Übernahme der Fischaufstiegsanlage Geesthacht (Elbe) durch den Bund
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Konstantin von Notz, Claudia Müller, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Als ökologische Ausgleichsmaßnahme für den Bau des Kohlekraftwerkes Moorburg hat dessen Betreiber Vattenfall in Geesthacht an der Elbe die größte Fischaufstiegsanlage Europas gebaut. Dies hat die Passierbarkeit der Staustufe Geesthacht auch für Großfische seit 2010 deutlich verbessert, wie durch ein umfangreiches Fischmonitoring nachgewiesen wurde (vgl. www.group.vattenfall.com/de/verantwortung/umwelt/fischtreppe). Mit der Einstellung des Betriebes des Kohlekraftwerkes Moorburg zum 1. Juli 2021 entfällt auch die dauerhafte Verpflichtung Vattenfalls, die Fischaufstiegsanlage zu betreiben und zu warten sowie die Pflicht zur Durchführung von Monitoringprogrammen.
Der Bund ist hinsichtlich der Durchlässigkeit von Bundeswasserstraßen zuständig und befindet sich mit Vattenfall in Gesprächen zur Übernahme der Fischaufstiegsanlage Geesthacht Nord (vgl. Lauenburgische Zeitung vom 26. März 2021 „Bund will Vattenfall die Geesthachter Fischtreppe abkaufen“). Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat der Bund auch die Wiederherstellung der südlichen Fischtreppe zugesagt, die sobald wie möglich durch eine verbesserte und den ökologischen Anforderungen genügende Fischaufstiegsanlage ersetzt werden muss.
Aktuell sind beide Fischaufstiegsanlagen fast vollständig außer Betrieb, sodass ein Fischaufstieg bereits im zweiten Jahr unmöglich ist und der bisherige Erfolg bei der Wiederbesiedelung mit Stör, Aal, Lachs und vielen weiteren Fischen vom Oberlauf der Elbe und deren Nebenflüssen stark gefährdet ist (vgl. Bergedorfer Zeitung vom 29. März 2021 „Stint satt für Möwen“).
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist der Stand der Verhandlungen zur Übernahme oder zur anderweitigen zukünftigen Nutzung der Fischaufstiegsanlage Nord in Geesthacht durch den Bund zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und deren bisherigem Betreiber Vattenfall sowie etwaiger anderer Unternehmen, die beim Betrieb der Fischaufstiegsanlage oder bei den Verhandlungen mitwirken oder mitgewirkt haben?
Wird oder wurden im Rahmen der in Frage 1 genannten Verhandlungen Entschädigungszahlungen oder sonstige Verpflichtungen zu Geldleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Fischaufstiegsanlage thematisiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Plant die Bundesregierung, solche Zahlungsverpflichtungen in den Verhandlungen zum Thema zu machen, und inwieweit ist die Bundesregierung dazu bereit, solche Verpflichtungen einzugehen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Verpflichtungen bezüglich der Fischaufstiegsanlage (FAA) im Planfeststellungsbeschluss festgelegt worden sind, und wenn ja, welche?
Plant das BMVI, neben dem Eigentum an der FAA auch den Betrieb, die Wartung, die Sicherung und Bewachung des Geländes und die Durchführung von Monitoringprogrammen zu übernehmen? Sind diese Tätigkeiten Gegenstand der Verhandlungen mit Vattenfall, und wenn ja, wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten Vattenfalls oder von in Verbindung mit Vattenfall stehenden Unternehmen Bestrebungen, die FAA selbst weiter zu betreiben, beispielsweise um sie im Falle des Baus eines Laufwasserkraftwerkes an der Staustufe als Kompensation anrechnen zu können?
Ist der Bund auch bereit, die FAA als Kompensation zur Verfügung zu stellen, wenn die Stadtwerke Geesthacht mit einer Bürgerbetreibergesellschaft ein Laufwasserkraftwerk errichten möchte (vgl. Schreiben der Stadt Geesthacht an Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer vom 14. Dezember 2018), falls ja, unter welchen Bedingungen?
Hat die Bundesregierung konkrete Pläne dazu, wann die wegen Reparaturarbeiten am Wehr zugeschüttete FAA-Süd wieder öffnen wird, und falls ja, wie sehen diese aus (vgl. Lauenburgische Landeszeitung vom 17. März 2021 „Fischtreppe: Was kommt nach Vattenfall“)?
Plant die Bundesregierung, die FAA-Süd als Übergangslösung für Starkschwimmer zu nutzen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Planungsstand für den Bau einer stark verbesserten und den ökologischen Anforderungen genügenden FAA-Süd?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die anliegenden Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in ihre Strategie und Planung zur Durchlässigkeit der Elbe am Stauwehr Geesthacht miteinzubeziehen, und wenn ja, wann?
Wann wird sich der Fischbestand nach Ansicht der Bundesregierung nach diesen Erschwernissen wieder auf den Stand vor den Maßnahmen zur Standsicherheit des Wehrs erholt haben?
Welche Mittel stellt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) in den kommenden Jahren pro Jahr für die ökologische Durchgängigkeit der Elbe bei Geesthacht unter welchen Bedingungen und mit welchen Auflagen bereit (bitte tabellarisch auflisten), und wird dabei ein dauerhaftes kontaktfreies Fischmonitoring im Flussgebiet Elbe berücksichtigt?
Welche Art des Fischmonitorings plant die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) einzusetzen, und mit welcher Begründung?