Jordanien als Partner der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung und mögliche Verstöße gegen das Libyen-Waffenembargo der Vereinten Nationen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung wurde 2016 ins Leben gerufen und dafür 100 Mio. Euro im Haushalt 2016 bereitgestellt. In den Jahren 2017 bis 2019 waren es jeweils 130 Mio. Euro (Bundeshaushalt, Einzelplan 60, Kap. 6002 Tit. 687 03 „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“). Im Jahr 2020 stiegen die Kosten auf 195 Millionen. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung teilen sich dabei gleichermaßen Verantwortung und Zuständigkeit. Für 2021 werden 225 Mio. Euro veranschlagt. Davon werden etwa 50 Mio. Euro in die neue Europäische Friedensfazilität (EFF) fließen (Schreiben des Staatssekretärs Miguel Berger des Auswärtigen Amts und des Staatssekretärs Benedikt Zimmer im Bundesministerium der Verteidigung vom 30. März 2021 an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses). Mit dem sogenannten EFF werden erstmals Waffen- und Munitionslieferungen über die EU an Drittstaaten möglich. Dies stellt einen weiteren grundlegenden Wandel der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU dar. Die 50 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt fließen in den mehrjährigen Finanzrahmen des EFF von insgesamt ca. 5,7 Mio. Euro ein, die später deutlich aufgestockt werden könnten. Von der EU dürften mit diesen bis 2027 veranschlagten Kosten auch Handfeuerwaffen, Geschütze, Haubitzen oder Kanonen an Krisenländer geliefert werden (https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-waffenexporte-100.html).
Hinter der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung soll die Idee stecken, regionale Akteure in die Lage zu versetzen, selbst für Sicherheit und Stabilität in ihrer Nachbarschaft zu sorgen – und zwar von der Krisenprävention über die Krisenbewältigung und Krisennachsorge bis zur Friedenskonsolidierung – und an den Gedanken der militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe anknüpfen, jedoch darüber hinausgehen (https://www.baks.bund.de/sites/baks010/files/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2016_01.pdf, S. 4). Während das Programm „Ausstattungshilfe“ die Lieferung von Waffen und Munition ausdrücklich ausschließt, kann die Ausrüstung der Partner im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ nichttödliche und tödliche sowie Dual-Use-Güter umfassen. In krisengeschüttelten Regionen ist dies aber ein risikoreiches Unterfangen. Denn der Freund von heute kann durch Regierungswechsel oder gewaltsame Umstürze schnell zum gut ausgebildeten und ausgerüsteten Feind von morgen werden. Mali ist dafür ein Lehrstück. Es geht auch um die Gefahr der Zementierung der Macht autoritärer und undemokratischer Regime im Zuge der „Ertüchtigung“, indem die Streitkräfte ihre Fähigkeiten im Inneren zur gewaltsamen Niederschlagung von Protesten einsetzen und mit der Ausstattung „Made in Germany“ gegen friedliche Demonstranten einsetzen. (https://www.baks.bund.de/sites/baks010/files/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2016_01.pdf, S. 2 f.).
Zusätzlich besteht auch das Risiko, dass der Endverbleib von gelieferten Rüstungsgütern nicht eingehalten wird. Analog zu allen anderen Empfängern deutscher Rüstungsgüter, darf sich die Bundesregierung auch bei den Partnerländern der „Ertüchtigungsinitiative“ nicht alleine auf die Absichtserklärungen dieser Staaten verlassen, sondern muss die Verwendung und der Endverbleib regelmäßig kontrolliert werden (https://www.baks.bund.de/sites/baks010/files/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2016_01.pdf, S. 4).
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Partnerländer der „Ertüchtigungsinitiative“ durch erhaltene Rüstungsgüter die dadurch freiwerdenden Kapazitäten zur Weitergabe an Dritte nutzen. So schickte Jordanien entgegen dem bestehenden UN-Waffenembargo eigenes Kriegsgerät gen Libyen, während Deutschland die Bestände der jordanischen Armee ergänzt (https://taz.de/Waffenembargo-in-Libyen/!5760303/). Jordanien gehört dabei laut einem UN-Bericht vom Dezember 2019 neben den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und der Türkei zu jenen Ländern, die das Embargo in „unverfrorener Weise“ verletzt haben. Jordanien soll demnach gepanzerte Kampffahrzeuge nach Libyen geschickt und im eigenen Land sogar Kämpfer für ein als salafistisch geltendes Bataillon ausgebildet haben. Im Mai 2018 und September 2020 fanden laut eines aktuellen UN-Berichts von März 2021 zwei weitere solcher Ausbildungsrunden in Jordanien statt (https://taz.de/Waffenembargo-in-Libyen/!5760303/).
Rheinmetall hat seit 2016 im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung bisher 75 Schützenpanzer Marder aus Beständen der Bundeswehr modernisiert und an die Streitkräfte Jordaniens ausgeliefert. Die Bundeswehr beauftragte Rheinmetall, auch die Ausbildung der jordanischen Armee am Marder durchzuführen. Hierzu waren bis zu acht Rheinmetaller und externe Berater – ehemalige Bundeswehrsoldaten mit den erforderlichen Qualifikationen für solches Technik- und Taktiktraining – vor Ort (https://www.rheinmetall.com/de/rheinmetall_ag/press/themen_im_fokus/soldatenausbildung/index.php).
Seit 2016 ist Jordanien Partnerland der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung. In diesem Rahmen hat Jordanien allein bis ins Jahr 2020 Ausbildung und Rüstungsgüter im Wert von 100 Mio. Euro erhalten. Dabei scheinen nach Ansicht der Fragestellenden auch die Embargobrüche des angeblich so verlässlichen „stabilen Ankers in der politisch volatilen Nahostregion“ nicht zu stören, obwohl die zuständige UN-Expertengruppe im Mai 2019 sogar Belege entdeckte, dass Jordanien Panzerfäuste aus eigener Produktion nach Libyen verbracht hatte, die mutmaßlich durch Panzerabwehrwaffenlieferungen im Jahr 2018 im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ von Deutschland an Jordanien frei wurden (https://taz.de/Waffenembargo-in-Libyen/!5760303/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) – nicht zuletzt auch im Rahmen des Vorsitzes Deutschlands im Sanktionsausschuss zur Überprüfung des UN-Waffenembargos für Libyen 2019/2020 – die Ergebnisse des Expertenberichts für dieses Komitee von Dezember 2019, wonach Jordanien zu den drei Ländern gehört, die besonders „unverfroren“ („blatantly“) das Waffenembargo für Libyen brechen (https://digitallibrary.un.org/record/3838591/files/S_2019_914-EN.pdf, S. 2)?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung mit Bezug auf das Partnerland der „Ertüchtigungsinitiative“ Jordanien gezogen?
Wenn nicht, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) die Ergebnisse des Expertenberichts des Sanktionsausschusses zur Überprüfung des UN-Waffenembargos für Libyen von März 2021, wonach Jordanien von 2018 bis 2020 Verstöße gegen das Waffenembargo begangen hat (https://digitallibrary.un.org/record/3905159/files/S_2021_229-EN.pdf, S. 24 ff.)?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung mit Bezug auf das Partnerland der „Ertüchtigungsinitiative“ Jordanien gezogen?
Wenn nicht, warum nicht?
Stellt nach Auffassung der Bundesregierung die (wiederholte) Verletzung des Waffenembargos für Libyen einen Bruch des Völkerrechts dar?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) die Verletzungen des Waffenembargos gegen Libyen durch Jordanien für einen erfolgreichen Friedensprozess in Libyen?
Hat die Bundesregierung die in den besagten UN-Berichten von 2019 und 2021 angeführten Verstöße gegen das UN-Waffenembargo in ihren Berichten an den Deutschen Bundestag zur Sprache gebracht?
Wenn ja, in welchen Berichten?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Verletzungen des Waffenembargos gegen Libyen durch Jordanien aufzuklären und weitere Embargobrüche zu verhindern?
Hat die Bundesregierung von der jordanischen Regierung Informationen zu den vorgeworfenen Verletzungen des UN-Waffenembargos angefordert?
Wenn ja, wann (bitte unter Angabe des Datums die abgefragten Informationen einschließlich der anfragenden und angefragten Behörde bzw. Behörden bzw. Regierungsstelle bzw. Regierungsstellen auflisten)?
Wenn ja, hat die Bundesregierung auf die erbetenen Informationen Antworten erhalten (bitte unter Angabe des Datums, des Inhalts der Antwort auf die abgefragte Information, der antwortenden Behörde bzw. Behörden bzw. Regierungsstelle bzw. Regierungsstellen auflisten)?
Sofern die Bundesregierung von der jordanischen Regierung keine Informationen zu den vorgeworfenen Verletzungen des UN-Waffenembargos angefordert hat, warum nicht?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die (militärische und rüstungstechnische) Unterstützung eines Staates, der gegen ein UN-Waffenembargo verstößt, völkerrechtlich kontraproduktiv, um den betreffenden Staat zu seinen Verpflichtungen zu zwingen?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die (militärische und rüstungstechnische) Unterstützung eines Staates, der gegen ein UN-Waffenembargo verstößt, eine Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland?
Ist Jordanien, das laut der UN-Berichte von 2019 und 2021 gegen das UN-Waffenembargo gegen Libyen verstößt und somit unmittelbar an dem die Region destabilisierenden Libyen-Krieg beteiligt ist, ein Stabilitätsfaktor in der Region?
Inwieweit spielt bei der Einstufung Jordaniens als Schwerpunktland im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ eine maßgebliche Rolle, dass die Bundeswehr vom Luftwaffenstützpunkt Al-Azraq, auf dem derzeit über 200 Soldatinnen und Soldaten stationiert sind (https://www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/jordanien-als-partner-deutscher-nahostpolitik), operiert?
In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung seit 2016 bis dato Einzel-genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an Jordanien erteilt (bitte entsprechend auch getrennt nach Jahren auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie verteilen sich die in Frage 13 genannten Jahreswerte der von der Bundesregierung seit 2016 bis dato erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern auf Kriegswaffen (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der Kriegswaffenlistennummer, Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie verteilen sich die in Frage 13 genannten Jahreswerte der von der Bundesregierung seit 2016 bis dato erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern auf sonstige Rüstungsgüter (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der Ausfuhrlistenposition, Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Ausfuhr welcher der in Frage 14 aufgelisteten Kriegswaffen wurde seit 2016 bis dato im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ genehmigt (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der Kriegswaffenlistennummer, Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten)?
Die Ausfuhr welcher der in Frage 15 aufgelisteten sonstigen Rüstungsgüter wurde seit 2016 bis dato im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ genehmigt (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der Ausfuhrlistenposition, Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten)?
Welche durch wen gestellten Reexportanfragen für welche Kriegswaffen sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden seit 2016 bis dato durch die Bundesregierung für das Bestimmungsland Jordanien genehmigt (bitte nach Reexportland unter Angabe der Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Welche durch wen gestellten Reexportanfragen für welche sonstigen Rüstungsgüter sowie Herstellungsausrüstung dafür wurden seit 2016 bis dato durch die Bundesregierung für das Bestimmungsland Jordanien genehmigt (bitte nach Reexportland unter Angabe der Ausfuhrlistenposition und Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In Höhe welchen Wertes sind seit 2016 bis dato Sammelausfuhrgenehmigungen für das Endempfängerland Jordanien erteilt worden (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe des Datums der Erteilung, der Laufzeit, des Gesamtwertes, des Rüstungsguts und der Stückzahl sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung nennen; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie viele Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die Bundesregierung seit 2016 bis dato für das Endempfängerland Jordanien erteilt (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen, Gesamtwert, Güterbeschreibung, Ausfuhrlisten (AL)-Position und Ursprungsland auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Trifft es zu, dass seit 2016 bis dato im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung bisher 75 Schützenpanzer Marder aus Beständen der Bundeswehr modernisiert und an die Streitkräfte Jordaniens ausgeliefert wurden?
Wenn ja, bitte unter Angabe des Datums der Genehmigung und tatsächlichen Ausfuhr angeben?
Steht nach Auffassung der Bundesregierung eine Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter an ein Land, das das Waffenembargo für Libyen gebrochen hat, im Widerspruch zu Kriterium 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, wonach eine Ausfuhrgenehmigung zu verweigern ist, wenn ihre Erteilung im Widerspruch stünde „zu den internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sowie ihren Verpflichtungen zur Durchsetzung von Waffenembargos der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden trotz der Embargobrüche durch Jordanien weitere Ausfuhren von Schützenpanzern Marder in 2020 genehmigt?
Wenn nein, warum nicht?
Steht nach Auffassung der Bundesregierung eine Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter an ein Land, das das Waffenembargo für Libyen gebrochen hat, im Widerspruch zu Kriterium 6 des Gemeinsamen Standpunkts der EU, wonach das „Verhalten des Käuferlandes gegenüber der internationalen Gemeinschaft, unter besonderer Berücksichtigung seiner Haltung zum Terrorismus, der Art der von ihm eingegangenen Bündnisse und der Einhaltung des Völkerrechts“ zu berücksichtigen ist?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden trotz der Embargobrüche durch Jordanien weitere Ausfuhren von Schützenpanzern Marder in 2020 genehmigt?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche bzw. wessen Erkenntnisse stützte sich die Ablehnung der Exportgenehmigung von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0003 (Munition und Teile dafür) nach Jordanien im Jahr 2017 nach Kriterium 7 gemäß des Gemeinsamen Standpunkts der EU (Zweifel an Zuverlässigkeit beim Endverbleib; Rüstungsexportbericht 2017, S. 94)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Stationierungsorte der Schützenpanzer Marder, die im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung Jordanien übergeben wurden?
In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung seit 2016 bis dato Anträge auf Erteilung von Außenwirtschaftsgesetz (AWG)-Genehmigungen für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern für das Bestimmungsland Jordanien abgelehnt (bitte entsprechend der Jahre den Jahreswert unter Angabe der Anzahl der Ablehnungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie viele Ausfuhrgenehmigungen für das Empfängerland Jordanien hat die Bundesregierung seit 2016 bis zum aktuellen Stichtag a) für den Bereich des AWG aus § 49 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und b) für den Bereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) aus § 9 KrWaffKontrG widerrufen (bitte entsprechend getrennt nach Jahren unter Angabe der Güterbezeichnung und des Adressaten dieses Widerrufs auflisten)?
Welche Kosten sind seit 2016 bis dato im Rahmen a) der Modernisierung der bisher 75 Schützenpanzer Marder aus Beständen der Bundeswehr, b) der Ausbildung der jordanischen Armee am Marder durch Rheinmetall entstanden, und aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten finanziert?
Sind Ausbildungsmaßnahmen ausländischer Streitkräfte durch private Unternehmen, wie zum Beispiel im Fall der durch die Firma Rheinmetall bezüglich der jordanischen Streitkräfte, genehmigungspflichtig?
Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die jordanischen Militärangehörigen, die durch die Ausbildung durch Rheinmetall erlangten Fähigkeiten an Dritte wie zum Beispiel an von Jordanien unterstützte bewaffnete Gruppen, die in Libyen kämpfen, weitervermittelt werden?
Wenn ja, wodurch bzw. womit kann sie das?
Hat die Bundesregierung Rheinmetall bzw. dessen Ausbildungspersonal in Jordanien darauf hingewiesen bzw. verpflichtet, die durch den Expertenbericht des Sanktionsausschusses zur Überprüfung des UN-Waffenembargos für Libyen identifizierten Personen, die entgegen dem Waffenembargo für Libyen libysche Kämpfer in Jordanien ausgebildet haben, nicht auszubilden?
Wurden für die Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter, die Jordanien im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative erhalten hat, Endverbleibserklärungen verlangt und/oder Vereinbarungen über die Endverwendung getroffen?
Wenn ja, welche Festlegungen enthielten diese?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch die Verletzungen des Waffenembargos gegen Libyen durch Jordanien Zweifel am gesicherten Endverbleib von Rüstungsgütern beim Endverwender Jordanien bestehen?
Wenn nein, warum nicht?