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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und des Bundeseisenbahnvermögens in Berlin

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.05.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2920103.05.2021

Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und des Bundeseisenbahnvermögens in Berlin

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist zuständig für die Verwaltung und Betreuung der Grundstücke des Bundes, das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) für die Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften (https://www.bundesimmobilien.de/unternehmen-266ae9726f82b9cb; https://www.bev.bund.de/DE/WirUeberUns/DasBundeseisenbahnvermoegen/dasbundeseisenbahnvermoegen_node.html;jsessionid=FAFE526F3C5118A94D96A718ED9BC8B0.intranet252).

Sowohl die BImA als auch das BEV bieten Kommunen bzw. Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Liegenschaften unterhalb des Verkehrswertes zur Schaffung von Wohnraum zu erwerben (https://www.bundesimmobilien.de/erstzugriff-und-verbilligung-dfbcbdbd3c606579; https://www.bev.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads/handlungsanweisung.html).

Vor dem Hintergrund des seit Jahren angespannten Berliner Wohnungsmarktes, der über die Stadtgrenzen hinaus für Kapazitätsknappheit und eine den Markt aktiv regulierende Wohnungspolitik bekannt ist, sowie der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts über die Unvereinbarkeit des „Berliner Mietendeckels“ mit dem Grundgesetz richten wir den Blick auf Verkäufe sowie Verhandlungsstand betreffend die Liegenschaften der BImA und des BEV in Berlin (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/fs20210325_2bvf000120.html; https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/fatale-entwicklung-wohnungspreise-steigen-trotzcorona-kraeftig-an/26657866.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kommen in Berlin für einen Verkauf zur Schaffung von Wohnraum in Betracht?

2

Welche Liegenschaften des Bundeseisenbahnvermögens kommen in Berlin für einen Verkauf zur Schaffung von Wohnraum in Betracht?

3

Bei welchen Liegenschaften der BImA wurden im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 Verkaufsverhandlungen mit welchen Kaufinteressenten geführt (bitte soweit vorliegend die Zweckerklärung angeben)?

4

Welche Liegenschaften der BImA wurden im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. März 2021 an welche Käufer zu welchem Erlös veräußert (bitte soweit vorliegend die Zweckerklärung angeben)?

5

Bei welchen Liegenschaften des BEV wurden im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 Verkaufsverhandlungen mit welchen Kaufinteressenten geführt (bitte soweit vorliegend die Zweckerklärung angeben)?

6

Welche Liegenschaften des BEV wurden im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. März 2021 an welche Käufer zu welchem Erlös veräußert (bitte soweit vorliegend die Zweckerklärung angeben)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bei einem oder mehreren Grundstücken der BImA und des BEV eine Kaufabsicht des Landes Berlin oder von Gebietskörperschaften des Landes Berlin bekundet wurde oder vorliegt und bislang nicht ausgeführt wurde (laufende Verhandlungen, die in den Fragen 3 und 5 ausgeführt werden, ausgenommen), und falls ja,

a) um welche Liegenschaften handelt es sich,

b) seit wann besteht die Kaufabsicht, und welche Verbindlichkeit weist diese jeweils auf,

c) hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Gründen der Verkauf samt Grundstücksübertragung noch nicht vollzogen wurde?

8

Bei welchen Liegenschaften

a) der BImA,

b) des BEV

in Berlin kam die Verbilligungsrichtlinie im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2021 zur Anwendung?

9

Wie hoch ist der Anteil der Liegenschaften

a) der BImA,

b) des BEV

in Berlin, der für eine Umwandlung zur Schaffung von Wohnraum in Betracht kommt?

10

Welche durchschnittliche Miete bestand für den Wohnungsbestand

a) der BImA,

b) des BEV

in Berlin jeweils in den Monaten Februar 2020 sowie Februar 2021?

11

Für wie viele Wohnungen

a) der BImA,

b) des BEV

in Berlin wurde auf der Grundlage des „Berliner Mietendeckels“ die Wohnungsmiete um welchen durchschnittlichen Betrag pro Monat reduziert?

12

Welche durchschnittlichen monatlichen Mindereinnahmen entstanden für

a) die BImA,

b) das BEV

in Berlin durch die Umsetzung des „Berliner Mietendeckels“?

13

Welche Planungen bestehen vonseiten

a) der BImA,

b) des BEV,

den reduzierten Mietbetrag nachzufordern, nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts urteilte, dass der „Berliner Mietendeckel“ unvereinbar mit dem Grundgesetz ist, und deshalb als nichtig erklärt wurde?

Berlin, den 21. April 2021

Christian Lindner und Fraktion

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