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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Planung und Bau der Forschungsfertigung Batteriezelle am Standort Münster

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

08.06.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3002625.05.2021

Planung und Bau der Forschungsfertigung Batteriezelle am Standort Münster

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Dieter Janecek, Margit Stumpp, Stefan Gelbhaar, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Janosch Dahmen, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Batterietechnologien von zentraler Bedeutung – für Anwendungen im Mobilitätssektor und die Sektorkopplung insbesondere im Energie- und Wärmesektor. Aus industrie- und innovationspolitischer Sicht ist es zudem entscheidend, diese Zukunftstechnologie souverän und selbstbestimmt in Deutschland und Europa zu entwickeln und in die Anwendung zu bringen. Die zukünftige Wertschöpfung der Automobilindustrie hängt ganz wesentlich an der Batteriezellfertigung.

Mit dem Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ hat die Bundesregierung vor Jahren den Versuch gestartet, den technologischen Rückstand in Deutschland aufzuholen. Insbesondere dem im Jahre 2019 gestarteten Teilprojekt „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“ kommt dabei eine große Bedeutung zu, da diese „einen Produktionsprozess entwickeln soll, der auch für eine Massenproduktion tauglich ist – und das zu wettbewerbsfähigen Kosten“ (vgl. https://www.bmbf.de/de/forschungsfertigung-batteriezelle-so-fiel-die-entscheidung-fuer-muenster-10710.html). Damit verbunden war die große Hoffnung, neben den marktbeherrschenden Batteriezellherstellen aus Asien wie CATL, Panasonic und LG Chem auch deutsche und europäische Unternehmen auf ihrem Weg zur Produktion wettbewerbsfähiger Batteriezellen entscheidend zu fördern.

Nachdem durch die parlamentarische Untersuchung und den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) „schwere Verfahrensfehler“ bei der Standortentscheidung pro Münster nachgewiesen wurden (vgl. https://www.jmwiarda.de/2020/09/02/batterie-forschungsfabrik-rechnungshof-wirft-bmbf-schwere-verfahrensfehler-bei-der-standortentscheidung-vor/), reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. So offenbaren mehrere Medienberichte, dass es bei Planung und Bau der FFB wohl zu erheblichen Zeitverzögerungen komme (vgl. https://www.jmwiarda.de/2021/03/16/z%C3%A4sur-in-m%C3%BCnster/ und https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/forschungsfabrik-batteriezelle-zieht-die-industrie-den-stecker/26898948.html).

Nach Ansicht der Fragestellenden ist es an der Bundesregierung, die in der Öffentlichkeit genannten Verzögerungen transparent aufzuklären und darzulegen, welche Maßnahmen sie zur Behebung ergreifen wird, damit der Batteriestandort Deutschland kurz- und langfristig konkret vom Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ und der FFB profitiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche konkreten Fortschritte konnten seit September 2019 bei Planung und Bau der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster erzielt werden, und welche Finanzmittel flossen seit 2019 in den bisherigen Aufbau der FFB durch Bund und das Land Nordrhein-Westfalen (bitte nach Haushaltsjahren, für 2021 auflisten und die Soll-Ausgaben angeben)?

2

Welche Meilensteine sollen bei der Realisierung der FFB hinsichtlich Planung, Bau, technischer Ausstattung und Produktionsstart – Stand heute – wann genau erreicht werden (bitte alle Meilensteine mit Zeitangaben detailliert auflisten)?

3

Wie lauten die allgemeinen und besonderen Förderbedingungen im Förderbescheid zum Projekt „FoFeBat – Forschungsfertigung Batteriezelle Deutschland“ (Förderkennzeichen: 03XP0256), welchen das BMBF am 18. Oktober 2019 an die Fraunhofer-Gesellschaft überreichte und mit welchen die Förderung der FFB startete (bitte sämtliche im Förderbescheid aufgeführten allgemeinen und besonderen Förderbedingungen ausführlich nennen)?

a) Wie lautet der gemäß Förderbescheid bewilligte Zeitplan für die einzelnen Projektabschnitte (bitte alle Projektabschnitte vollständig auflisten)?

b) Welche Produktionslinien der FFB sollen gemäß Förderbescheid bis wann voll funktionsfähig den Anwenderinnen und Anwendern aus Wissenschaft und Wirtschaft bereitstehen?

c) Welche technischen Spezifikationen soll gemäß Förderbescheid die in einem ersten Bauabschnitt fertigzustellende Pilotproduktionslinie der FFB genau haben?

4

Kann die Bundesregierung folgende Aussagen bestätigen, welche laut Berichterstattung vom 16. März 2021 (vgl. https://www.jmwiarda.de/2021/03/16/z%C3%A4sur-in-m%C3%BCnster/) durch Fritz Klocke (geschäftsführender Leiter der FFB) in einem Brief im Namen des gesamten Executive Boards an mehrere Personen gerichtet wurden (u. a. an Prof. Reimund Neugebauer (Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft), Isabel Pfeiffer-Poensgen (Wissenschaftsministerin in NRW), Andreas Pinkwart (Wirtschaftsminister in NRW) und Prof. Wolf-Dieter Lukas (Staatssekretär im BMBF)), und wenn ja, welche Schlüsse hat die Bundesregierung daraus gezogen?

a) Welche Gründe führt Fritz Klocke in dem oben erwähnten Schreiben auf, aufgrund derer sich die Fertigstellung der Hauptgebäude der FFB von 2022 auf 2026 verschieben werde, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

b) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu, dass das Hauptgebäude nicht wie ursprünglich geplant in 2022, sondern erst Anfang 2026 für den Einzug und die Installation der Fertigungseinrichtungen fertig sein werde, sodass die industrienahe Forschungsfertigung „kaum vor dem Jahr 2027 möglich“ sein werde? Wenn ja, wie bewertet sie diese erhebliche Verzögerung?

c) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu, wonach „diese zeitliche Streckung von der Antragstellung FoFeBat von Oktober 2019 nicht mehr gedeckt“ sei? Wenn ja, was sind die Gründe dafür? Wenn nein, warum nicht?

d) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu, dass „diese zeitliche Streckung (…) im Widerspruch zu einer Prämisse“ stehe, „unter der die Industrie, deren Innovationsvermögen die FFB stärken soll, dieses Projekt von Beginn an gestellt hat“? Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung den Beitrag der FFB zu einer wettbewerbsfähigen, innovativen deutschen Batterieindustrie steigern? Wenn nein, warum nicht?

e) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu, dass beim ersten kleineren Bauabschnitt (der bis Mitte 2022 fertig sein soll) die Gefahr bestehe, dass dieser nicht einmal „eine Mindestausstattung biete, die die Aufnahme einer Testproduktion von Batteriezellen in kleinstem Maßstab ermöglicht und damit einen für Industriepartner relevanten Produktions-Forschungsbetrieb der FFB anbietet“? Wenn ja, wie konkret möchte die Bundesregierung dieser Gefahr entgegenwirken? Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung diese Gefahr nicht?

f) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu, dass „man bewusst von den engen Vorgaben von BMBF und NRW zur Begrenzung des Bau- und Kostenaufwands für den ersten Bauabschnitt“ abweichen müsse, da die FFB ansonsten „ihren Grundauftrag einer Produktionsforschung für den industriellen Bedarf bis zur Fertigstellung von Bauabschnitt 2 und damit auf längere Sicht nicht erfüllen“ könne? Wenn ja, welche konkreten Änderungen hinsichtlich des Bau- und Kostenaufwands ergeben sich daraus? Wenn nein, warum nicht?

g) Teilt die Bundesregierung den laut Presseberichterstattung dokumentierten projektinternen Frust, „unter anderem über die so komplexen wie im Alltag oft unklaren Finanzierungsverantwortlichkeiten zwischen Bund und NRW, die selbst kleine Investitionsentscheidungen schwierig machten“, und damit zu einer „eingeschränkten Handlungsfähigkeit der FFB“ sowie einem „fortschreitenden Mismatch zwischen Bauplanung (NRW) und Anlagenplanung (Bund)“ geführt habe? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Missständen? Wenn nein, warum nicht?

h) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu, dass die vom Executive Board der FFB nun vorgeschlagene Mindestausstattung für eine Testproduktion ursprünglich nur als „Ergänzung zum Leistungsportfolio der FFB“ vorgesehen gewesen sei, „um die angestrebte Produktionsforschung im Industriemaßstab vorzubereiten und dass dieses Ergänzungs- bzw. Befähigungsportfolio nun für mehrere Jahre das Hauptleistungsportfolio der FFB sein“ würde? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den damit verbundenen deutlich reduzierten Leistungsumfang der FFB in den ersten Jahren? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie genau ist die FFB organisatorisch strukturiert bzw. soll zukünftig strukturiert werden?

a) Soll die FFB dauerhaft an das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie IPT angedockt sein?

b) Aus welchen organisatorischen Einheiten besteht die FFB aktuell, und welche Aufgaben bei Planung und Bau übernehmen diese?

c) Aus welchen Gründen finden sich unter den Partnern der FFB (https://www.forschungsfertigung-batteriezelle.fraunhofer.de/de/projekt/partner.html), neben MEET (Münster Electrochemical Energy Technology – Universität Münster) und PEM (Production of E-Mobility Components – Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH)- Aachen), ausschließlich Fraunhofer-Institute?

d) Plant die FFB, weitere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft aus Deutschland und darüber hinaus zu Partnern der FFB zu machen? Wenn ja, welche Akteure sollen dazukommen? Wenn nein, warum nicht?

e) Wie konkret sind Prof. Martin Winter, Prof. Achim Kampker und Prof. Günther Schuh an Planung, Bau und Betrieb der FFB beteiligt (bitte für jede der genannten Personen die aktuelle und – sofern geplant – zukünftige Verbindung zur FFB angeben)?

f) Wie genau sind Vertreter der Industrie in die Planung und den Bau der FFB eingebunden, und welche Personen sind dies (bitte die Personen, ihre jeweiligen Institutionen und ihre Funktion innerhalb der FFB nennen)?

6

Sind die Ausschreibungen für Gewerke und Ausrüstungen der FFB bereits gestartet?

a) Wenn ja, wann wurden die Ausschreibungen veröffentlicht?

b) Wenn nein, bis wann sollen die Ausschreibungen spätestens erfolgen?

7

Welche Pläne bestehen hinsichtlich der Verwertung der in der FFB produzierten Batteriezellen? Kommt die Bundesregierung weiterhin zu dem Schluss, dass ein Verkauf aufgrund des EU-FuE-Beihilferechts nicht möglich ist (vgl. https://www.bmbf.de/de/forschungsfertigung-batteriezelle-so-fiel-die-entscheidung-fuer-muenster-10710.html)?

a) Wenn ja, was soll dann mit den produzierten Batteriezellen geschehen, und welche konkreten Pläne bestehen hierzu?

b) Wenn ja, welche Unternehmen haben bereits heute feste Abnahmegarantien für in der künftigen FFB produzierten Batteriezellen gegenüber der FFB abgegeben (bitte die jeweiligen Unternehmen, den Umfang der Abnahmegarantie und den Batteriezelltyp nennen)?

c) Wenn nein, warum beurteilt die Bundesregierung die beihilferechtlichen Bedingungen heute anders?

8

Welche Unternehmen aus Deutschland und der EU erhalten bereits eine Förderung aus dem sog. Batterie-IPCEI bzw. haben bis heute bereits einen Förderbescheid erhalten (bitte das jeweilige Unternehmen, deren Gesamtfördersumme und den jeweiligen batterietechnologischen Schwerpunkte angeben)?

a) In welcher Form besteht zwischen den durch das „Batterie-IPCEI“ geförderten Unternehmen eine Kooperation zur FFB?

b) Ist es zutreffend, dass die Förderung von VARTA mit über 300 Mio. Euro auch den Aufbau einer Pilotlinie für neue Batterieformate umfasst, mit deren Hilfe die Überführung in die Massenproduktion gelingen soll (vgl. https://www.electrive.net/2020/06/30/varta-erhaelt-millionen-foerderung-fuer-batterie-projekte/)? Wenn ja, in welchem Verhältnis steht diese Pilotlinie zur FFB?

9

Wie verteilt sich das Gesamtbudget des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ auf die darin geförderten Akteure (bitte getrennt nach Haushaltsjahren (Ist und Soll) pro Akteur ab 2018 auflisten)?

10

Mit welchen Maßnahmen erfolgt ein Monitoring des Dachkonzepts, und welche Gespräche hat die Bundesregierung 2020 und 2021 zur weiteren Umsetzung mit den darin geförderten Akteuren und Expertinnen und Experten zur Bewertung und Planung der Umsetzung geführt?

11

Hält die Bundesregierung, angesichts der Verzögerungen der FFB als Aushängeschild des Dachkonzepts, die bei der Auswahl des Standorts aufgrund der fehlenden Bestandsgebäude bereits befürchtet worden waren (Ausschuss-Drucksachen 19(18)110 h bis 19(18)110 o; Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung), eine Nachjustierung des Dachkonzepts für notwendig, um zeitnah einen Schub für die Forschungsfertigung von Batteriezellen in Deutschland zu erreichen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie konkret, und bis wann sollen diese umgesetzt sein?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Wie bewertet die Bundesregierung mit dem Wissen von heute den konkreten Mehrwert der FFB im Jahr der Inbetriebnahme in einem Umfeld, in dem in den nächsten Jahren voraussichtlich mehrere Batterie- und Batteriezellfertigungen in Deutschland entstanden sein werden, so etwa von CATL in Erfurt, von VW und Northvolt in Salzgitter und von Tesla in Grünheide?

Berlin, den 18. Mai 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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