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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrollmechanismen für Finanzgeschäfte von Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Wertpapieren

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.05.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2930605.05.2021

Kontrollmechanismen für Finanzgeschäfte von Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Wertpapieren

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit im August 2020 bekannt wurde, dass Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Aktien des Wirecard-Konzerns gehandelt haben, sind die offensichtlich unzureichenden Kontrollmaßnahmen gegen Verstöße im Rahmen von Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten Gegenstand von öffentlichen Diskussionen und parlamentarischer Initiativen geworden (z. B. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/24201 und 19/28072). Die Bundesregierung hat daraufhin strengere Regeln für den Wertpapierhandel von Beschäftigten der BaFin eingeführt. Viele Erkenntnisse sind erst durch parlamentarische Anfragen an das Licht der Öffentlichkeit geraten. Zum Beispiel wurde erst kürzlich bekannt, dass nicht nur Wirecard-Aktien, sondern auch GameStop-Aktien von Beschäftigten der BaFin gehandelt wurden. In zwei Fällen prüft die BaFin seit nunmehr zwei Monaten, ob angezeigte private Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen sind (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28072 oder https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/nach-wirecard-skandal-bafin-prueft-moegliche-zockerei-von-mitarbeitern-mit-gamestop-aktien/27081244.html?ticket=ST-5086503-ImaFhBcIVJBTAkbwvZBf-ap6). Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28072 legt nach Ansicht der Fragestellenden nahe, dass der Reformprozess, um Insiderhandel und weitere Verstöße mit Hinblick auf den Wertpapierhandel in der BaFin effektiv zu unterbinden, weiter vorangetrieben werden sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Waren von den Beschäftigten der BaFin, die gegenwärtig aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit privaten Finanzgeschäften überprüft werden, einige zum Zeitpunkt der Geschäfte in der Stabsstelle Zentrale Compliance tätig?

2

Sind alle Meldungen aus 2020 von Beschäftigten zu eigenen Wertpapiergeschäften mit Wertpapieren des Wirecard-Konzerns oder Derivaten bereits abgearbeitet bzw. gesichtet?

a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden alle Meldungen abgearbeitet?

b) Wenn nicht, wie viele Meldungen sind noch offen?

c) Wie viele Personen sind mit der Prüfung dieser Geschäfte befasst (bitte Vollzeitäquivalente angeben)?

3

Verlässt sich die Compliance-Abteilung bei der Kontrolle von Insiderhandel oder anderem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagtem Wertpapierhandel ausschließlich auf die Meldungen der betroffenen Beschäftigten?

a) Wenn ja, wie kann sichergestellt werden, dass Beschäftigte von ihnen getätigte Insidergeschäfte in jedem Falle melden?

b) Welche weiteren Prozesse oder Maßnahmen gibt es zur Kontrolle?

4

Wie viele Stichproben nimmt die BaFin üblicherweise zur tieferen Überprüfung von Finanzgeschäften der Beschäftigten bezogen auf alle gemeldeten Geschäfte?

5

Hat die BaFin die Anregung von ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) von November 2020 (vgl. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma42-111-5349_fast_track_peer_review_report_-_wirecard.pdf) aufgegriffen und sämtliche Bestände an Wertpapieren bei allen Beschäftigten abgefragt?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Person oder Stelle könnte von der BaFin beauftragt werden, entsprechend § 11a Absatz 2 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG-E; Regierungsentwurf), weitere Richtlinien bzw. Regelungen gegen Interessenskonflikte zu erstellen oder Ausnahmen zu bestimmen?

Könnte die BaFin hierfür eine juristische Person des Privatrechts beauftragen?

Berlin, den 29. April 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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