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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von raumlufttechnischen Anlagen und mobilen Lüftungsgeräten  

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

19.04.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2828806.04.2021

Förderung von raumlufttechnischen Anlagen und mobilen Lüftungsgeräten

der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und den allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch der Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Intensives, fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener Viren und senkt damit das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) versorgen Räume mit Frisch- und Umluft und können somit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten. Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. So kann beispielsweise die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage gefördert werden. Auch die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Steuerung der Anlage wird gefördert. Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100 000 Euro pro Anlage. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Gleichzeitig haben Atmosphärenforscher der Goethe-Universität Frankfurt herausgefunden, dass Luftreiniger der Filterklasse HEPA (H13) die Aerosolkonzentration in einem Klassenzimmer in einer halben Stunde um 90 Prozent senken können. Weil damit das Risiko einer Aerosolinfektion mit dem SARS-CoV-2-Virus deutlich verringert wird, empfehlen die Wissenschaftler das Aufstellen entsprechender Luftreiniger in Klassenräumen. Die Lärmbelastung durch den Reiniger beurteilten Schüler und Lehrer überwiegend als nicht störend (vgl. https://aktuelles.uni-frankfurt.de/forschung/studie-zeigt-luftreiniger-beseitigen-90-prozent-der-aerosole-in-schulklassen/). Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine wissenschaftliche Studie der Universität der Bundeswehr in München: Sie hat ergeben, dass Geräte mit Filtern der Klasse H13 und H14 eine sinnvolle technische Lösung sind, um in Schulen und Büros die Infektionsgefahr durch Aerosole zu verringern. Zusätzlich muss aber ausreichend gelüftet werden, um Schadstoffbelastungen zu entfernen und CO2-Konzentrationen zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es mobile Filtertechnologien am Markt, die gute Ergebnisse bei der Lufthygiene bewirken, aber derzeit nicht förderfähig im Sinne des COVID-19-Schutzes sind, gleichzeitig aber national wie international zum Einsatz kommen (vgl. https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Allgemeines/Forschungsergebnisse-zur-Reduktion-der-Virenlast-in-Räumen.jsp?shortcut).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Anträge wurden bisher im Programm der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gestellt?

2

Auf welches Volumen kommt die bisherige Genehmigung von Anträgen und Auszahlung von Fördermitteln?

3

Welche Projekte wurden bisher damit gefördert (bitte nach Bundesländern, Körperschaften, Bestimmungsbauten aufschlüsseln)?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, auch die Förderung von mobilen Luftreinigern in einem besonderen Programm zu fördern?

Wenn nein, warum nicht?

5

Gibt es in der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche weiteren über die Filterklasse HEPA (H13) hinausgehenden Technologien einen ähnlichen oder sogar besseren Wirkungsgrad haben?

Wenn ja, welche Technologien sind das?

6

Welche Kriterien bzw. Zertifizierungen sind bisher ausschlaggebend, um eine Förderung von mobilen Filtertechnologien zuzulassen, und könnten weitere, wie z. B. die des IFA (Institut für Arbeitssicherheit) oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), mit berücksichtigt werden?

7

Sind der Bundesregierung weitere Studien über alternative Luftreiniger bekannt, bzw. plant sie, eigene Studien über den Wirkungsgrad von Luftreinigern sowohl der Filterklasse HEPA (H13) als auch weiterer am Markt befindlicher Technologien zu erstellen oder zu beauftragen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz von Luftreinigern sowohl der Filterklasse HEPA (H13) als auch weiterer am Markt befindlicher Technologien in öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Behörden) bzw. privaten Gebäuden (Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume)?

9

Weshalb werden derzeit insbesondere auch UV-C-Sterilisationsanlagen weder auf Bundesebene noch – nach Kenntnis der Bundesregierung – auf Länderebene in Förderprogramme für Lüftungsanlagen aufgenommen?

10

Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Nachweise über den ausreichenden Wirkungsgrad von UV-C-Lüftungsanlagen vor?

Wenn nein, hat die Bundesregierung eine wissenschaftliche Studie dazu in Auftrag gegeben?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen und Tests, dass UV-C-Systeme zu einer starken Reduktion der Virenkonzentration führen (vgl. https://zeitung.faz.net/faz/unternehmen/2021-03-03/16d0071d44f9fedeba4c7dbd6b0545ee/), und sind in naher Zukunft Änderungen hinsichtlich der Förderung der UV-C-Technik angedacht?

Berlin, den 24. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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