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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlungen gegen BKA-Personenschützer wegen Rassismus- und Sexismus-Vorwürfen, Bedrohungen, verschwundener Munition sowie Kontakten zu privaten Sicherheitsfirmen

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.06.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2996720.05.2021

Ermittlungen gegen BKA-Personenschützer wegen Rassismus- und Sexismusvorwürfen, Bedrohungen, verschwundener Munition sowie Kontakten zu privaten Sicherheitsfirmen

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Canan Bayram, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Wolfgang Wetzel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Erst am 22. April 2021 wurden die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in einer Sondersitzung darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft seit einigen Monaten gegen mehrere Personenschützer der Einheit Auslands- und Spezialeinsätze (ASE) des Bundeskriminalamts (BKA) aufgrund von Vorwürfen wegen Bedrohung, Sexismus, Rassismus und des unsachmäßigen Umgangs mit Munition ermittelt. Die 2008 gegründete und aus 30 Personenschützern bestehende Einheit ist verantwortlich sowohl für den Schutz der Verfassungsorgane des Bundes (u. a. Bundeskanzlerin, Bundespräsident, Bundesministerinnen und Bundesminister, Bundestagsabgeordnete) bei Auslandreisen vor allem in Krisengebiete als auch für den Schutz von besonders gefährdeten ausländischen Gästen in Deutschland, für Zeugenschutzmaßnahmen oder Gefangenentransporte.

Bei einer Feier anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Einheit soll es „Hitlergrüße“ und „Heil Hitler!“-Rufe gegeben haben und außerdem einen Bedrohungssachverhalt. Darüber hinaus sollen in Chatgruppen der Einheit sexistische und rassistische Inhalte geteilt worden sein (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bka-personenschuetzer-101.html). Mehrere Personenschützer sollen Kontakt zu einem unter Rechtsextremismusverdacht stehenden Schießausbilder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gehabt haben. Dieser Umstand gibt Anlass zu großer Sorge. Gegen den Soldaten des KSK wird seit geraumer Zeit aufgrund der Nähe zu seinem mittlerweile verurteilten Kameraden P. S. ermittelt. Bei P. S., zu dem ebenfalls mindestens einer der BKA-Personenschützer Kontakt gehabt haben soll, wurde ein Waffenlager mit Munition und Sprengstoff entdeckt. Über das Aufdecken rechtsextremer Chatgruppen geriet auch der mit den Personenschützern der ASE in Kontakt stehende KSK-Schießausbilder unter Verdacht (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rassismusverdacht-whistleblowerin-brachte-bka-affaere-ans-licht-a-5cdb953d-ad78-4c60-8e0f-37b76569e2d9).

Im November 2020 soll BKA-Präsident Holger Münch bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet haben, was zu insgesamt drei Ermittlungsverfahren gegen Beamte führte, unter anderem wegen Bedrohung, des Zeigens von „Hitlergrüßen“ und der Verbreitung von Gewaltdarstellungen (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bka-personenschuetzer-101.html). Gegen insgesamt zehn Personen laufen Disziplinarverfahren. Durch eine Polizistin, die sich als erste Frau auf eine Position innerhalb der ASE beworben hatte, sollen die Vorfälle im Herbst 2020 laut Bericht gegenüber dem Innenausschuss an die Gleichstellungsbeauftragte herangetragen worden sein. Sie soll sich dabei über Mobbing, Sexismus und Rassismus sowie einen beunruhigenden Korpsgeist beschwert haben.

Nach Ansicht der fragenstellenden Fraktion machen die Vorfälle erneut deutlich, wie dringend unabhängige wissenschaftliche Studien über verfassungsrechtliche Einstellungsmuster in Sicherheitsbehörden durchgeführt werden müssen. Auch dieser Vorfall ist allein durch Zufall aufgedeckt worden. Noch immer ist unklar, wie weit rassistische und rechtsextreme Einstellungen bei Polizistinnen und Polizisten verbreitet sind.

Darüber hinaus gilt es, durch die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten bzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit zu geben, sich bei rassistischen und rechtsextremen Vorfällen an eine Stelle außerhalb der Polizei wenden zu können. Dass mindestens ein Drittel der Personenschützer der ASE an den Vorfällen beteiligt gewesen sein sollen, legt nahe, dass auch andere Personen aus der Einheit von den Vorfällen wussten, ohne diese zu melden oder auf sonstige Weise aufdecken zu wollen. Das deutet auf einen strukturellen Missstand hin. „Hitlergrüße“ auf Feiern der Einheit und andere rechtsextreme Äußerungen dürfen nicht geduldet werden. Ein solches Verhalten schadet dem Ansehen der Polizei. Für Polizistinnen und Polizisten sowie externe Personen würde mit der von der fragenstellenden Fraktion geforderten Stelle endlich eine entsprechende Ansprechpartnerin bzw. ein entsprechender Ansprechpartner geschaffen, um solches Fehlverhalten frühzeitig erkennen und ahnden zu können. Nur so kann gewährleistet werden, dass die praktische Polizeiarbeit rechtsstaatlichen Standards genügt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Gegen wie viele Personen, die der ASE des BKA angehören oder auf sonstige Weise in Verbindung mit ihr stehen wird oder wurde ermittelt?

a) Auf wie viele Sachverhalte beziehen sich diese Ermittlungen, und um welche Vorwürfe handelt es sich dabei?

b) Welchen Anteil haben rassistische, antisemitische und/oder sexistische Vorfälle an den Ermittlungen (bitte tabellarisch aufführen)?

2

Wer wurde im BKA wann genau über die entsprechenden Vorwürfe gegen die betroffenen Personenschützer der ASE informiert?

a) Wer wurde im Jahr 2018 nach der in Rede stehenden Zehn-Jahres-Feier wann und wie informiert, insbesondere welche Organisationebene innerhalb der Behörde wurde zu welchem Zeitpunkt informiert (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bka-personenschuetzer-101.html)?

b) Wurden die Informationen damals trotz der brisanten und zum Teil auch strafrechtlich relevanten Vorwürfe, u. a. Zeigen des „Hitlergrußes“, an die Amtsleitung herangetragen? Wenn nein, warum nicht?

c) Inwiefern wurden die Vorwürfe im Jahr 2018 durch die Abteilungsleitung und/oder die Referatsleitung verfolgt?

d) Wer wurde im Jahr 2020 nach den Hinweisen der ASE-Bewerberin an die Gleichstellungsbeauftragte wann und wie informiert, und welche Reaktion erfolgte hierauf?

e) Gab es vor 2018 seit Gründung der Einheit interne oder externe Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte der Sicherungsgruppe (SG) im Allgemeinen oder der ASE im Speziellen wegen Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen ähnlich gelagerten Themen, und wenn ja, welche konkret, und wie wurde mit diesen umgegangen (bitte tabellarisch aufführen)?

3

Wer wurde im Bundesministerium für Innern, für Bau und Heimat wann und durch wen genau über die Vorwürfe gegen die Beamten der ASE informiert?

a) Wann wurde die Fachaufsicht informiert?

b) Wurde jeweils im Jahr 2018 und im Jahr 2020 oder zu einem anderen Zeitpunkt informiert?

c) Wurde auf Arbeitsebene und/oder auf Hausleitungsebene informiert?

d) Wann wurde der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer persönlich informiert, und welche Informationen wurden ihm übermittelt? Welche Reaktion erfolgte?

4

In welchen Ländern war die ASE seit ihrer Gründung wie häufig eingesetzt?

5

Welche Personengruppen hat die ASE seit ihrer Gründung wie häufig geschützt (bitte nach Jahren und Personen wie dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, den Bundesministerinnen und Bundesministern, Mitgliedern des Deutschen Bundestages usw. aufschlüsseln)

6

Inwiefern gibt es Erkenntnisse, dass die durch die ASE zu schützenden Personen aufgrund falscher Einsatzplanung oder anderweitiger Verfehlungen nicht den vollumfänglichen Schutz der Schutzpersonen erhalten haben, und wenn derlei Erkenntnisse vorhanden sind, wann und welche Personengruppe (siehe Frage 5) war betroffen?

7

Auf welcher Rechtsgrundlage (gesetzlicher oder ministerieller Art, Errichtungserlass oder Organisationserlass) agiert die ASE, und mit welcher Begründung?

8

Wie ist die Aufgabenabgrenzung zur Bundespolizei zu sehen angesichts des gesetzlichen Auftrags in § 9 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)?

9

Wie viel Munition ist in der Sicherungsgruppe seit deren Gründung nach aktuellem Kenntnisstand des BKA genau verschwunden oder aus sonstigen Gründen nicht aufzufinden (bitte nach Jahren aufschlüsseln und mit Begründung versehen)?

a) Wie viel Munition davon war der ASE zugeteilt?

b) Welche Kenntnisse hat das BKA nach aktuellem Stand über den Verbleib der in der Sicherungsgruppe seit deren Gründung abhanden gekommenen Munition, bzw. für wie viel Schuss Munition ist deren Verbleib nach wie vor ungeklärt?

c) Um welche Art Munition handelt es sich dabei (bitte u. a. in Einsatzmunition bzw. Übungsmunition action4, 9 mm und Einsatzmunition bzw. Übungsmunition G36, 5,56 × 45 mm NATO aufschlüsseln)?

d) Inwiefern hat das BKA Erkenntnisse über eine etwaige missbräuchliche Nutzung der verschwundenen Munition, wurde sie z. B. in anderen polizeilichen Verfahren sichergestellt bzw. aufgefunden, oder wurde die entwendete Munition z. B. im Darknet oder auf andere Weise zum Kauf bzw. Verkauf im Inland bzw. Ausland angeboten?

e) Inwiefern gibt es Pläne, dem Munitionsmissbrauch noch effizienter zu begegnen, und wo werden die entsprechenden Schwachstellen ausgemacht?

f) Welche innerbehördlichen Dienstvereinbarungen existieren hierzu ggf. bereits, und seit wann?

g) Konnte die bei dem KSK-Soldaten P. S. sichergestellte Munition der beim BKA genutzten Munition zugeordnet werden, und inwiefern wurden die Chargennummern zwecks Zuordnung der Munition überprüft?

10

Handelt es sich bei den Vorwürfen hinsichtlich (a) mutmaßlich bestehender Kontakte von betroffenen BKA-Personenschützern mit einem unter Rechtsextremismusverdacht stehenden KSK-Schießtrainer, (b) des mittlerweile verurteilten KSK-Soldaten P. S., bei dem im Frühsommer 2020 ein Waffenlager mit Munition und Sprengstoff entdeckt worden war, und (c) des BKA-Personenschützers, der sich mutmaßlich bei der Firma Asgaard beworben hat, um ein und dieselbe Person oder sind mehrere der BKA-Personenschützer betroffen, und wenn ja, wie viele, und zu welchen dieser Vorwürfe?

11

Wie viele Personen der ASE stehen oder standen im Kontakt zu ehemaligen oder aktiven unter Rechtsextremismusverdacht stehenden KSK-Soldaten und KSK-Schießtrainern, welche Form des Kontakts war dies, und inwiefern ging es um den Austausch rassistischer, antisemitischer und/oder rechtsextremer Inhalte oder Pläne?

a) Welche Kenntnis hat das BKA über direkte oder indirekte Kontakte von BKA-Personenschützern oder weiteren Mitarbeitern des BKA zu P. S. oder zu dessen Kontakten?

b) Inwiefern gibt es Erkenntnisse über private Schießtrainings, z. B. mit einem KSK-Schießtrainer?

c) Inwiefern gibt es Erkenntnisse darüber, dass die bei der ASE verschwundene Munition an KSK-Soldaten weitergegeben wurde?

d) Welche dienstlichen Gründe gab es dafür, dass Angehörige des BKA und im Speziellen der SG und ASE mit Angehörigen des KSK trainiert und gemeinsam geschossen haben?

e) Inwiefern wird sich bei der ASE an militärischem Verhalten orientiert, obwohl es sich bei ihr um eine polizeiliche Einheit handelt?

f) Gab es Überlegungen in der ASE zur Übernahme von KSK-Angehörigen oder auch konkretes Anwerben von aktiven oder ehemaligen KSK-Angehörigen?

g) Aus welchen Gründen fanden stattdessen keine ggf. naheliegenderen gemeinsamen Übungen mit polizeilichen Partnern, wie PSA oder SEK, statt?

h) Inwiefern gibt es Erkenntnisse über verbale und/oder körperliche Auseinandersetzungen zwischen ASE und KSK bei diesen Übungen?

12

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rassismus- und Sexismusvorwürfe gegen die Personenschützer der ASE?

a) Um welche Vorfälle handelt es sich hier konkret (bitte genau die Art der Vorfälle, z. B. rassistische Chatgruppeninhalte, sowie die Anzahl der beteiligten Personen auflisten)?

b) Inwiefern gibt es darüber hinaus zum aktuellen Zeitpunkt Erkenntnisse über rassistische, sexistische, antisemitische oder rechtsextreme Vorfälle, und um wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA handelt es sich (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

c) Wie geht das BKA mit diesen Fällen konkret um, insbesondere wie viele Verfahren (disziplinarrechtlich, strafrechtlich, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – AGG) wurden bislang eingeleitet?

d) Welche konkreten Präventivmaßnahmen betreibt das BKA, um solchen Fällen vorzubeugen?

e) Ermöglicht das BKA den Abschluss des Studiums auch bei Verfehlungen? Falls ja, welche konkreten Verfehlungen werden toleriert?

f) Wie viele praktische Fälle im Sinne der Frage 12e sind bekannt, und waren darunter auch z. B. rassistische, antisemitische oder sexistische Vorfälle?

13

Welche Erkenntnisse hat das BKA über Kontakte von Personenschützern der Einheit ASE zu den folgenden Personen und Vereinen, und wenn ja, um welche Form der Kontakte handelt es sich, seit wann bestehen diese, und inwiefern besteht Kenntnis über den Austausch rassistischer, antisemitischer oder rechtsextremer Inhalte zu

a) Frank T., Inhaber der Firma Baltic Shooters?

b) Mitgliedern des Vereins Uniter?

c) Personen aus dem Kreis der Gruppe „Nordkreuz“?

d) Personen, die in Verbindung mit dem sog. Hannibal-Netzwerk stehen?

e) Organisationen bzw. Vereinen bzw. Gruppierungen der rechten Szene über die hier genannten hinaus?

14

Inwiefern hat das BKA Kenntnis über die Teilnahme von BKA-Personenschützern der ASE an Schießtrainings außerhalb des Arbeitskontexts und ggf. mit Verwendung der dienstlich zur Verfügung gestellten Waffen und/oder Munition?

a) Wie bewertet das BKA ggf. diese Vorfälle?

b) Unterliegen BKA-Personenschützer insofern dienstlichen Anweisungen, und wenn ja, welchen?

15

Welche Erkenntnisse hat das BKA über Kontakte von BKA-Personenschützern der ASE zu rechtsextremen Personen, Gruppierungen und Vereinen, z. B. zur „Identitären Bewegung“, zu Burschenschaften, rechten Hooligans oder zur AfD oder zur Jungen Alternative oder sonstigen örtlichen, wohnortbedingten Zusammenkünften oder Treffen der rechten Szene?

16

Inwiefern sind dem BKA einschlägige oder problematische Online-Aktivitäten der betroffenen Mitarbeiter bekannt, und gibt es Erkenntnisse über Online-Aktivitäten in verschwörungsideologischen, antifeministischen, rassistischen, antisemitischen, neu-rechten oder rechtsextremen Kanälen, Gruppen, Foren, Plattformen oder Ähnlichem?

17

Inwiefern gibt es Erkenntnisse darüber, dass über Plattformen die politische Gesinnung von BKA-Mitarbeitenden und im speziellen über SG- oder ASE-Mitglieder diskutiert wurde?

18

Wie genau kann der Kontakt der BKA-Personenschützer der ASE zur Firma Asgaard beschrieben werden?

a) In welchen Ländern und bei welchen Einsätzen gab es Kontakte?

b) Wie kam es zu diesen Kontakten?

c) Spielte die Firma Asgaard jemals vor den aktuellen Vorwürfen eine Rolle beim BKA, und wenn ja, welche?

d) Wie wurde im BKA mit der Information über die Bewerbung eines ASE-Personenschützers bei Asgaard konkret umgegangen?

e) Inwiefern ist es zutreffend, dass ein Beamter des BKA inoffiziell für die Firma Asgaard im Irak im Einsatz war (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/affaere-beim-bundeskriminalamt-personenschuetzer-soll-fuer-rechtslastige-sicherheitsfirma-taetig-gewesen-sein/27120758.html)?

f) Ergaben sich in den internen Vernehmungen darüber hinaus Hinweise zur Zusammenarbeit mit Asgaard und zu Kontakten mit ASE-Mitarbeitern, und wenn ja, welche?

19

Wie viele Beamtinnen sind aktuell in der Sicherungsgruppe eingesetzt, und wie hat sich diese Zahl seit der Gründung der Gruppe entwickelt (bitte aufschlüsseln)?

a) Wie viele Frauen waren bzw. sind in der ASE eingesetzt?

b) Wie viele Frauen waren bzw. sind im Mobilen Einsatzkommando (MEK) eingesetzt?

20

Welche Kriterien legt das BKA an das Vorliegen einer „gefestigten rechtsextremen Gesinnung“ an?

21

Gab das Zeigen des „Hitlergrußes“ durch einen BKA-Personenschützer für das BKA Anlass, von dem Vorliegen einer solchen Gesinnung auszugehen, und wenn nein, warum nicht?

22

Inwiefern wurden die Vorwürfe gegen die zehn Personenschützer der ASE bei der Vorstellung der Fallzahlen über Rechtsextremismusverdachtsfälle in Sicherheitsbehörden durch das BfV im Jahr 2020 berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht (bitte nach jeweiligen einzelnen Fällen aufschlüsseln)?

23

Lehnt die Bundesregierung es weiterhin ab, verfassungsfeindliche Einstellungen in Sicherheitsbehörden wissenschaftlich und unabhängig genauer untersuchen zu lassen, und wenn ja, mit welcher Begründung?

24

Vermutet die Bundesregierung ähnliche Vorkommnisse wie bei der ASE in anderen Einheiten,

a) wenn ja, auf welcher Grundlage?

b) wenn nein, auf welcher Grundlage, und inwiefern sieht sie spezifische Voraussetzungen für solche Vorkommnisse in der ASE?

25

Inwiefern kam es bei Angehörigen der SG seit deren Gründung zu Selbsttötungen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Inwiefern wurden diese Selbsttötungen auch unter dem Gesichtspunkt des Umgangs untereinander und im Kontext Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Sexismus erneut betrachtet?

b) Wie ist die Möglichkeit der Supervision und die psychologische Betreuung für Angehörige der SG und insbesondere der ASE ausgestaltet angesichts der regelmäßig physisch wie psychisch extrem fordernden Einsätze?

26

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine besondere Problematik in der Arbeit von Spezialeinheiten der Sicherheitsbehörden im Kontext von Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Sexismus?

27

Inwiefern wird die Auflösung der ASE angesichts der Tatsache, dass zumindest gegen zehn von 30 Beamten der Einheit Disziplinar- bzw. Strafverfahren geführt werden, erneut in Betracht gezogen, auch um sicherzustellen, dass der offensichtlich entstandene verfassungsfeindliche Korpsgeist nicht fortbesteht?

a) Welche konkreten personellen Maßnahmen wurden durchgeführt oder sollen zukünftig durchgeführt werden, und in Bezug auf wie viele Beamte?

b) Wurden die Beamten aus der ASE und SG herausgelöst, und wenn nein, warum nicht?

c) Welche personellen Maßnahmen speziell bei den verantwortlichen Führungskräften wurden veranlasst, und sind diese weiterhin in ihren Funktionen – abgesehen von der Umsetzung eines Referatsleiters?

d) Inwiefern gab es in den internen Vernehmungen Hinweise auf Einbindung der Vorgesetzten in die in Rede stehenden Vorwürfe, und wenn ja, was wird ihnen konkret vorgeworfen?

28

Inwiefern wurden Schutzmaßnahmen nach Bekanntwerden der Vorwürfe der Bewerberin bei der ASE zum Schutz der Beamtin durchgeführt?

a) Welche Auswirkungen hat der Vorgang auf die Laufbahn der Beamtin im BKA?

b) Welche Auswirkungen hat der Vorgang auf die Laufbahn der weiteren Hinweisgeber, die sich ebenfalls an die Gleichstellungsbeauftragte wandten?

29

Welche konkreten Aufgaben erfüllen die AG Werte sowie die neu geschaffene Stelle des Wertebeauftragten im BKA, und inwiefern sollen diese dabei helfen, zukünftig rassistisches, sexistisches oder rechtsextremes Verhalten von BKA-Mitarbeitenden zu verhindern (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bka-wertebauftrager-101.html)?

Berlin, den 18. Mai 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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