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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strukturwandel in der Lausitz - Ziele, Förderung, Verfahren

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.06.2021

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3023902.06.2021

Strukturwandel in der Lausitz – Ziele, Förderung, Verfahren

der Abgeordneten Caren Lay, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Axel Troost, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Dr. Andre Hahn, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Pascal Meiser, Norbert Müller (Potsdam), Thomas Nord, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im vergangenen Jahr wurden im Deutschen Bundestag das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz beschlossen. Damit einher ging die Zusage staatlicher Mittel zur Begleitung des Strukturwandels. Von den geplanten 40 Mrd. Euro Gesamtmitteln investiert der Bund 26 Mrd. Euro selbst in die Kohleregionen und gibt 14 Mrd. Euro für Investitionen an die Bundesländer weiter. Von den 14 Mrd. Euro für die Länder entfallen 43 Prozent auf das Lausitzer Revier (Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, 24. September 2020, https://www.bmwi.de). Das ist zunächst zu begrüßen für eine abgehängte Region, die durch den notwendigen Kohleausstieg harte Einschnitte verkraften muss.

Knapp ein Jahr nach der Verabschiedung der Gesetze ist der Strukturwandel in den Braunkohleregionen noch nicht in Gang gekommen, die Beschwerden der Kommunen über die Ausgestaltung des Strukturwandels häufen sich (https://www.lr-online.de/nachrichten/sachsen/kohleausstieg-lausitz-darum-laeuft-der-strukturwandel-in-brandenburg-jetzt-besser-als-in-sachsen-57088682.html und https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/strukturwandel-in-brandenburg-so-soll-der-strukturwandel-in-brandenburg-gerechter-werden-56798486.html).

Aktuell stehen sowohl die Milliardenzahlungen an die Braunkohlebetreiber als auch die geplante Verrechnung der EU-Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) in der Kritik. Unklarheiten bestehen zudem über die Verteilung der Gelder in der Region sowie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Entscheidungsstrukturen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Wie teilen sich die für die Lausitz zur Verfügung stehenden Gelder aus dem Strukturstärkungsgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Landkreise der Lausitz auf (bitte einzeln aufschlüsseln)?

2

Mit welchem Mittelabfluss rechnet die Bundesregierung für die insgesamt 40 Milliarden Strukturstärkungsgelder bis ins Jahr 2038 (bitte einzeln nach Jahren angeben)?

3

Wie viele Gelder sind im Rahmen des Strukturwandels in den Kohleregionen direkt für die Kommunen eingeplant (bitte konkrete Summe angeben)?

4

Plant die Bundesregierung, den kommunalen Eigenanteil von 10 Prozent bei Abruf von Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz beizubehalten, und wenn ja, warum?

5

Inwieweit sind in der Perspektivkommission zur Ansiedlung von Großforschungszentren im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier regionale Interessenvertreter vertreten, und wenn nicht, warum nicht?

6

Inwieweit stellt die Bundesregierung Anforderungen an die Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft bzw. allgemein der Bevölkerung bei der Vergabe der Strukturmittel durch die Länder in Zusammenarbeit mit den Kommunen, und inwieweit sieht sie diese Anforderungen durch die entwickelten Richtlinien in Brandenburg und Sachsen erfüllt?

7

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur Gestaltung des Strukturwandels ein, und welche Anforderungen stellt sie dazu an die Bundesländer?

8

Wie viele Stellen werden nach Schätzungen der Bundesregierung durch die Strukturstärkungsgelder in den nächsten Jahren in den Kohlerevieren geschaffen (bitte einzeln nach Jahren, Branche und Kohlerevieren aufschlüsseln)?

9

Wie viele Gelder sollen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes in welche Bundesbehörden und bundeseigenen Forschungsinstitute in welchen Städten fließen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

10

Wie viele Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Ansiedlung von Bundesbehörden und bundeseigenen Forschungsinstituten im Rahmen des Strukturwandels in den einzelnen Landkreisen der Lausitz entstehen (bitte nach Landkreisen und Jahren aufschlüsseln)?

11

Durch welchen Fördertopf wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die beiden Batteriezellenhersteller in der Lausitz gefördert, die aktuell ca. 50 Mio. Euro Fördergelder erhalten sollen („Fertigung von Batterien in der Oberlausitz wird mit Millionen gefördert“, 10. März 2021, https://www.lr-online.de)?

12

Wie viele Gelder aus dem Strukturstärkungsgesetz werden in Bundesbehörden oder bundeseigene Forschungsinstitute investiert, die nicht unmittelbar in den jeweiligen Kohleregionen ihren Sitz haben wie beispielsweise dem Robert Koch-Institut in Wildau („Bundesregierung verschenkt Kohleausstiegs-Milliarden an das RKI“, 20. Februar 2021, https://www.lr-online.de) (bitte einzeln nach Behörde bzw. Forschungsinstitut, Ort und geplantem Mittelzufluss auflisten)?

13

Wie begründet die Bundesregierung die Verwendung von Strukturmitteln für die Kohleregionen für die Regelfinanzierung einer Zweigstelle des Robert Koch-Institutes in Wildau?

14

Wie begründet die Bundesregierung die Verwendung von Strukturmitteln für die Kohleregionen für die Regelfinanzierung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes?

15

Welche Ergebnisse und Beschlüsse gab es aus Sicht der Bundesregierung im Bund-Länder-Koordinierungsgremiums am 1. April 2021?

16

Hat die Bundesregierung die Protokollerklärung des Landes Brandenburg beim Bund-Länder-Koordinierungsgremium bewertet, in der die geplante Bundesförderung für die Zweigstelle des Robert Koch-Institutes sowie für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in Frage gestellt wurde, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

17

Mit welcher Begründung beabsichtigt die Bundesregierung, die Gelder aus dem Just Transition Fund der EU (JTF) zu 85 Prozent auf bereits zugesagte Strukturmittel anzurechnen?

18

Hat die Bundesregierung die Aussage der EU-Kommissarin bewertet, dass die Mittel aus dem JTF zusätzlich sein sollen und nicht der Kompensation schon geplanter nationaler Ausgaben dienen soll (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-000186-ASW_DE.pdf), und wenn ja, wie?

19

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Fördermöglichkeiten gerade für Kleine und Mittelständische Unternehmen, die der Just Transition Fund auskömmlich zur Verfügung stellt und die die Bundesregierung verrechnen möchte, zu kompensieren, um alle Aspekte eines gerechten Übergangs sicherzustellen?

20

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn und der Fertigstellung der Elektrifizierung der Zugstrecke Dresden – Görlitz, deren Ausbau im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) als zusätzliche Investition in Bundesschienenwege vorgesehen ist, und welche Kostenkalkulation liegt der Bundesregierung für diese Strecke vor?

21

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Ausbaus und der Elektrifizierung der ICE-Strecke Berlin – Cottbus – Weißwasser – Görlitz, deren Ausbau im Rahmen des InvKG als zusätzliche Investition in Bundesschienenwege vorgesehen ist, und welche Kostenkalkulation liegt der Bundesregierung für diese Strecke vor?

22

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Ausbaus der Strecke Leipzig – Cottbus, deren Ausbau im Rahmen des InvKG als zusätzliche Investition in Bundesschienenwege vorgesehen ist, und welche Kostenkalkulation liegt der Bundesregierung für diese Strecke vor?

23

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Ausbaus der Strecke Cottbus – Dresden, deren Ausbau im Rahmen des InvKG als zusätzliche Investition in Bundesschienenwege vorgesehen ist, und welche Kostenkalkulation liegt der Bundesregierung für diese Strecke vor?

24

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Ausbaus und der Elektrifizierung der Strecke Arnsdorf – Kamenz – Hosena, deren Ausbau im Rahmen des InvKG als zusätzliche Investition in Bundesschienenwege vorgesehen ist, und welche Kostenkalkulation liegt der Bundesregierung für diese Strecke vor?

25

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn und der Fertigstellung des Ausbaus und der Elektrifizierung der Strecke Dresden – Zittau, deren Ausbau im Rahmen des InvKG als zusätzliche Investition in Bundesschienenwege vorgesehen ist, und welche Kostenkalkulation liegt der Bundesregierung für diese Strecke vor?

26

Wie begründet die Bundesregierung den Aus- und Neubau von Straßen im Rahmen des § 20 InvKG vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und ökologischen Verkehrspolitik?

Gibt es diesbezüglich eine Einzelbewertung der verschiedenen Projekte?

27

Welche Kosten kalkuliert die Bundesregierung für die sechs Ausbauvorhaben von Straßen in Anlage 4 Abschnitt 1 (Bau- und Ausbauvorhaben nach § 20) des InvKG jeweils (bitte einzeln auflisten)?

28

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn und der Fertigstellung der in Anlage 4 Abschnitt 1 (Bau- und Ausbauvorhaben nach § 20) des InvKG genannten Bau- und Ausbauvorhaben?

29

An welchem Standort des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden die Anträge auf Förderung über das „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten-Programm“ (STARK-Programm) bearbeitet?

30

Falls gemäß der vorherigen Frage keine revierbezogenen Bearbeitung erfolgt, warum nicht?

31

Ist die geplante Stationierung von ca. 1 000 Soldatinnen und Soldaten in der Lausitz eine Verlagerung von Truppen eines anderen Standorts oder eine Aufstockung der Bundeswehr?

32

Welche Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz werden im Rahmen der Stationierung von 1 000 Soldatinnen und Soldaten in der Lausitz verwendet?

33

Welche Kosten entstehen im Rahmen des Ausbaus des Truppenübungsplatzes in der Oberlausitz?

34

Wie viele zivile Arbeitsplätze werden im Rahmen des Ausbaus des Truppenübungsplatzes neu entstehen?

35

In welchen Bereichen sollen Qualifizierungsangebote bei der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung der Bundeswehr in der Lausitz stattfinden?

36

Inwiefern trägt der Ausbau des Truppenübungsplatzes Oberlausitz zu den Zielstellungen für den Strukturwandel in der Region bei?

37

Welche Gebietskörperschaften, Unternehmen, Zivilgesellschaft und wissenschaftliche Einrichtungen haben Projektskizzen mit welchem Inhalt für das Bundesprogramm „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ (KoMoNa) eingereicht (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

38

Welche Gebietskörperschaften, Unternehmen, Zivilgesellschaft und wissenschaftliche Einrichtungen haben Projektskizzen mit welchem Inhalt für das Bundesprogramm STARK eingereicht (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

39

Inwiefern findet bei der Auswahl der umzusetzenden Projektskizzen für KoMoNa und STARK die in der Lausitz erarbeitete Entwicklungsstrategie 2050 eine Berücksichtigung?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

Wenn ja, wie verläuft das Abstimmungsverfahren?

40

Welche Auswahlkriterien kommen zur Anwendung?

41

Wie lautet die Leistungsbeschreibung der aktuell laufenden Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) „Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz“?

42

Mit welchen Mitgliedern ist das Begleitgremium zur in der vorhergehenden Frage genannten Studie des BMU besetzt (bitte nach Ministerien, Behörden, Verbänden o. Ä. auflisten) und mit welcher ihnen übertragenen Aufgabe?

43

Wie will die Bundesregierung Transparenz bei der Erstellung der Studie gewährleisten, abgesehen von einer Website des Konsortiums, das die Studie erstellt?

44

Wie will die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragestellenden offensichtlichen Interessenskonflikt auflösen, dass die Leitung des Konsortiums einer Tochterfirma des Braunkohleunternehmens LEAG obliegt?

45

Für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der Braunkohlekonzern LEAG in welcher Höhe und mit welcher Begründung Kurzarbeitergeld beantragt („Leag schickt Tagebau-Mitarbeiter erneut in Kurzarbeit“, 17. März 2021, https://www.rbb24.de)?

46

Wie viele und welche sächsischen Tochter- und Partnerunternehmen fallen unter § 8 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung?

47

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen betrifft die Regelung zur Sozialverträglichkeit nach § 8 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung?

48

Liegen die in § 8 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung ebenfalls beschriebenen Maßnahmenkonzepte bereits vor, und wenn ja, in welchem Umfang ist ab wann für wie viele Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer die sozialverträgliche Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse zu rechnen?

Berlin, den 31. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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