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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stoffstrombilanzverordnung

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

31.05.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2971418.05.2021

Stoffstrombilanzverordnung

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, Oliver Krischer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. Juni 2018 die Bundesrepublik Deutschland bereits zum zweiten Mal verurteilt wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie von 1991 (91/676/EWG). Die Vorschriften der Düngeverordnung seien nicht geeignet, den Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu gewährleisten.

Für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe gilt seit 2018 die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). In § 11a Absatz 2 Satz 1 des Düngegesetzes ist vorgesehen, dass die StoffBilV ab 2023 für weitere Betriebe gilt. Es handelt sich um Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie durch bundesdeutsche Gesetzgebung bildet den Hintergrund, dass der Nährstoffvergleich in der Düngeverordnung gestrichen und die Nährstoffbedarfsermittlung verpflichtend wurde. Zudem soll die verbindliche betriebliche Stoffstrombilanz auf das Jahr 2021 vorgezogen werden.

Das Umweltbundesamt stellte im November 2020 in einer Schrift (Taube et al. 2020; http://www.umweltbundesamt.de/publikationen) zur Stoffstrombilanzierung fest:

  • „Der N-Mineraldüngerabsatz ist zwar in 2017/2018 um 12 Prozent und in 2018/19 um 21 Prozent gegenüber dem mehrjährigen Durchschnitt von 1,7 Millionen t N (Mittel 2012/2013 bis 2016/2017) zurückgegangen. Diese Rückgänge sind aber zuallererst in Verbindung mit dem Witterungsgeschehen und den Ertragseinbrüchen zu sehen: das Jahr 2018 war durch einen außergewöhnlichen Witterungsverlauf gekennzeichnet, bereits ab Mai 2018 herrschte in weiten Teilen Deutschlands eine ausgeprägte Trockenheit. Dadurch wurde die Ertragsbildung stark reduziert und die N-Abfuhr mit der Ernte verminderte sich gegenüber dem Vorjahr im Mittel Deutschlands um rund 20 Prozent. Viele Landwirte verzichteten zwar daraufhin auf eine N-Ährengabe und passten die N-Düngung von Grünland und Mais an die verminderte Ertragserwartung an. Trotzdem trat in 2018 ein Flächenbilanzüberschuss von 91 kg N/ha auf, was eine Zunahme von rund 12 kg N/ha gegenüber dem Durchschnitt der drei Vorjahre bedeutet.“

Diese Daten lassen darauf schließen, dass umgehend weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einerseits die schädlichen Auswirkungen der Überdüngung auf Ökosysteme, Gewässer, Klima und Trinkwasserressourcen einzudämmen und andererseits den Anforderungen der EU-Nitrat- und der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Betriebe in Deutschland müssen gemäß der Regelung in der StoffBilV eine Stoffstrombilanz erstellen (aufgeteilt nach Bundesland, bitte Betriebe des Ökologischen Landbaus separat aufführen)?

2

Welche jährlichen Werte bei Stickstoff (N) und Phosphor (P) weisen in Frage 1 genannte Betriebe in der verpflichtenden betrieblichen Stoffstrombilanz (bitte auf Landkreisebene, nach Betriebstypen und Jahr angeben, Betriebe des ökologischen Landbaus separat aufführen),

a) auf Landkreisebene und

b) auf Bundeslandebene auf (bitte nach Betriebstypen und Jahr differenzieren, Betriebe des Ökologischen Landbaus separat aufführen)?

3

Wie viele Betriebe in Deutschland machen von der Möglichkeit der freiwilligen Stoffstrombilanz nach Kenntnis der Bundesregierung Gebrauch (bitte nach Bundesland und Jahren aufteilen, Betriebe des ökologischen Landbaus separat aufführen)?

4

Welche jährlichen Werte bei Stickstoff und Phosphor weisen in Frage 3 genannte Betriebe in der betrieblichen Stoffstrombilanz

a) auf Landkreisebene und

b) auf Bundeslandebene auf (bitte nach Betriebstypen und Jahr differenzieren, Betriebe des ökologischen Landbaus separat aufführen)?

5

Wie groß ist der Anteil der Betriebe

a) mit ausgeglichener betrieblicher Nährstoffbilanz für N und P,

b) mit Nährstoffüberschüssen (gestaffelt in Schritten von 20 kg N und P je Hektar)?

6

Wie haben sich die Erträge je Hektar entwickelt im Verhältnis zum ermittelten Nährstoffbedarf der Pflanzen (bitte Betriebe des ökologischen Landbaus separat aufführen)

a) im Ackerbau, differenziert nach Kultur, und

b) bei Grünland?

7

Wie haben sich in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2020 die Erträge je Hektar entwickelt im Verhältnis zur rechnerisch eingesetzten Menge an N und P (Ertrag je kg N und Ertrag je kg P, Betriebe des ökologischen Landbaus separat aufführen)

a) im Ackerbau, differenziert nach Kultur, und

b) bei Grünland?

Berlin, den 4. Mai 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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