabsenkungen bis zu 1,20 Meter erwartet. Es läge darum nach Ansicht der Fragesteller nahe, wenn sich Deutschland der Klage Tschechiens anschließen würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Verwendung der JTF-Gelder umzugehen, wenn sie diese mit den Mitteln des InvKG verrechnen will?
Verrechnet die Bundesregierung die Mittel, oder ergänzt sie die Förderkulisse um JTF-Gelder und damit verbundene Förderkriterien sowie Adressaten und kürzt im Gegenzug bei den Bundesinvestition und/oder Finanzhilfen an die Länder gemäß InvKG?
Oder wie sollen die Gelder aus dem Just Transition Fund anderweitig abgerufen werden?
Stimmt eine eventuelle Verrechnung der JTF-Gelder mit Mitteln aus dem InvKG mit den EU-rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der JTF-Verordnung überein?
Welche Unterschiede in den Förderrichtlinien bestehen hinsichtlich des Adressatenkreises bei den Bundesprogrammen STARK und KoMoNa im Unterschied zum Just Transition Fund?
Welche Unterschiede hinsichtlich der Förderbereiche bestehen zwischen den Bundesprogrammen STARK und KoMoNa im Unterschied zum Just Transition Fund?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Erarbeitung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang nach Artikel 7 des JTF-Vorschlags der EU-Kommission?
Erfolgt eine Erarbeitung nach den Kohlerevieren, wer erarbeitet und wer stimmt den Inhalt mit wem ab?
Wie werden die Länder einbezogen?
Plant die Bundesregierung, den Zugang zu Finanzmitteln aus dem JTF auch für große Unternehmen zu gewähren?
Wenn ja, nach welchen Kriterien?
Will die Bundesregierung sicherstellen, dass Finanzmittel aus dem JTF vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung stehen?
Falls ja, wie will die Bundesregierung das sicherstellen?
Gab es Treffen der Bundesregierung mit Interessenverbänden, die sich für die Öffnung der Mittelvergabe aus dem JTF für Großunternehmen ausgesprochen haben?
Falls ja, um welche Verbände und um welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung handelte es sich dabei?
Wann, und wo fanden diese Treffen statt?
Wurden bzw. werden weitere Sozialpartner in die Erarbeitung der territorialen Pläne mit einbezogen?
Gab es Treffen der Bundesregierung mit Sozialpartnern?
Falls ja, um welche Sozialpartner und um welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung handelte es sich dabei?
Wann und wo fanden diese Treffen statt?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kompromisslösung, keine fossilen Brennstoffe mit Geldern aus dem JTF zu bezuschussen („exclusion of fossil fuel financing“), eingehalten wird?
Plant die Bundesregierung, Tschechien als Streitbeihelferin vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Ausbaupläne des polnischen Energiekonzerns PGE (mehrheitlich in polnischem Staatsbesitz) beizutreten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie gedenkt die Bundesregierung andernfalls die Zittauer Region vor den nach Ansicht der Fragesteller zu erwartenden massiven Umweltauswirkungen zu schützen?
Inwieweit unterstützt oder organisiert die Bundesregierung den länderübergreifenden Austausch mit Polen und Tschechien, um den Ausstieg aus dem Braunkohlebergbau in der europäischen Grenzregion Lausitz in einen gemeinsamen Strukturwandelprozess zu überführen?