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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbesserung der Datenlage und des Verfahrens zur Anerkennung einer Berufserkrankung im Rahmen des Wismut-Uranabbaus

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

09.06.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3011627.05.2021

Verbesserung der Datenlage und des Verfahrens zur Anerkennung einer Berufserkrankung im Rahmen des Wismut-Uranabbaus

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ab dem Jahr 1946 wurde unter Leitung der sowjetischen Armee in Ostdeutschland mit der Förderung von Uran für das sowjetische Atomwaffenprogramm begonnen. Bis 1990 war insgesamt eine Zahl von Beschäftigten in einer Größenordnung von mehreren Hunderttausend Personen bei der SDAG Wismut und Vorgängerunternehmen beschäftigt.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage äußerte sich die Bundesregierung zu den Arbeitsbedingungen dieser Personengruppe, der Dokumentation ihrer Strahlenexposition und der Aufklärungspraxis der Wismut (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11294). Insbesondere mit Blick auf die Anerkennungspraxis von Berufserkrankungen bleiben nach Ansicht der Fragestellenden einige Aspekte ungeklärt.

Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind deshalb Nachfragen hinsichtlich der Qualität der Rekonstruktion von Belastungen der Arbeitenden in der Wismut mit ionisierender Strahlung. Diese spielen bei Anerkennungsverfahren von Berufserkrankungen aufgrund ionisierender Strahlung eine entscheidende Rolle.

Besonders vor dem Hintergrund der enorm ausgedehnten Grubengebäude ist die Aussage, eine Messung sei „an allen Arbeitsplätzen unter Tage“ durchgeführt worden, nach Ansicht der Fragestellenden verwunderlich (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/11294). Allein im Bergwerkskomplex des Objektes 09 wurden während seiner Betriebszeit Strecken, Querschläge etc. von insgesamt 7745 Kilometern (vgl. S. 23–41 von Kapitel 2.2.2.4 in Wismut 1999, https://www.wismut.de/www/redaktoer/upload/chronik/Chronik_der_Wismut.zip) aufgefahren. Dem stehen durchschnittlich 21 Messungen pro Werktag gegenüber (vgl. Tabelle 4.2.1.2 auf den Seiten 436 ff. in Lehmann et. al, 1998). Wenn umfangreiche Messungen von allen Arbeitsplätzen vorliegen, könnten mindestens für manche Beschäftigten der Wismut Individualdosen ermittelt werden, und als Folge wäre eine Modellierung von Strahlenbelastungen mindestens zum Teil überflüssig (Lehmann F, Hambeck L, Linkert K-H, Lutze H, Meyer H, Reiber H, Reinisch A, Renner H-J, Seifert T, Wolf F (1998) Belastung durch ionisierende Strahlung im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR. Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Bergbau-Berufsgenossenschaft (BBG), ISBN 3-88383-524-2).

Darüber hinaus liegen laut Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Vernichtung von Messresultaten vor (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/11294). Das ist überraschend, denn aus der von der Bundesregierung selbst zitierten Quelle Lehmann et al. 1998 geht hervor, dass Originalmesswerte von Radonmessungen bzw. Radon-Folgeproduktmessungen vernichtet wurden. Es liegen teilweise noch gemittelte Werte vor. (vgl. z. B. S. 26 und Tabelle 4.2.1.2 auf den Seiten 436 ff. in Lehmann et al. 1998; Tabelle 9 in Eigenwillig 2020. Der Uranerzbergbau im Erzgebirge – die dadurch bedingten Strahlenexpositionen und Erkrankungen der Bergleute. Eine kritische Bewertung. 240 Seiten. Eigenverlag, Frankfurt. ISBN 978-3-00-064615-7; ein Exemplar wurde dem BMU, Referat S II 2, und dem Bundesamt für Strahlenschutz, Abteilung W, am 8. April 2020 zugeschickt).

Ferner seien nach Angabe der Bundesregierung „keine noch nicht ausgewerteten Messwerte oder Daten bekannt, die für die Beurteilung der Uranabbaubedingten Radioaktivitätsbelastung ehemaliger Wismut-Arbeiter relevant wären“ (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/11294). Diese Aussage ist vor dem Hintergrund überraschend, dass ab 1971 Ortsdosimetrie (vgl. Richter 1991; siehe auch „Ortsdosimetrie“ in Anlage C von Eigenwillig 2020) bzw. Ortsstatistik (vgl. Seite 49 in Arndt 1992) durchgeführt wurde. Die Messwerte, verteilt nach Tätigkeitsgruppen der Beschäftigten und deren individueller Aufenthaltszeit, wurden mithilfe eines Rechners Robotron 300 erfasst. Ab 1985 wurden die Strahlenexpositionen der unter und über Tage Beschäftigten mittels eines ESER (Einheitliches System Elektronischer Rechentechnik)-Rechners gelistet (vgl. Vogel, 1989, S. 12). Nach Angaben der Wismut existieren heute noch Rechnerdruckerlisten mit den abgeschätzten Radonexpositionen (vgl. Selig 1994). Die zwei aktuell laufenden Studien „Ermittlung der Unsicherheiten in der Strahlenexpositionsabschätzung in der Wismutkohorte – Teil 2“ und „ProZES: Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit einer Erkrankung und einer Strahlenexposition“ könnten diese Daten sehr gut nutzen (Richter S (1991) Grundlagen und Gesichtspunkte einer Aufarbeitung der Strahlenbelastung in der SAG/SDAG Wismut. Beitrag zur Tagung des kirchlichen Umweltkreises in Ronneburg vom 20. bis 23. September 1990. In: Der Uranbergbau in der DDR und seine Folgen. Herausgeber: Strahlenmessstelle GAMMA im KATALYSE u. a.; Köln, Göttingen, S. 51–53; Arndt D (1992) Die Strahlenexposition in den Bergbaubetrieben Sachsens und Thüringens, in: Strahlenrisiko durch Radon, 32. Jahrestagung der Vereinigung Deutscher Strahlenschutzärzte, Essen, 30. bis 31. Mai und 1. Juni 1991, S. 47–60. Herausgeber: Reiners C, Streffer C, Messerschmidt O. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1992. ISBN 3-437-11424-7; Vogel H (1989) Grundlagen und Gestaltungsvorschlag für die rechnergestützte personendosimetrische Überwachung der Werktätigen unter besonderer Berücksichtigung der arbeitshygienischen Bedingungen in der SDAG Wismut. Dissertation, Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften des Wissenschaftlichen Rates der Bergakademie Freiberg; Selig R (1994) Expositionsdaten für Beschäftigte in den Betrieben der ehemaligen SDAG Wismut. Notiz vom 21. April 1994. Anlage zu Top 3.1.2 der 5. Sitzung des AK 8 beim HVBG am 31. Mai 1994. Verteilt mit HVBG-Brief Dr. Ot/mö vom 11. Mai 1994 – (nicht veröffentlicht), zitiert in Eigenwillig GG (2020), S. 100).

Zentraler Bestandteil der Rekonstruktion der Strahlenbelastung einzelner Bergleute der Wismut nach der sogenannten Job-Exposure-Matrix (JEM) ist die Einführung von Wichtungsfaktoren für 292 unterschiedliche Tätigkeitsfunktionen. Dabei wird ein Hauer als höchstbelastet definiert und die übrigen Tätigkeiten erhalten Abschläge. Die daraus resultierende Belastung ist keine gemessene Individualdosis, sondern die modellierte Annahme eines Expertengremiums, welche notwendigerweise von der Realität abweicht, weshalb sie fehlende Messwerte nicht ersetzen kann.

Die Verwendung von Kollektivmittelwerten ohne Berücksichtigung von Vertrauensbereichen kann zu Ungerechtigkeiten führen. Durch die Zusammenfassung von Daten, d. h. die Anwendung von Kollektivmittelwerten in Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten, geht die eindeutige Beziehung zwischen der Strahlenexposition einer Person und ihrer Erkrankung verloren.

Gelegentlich entscheiden zehntel Prozent der berechneten Verursachungswahrscheinlichkeit über den Ausgang eines Anerkennungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass die o. g. aktuell laufenden Studien genau diese Vertrauensbereiche ermitteln und quantifizieren.

Bei den Verfahren zur Anerkennung einer Berufserkrankung aufgrund ionisierender Strahlung ist zuletzt auch das Rechenprogramm, dem die JEM zugrunde liegt, zentraler Bestandteil (vgl. HVBG & BBG, 2005). Entgegen der in der Wissenschaft üblichen Praxis wird das Programm nicht öffentlich zugänglich gemacht, obwohl Personen aus der Wissenschaft, dem Journalismus und auch Betroffene in Anerkennungsverfahren ein berechtigtes Interesse daran haben (HVBG (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften), BBG (Bergbau-Berufsgenossenschaft) (2005) Belastung durch ionisierende Strahlung, Staub und Arsen im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR (Version 08/2005). Herausgeber: BBG, Gera; HVBG, Sankt Augustin. CD-ROM – nicht veröffentlicht).

Die Aufklärung der Belegschaft über die Risiken ionisierender Strahlung war laut der ab 1964 gültigen Vorschriften der DDR zwingend (vgl. Strahlenschutzverordnung (SSVO) 1964). Eigenwillig 2020 und zahlreiche biografische Interviews (wie z. B. in Engeln 2001) belegen, dass diese Pflicht zur Aufklärung systematisch verletzt wurde. Ebenso wurde die individuelle Messung der radiologischen Exposition und die damit auch nach den DDR-Vorschriften verbundene Dokumentationspflicht systematisch missachtet (vgl. Bundesarchiv zur Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut, Bestandssignatur DF11). Daraus hat die Bundesregierung bisher keine Schlüsse gezogen (vgl. z. B. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/11294, SSVO (1964) Verordnung über den Schutz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlen – Strahlenschutzverordnung – und Erste Durchführungsbestimmung – vom 10. Juni 1964. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik: GBl. II Nummer 76, S. 635–676, vom 6. August 1964, zitiert in Eigenwillig GG (2020), S. 54–56, Engeln R (2001) Uransklaven oder Sonnensucher? Die sowjetische AG Wismut in der SBZ/DDR 1946–1953. Klartext Verlag, Essen, ISBN 3-88474-988-9 – Dissertation, Bochum, 1998, zitiert in Eigenwillig GG (2020), S. 58).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragestellenden offensichtlichen Widerspruch zwischen einer bekanntlich sehr geringen Anzahl an Messungen der Radonkonzentration unter Tage (im Objekt 9 wurden für 26 Jahre im Durschnitt nur 21 Messungen pro Werktag bei einer Belegschaft von mehreren Tausend Personen durchgeführt) und ihren Angaben, Messungen seien „an allen Arbeitsplätzen unter Tage in Sachsen und Thüringen“ durchgeführt worden (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/11294)?

2

Ab wann und an welchen Orten verfügt die Bundesregierung über solche umfangreichen Messungen an allen Arbeitsplätzen?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass für diese Zeiträume bzw. Orte die sogenannte Job-Exposure-Matrix (JEM) keine Anwendung findet, weil Individualdosen vorliegen?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die JEM ausschließlich auf wenige Einzelmessungen oder auf Messungen in zusammengefasster Form zurückgreifen kann, um Modelle zu erstellen?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass diese Modelle keine Individualdosen darstellen, sondern einen Kollektivmittelwert pro Kalenderjahr für Hauer (und daraus abgeleitet für weitere 292 Tätigkeiten)?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in der Realität Abweichungen zu einem Faktor 10 und mehr um diesen Kollektivmittelwert auftreten können (vgl. Tabelle 4.2.1.2 auf den Seiten 436 ff. in Lehmann et al. 1998; Tabelle 9 in Eigenwillig 2020)?

7

Sind die beiden aktuellen Studien „Ermittlung der Unsicherheiten in der Strahlenexpositionsabschätzung in der Wismutkohorte – Teil 2“ und „Pro-ZES: Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit einer Erkrankung und einer Strahlenexposition“ so beauftragt, dass sie diese Abweichungen ermitteln und quantifizieren?

8

Wann werden diese zwei Studien nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht?

9

Kann die Bundesregierung die Aussage aus dem Forschungsbericht von Lehmann et al. aus dem Jahr 1998 bestätigen, dass die SAG/SDAG WISMUT bis 1989 systematisch Messresultate vernichtet hat (vgl. S. 26, 143 in Lehmann et al. 1998 und Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/11294)?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Aufarbeitung der Radon-Messergebnisse, die mittels eines Robotron 300 und eines ESER-Rechners erfasst wurden und heute noch zur Verfügung stehen (z. B. als Drucklisten), zur Ermittlung von Individualdosen führen könnte (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/11294)?

11

Wird sich die Bundesregierung für die Aufarbeitung dieser Radon-Messergebnisse einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Rechenprogramm (HVBG, BBG, 2005), dem die JEM zugrunde liegt, nicht veröffentlicht worden?

13

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um das Programm wie in der Wissenschaft üblich für alle Interessenten zugänglich zu machen?

14

Sieht die Bundesregierung Konsequenzen darin, dass SDAG WISMUT die Strahlenschutzvorschriften der DDR ab 1964 nicht beachtet hat (vgl. SSVO 1964 und Bundesarchiv zur Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut, Bestandssignatur DF11)?

15

Sieht die Bundesregierung aufgrund dieser Sachverhalte einen Änderungsbedarf in der Anerkennungspraxis von Berufserkrankungen innerhalb der Wismut-Belegschaft?

Wenn ja, sind Änderungen wie Umkehr der Beweislast oder Auslegung möglicher Fehler bei der Abschätzung der Exposition zugunsten der Antragsteller angedacht (wenn nein, bitte begründen)?

Berlin, den 18. Mai 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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