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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fallauswahl im Rahmen der Außenprüfung durch die Finanzbehörden

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.05.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2905327.04.2021

Fallauswahl im Rahmen der Außenprüfung durch die Finanzbehörden

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zur Durchführung von Außenprüfungen müssen zunächst die zu prüfenden Fälle ausgewählt werden. Die Finanzbehörden tun dies entweder personell oder durch automatisierte Auswahlverfahren bzw. mit deren Unterstützung. Für den Bereich der steuerlichen Betriebsprüfung für die Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung gelten abweichende Einordnungskriterien – wurden in der Vergangenheit Betriebe vor allem nach ihrer Einordnung in sogenannte Größenklassen (Betriebssegmentierung), welche nach Betriebsarten differenziert aufgebaut sind und sich im Wesentlichen unterteilen in Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (KSt), ausgewählt (§ 3 Satz 1 der Betriebsprüfungsordnung 2000 – BpO 2000). Der Stichtag, der maßgebende Besteuerungszeitraum und die Merkmale für die Einordnung werden nach § 3 Satz 2 BpO 2000 jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Durch diese Größenklasseneinteilung wurden der Prüfungsturnus und die Kontrolldichte (Prüfungsquote) zulasten bestimmter Betriebe erhöht. Es kam zu eklatant divergierenden und gleichheitswidrigen Prüfungsfrequenzen (vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 161. Lieferung, Juni 2020, § 193 Rz. 42 der Abgabenordnung – AO).

Die Finanzverwaltung zieht, nach Ansicht der Fragesteller vermutlich auch wegen der Kritik am bisherigen Verfahren, eine Erweiterung der automationsgestützten Fallauswahl als Ergänzung zur Betriebssegmentierung in Betracht (vgl. Schmidt 2020. Die digitalen Außenprüfungsmethoden der Finanzverwaltung, in: REthinking: Tax, 5.2020; September 2020). Hier soll wohl insbesondere das Projekt RMS-Bp (Risikomanagementsystem Betriebsprüfung) mithilfe regelbasierter Scoring-Systeme (theoriegeleitete Algorithmen) Fortschritte bringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Sind der Bundesregierung die von Wissenschaftlern festgestellten diskriminierenden Auswirkungen (divergierende und gleichheitswidrige Prüfungsfrequenzen) der Betriebssegmentierung sowie weiterer Zeit-, Gruppen-, Einzel- und Risikoauswahlkriterien bekannt (vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 161. Lieferung, Juni 2020, § 193 Rz. 42 AO; Schmidt, Die digitalen Außenprüfungsmethoden der Finanzverwaltung, in: REthinking: Tax, 5.2020; September 2020), und welche Schritte wurden bisher unternommen, um diese nach Ansicht der Fragesteller negativen Folgen abzustellen?

2

Inwieweit wirkt sich die bestehende Betriebssegmentierung für die Fallauswahl von Außenprüfungen aus Sicht der Bundesregierung auf die Anreize für Steuerpflichtige aus, einen möglichst hohen Grad an eigenmotivierter TaxCompliance zu erreichen?

3

Welchen Einfluss hat die Betriebssegmentierung (§ 3 Satz 1 BpO 2000) auf die Vollzugsstrategie der Bundesregierung, wenn nach Ansicht der Fragesteller der Grad an eigenmotivierter TaxCompliance ab bestimmten Unternehmensgrößen sinkt?

4

Wie hat sich die Prüfungsfrequenz in den einzelnen Größenklassen seit dem Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils verändert (bitte nach Jahr und Größenklasse darstellen)?

5

Welchen Einfluss auf die Prüfungsfrequenz hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von erweiterten Kriterien abseits von der reinen Betriebssegmentierung als Grundlage für die Fallauswahl?

6

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Prüfungsfälle noch besser nach Maßgabe des Kontrollbedürfnisses auszuwählen, und welche technischen Voraussetzungen müssen hierfür in Zukunft geschaffen werden?

7

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Verfahren „RMS-Bp“ vor?

a) Wofür wird das Verfahren benötigt?

b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen beginnen, und wann hat es tatsächlich begonnen?

c) Bis wann soll das Verfahren umgesetzt sein?

d) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?

e) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und bis wann wollen diese das Verfahren einführen?

f) Welche Erweiterungen bzw. Verbesserungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in der Entwicklung und in der Planung?

g) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt, und wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?

h) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja, weshalb sind die Kosten gestiegen, und in welcher Höhe sind sie gestiegen?

i) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu Verzögerungen?

j) Wird das Verfahren ausschließlich durch Personal der Verwaltung umgesetzt oder wurden bzw. werden auch Externe, zum Beispiel Dienstleister und Programmierer, herangezogen?

8

Auf welche konkreten Einzelbetriebsdaten, Datensätze und Datenbestände der Finanzverwaltung wird das Verfahren RMS-Bp zugreifen?

9

Inwieweit werden die E-Bilanz-Datensätze bisher für weitere Verfahren nutzbar gemacht und als Basis für Entscheidungen herangezogen?

10

Wird eine automatische Jahresabschlussanalyse durchgeführt (nach betriebswirtschaftlichem Vorbild)?

11

Werden über die Richtsätze hinaus betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Unternehmen verglichen (externer Betriebsvergleich)? Ist dieses Vorgehen automatisiert?

12

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung eine weitere Verkennzifferung der steuerlichen Gewinnermittlung, der übrigen Erklärungen und anderer Fachverfahren für die Auswahl von Prüfungsfällen helfen, und welche Planungen bestehen hierzu?

13

Plant die Bundesregierung, ausführlichere, detaillierte Daten durch Unternehmen per E-Bilanz übermitteln zu lassen, vor dem Hintergrund, dass derzeit mit der E-Bilanz lediglich komprimierte Daten an die Finanzämter übertragen werden müssen und solche nach Ansicht der Fragesteller naturgemäß weniger aussagekräftig sind als detaillierte Daten?

14

Welche Kriterien führen zur Risikoeinstufung bei der Fallauswahl, und welche Risikokategorien werden für die Vergabe von Prüfaufträgen berücksichtigt?

15

Inwieweit werden die für „RMS-Bp“ entscheidenden Faktoren verwaltungsintern evaluiert bzw. der Erfolg der Risikoschwerpunkte prozessual und quantitativ gemessen?

16

Inwieweit ist „RMS-Bp“ so ausgestaltet oder soll so ausgestaltet werden, dass aus einem Abgleich zwischen den RMS-Hinweisen und den tatsächlichen Ergebnissen einer Außenprüfung eine Weiterentwicklung folgt (lernende Funktion)? Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Funktionalität zu erreichen, falls diese bislang nicht vorhanden ist?

17

Wie kann „RMS-Bp“ die Amtsträger bei ihrer täglichen Arbeit konkret unterstützen und dabei helfen, die begrenzten personellen Ressourcen risikoorientierter, effektiver und effizienter zu nutzen?

18

Wie will die Bundesregierung die Erfahrungen, Informationen und Branchenkenntnisse, das Wissen, die Kreativität, die Eingebungen und Intuitionen der Amtsträger in automatisierten Verfahren zur Fallauswahl abbilden?

19

Welche Kooperationen mit Forschungseinrichtungen bzw. Bildungsträgern (z. B. auch mit verwaltungsinternen Hochschuleinrichtungen) bestehen, um die regelbasierten Scoring-Systeme, theoriegeleiteten Algorithmen und Risikomanagementsysteme einschließlich ihrer definierten Kriterien i. S. v. § 88 Absatz 5 Satz 4 AO zu evaluieren und an wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen?

20

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es in der Kombination aus Betriebssegmentierung und „RMS-Bp“ nicht erneut zu divergierenden und gleichheitswidrigen Prüfungsfrequenzen kommt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

21

Auf welche Weise will die Bundesregierung durch den Einsatz von automatisierten Verfahren die Qualität von Außenprüfungen steigern und die durchschnittliche Prüfungsdauer verringern?

22

Plant die Bundesregierung, die vollständige automationsgestützte Fallbearbeitung in der Außenprüfung (Auto-Außenprüfungen) in Anlehnung an die bisherige Verfahrensweise bei Steuererklärungen einzuführen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

23

Inwieweit kann aus Sicht der Bundesregierung durch automationsgestützte Außenprüfungen das Ziel einer zeitnahen Betriebsprüfung i. S. d. § 4a BpO 2000 erreicht werden, und welche weiteren Planungen zur zeitnahen Betriebsprüfung bestehen?

Berlin, den 14. April 2021

Christian Lindner und Fraktion

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