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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Auswirkungen der WTO-Gespräche zu E-Commerce auf europäische und globale digitale Teilhabe, Datenschutz und die digitale Wirtschaft
(insgesamt 40 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
07.05.2021
Antwortdauer
31 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2826106.04.2021
Auswirkungen der WTO-Gespräche zu E-Commerce auf europäische und globale digitale Teilhabe, Datenschutz und die digitale Wirtschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Dröge, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Anja
Hajduk, Dieter Janecek, Dr. Anna Christmann, Sven-Christian Kindler, Beate
Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Franziska Brantner, Britta
Haßelmann, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Filiz Polat und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen der WTO-Gespräche zu E-Commerce auf europäische und globale
digitale Teilhabe, Datenschutz und die digitale Wirtschaft
Die Digitalisierung hat die Weltwirtschaft seit Beginn des Jahrhunderts
grundlegend verändert. Die sieben größten Digitalkonzerne Facebook, Alphabet
(Google), Amazon, Microsoft und Apple aus den USA und Alibaba und Tencet
aus China gehören nicht nur zu den wertvollsten Unternehmen der Welt,
sondern prägen durch ihre Dienste politische Meinungsbildung, den Zugang zu
digitalen Märkten und auch die wirtschaftliche Entwicklung des Globalen
Südens.
Ein entscheidender Teil der Digitalwirtschaft wird durch digitalen Handel
bestimmt. 1998 definierte die Welthandelsorganisation (WTO) elektronischen
Handel oder E-Commerce als „Produktion, Distribution, Marketing, Verkauf
oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen mit elektronischen Mitteln“
(vgl. https://www.wto.org/english/thewto_e/minist_e/mc11_e/briefing_notes_e/
bfecom_e.htm, WT/L/274, 1).
Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) fallen unter diese Definition sowohl Online-Bestellungen, die
Angebote von Marktplattformen wie Amazon, Airbnb oder Ebay, als auch die
Datennutzungen von Plattformunternehmen wie Google oder Facebook (https://uncta
d.org/meetings/en/Contribution/dtl_eWeek2017co4-oecd_en.pdf). Aktuell wird
der digitale Handel global von wenigen großen Unternehmen vor allem aus den
USA und China bestimmt.
Seit 2019 führen zahlreiche Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation, deren
Anzahl inzwischen auf 86 Staaten angewachsen ist, Gespräche über die
Gestaltung von E-Commerce im Rahmen eines plurilateralen Abkommens (Joint
Statement Initiative, JSI).
Der bisher bekannte Stand der Verhandlungen hat nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller Sorgen genährt, dass die Regelungen in dem
Abkommen die Bemühungen der EU-Kommission beeinträchtigen könnten, die
europäische Digitalwirtschaft unabhängiger und damit souveräner von den bislang
dominanten Plattformen zu machen. Das betrifft auch die demokratische
Kontrolle und Überprüfbarkeit von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (KI).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28261
19. Wahlperiode 06.04.2021
Inzwischen ist aus den Verhandlungen bekannt geworden, dass die an dem
Handelsabkommen beteiligten Länder nur noch unter bestimmten
Voraussetzungen ausländischen Unternehmen Auflagen machen dürfen, Daten in dem
Land zu speichern, in dem sie erhoben wurden.
Seit längerem äußern zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure und die
Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) unter
anderem die Sorge, eine übereilte Liberalisierung des digitalen Handels könne
negative Auswirkungen auf den Aufbau der Digitalwirtschaft im Globalen Süden
haben (https://uncatd.org/en/PublicationsLibrary/gdse-cidc2017d3_en.pdf).
Zudem befürchtet die UNCTAD, dass ein plurilaterales Abkommen auf Ebene
der WTO nicht hinreichend anpassungsfähig für den digitalen Sektor und seine
Regulierung ist, der sich dynamisch verändert und stark von disruptiven
Innovationen geprägt ist (vgl. https://unctad.org/news/should-digitally-delivered-pro
ducts-be-exempted-customs-duties).
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen über die Auswirkungen eines
plurilateralen Abkommens zum E-Commerce auf Verbraucherinnen und
Verbraucher, den Grundrechts- und Datenschutz und die digitale Wirtschaft in
Deutschland, Europa und auf globaler Ebene.
Wir fragen die Bundesregierung:
Vereinbarkeit nationaler und europäischer Initiativen mit der Joint Statement
Initiative
1. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Sorge, dass ein
plurilaterales Abkommen zu E-Commerce, wie es derzeit verhandelt wird, den
politischen Handlungsspielraum von Rechtsakten wie der EU-
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie aktuellen Initiativen wie dem Digital
Services Act (DSA), dem Digital Markets Act (DMA), der E-Privacy-
Richtlinie, dem Data-Governance-Act und Bestrebungen zum Aufbau
digitaler Dateninfrastrukturen wie beispielsweise GAIA-X nachhaltig
einschränkt oder gar widerstrebt?
Welche Bereiche wären nach Ansicht der Bundesregierung besonders
betroffen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
ggf. Widersprüche aufzulösen?
2. Wie bewertet die Bunderegierung die Vereinbarkeit der Vorgaben in einem
plurilateralen Abkommen zu E-Commerce mit den Zielen der genannten
Initiativen?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Vorgaben in
einem plurilateralen Abkommen zu E-Commerce mit „2030 Digital
Compass: the European way for the Digital Decade“ (COM(2021) 118) und
„Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020) 67), mit denen
der digitalen Wandel in Europa mit digitaler Souveränität gestaltet werden
soll?
4. Teilt die Bundesregierung die Sorge der UNCTAD bezüglich der
mangelnden Anpassungsfähigkeit plurilateraler Abkommen an dynamische und
disruptive Veränderungen im digitalen Sektor, und wenn ja, inwiefern?
5. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass es Ländern, die an dem
Abkommen beteiligt sind, zukünftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen
ausländischen Unternehmen Auflagen machen dürfen, Daten in dem Land
zu speichern, in dem sie erhoben wurden und sich hierdurch gravierende
Nachteile für den Grundrechts- und Datenschutz der Nutzerinnen und
Nutzer ergeben könnten, und wenn ja, inwiefern?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der UNCTAD zur
Benachteiligung der Digitalwirtschaft im Globalen Süden durch eine Liberalisierung
des digitalen Handels und der Manifestierung von Abhängigkeiten von
wenigen proprietären Diensteanbietern, und wenn ja, inwiefern?
7. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Interessen der LDCs (Least Developed Countries) in den
Verhandlungen angemessen berücksichtigt werden, vor dem Hintergrund, dass
nur drei LDCs Teil der Joint Statement Initiative sind, und was hält die
Bundesregierung für eine solche angemessene Berücksichtigung der
Interessen des Globalen Südens?
8. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft in der WTO, um dieser laut UNCTAD ungleichen
Verteilung beim Handel mit digitalen Gütern entgegenzuwirken?
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss eines plurilateralen
Abkommens auf WTO-Ebene auf den Aufbau
a) digitaler Infrastrukturen und Dienste sowie der Digitalwirtschaft in
Deutschland,
b) digitaler Infrastrukturen und Dienste sowie der Digitalwirtschaft in der
EU,
c) digitaler Infrastrukturen und Dienste sowie der Digitalökonomie von
Schwellen- und Entwicklungsländern?
10. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass bestimmte Regelungen im
Abkommen bestehende Marktmachtkonzentrationen auf digitalen Märkten
verstärken und damit den Wettbewerb in diesem Bereich weiter schwächen
könnten, und wenn ja, durch welche Regelungen besteht die Gefahr?
11. Für welche konkreten Regelungen im Abkommen setzt sich die
Bundesregierung ein, um sicherzustellen, dass das Abkommen den Wettbewerb
auf digitalen Märkten stärkt und bestehende Marktmachtkonzentrationen
nicht weiter erhöht?
12. Können nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung einzelne
Regelungen im Abkommen Auswirkungen auf das europäische oder deutsche
Wettbewerbsrecht haben?
Wie wirken sich die Regelungen auf das „GWB-Digitalisierungsgesetz“
(10. GWB-Novelle) und den Vorschlag der EU-Kommission zum Digital
Markets Act (DMA) aus?
13. Können nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung einzelne
Regelungen im Abkommen Auswirkungen auf Wettbewerbsrechtsnormen
von Entwicklungs- und Schwellenländern haben, wie beispielsweise die
Vorschrift einer strukturellen Trennung von Plattform und
Eigenmarkengeschäft für ausländische Online-Marktplätze in Indien (https://dipp.gov.in/si
tes/default/files/pn2_2018.pdf)?
Datensouveränität/Datenlokalisierung
14. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen und/
oder im Rat der EU zum Thema lokale Datenspeicherung (d. h. Auflagen
für ausländische Dienstleister für Informations- und
Kommunikationstechnologie, ihre Daten vor Ort zu speichern), insbesondere in Ländern des
Globalen Südens?
a) Hat die Bundesregierung Vorstöße zu dieser Position außerhalb des
europäischen Mandates gemacht?
b) Wie reagiert die Bundesregierung auf konkrete Vorstöße von Ländern
des Globalen Südens, wie Nigeria oder Indien, die Initiativen für lokale
Datenspeicherung zum Aufbau einer eigenen Digitalwirtschaft und
zum Datenschutz vorantreiben?
c) Bewertet die Bundesregierung die Datensouveränität von Ländern des
Globalen Südens als legitimierte Begründung für
Lokalisierungsauflagen?
15. Teilt die Bunderegierung die Bedenken der UNCTAD (s. o.) sowie
zahlreicher Entwicklungs- und Schwellenländer hinsichtlich des Verbots von
Lokalisierungsauflagen (bitte begründen)?
16. Welche Potentiale sieht die Bundesregierung in den WTO-Verhandlungen
zu E-Commerce, eine demokratische Digitalisierung in Ländern des
Globalen Südens zu ermöglichen und eine Überwachung der lokalen
Bevölkerung, insbesondere durch autoritäre Regierungen, zu verhindern?
17. Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit Entwicklungsländer, insbesondere LDCs, dabei, ihre Belange
und Interessen in die JSI-Verhandlungen einzubringen?
Datenschutz
18. Welche Verhandlungsoptionen sieht die Bundesregierung im Bereich des
Grundrechte- und Datenschutzes in den E-Commerce-Verhandlungen der
WTO, vor dem Hintergrund der stark unterschiedlichen
Regulierungsansätze der an der JSI beteiligten Staaten, und welche Position vertritt die
Bundesregierung konkret in den Verhandlungen und/oder im Rat der EU?
19. Wird oder wurde in den Verhandlungen eine Ausklammerung der Themen
Datenflüsse und Datenschutz diskutiert, um das europäische
Regulierungsniveau zu schützen, bzw. würde die Bundesregierung dies als sinnvoll
erachten?
20. Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf an der Position der EU-
Kommission zum Thema Datenflüsse und Datenschutz (https://trade.ec.europ
a.eu/doclib/html/157130.htm), und wenn ja, welchen konkret?
21. Ist der Bundesregierung das Nonpaper zum Thema Datenflüsse und
Datenschutz, das einige Mitgliedstaaten wie etwa die Niederlande, Dänemark,
Italien, Polen und Portugal im Dezember 2020 formuliert haben, bekannt,
und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung gegenüber den verfassenden Mitgliedstaaten oder
im Rat der EU dazu Position bezogen, und wenn ja, welche?
Algorithmenregulierung
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der EU in den
Verhandlungen zur Nicht-Offenlegung von Software-Quellcodes (mit einzelnen
Ausnahmeregelungen), und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese
Position die europäische Algorithmenregulierung und
Algorithmentransparenz einschränken könnte, wie es etwa ein Rechtsgutachten der Universität
Amsterdam beschreibt (https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/
2021/01/21/21-01-26_study_ai_and_trade.pdf)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der EU zur Nicht-
Offenlegung von Software-Quellcodes mit Blick auf die
a) europäische Regulierungshoheit hinsichtlich von EU-Entwürfen zur
Algorithmenregulierung (KI-Weißbuch, Digital Services Act usw.),
b) Abschlussberichte der von der Bundesregierung eingesetzten
Datenethikkommission sowie der -Enquetekommission Künstliche
Intelligenz des Deutschen Bundestages und entsprechende Forderungen, den
Quellcode von Software zu deren Überprüfbarkeit öffentlich zu
machen?
24. Inwieweit war die Bundesregierung an der Ausarbeitung der Position der
Europäischen Kommission zum Software-Quellcode beteiligt, und welche
Position hat sie dabei eingenommen?
25. Wurden vonseiten der Bundesregierung im Vorfeld Expertinnen und
Experten angehört, um eine fundierte Bewertung abgeben zu können, und
wenn ja, welche?
26. Hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Folgenabschätzung zu den Textvorschlägen zum Thema Quellcode
gemacht?
Verbraucherschutz
27. Welche Aspekte des digitalen Verbraucherschutzes sollten nach Meinung
der Bundesregierung im Rahmen der E-Commerce-Verhandlungen
festgelegt werden, und welche Position hat sie dazu in den JSI-Verhandlungen
und/oder im Rat der EU bezogen?
28. Welche Kooperation zwischen Regulierungs- und
Verbraucherschutzbehörden und Verbraucherschutzorganisationen (vor allem im Bereich
Produktsicherheit) soll nach Meinung der Bundesregierung im Rahmen des E-
Commerce-Abkommens festgeschrieben werden?
29. Wie bewertete die Bundesregierung die Vereinbarkeit eines plurilateralen
Abkommens zu E-Commerce mit bereits bestehenden europäischen
Verbraucherschutzregelungen, wie beispielsweise die durch die sogenannte
Modernisierungsrichtlinie Verbraucherschutz (Richtlinie (EU) 2019/2161)
vorgegebenen Transparenzregelungen für Online-Plattformen?
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit eines plurilateralen
Abkommens mit dem Ziel, im europäischen Digital Services Act weitere
Regelungen für Online-Plattformen hinsichtlich des Verbraucherschutzes,
beispielsweise zum Schutz vor unsicheren, schädlichen oder gefälschten
Produkten, zu verankern?
31. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Verhandlungsstand beim
Thema Verbraucherschutz?
a) Auf welche Punkte konnte sich nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits geeinigt werden?
b) Auf welche Punkte wurde sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit noch nicht geeinigt, und weshalb?
Transparenz
32. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Gespräche der
Bundesregierung oder der EU-Kommission im Kontext der JSI-Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern von Digitalunternehmen oder von diesen
finanzierten Stiftungen aus
a) China,
b) UK,
c) USA,
d) Europa?
33. Inwiefern informiert die Bundesregierung Stakeholder aus
Nichtregierungsorganisationen und der Wirtschaft über den Fortgang der
Verhandlungen?
Institutionalisierung und rechtliche Struktur des Abkommens
34. Wurde sich in den Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits darüber verständigt, ob das Verhandlungsergebnis der JSI als
Abkommen innerhalb oder außerhalb der WTO definiert werden soll, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Frage?
35. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Abkommen als WTO-
internes Abkommen verabschiedet wird?
36. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die
Meistbegünstigungsklausel (MFN) des Abkommens, falls das Abkommen als WTO-internes
Abkommen definiert werden wird,
a) nur für die Vertragsparteien gelten sollte (wie beispielsweise beim
Government Procurement Agreement),
b) für alle WTO-Mitgliedstaaten gelten sollte (wie beispielsweise beim
Informations-Technologie-Abkommen (ITA) von 1998)?
37. Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Kompatibilität des
Abkommens mit der WTO sichergestellt werden, falls die JSI als
plurilaterales Abkommen außerhalb der WTO definiert wird?
38. Wie bewertet die Bundesregierung die von Indien und Südafrika
geäußerten Bedenken, dass eine Institutionaliserung des Abkommens außerhalb
der WTO den multilateralen Ansatz der WTO unterminieren könnte
(https://docs.wto.org/dol2fe/Pages/FE_Search/FE_S_S009-DP.aspx?langu
age=E&CatalogueIdList=271385,271123,271099,270915,270526,270394,
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ash=&HasEnglishRecord=True&HasFrenchRecord=True&HasSpanishRe
cord=True)?
39. Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der UNCTAD, bei den
Verhandlungen die Auswirkungen des Abkommens auf Nicht-
Teilnehmerstaaten im Sinne eines Special-Different-Treatment (SDT) mitzudenken
(https://unctad.org/webflyer/what-stake-developing-countries-trade-negoti
ations-e-commerce)?
40. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der UNCTAD beim JSI die
SDT-Variante anzuwenden, wie sie für die Umsetzung des Trade
Facilitation Agreement gilt (bitte begründen)?
Berlin, den 23. März 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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