Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wann wird die Bundesregierung den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen einrichten, und wann wird er für die Betroffenen abrufbar sein?
Welches Bundesministerium wird den Sonderfonds administrieren?
a) Ist geplant, das Bundesministerium der Finanzen damit zu betrauen? Wenn ja, warum? Inwiefern ist das Bundesministerium der Finanzen prädestiniert, dies zu tun?
b) Ist geplant, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie damit zu betrauen? Wenn ja, warum? Inwiefern ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prädestiniert, dies zu tun?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Kulturverbände, dass bei Administration durch das Bundesministerium der Finanzen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Kulturverwaltungen der Länder eine neue administrative Struktur geschaffen werden müsste (https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-weiter-warten-auf-den-sonderfonds-fuer-kulturveranstaltungen/)?
a) Sofern das Bundesministerium der Finanzen die Administration übernimmt, wie soll dies geschehen?
b) Sofern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Administration übernimmt, worüber soll dies abgewickelt werden?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung der Kulturverbände, den Fonds über die Überbrückungshilfe II durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abzuwickeln (https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-weiter-warten-auf-den-sonderfondsfuer-kulturveranstaltungen/)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Präsidentin des Deutschen Kulturrates Susanne Keuchel, dass mit der Überbrückungshilfe III ein sehr gutes und flexibles Förderinstrument zur Verfügung stünde, mit dem der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen zügig auf den Weg gebracht werden könnte (https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-weiter-warten-auf-den-sonderfonds-fuer-kulturveranstaltungen/)?
Wie wird der Sonderfonds nach den Planungen der Bundesregierung aufgebaut sein? Wird sich der Fonds in einen Wirtschaftlichkeitsbonus und eine Ausfallabsicherung teilen, wie vom Deutschen Kulturrat vorgeschlagen (https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-weiter-warten-auf-densonderfonds-fuer-kulturveranstaltungen/)?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird sich der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen nach den Plänen der Bundesregierung allein an privatwirtschaftliche Unternehmen richten?
Werden nach den Plänen der Bundesregierung alle künstlerischen Sparten antragsberechtigt sein?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft in die Planung des Fonds einzubeziehen?