Innovationen und Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Margit Stumpp, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Janosch Dahmen, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ob unsichere Videokonferenzsysteme, fehlende Lernplattformen oder eine anhaltende Zettelwirtschaft. Im vergangenen Jahr hat sich mit einer neuen Dringlichkeit gezeigt, wie groß der Nachholbedarf in Deutschland bei der Digitalisierung ist. Die Bundesregierung wird nach Ansicht der Fragestellenden ihrer Verantwortung weiterhin nicht gerecht, wichtige Digitalisierungsprojekte mit der notwendigen Entschlossenheit voranzutreiben oder bei der Umsetzung von Projekten durch Dritte unterstützend tätig zu werden.
Innovative Konzepte aus der Zivilgesellschaft finden weiterhin viel zu langsam ihren Weg in die Anwendung. Die Nichtumsetzung der zahlreichen guten Ansätze aus den durch die Bundesregierung initiierten Hackathons steht hierfür exemplarisch.
Der Blick über Landesgrenzen hinweg zeigt, wie groß die Potenziale im Bereich Digitalisierung sind, die in Deutschland noch immer nicht genutzt werden: In Taiwan war beispielsweise in den ersten Wochen der Pandemie digital nachschlagbar, in welchen Geschäften Schutzausrüstung vorrätig war, in Dänemark war schon fast jede Verwaltungsleistung digital abrufbar und 91 Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzten digitale Medien täglich im Unterricht, in Deutschland lag der Wert bei 4 Prozent (https://www.bitkom.org/Themen/Bildung-Arbeit/Schulschliessungen-in-Zeiten-von-Corona).
Mit dem Ziel, Deutschland beim Thema Digitalisierung weiter voranzubringen und unzureichende Strukturen auf exekutiver Seite, die als Bremsklotz für Fortschritt bereits vor vielen Jahren identifiziert wurden (vgl. beispielsweise den Siebten Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ sowie die entsprechenden Handlungsempfehlungen vom 6. Februar 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12290), zu beseitigen, wurde zu Beginn dieser Legislaturperiode das neue Amt der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung eingerichtet. Mit diesem Amt sollten auch innovative Arbeitsweisen innerhalb der Bundesregierung ermöglicht werden. Des Weiteren wurden in einigen Ministerien Innovationseinheiten eingerichtet, die zum Teil Digitalisierungsprojekte voranbringen aber auch die Arbeitsweise in den Ministerien selbst modernisieren sollen.
Diese neu geschaffenen Strukturen folgen nach Ansicht der Fragestellenden allerdings keiner konzeptionellen Systematik, ihre Wirkungen sind bis heute nicht evaluiert worden, und insgesamt ist unklar, auf welcher Grundlage und nach welchen Best-Practice-Beispielen sich die Bundesregierung zu den Strukturveränderungen und Maßnahmen entschieden hat.
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen17
Die in der laufenden Wahlperiode erstmals eingesetzte und nach Ansicht der Fragestellenden mit sehr geringen Kompetenzen und keinem eigenen Budgetrecht ausgestattete Staatsministerin für Digitalisierung am Bundeskanzleramt a) und das neu ins Leben gerufene Digitalkabinett haben inwiefern die digitalpolitische Zusammenarbeit aus Sicht der Bundesregierung gestärkt oder zentrale Vorhaben beschleunigt, b) war für welche Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode federführend verantwortlich, und an welchen war sie in der Umsetzung beteiligt?
Erachtet die Bundesregierung die Konzeption des Amts der Staatsministerin insbesondere hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Ausstattung nach dem derzeitigen Stand für ausreichend, oder sieht sie Nachbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret?
Welche Empfehlungen hat das Digitalkabinett an das Kabinett ausgesprochen, und welche konkreten Beschlüsse und Handlungen folgten daraus?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, an den Strukturen und Ressortzuständigkeiten im Bereich Digitalisierung am Anfang der kommenden Legislaturperiode etwas zu verändern, und wenn ja, was konkret, und welche Ausarbeitungen (ob eigene oder von Dritten erstellte) liegen hierzu vor?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Digitalministeriums, und wenn ja, a) mit welchem Zuschnitt, Budget und Zuständigkeiten soll es ausgestattet werden, b) welche Schritte wurden im Aufbau eines solchen Bundesministeriums bereits getan?
Welche Reformen plant die Bundesregierung angesichts des enormen Abstimmungs- und Koordinierungsaufwandes aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer bei zentralen Themen wie Datenschutz oder Medienregulierung sowie der wachsenden Bedeutung der EU im Bereich Digitalwirtschaft, um effektive Entscheidungsprozesse zu schaffen?
Welche Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung wurden in der laufenden Wahlperiode federführend durch den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts Dr. Helge Braun verantwortet, und an welchen war er in der Umsetzung beteiligt?
Die neue Einheit DigitalService4Germany, die 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat, a) hat wie viel Budget in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils für Mitarbeitende und für konkrete Projekte zur Verfügung, b) beschäftigt wie viele Mitarbeitende mit welchen Gehaltsstufen, c) hat seit ihrer Gründung welche Projekte durchgeführt oder führt sie aktuell durch, und was ist hier der jeweils aktuelle Umsetzungsstand?
Welche Projekte hat die experimentelle Einheit für Innovation in der Verwaltung, PG DIT, koordiniert und umgesetzt?
Was ist der aktuelle Stand des aus der PG DIT entwickeltem Digital Innovation & Transformation Hub, welche Aufgaben und wie viel Budget hat er im Jahr 2021, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei ihm angestellt, und in welcher Form wird hier mit den anderen Bundesministerien zusammengearbeitet?
Die in dieser Wahlperiode eingeführten Innovationseinheiten an den Bundesministerien, der Health Innovation Hub des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der Cyber Innovation Hub des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die E-Government-Agentur des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Innovationsbüro digitales Leben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) a) haben in dieser Wahlperiode welche Projekte durchgeführt und führen sie aktuell noch durch, b) hatten seit dem Gründungsjahr bis 2021 wie viel Budget und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich zur Verfügung (bitte möglichst konkret aufschlüsseln), c) sollen finanziell und strukturell über die Wahlperiode hinaus weiterentwickelt werden?
Existieren zwischenzeitlich weitere Innovationseinheiten in Bundesministerien, oder ist die Einführung weiterer solcher Einheiten geplant, und wenn ja, welche konkret?
Hat sich die Bundesregierung für die Einführung von Innovationseinheiten in allen Bundesministerien eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird bei der von der Staatsministerin für Digitalisierung geplanten „Bundeszentrale für digitale Aufklärung“ sichergestellt, dass die Anstrengungen über den Wahlperiodenwechsel hinaus wirksam bleiben, und welche Rolle spielt die Bundeszentrale im Verhältnis zur Nationalen Bildungsplattform des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)?
Kennt die Bundesregierung Umsetzungsstrukturen für die Digitalisierung im europäischen und nichteuropäischen Ausland, und falls ja, wie bewertet sie a) etwa die strategische Digitalisierungseinheit „Central Digital and Data Office for Government“ (https://www.gov.uk/government/organisation/central-digital-and-data-office) im Vereinigten Königreich, die Ministerin ohne Portfolio in Taiwan (https://english.ey.gov.tw/Page/C92F6EBE0B76065/5cc03017-5384-4c64-a4ad-9bb1a7f1bcdd), das Ministerium für digitale Angelegenheiten in Polen (https://www.gov.pl/web/digitalization), das „Ministry of Economic Affairs and Communications“ in Estland (https://www.mkm.ee/en) oder den „United States Digital Service“ in den USA (https://www.usds.gov/)? b) Und hat sie geprüft, welche dieser Umsetzungsstrukturen Vorbilder für eine Weiterentwicklung in Deutschland sein könnten bzw. entsprechende Prüfungen in Auftrag gegeben, und falls ja, welche bei wem konkret (bitte aufschlüsseln)?
Welche Erfahrungen aus dem WirvsVirus Hackathon sind in die Konzeption der Initiative UpdateDeutschland eingeflossen, und a) welche Finanzierungsstrukturen gibt es für die Initiative Update Deutschland, das heißt von welchen Akteuren gibt es Finanzierungszusagen für Projekte, die aus dem Hackathon entstehen, und welche Summe steht insgesamt zur Verfügung, b) welche Projekte aus dem Hackathon vom März 2021 erhalten finanzielle Förderungen zur Weiterentwicklung oder werden auf andere Weise durch UpdateDeutschland unterstützt, c) welche weiteren Aktivitäten werden nach dem bereits durchgeführten Hackathon im Rahmen von UpdateDeutschland stattfinden?
Hat die Bundesregierung das erste Fellowship-Programm Work4Germany für einen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung bewertet, und a) welche konkreten Lehren und Handlungsaufträge nehmen die jeweiligen zehn Bundesministerien, die Fellows aus dem Work4Germany-Programm beherbergt haben, mit, b) welche konkreten Verwaltungsreformen wurden durch Work4Germany angestoßen, sind in Planung, c) wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für ein agiles Ministerium, der sich aus Work4Germany ergeben hat (https://work.4germany.org/project/das-neue-ministerium-fellows-2020/)?