Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhrlieferungen und elektronisches Selbstabfertigungssystem
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Von der Möglichkeit der Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr nach § 6 Absatz 3a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) machen Reisende in Deutschland regen Gebrauch, insbesondere in der Grenzregion zur Schweiz. Nach Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/18322) hat der deutsche Zoll im Jahr 2019 21,9 Millionen Ausfuhrkassenzettel (AKZ) abgefertigt, auf welchen die Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union bestätigt wird. Das zeigt, dass Deutschland eine der beliebtesten europäischen Destinationen für den Einkaufstourismus ist. Davon profitieren nicht nur Einzelhändler, sondern gerade auch die Gastronomie und Hotellerie. Das trifft in besonderem Maße auf die Gebiete in Grenznähe zur Schweiz zu, aber auch auf die Städte im Einzugsgebiet der großen Flughäfen. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. Nummer 48, S. 2451, vom 17. Dezember 2019) wurde eine Bagatellgrenze von 50 Euro festgelegt, bis zu der Warenlieferungen nicht mehr als umsatzsteuerbefreite Ausfuhrlieferungen behandelt werden.
Die Effekte der Einführung dieser Grenze lassen sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Handel und Tourismus derzeit nicht zuverlässig erfassen. Laut der aktuellen Fassung des § 6 Absatz 3a UStG soll die Wertgrenze jedoch mit Ablauf des Jahres, in dem Ausfuhr- und Abnehmernachweise elektronisch erteilt werden, außer Kraft treten. Bis wann ein solches elektronisches Selbstabfertigungssystem implementiert wird, ist jedoch nach wie vor unklar. Gleichzeitig haben die Fragesteller Hinweise auf Überlegungen, unabhängig von der Einführung des elektronischen Selbstabfertigungssystems die Wertgrenze bis zur nach der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie möglichen Höchstgrenze von 175 Euro zu erhöhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie lange ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Ausfuhrkassenzettel?
Wie viel Arbeitszeit geht nach Erkenntnissen der Bundesregierung durch die manuelle Abfertigung der Ausfuhrkassenzettel insgesamt verloren?
Welche Zeitersparnis sieht die Bundesregierung durch die Einführung des elektronischen Selbstabfertigungssystems vor?
In welchem Entwicklungsstand befindet sich das Selbstabfertigungssystem zur Umsatzsteuerrückerstattung?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Definition, Implementierung und Fertigstellung des Systems?
Plant die Bundesregierung, betroffene und interessierte Gruppen wie Vertreter von Zoll, Einzelhandel, Tourismus und Flughäfen bei der Definition der Spezifikationen des elektronischen Selbstabfertigungssystems einzubinden, bzw. hat sie das bereits getan?
a) Welche Gruppen plant sie ggf. auf welche Weise einzubinden, bzw. welche Gruppen hat sie auf welche Weise eingebunden?
b) Falls die Bundesregierung eine Einbindung dieser Gruppen nicht plant, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, dass das elektronische Selbstabfertigungssystem bundesweit zum Einsatz kommt, oder lediglich im deutschschweizerischen Grenzverkehr?
a) Falls das System nicht bundesweit zum Einsatz kommen soll, warum nicht?
b) Falls das System bundesweit zum Einsatz kommen soll, berücksichtigt die Bundesregierung die besonderen Anforderungen – wie Mehrsprachigkeit und die Vielzahl von Erst- und Einmalnutzern – von Flughäfen an ein solches System?
Wie lautet die aktuellste Kostenschätzung der Bundesregierung für die Planung, Entwicklung und den Betrieb des Systems?
Plant die Bundesregierung, das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ-Bund) mit der Entwicklung und Umsetzung des elektronischen Selbstabfertigungssystems zu beauftragen oder den Auftrag extern zu vergeben?
Plant die Bundesregierung, die Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten mit elektronischen Selbstabfertigungssystemen bei der Entwicklung zu berücksichtigen?
a) Falls ja, auf welche Weise?
b) Falls nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, bereits bestehende elektronische Selbstabfertigungssysteme anderer EU-Staaten in Deutschland zu implementieren? Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen?
Plant die Bundesregierung, dass das deutsche Selbstabfertigungssystem mit den Systemen anderer EU-Mitgliedstaaten kompatibel sein wird?
a) Falls ja, wie möchte die Bundesregierung die Kompatibilität gewährleisten?
b) Falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, eine Interoperabilität des deutschen elektronischen Selbstabfertigungssystems mit den Systemen anderer EU-Mitgliedstaaten dergestalt zu gewährleisten, dass Einkäufe in deutschen Geschäften, die über einen anderen EU-Staat ausgeführt werden über die dortigen elektronischen Selbstabfertigungssysteme zur Erteilung der Ausfuhrbestätigung digital verarbeitet werden können?
a) Falls ja, wie wird die Bundesregierung das gewährleisten?
b) Falls nein, warum sind keine Vorkehrungen dafür geplant?
Plant die Bundesregierung, eine Interoperabilität des deutschen elektronischen Selbstabfertigungssystems mit den Systemen anderer EU-Mitgliedstaaten dergestalt zu gewährleisten, dass elektronische Ausfuhrbestätigungen auch für Reisende ausgestellt werden können, die in anderen EU-Staaten Waren gekauft haben und über Deutschland aus der EU ausreisen?
a) Falls ja, wie wird die Bundesregierung das gewährleisten?
b) Falls nein, warum sind keine Vorkehrungen dafür geplant?
Wird die Bedienung des Selbstabfertigungssystems durch die Reisenden nach Planungen der Bundesregierung in anderen Sprachen als Deutsch möglich sein, und wird es nach Planungen der Bundesregierung einen Support für Reisende in anderen Sprachen als Deutsch geben?
a) Falls Bedienung und Support in anderen Sprachen als Deutsch ermöglicht werden sollen, in welchen Sprachen?
b) Falls Bedienung und Support nicht in anderen Sprachen als Deutsch ermöglicht werden sollen, warum nicht?
Welche technischen Anforderungen bezüglich Hard- und Software werden gemäß Planungen der Bundesregierung für das elektronische Selbstabfertigungssystem an den Handel gestellt?
Wie viel Zeit plant die Bundesregierung dem Einzelhandel zur Umstellung auf das elektronische Selbstabfertigungssystem zu geben?
Plant die Bundesregierung, das manuelle Verfahren der Umsatzsteuerrückerstattung auch nach der Implementierung des elektronischen Selbstabfertigungssystems weiter zu betreiben? Falls ja, für welchen Zeitraum?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Händler Tax-Free-Transaktionen über das elektronische Selbstabfertigungssystem schnellstmöglich und zu möglichst geringen Kosten ausstellen können?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das elektronische Selbstabfertigungssystem gerade auch kleine Unternehmen nicht mit übermäßigen Kosten und übermäßigem Aufwand belastet?
Wie schnell nach der Transaktion wird nach Planungen der Bundesregierung die Beantragung einer Ausfuhrbestätigung über das elektronische Selbstabfertigungssystem möglich sein?
Wie schnell nach Erteilung einer Ausfuhrbestätigung über das elektronische Selbstabfertigungssystem wird nach Planungen der Bundesregierung der Händler bzw. der Dienstleister zur Abwicklung von Umsatzsteuererstattungen informiert, dass diese vorliegt?
Welche Daten der Reisenden wird das Selbstabfertigungssystem zur Erteilung einer elektronischen Ausfuhrbestätigung nach Planungen der Bundesregierung verlangen?
Welche Transaktionsdaten wird das Selbstabfertigungssystem zur Erteilung einer elektronischen Ausfuhrbestätigung nach Planungen der Bundesregierung verlangen?
Sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass Händler im Zuge des elektronischen Selbstabfertigungssystems dem Zoll Kunden- bzw. Transaktionsdaten direkt melden müssen? Falls ja, welche Daten wird dies konkret betreffen?
Sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass Händler im Zuge des Elektronischen Selbstabfertigungssystems Adressen der Kunden erfassen müssen?
Sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass sich Reisende zur Nutzung des Selbstabfertigungssystems vorab registrieren müssen? Falls ja, welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung zu treffen, damit Reisende im Vorfeld davon erfahren?
Sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass Reisende zur Nutzung des elektronischen Selbstabfertigungssystems eine App herunterladen müssen? Falls ja, welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung zu treffen, damit Reisende im Vorfeld davon erfahren?
Sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass sich Händler zu Nutzung des elektronischen Selbstabfertigungssystems registrieren müssen?
Plant die Bundesregierung die Einführung des elektronischen Selbstabfertigungssystems unabhängig von der Evaluation der seit 2020 geltenden Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen nach § 6 Absatz 3a Nr. 3 UStG von 50 Euro?
Strebt die Bundesregierung eine Erhöhung der Wertgrenze an, unabhängig von der Einführung eines elektronischen Selbstabfertigungssystems? Falls ja, auf welche Höhe?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einer Erhöhung der aktuellen Wertgrenze?