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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.05.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514322.04.2021

Beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021

der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG 2021) in Kraft getreten. Nach § 105 EEG 2021 stehen die Bestimmungen des Gesetzes unter Vorbehalt und dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nach Maßgabe dieser Genehmigung angewendet werden. Diese beihilferechtliche Genehmigung ist bislang nicht erfolgt. Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission dazu laufen (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/EEG-2021/faq-beihilferechtlichen-genehmigung-eu-kommission.html). Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat dazu ein Schreiben der zuständigen Generaldirektion Wettbewerb vom 31. März 2021 veröffentlicht (https://www.bee-ev.de/fileadmin/Publikationen/Sonstiges/Reply_letter_to_German_Renewable_Energy_Federation_DE.pdf) und wirft der Bundesregierung vor, nicht alle für die Bewertung notwendigen Informationen vorgelegt zu haben (vgl. https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/bundesregierung-verzoegert-eeg-genehmigung).

Gleichzeitig hat die zuständige Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1. Februar 2021 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land und zum 1. März 2021 für Biomasse nach den Bestimmungen des neuen EEG 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse sind bislang nicht veröffentlicht, was nach Ansicht der Fragesteller zu erheblichen Unsicherheiten für die Marktakteure führt. Laut § 28 Absatz 6 EEG 2021 muss die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land zum nächsten Gebotstermin am 1. Mai 2021 reduzieren, wenn die vorherige Ausschreibung unterzeichnet war.

Mit der Annahme des EEG 2021 hat der Deutsche Bundestag außerdem auf Initiative der Koalitionsfraktionen die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, noch im ersten Quartal 2021 Vorschläge zur erneuten Änderung des EEG zu machen (vgl. S. 6 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/25302. Entsprechende Vorschläge der Bundesregierung liegen bislang nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wann, und in welcher Form werden die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergie an Land für Februar 2021 und für Biomasse für März 2021 veröffentlicht?

2

Ab wann können die Bieter mit planbaren und belastbaren Ergebnissen rechnen?

3

Welche Konsequenzen hat die ausstehende Veröffentlichung der Ergebnisse für die bezuschlagten Bieter?

4

Wie ist der Verhandlungsstand der beihilferechtlichen Genehmigung, und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Notifizierung der EU-Kommission zum EEG 2021 zu rechnen?

5

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussagen der Generaldirektion Wettbewerb und des BEE, wonach die deutschen Behörden nicht rechtzeitig alle für die beihilferechtliche Bewertung notwendigen Informationen vorgelegt hätten?

6

Wie lange darf sich die Europäische Kommission für die beihilferechtliche Genehmigung Zeit lassen?

7

Wäre die Notifizierung nach Ansicht der Bundesregierung bei einem Verzicht auf Ausschreibungen für ausgeförderte Bestandsanlagen für Windenergie an Land schneller und einfacher umsetzbar?

8

Welche Schwierigkeiten ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission aus dem Bundeszuschuss zur EEG-Umlage und damit einer Teilfinanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien aus dem Staatshaushalt?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der fehlenden Rechtssicherheit auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland?

10

Hat die Bundesregierung Vorbereitungen getroffen, wenn einzelne Regelungen des EEG 2021 nicht genehmigt werden sollten, und wenn ja, welche?

11

Wie plant die Bundesregierung, unter diesen Umständen den Ausbau insbesondere der Windenergie an Land in Deutschland voranzubringen?

12

Beabsichtigt die Bundesnetzagentur, offizielle Schreiben an die Projektierer bezuschlagter und/oder nicht bezuschlagter Windenergieanlagen zu versenden, und wenn ja, ab wann können die Projektierer bezuschlagter und/oder nicht bezuschlagter Windenergieanlagen damit rechnen?

13

Wie plant die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung die Mai-Ausschreibung für Windenergie an Land, falls das EEG bis dahin nicht notifiziert sein sollte?

14

Kann das Volumen der Mai-Ausschreibung für Windenergie an Land bei fehlender Notifizierung des EEG 2021 respektive bei fehlender Veröffentlichung der Ergebnisse der Februar-Ausschreibung nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt angepasst werden?

15

Kann die Bundesregierung im Rahmen der Notifizierung des EEG 2021 Missverständnisse in Bezug auf die Begrenzung der Pilotwindenergieanlagen-Regelung im EEG 2017 und EEG 2021 auf Pilotwindenergieanlagen bis 6 Megawatt aufklären und die Grenze im EEG 2021 aufheben?

16

Wie ist der Stand der Umsetzung der mit dem EEG 2021 gefassten Entschließung des Deutschen Bundestages, wonach die Bundesregierung Vorschläge insbesondere zur Anpassung des EEG-Ausbaupfades aufgefordert wird?

17

Warum hat die Bundesregierung dies nicht wie gefordert im ersten Quartal 2021 umgesetzt, und bis wann wird sie dies nachholen?

18

Bis wann wir die Bundesregierung ein Konzept für die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells vorlegen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die zuletzt hohen Zertifikatepreise im europäischen Emissionshandel, und wie wirkt sich dies nach Ansicht der Bundesregierung auf den weiteren Förderbedarf für erneuerbare Energien aus?

20

Bis wann wird die Bundesregierung Vorschläge zur Weiterentwicklung des Instruments der Innovationsausschreibung vorlegen?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode umgesetzt, um das Repowering von Windenergie-an-Land-Anlagen zu erleichtern, und welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt sie dazu, noch vor der nächsten Bundestagswahl umzusetzen?

22

Wie ist der Stand der Umsetzung zur Standardisierung der artenschutzrechtlichen Vorgaben und zur Verringerung des artenschutzrechtlichen Prüfungsumfangs mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung?

23

Welche weiteren Ansätze im Bereich der Planungsbeschleunigung und um möglichen Missbrauch bei der Klagebefugnis durch eine nähere Eingrenzung zu verhindern prüft die Bundesregierung?

24

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einem weiteren Absenken der Vier-Stunden-Regelung bei negativen Preisen, um mehr Flexibilitätsanreize zu schaffen und die Mehrkosten für die Stromverbraucher zu begrenzen, und wird die Bundesregierung hierzu noch vor der Bundestagswahl Vorschläge machen?

25

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode umgesetzt, um den ungeförderten Zubau bzw. Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen durch sog Power Purchase Agreements (PPA) zu erleichtern, und welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt sie dazu, noch vor der nächsten Bundestagswahl umzusetzen?

26

Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Windenergie an Land prüft die Bundesregierung, und wie bewertet sie die im Entschließungsantrag genannten Anreize für Bürgerstromtarife für Anwohner in räumlicher Nähe zu Windkraftanlagen sowie eine veränderte Verteilung der Gewerbesteuerzerlegung bei Windenergieanlagen?

27

Bis wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag zur bundesweit einheitlichen Fortgeltung der Regelung nach § 13 Absatz 6a des Energiewirtschaftsgesetzes („Nutzen statt Abregeln“) vorlegen?

28

Bis wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag für einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen zur Weiterentwicklung des Engpassmanagements machen, und welche Optionen werden dazu geprüft?

Berlin, den 14. April 2021

Christian Lindner und Fraktion

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