Probleme bei der Vereinheitlichung der Finanzbuchhaltungsschnittstelle zum Export von Steuerdaten
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Vereinheitlichung von Schnittstellen für den Export von Steuerdaten wird von immer mehr europäischen Ländern vorangetrieben (vgl. auch einheitliche Datenformate für die Extraktion durch die Empfehlungen der OECD zum internationalen Standard SAF-T sowie die Veröffentlichung der EU-Kommission zur Beschreibung und SAF-T-Programmierung).
In Deutschland ist für die Anlieferung der Finanzbuchhaltung an die Finanzbehörden bisher keine elektronische Bereitstellung nach näher definiertem Datensatz vorgeschrieben. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21296 teilte die Bundesregierung mit, dass „eine gesetzliche Regelung zur Vereinheitlichung der standardisierten Schnittstelle, der Datensatzbeschreibungen und der Datenspeicherung geprüft“ werde.
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020-RefE, S. 184) war eine Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung von Schnittstellen und der Datenspeicherung geplant, die jedoch im Jahressteuergesetz 2020 nicht mehr enthalten war.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Erwägungen der Bundesregierung haben zur Aufnahme der Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung von Schnittstellen und der Datenspeicherung in den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020-RefE, S. 184) geführt?
An welchen Ländern und Anwendungsbeispielen hat sich die Bundesregierung bei den Regelungen im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 orientiert?
Aus welchen Gründen wurde die beabsichtigte Gesetzesänderung letztlich im Jahressteuergesetz 2020 aufgegeben?
Welche Stellungnahmen von Verbänden, Software-Anbietern und Steuerpflichtigen liegen der Bundesregierung vor, die Kritik an der Verordnungsermächtigung aus dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 enthalten?
Welche Informationen zu höheren Steuerberatungs- und IT-Kosten, zu Investitionserfordernissen, zu Adaptions- und Umstellungsproblemen sowie zu einer grundsätzlich schwierigen Umsetzbarkeit liegen der Bundesregierung vor?
Falls der Bundesregierung kritische Stellungnahmen vorliegen, wie lässt sich dies mit der Auffassung der OECD (vgl. OECD (2020), Tax Administration 3.0: The Digital Transformation of Tax Administration, OECD, Paris.) in Verbindung bringen, wonach sich aufgrund der Vereinheitlichung von Schnittstellen für den Export von Steuerdaten eine Senkung der Transaktionskosten sowohl für die Finanzverwaltung als auch für den Steuerpflichtigen ergibt?
Inwieweit hat sich das Bundesministerium der Finanzen zwischenzeitlich mit den verschiedenen Stakeholdern ins Benehmen gesetzt?
Welche Potenziale ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Finanzverwaltungen und die Steuerpflichtigen durch die Einführung einer einheitlichen Schnittstelle für den Export von Finanzbuchhaltungsdaten?
Warum kann die Bundesrepublik Deutschland aus Sicht der Bundesregierung nicht die Rolle eines Innovationstreibers für sich beanspruchen, und wie will die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland an dieser Stelle zu einer besseren Position verhelfen?
Welche Erkenntnisse (positiv und negativ) liegen der Bundesregierung aus den Steuerverwaltungen von benachbarten Ländern vor, die bereits die Vereinheitlichung der Schnittstelle für den Export der Finanzbuchhaltungsdaten umgesetzt haben?
Welche Hürden bestehen aus Sicht der Bundesregierung noch für die Vereinheitlichung der Schnittstelle für den Export der Finanzbuchhaltungsdaten, obwohl durch die GDPdU/GoBD bereits eine vereinheitlichte Exportfunktion (zum Einlesen in das Analyseprogramm IDEA) vorliegt?
Plant die Bundesregierung eine Pilotierungsphase (wie bei der Einführung der DLS), und wenn ja, weshalb wurde diese nicht vor der geplanten Gesetzesänderung (JStG 2020-RefE, S. 184) kommuniziert bzw. begonnen?
Wie plant die Bundesregierung konkret, das Standard-Audit-File-Konzept von OECD und EU-Kommission für die deutsche Steuerverwaltung umzusetzen und nutzbar zu machen?
Warum wurde SAF-MOSS aus dem Jahr 2014 nicht umgesetzt?
Bis wann und in welchen Etappen will die Bundesregierung die elektronische Übermittlung inklusive der Angaben zu Datengruppen, Feldeigenschaften in der Datensatzbeschreibung, zur verwendeten Schlüsselsystematik und der Verwendung von Primärschlüsseln für den Bereich der Finanzbuchhaltung nach näher definiertem Datensatz festgelegt haben?