Verrechnungspreise in der Betriebsprüfungspraxis
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Verrechnungspreise werden nicht am Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern spiegeln die Gegenleistungen wider, die innerhalb eines Konzerns für den Leistungsaustausch zwischen Betriebsstätten oder Gesellschaften dieses Konzerns berechnet werden. Um mit diesen Verrechnungspreisen keine Gewinne zu verlagern und so der Besteuerung zu entziehen, müssen die Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen. Maßgeblich ist also, ob ein fremder Dritter außerhalb des Konzerns Leistungen ebenfalls zu diesem Preis erbracht hätte.
Dabei spielen Verrechnungspreise insbesondere in Betriebsprüfungen eine zentrale Rolle. Einer Betriebsprüfungsstudie von PwC aus dem Jahr 2018 zufolge, wurden bei 89 Prozent der untersuchten Unternehmen die Verrechnungspreise in der Außenprüfung thematisiert. Bei 59 Prozent der untersuchten Unternehmen führte die Betriebsprüfung zu einer Korrektur und steuerlichen Mehrbelastung (vgl. https://www.pwc.de/de/newsletter/steuern-und-recht/newsletter-transfer-pricing-perspectives-dach/newsletter-transfer-pricing-perspectives-dach-44-2019/region-dach-deutschland-pwc-studie-betriebspruefung-2018-ausgewaehlte-ergebnisse-fuer-verrechnungspreise.html).
Insbesondere die Themen Dienstleistungsverrechnung, Verrechnungspreisdokumentation und Gewinnmargen von verbundenen Unternehmen sind in den Betriebsprüfungen ein häufig beanstandeter Gegenstand. Nicht selten ergibt die Betriebsprüfung eine Doppelbesteuerung des Unternehmens, die aber nur in 13 Prozent der Fälle zu einem internationalen Verständigungsverfahren führt (ebd.). Die Studie ergab ferner, dass die Steuernachzahlungen bei rund 30 Prozent der Unternehmen ein Volumen von bis zu 3 Mio. Euro erreichten.
Auch für den Mittelstand mit ausländischen Tochtergesellschaften hat das Thema Verrechnungspreise in den letzten Jahren zunehmend an Relevanz gewonnen (https://www.roedl.de/themen/konzernsteuerung/verrechnungspreise-betriebspruefung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Hat die Bundesregierung Daten darüber, welches Volumen der Steuereinnahmen auf Korrekturen im Rahmen von Betriebsprüfungen zurückzuführen ist?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum werden diese Daten nicht länger erhoben (vgl. Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2015), Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014)?
Findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen statt?
a) Welcher Austausch findet hinsichtlich der Verrechnungspreise zwischen den inländischen Finanzverwaltungen statt?
b) Welcher Austausch findet hinsichtlich der Verrechnungspreise mit ausländischen Finanzbehörden statt?
Wie hat sich die Anzahl der Bundesbetriebsprüfer in den letzten Jahren entwickelt?
Hat die Bundesregierung Daten darüber, wie viele Tax Rulings im Bereich der Verrechnungspreise durch die Finanzverwaltung gegeben wurden?
a) Wie viele verbindliche Auskünfte nach § 89 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) wurden Steuerpflichtigen gegeben?
b) Wie viele verbindliche Zusagen nach § 204 AO wurden Steuerpflichtigen gegeben?
c) Wie viele unilaterale Vorabzusagen über Verrechnungspreise wurden Steuerpflichtigen gegeben?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei internationalen Verständigungsverfahren?
Welche Maßnahmen (z. B. Eintritt in Neuverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)) plant die Bundesregierung, um die Verfahrensdauer internationaler Verständigungsverfahren zu verkürzen?
Wie viele APAs (Advanced Pricing Agreements) zwischen mindestens einem Steuerpflichtigen und mehreren Steuerverwaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit vereinbart?
Wie viele Prefilings, also Vorgespräche, werden jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern für ein APA geführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Prefilings werden mit einem formellen APA-Verfahren fortgesetzt?
b) Wie viele dieser Prefilings enden ohne APA-Antrag?
Wie viele APA-Verfahren werden rückwirkend für Veranlagungszeiträume (sog. Roll Back) vereinbart (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Daten liegen der Bundesregierung über die APA-Anträge der letzten Jahre vor?
a) In wie vielen Fällen wurden APA-Anträge gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen des Bundeszentralamts für Steuern in den letzten Jahren für die Bearbeitung eines APA-Antrags (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Strafzuschlägen wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 162 Absatz 4 Satz 1, 2 AO vor?
a) Wie viele Fälle von Verstößen wurden in den letzten Jahren mit Strafzuschlägen geahndet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welches Volumen hatten diese Strafzuschläge in den letzten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Verspätungszuschläge von mindestens 100 Euro pro Tag und pro Transaktion nach § 162 Absatz 4 Satz 3 AO vor?
a) In wie vielen Fällen wurden Verspätungszuschläge nach § 162 Absatz 4 Satz 3 AO festgesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welches Volumen hatten diese Verspätungszuschläge in den letzten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Daten hat die Bundesregierung darüber, wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 379 Absatz 2 Nummer 1c AO in Verbindung mit § 379 Absatz 5 AO für die Nichtabgabe des Country-by-Country-Reporting in den letzten Jahren erfüllt worden sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der vielen Korrekturen von Verrechnungspreisen und Mehrbelastungen der Steuerpflichtigen nach Betriebsprüfungen (vgl. PwC-Studie, 2018, https://www.pwc.de/de/steuerberatung/pwc-studie-betriebspruefung-20191.pdf, S. 19) Defizite bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Verrechnungspreisvorschriften?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Daten hat die Bundesregierung darüber, wie viele Steuerpflichtige ein Master File im Sinne des § 90 Absatz 3 AO erstellen müssen?
Welche Daten hat die Bundesregierung darüber, wie viele Steuerpflichtige ein Local File nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) erstellen müssen?
Welche Daten hat die Bundesregierung darüber, wie viele Steuerpflichtige ein Country-by-Country-Reporting im Sinne des § 138a AO erstellen müssen?