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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschlüsse und Kündigungen von Versicherungsverträgen für private Pflegevorsorge

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.04.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2819901.04.2021

Abschlüsse und Kündigungen von Versicherungsverträgen für private Pflegevorsorge

der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die soziale Pflegeversicherung ist bislang als Teilleistungsversicherung konzipiert. Sie gewährt pauschale Leistungen, deren Höhe abhängig ist vom Pflegegrad – aber unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Um diese Lücken zu verringern oder zu schließen, können private Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen werden. Die Stiftung Warentest rät hierbei: „Eine solche Versicherung hat nur Sinn, wenn jemand so wohlhabend ist, dass er die Beiträge auf Dauer zahlen kann. […] Falls Sie kündigen müssen, verlieren Sie den Schutz und das gezahlte Geld.“ (Finanztest 5/2013, S. 71, ähnlich: Finanztest 11/2017, S. 81 sowie Finanztest 2/2020, S. 83).

Tatsächlich sind die Beiträge privater Pflegevorsorgeprodukte in den letzten Jahren stark gestiegen, es ist die Rede von einer „Beitragsexplosion“ (https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/private-pflegeversicherung-beitragsexplosion-bei-policen-das-koennen-betroffene-tun-1029534513).

Über die Stärke dieser Beitragsanstiege konnte die Bundesregierung auf eine erste Kleine Anfrage hin keine genauen Angaben machen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22944). Jedoch gab es Hinweise, dass die Kündigungen solcher Verträge in den letzten Jahren stark zugenommen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Anbieter bieten nach Kenntnis der Bundesregierung seit welchem Jahr Verträge für Pflegekostenversicherungen, und welche Anbieter bieten seit welchem Jahr Verträge für Pflegerentenversicherungen an?

2

Wie viele Abschlüsse und wie viele Kündigungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in jeweils jedem Jahr seit dem jeweils ersten Angebot für

a) Pflegetagegeldversicherungen

b) Pflegekostenversicherungen

c) Pflegerentenversicherungen

(bitte wenn möglich für die einzelnen Bundesländer und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

In welchem Monat liegen diese Zahlen aus dem jeweiligen Vorjahr jeweils vor?

3

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Beiträge der in Frage 2 genannten Versicherungsprodukte?

4

In welchem Jahr haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Anbieter die Beiträge erhöht (bitte nach den in Frage 2 genannten Versicherungsprodukten aufschlüsseln; für das Jahr 2020 bitte jeweils den Monat der Beitragsanpassung mit angeben)?

5

Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung für jedes einzelne Jahr die Kündigungsraten für die in Frage 2 erfragten Versicherungsprodukte dar (Änderungskündigungen bitte gesondert ausweisen)?

6

Was genau gilt dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils als Kündigung, und was gilt nur als Änderung des Vertrags?

7

Welche Länge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Laufzeiten der gekündigten Verträge der jeweils in Frage 2 genannten Produkte?

8

Wie alt waren die kündigenden Personen im Durchschnitt entsprechend der in Frage 2 genannten Produkte?

9

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kündigung eines in Frage 2 genannten Produkts bereits eingezahlten Beiträge für Unternehmensgewinne, zur Beitragsstabilisierung der verbleibenden und ggf. hinzukommenden Versicherungsnehmerinnen bzw. Versicherungsnehmern oder für andere Zwecke verwendet?

10

Wie viele vorübergehend beitragsfrei gestellte Verträge gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bei den in Frage 2 genannten Versicherungsprodukten in den letzten fünf Jahren mit verfügbaren Daten (bitte auch nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

11

Wie viele auf Wunsch von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vorgenommenen Verminderungen des Tarifs (und damit der verschiedenen Leistungen) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bei den in Frage 2 genannten Versicherungsprodukten in den letzten fünf Jahren mit verfügbaren Daten (bitte auch nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

12

Welche Versicherer von den unter Frage 2 genannten Versicherungsprodukten boten ihren Kundinnen und Kunden an, infolge von etwaigen Zahlungsengpässen durch die Corona-Pandemie Beitragszahlungen für die Police aufzuschieben (z. B. Beitragsstundung), und welche Versicherer entschieden solche Anfragen seitens der Kundinnen und Kunden positiv (bitte jeweils nach Produkten wie in Frage 2 und nach Zahl der insgesamt ermöglichten Zahlungsaufschiebungen aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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