Aktuelle Entwicklungen in der Forschung zu Risiken und Nutzen von Tiefseebergbau
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Abbau von mineralischen Rohstoffen in der Tiefsee könnte die Chance bieten, die immer weiter steigende Nachfrage nach verschiedenen Rohstoffen zu decken. Deswegen wird seit Jahren über Vorkommen sowie den Abbau von mineralischen Rohstoffen wie Massivsulfiden, Manganknollen und Kobaltkrusten in internationalen Gewässern geforscht. Das Ziel dabei ist, rechtliche und ökologische Standards zum Tiefseebergbau zu formulieren. Dazu zählen Regularien, die in einem internationalen „Mining-Code“ eingebunden werden sollen. Zuständig für die Ausarbeitung der Standards ist die International Seabed Authority (ISA; Internationale Meeresbodenbehörde) mit Sitz in Kingston/ Jamaika (https://www.isa.org.jm/mining-code).
Die Bundesrepublik Deutschland, die vom Import der allermeisten Rohstoffe abhängig ist, nimmt an diesen Bemühungen durch die Internationale Meeresbodenbehörde teil. Zurzeit findet der erste sogenannte Pilot-Mining-Test statt, der die Durchführbarkeit des Tiefseebergbaus erforscht. Unter anderem das GEO-MAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel ist mit der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen betraut. Seit 2006 verfügt die Bundesrepublik Deutschland über ein Explorationsgebiet im Pazifischen Ozean, die Clarion-Clipperton-Zone. Sollten diese und andere Forschungen erfolgreich verlaufen, könnten Abbaulizenzen erteilt werden und ein Teil der Nachfrage nach mineralischen Rohstoffen in Deutschland eben auch durch Tiefseebergbau gedeckt werden (https://idw-online.de/de/news766289).
Dieser ist jedoch nach wie vor umstritten. Einige Organisationen fordern ein grundsätzliches Moratorium für alle Aktivitäten im Rahmen des Tiefseebergbaus. Zu groß seien ökologische Bedenken und die Gefahr für Flora und Fauna am Meeresboden. Auch einige deutsche Unternehmen haben sich jüngst grundsätzlich gegen Tiefseebergbau ausgesprochen (https://www.wwf.de/2021/maerz/unternehmen-gegen-tiefseebergbau).
Dass Tiefseebergbau Risiken mit sich bringt, ist unumstritten. Da die an Land befindlichen Ressourcen jedoch endlich sind und möglicherweise in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichend abgebaut werden können, muss nach Ansicht der Fragesteller über alternative Beschaffungswege zumindest nachgedacht werden. Diese Einschätzung teilt auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die mit der Forschung betraut ist https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/MarineRohstoffforschung/Meeresforschung/Downloads/Tiefseebergbau.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Weiterhin ist nach Auffassung der Fragesteller zu erwarten, dass andere Staaten voraussichtlich weiter Forschung betreiben werden und Deutschland und die Europäische Union damit weit zurückwerfen könnten. Der Fokus des deutschen und europäischen Engagements sollte daher vor allem auf Forschung und Innovation liegen, um alle Vor- und Nachteile von Tiefseebergbau zu eruieren. Dann sollte über die tatsächliche Durchführbarkeit entschieden werden.
Insgesamt bedarf es bei der Befassung mit Tiefseebergbau verschiedener Perspektiven. Zur Einschätzung und Verminderung von ökologischen Schäden muss nach Ansicht der Fragesteller zwingend weiter Forschung betrieben werden. Hier muss vor allem die Frage geklärt werden, inwiefern die Bundesregierung das Ziel hat, zukünftig Tiefseebergbau zu betreiben oder betreiben zu lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welchen Zeit- bzw. Strategieplan für Tiefseebergbau in den kommenden Jahren inklusive einer perspektivischen Entscheidungsfindung, inwiefern kommerzieller Tiefseebergbau betrieben werden kann, verfolgt die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach einem grundsätzlichen Moratorium für den Tiefseebergbau, die von verschiedenen Organisationen geäußert wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die jüngste Forderung mehrerer, auch deutscher, Unternehmen, Tiefseebergbau aufgrund von ökologischen Bedenken zu vermeiden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Perspektive, Tiefseebergbau zu einer ökologisch vertretbaren Alternative zum Rohstoffabbau an Land weiterzuentwickeln?
Wie haben sich die Erkenntnisse über die ökologischen Gefahren und Folgen des Tiefseebergbaus in den vergangenen Jahren, insbesondere seit 2018, verändert, und wie schätzt die Bundesregierung neue Forschungsergebnisse ein?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand deutscher Forschungsaktivitäten im Vergleich zu den Ergebnissen anderer internationaler Akteure, vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten?
Nach welchen Gesichtspunkten soll die Abwägung der Bundesregierung zwischen ökologischen Bedenken und wirtschaftlicher Rentabilität bzw. Rohstoffunabhängigkeit durch Tiefseebergbau erfolgen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis der BGR, dass Deutschland durch Tiefseebergbau unabhängiger von Rohstoffimporten werden könnte?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der BGR, dass sich Umweltschäden beim Tiefseebergbau nicht vollständig vermeiden lassen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die geplante Verlängerung der deutschen Explorationslizenz in der Clarion-Clipperton-Zone, die am. 18. Juli 2021 ausläuft, genehmigt wurde oder darüber, wie weit der Genehmigungsprozess vorangeschritten ist?
Plant die Bundesregierung, die Anzahl deutscher Explorationslizenzen zu erhöhen?
Wenn ja, wie viele Explorationsgebiete sind geplant?
Wenn nicht, weshalb nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuellsten Ergebnisse des ersten Tests eines Kollektor-Prototyps für Manganknollen am Meeresboden des Pazifiks vor, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
In welcher Höhe wurden seitens der Bundesregierung Investitionen seit 2017 für die Lizenz zur Erkundung von Manganknollen im Pazifischen Ozean getätigt (bitte jeweils nach Jahr und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden seitens der Bundesregierung Investitionen seit 2017 für die Lizenz zur Erkundung von Massivsulfiden im Indischen Ozean getätigt (bitte jeweils nach Jahr und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Welche Reisen deutscher Forschungsschiffe haben im Zusammenhang mit Meeresbergbau seit 2018 stattgefunden, und welche solcher Reisen sind in den kommenden vier Jahren geplant?
Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Fertigstellung des „Mining Code“ der International Seabed Authority zu rechnen, und welche Gründe haben die mehrjährigen Verzögerungen bei der Erstellung des „Mining Code“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwiefern nimmt die Bundesregierung derzeit Einfluss auf die Arbeit bzw. die Entscheidungen der International Seabed Authority, insbesondere in Bezug auf den „Mining Code“?
Wie schätzt die Bundesregierung ökologische Bedenken des Ressourcenabbaus an Land verglichen mit Tiefseebergbau ein (vor allem im Hinblick auf Rohstoffe, die sowohl an Land als auch im Meer gewonnen werden können)?
Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass in Zukunft eine Abhängigkeit von Rohstoffen aus dem Tiefseebergbau entsteht, da Rohstoffe an Land ausgeschöpft wurden?
Wenn ja, wann rechnet die Bundesregierung mit einem solchen Szenario, und welche Rohstoffe wären hiervon betroffen?
Hat die Bundesregierung inzwischen eine Evaluierung ihrer Rohstoffstrategie durchgeführt?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Bundesregierung daraus für den Tiefseebergbau?
Finden in der Forschung über Tiefseebergbau Kooperationen mit anderen Staaten statt, die über einen Austausch im Rahmen der Mitgliedschaft in der Internationalen Meeresbodenbehörde hinausgehen?
Wenn ja, mit welchen?
Wen nicht, weshalb nicht?