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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stiftungen des Bundes

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.07.2021

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3026303.06.2021

Stiftungen des Bundes

der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Christoph Meyer, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof hat in einer Stellungnahme vom Februar 2018 (Gz.: III 4 – 2016 – 1093) die Aufgaben und die Finanzierung der vom Bund errichteten oder mit errichteten Stiftungen querschnittlich geprüft. Dabei hat er im Wesentlichen festgestellt, dass die Errichtung von privatrechtlichen Stiftungen für den Bund nur in Ausnahmefällen eine geeignete und wirtschaftliche Möglichkeit zur Aufgabenerfüllung darstellt. Der Bund sollte künftig möglichst davon absehen, privatrechtliche (insbesondere kapitalerhaltende) Stiftungen zu errichten. Auf jeden Fall sollten laut Bundesrechnungshof vor der Gründung einer neuen privatrechtlichen Stiftung angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Insbesondere macht der Bundesrechnungshof deutlich, dass die Finanzierung einer noch zu gründenden Stiftung dauerhaft und ohne weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund tragfähig sein sollte.

Trotz der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs werden durch die Bundesregierung fortlaufend neue Stiftungen errichtet. So hat der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen, dass die Vermögenssituation bereits bestehender privatrechtlicher Stiftungen insbesondere in der Niedrigzinsphase deutlich macht, dass diese Organisationsform nicht geeignet ist, Aufgaben mit Bundesinteresse dauerhaft wirtschaftlich zu erfüllen (Gz.: III 4 – 2016 – 1093). So konnte der reale Kapitalerhalt oft nicht oder allenfalls eingeschränkt gesichert werden (Gz.: III 4 – 2016 – 1093). Die niedrigen Erträge haben laut Bundesrechnungshof darüber hinaus dazu geführt, dass es auch für Stiftungen mit vergleichsweise hoher Vermögensausstattung schwierig ist, den Stiftungszweck auf Dauer vollständig ohne weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund zu erfüllen (Gz.: III 4 – 2016 – 1093). Insbesondere prüfen die Ressorts laut Bundesrechnungshof vor Errichtung privatrechtlicher Stiftungen oder Entscheidungen über Zustiftungen alternative Handlungsmöglichkeiten nicht oder nur oberflächlich (Gz.: III 4 – 2016 – 1093). In seiner Stellungnahme zum erwähnten Bundesrechnungshofbericht teilt die Haushaltsabteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die Auffassung, die Organisationsform privatrechtlicher Stiftungen sei nicht geeignet, Aufgaben mit Bundesinteresse dauerhaft wirtschaftlich zu erfüllen (Gz.: III 4 – 2016 – 1093).

Es stellt sich daher die Frage, worin die Bundesregierung den Mehrwert in der Errichtung immer neuer Stiftungen sieht und ob vor der Gründung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchgeführt wurde und wird. Insbesondere ist fraglich, ob im Rahmen von Neuerrichtungen alternative Handlungsmöglichkeiten inzwischen ausreichend geprüft werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einer Stellungnahme vom Mai 2018 zu dem benannten Gutachten des Bundesrechnungshofs angekündigt, eine zentrale Übersicht über alle Stiftungen des Bundes mit Angaben zu den für die Einrichtung und den laufenden Betrieb der Stiftungen bereitgestellten Mitteln zu erstellen (Gz.: III 4 – 2016 – 1093). Nach Wissen der Fragesteller fehlt diese abschließende Übersicht darüber, welche privatrechtlichen Stiftungen der Bund als Stifter errichtet oder mit errichtet hat, sowie über das Bundesvermögen, welches zur Gründung der verschiedenen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt wurde, sowie an welchen Stiftungen der Bund beteiligt ist, jedoch noch immer.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat das BMF die zentrale Übersicht über alle Stiftungen des Bundes mit Angaben zu den für die Einrichtungen und den laufenden Betrieb der Stiftung bereitgestellten Mitteln, welche es in seiner Stellungnahme vom 13. März 2018 zu einem Gutachten des Bundesrechnungshofs vom Februar 2018 angekündigt hat, vollendet?

a) Wenn ja, wo ist diese Übersicht einzusehen?

b) Wenn nein, wieso nicht?

2

Welche Daten werden im Rahmen dieser Abfrage erhoben?

3

Wie hoch ist die aktuelle Anzahl aller Stiftungen mit Bundesbeteiligung

a) als Mitstifter,

b) mit Kapitalstock,

c) mit institutioneller Förderung?

4

Wo befindet sich der Hauptsitz der in Frage 3 abgefragten Stiftungen?

5

Wie hoch war die jährliche Zuweisung der Bundesregierung an die jeweiligen Stiftungen aufgegliedert in die Jahre 2017 bis 2021?

6

Welche Stiftungen wurden bisher in der in der 19. Legislaturperiode neu geschaffen, in welchen der Bund

a) als Mitstifter,

b) mit Kapitalstock,

c) mit institutioneller Förderung agiert?

7

Plant die Bundesregierung die Errichtung von oder Beteiligung an weiteren Stiftungen innerhalb der 19. Legislaturperiode?

8

Welche Stiftungen mit Bundesbeteiligung wurden in der in der 19. Legislaturperiode durch die Bundesregierung aufgelöst oder überführt, und warum?

9

Wurde bei der Gründung neuer Stiftungen in der 19. Wahlperiode eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen des § 7 Absatz 2 BHO, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft, vorgenommen?

a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Untersuchungen jeweils geführt?

b) Wenn nein, wieso nicht?

10

Nach welchen Kriterien und Erwägungen entscheidet die Bundesregierung, ein bundesstaatliches Interesse durch die Errichtung einer Stiftung zu verfolgen?

11

Weshalb sieht die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen mit den bereits bestehenden Stiftungen, der Niedrigzinsphase sowie den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs im Jahre 2005 (Gz: III 4 – 2003 – 1092) sowie 2018 (Gz.: III 4 – 2016 – 1093) nicht von der Errichtung neuer Stiftungen ab?

12

Plant der Bund, aufgrund der Untersuchungen und Empfehlungen des Bundesrechnungshofs künftig bei der Errichtung von weiteren Stiftungen strengere Anforderungen an die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu stellen, insbesondere mit Hinblick auf die dauerhafte Geeignetheit des Finanzierungskonzeptes?

13

Hat der Bund infolge des Bundesrechnungshofberichtes (Gz.: III 4 – 2016 – 1093) Finanzierungszusagen seit 2018 ausschließlich in Verbindung mit einem Haushaltsvorbehalt in der Satzung der Stiftungen getätigt, und wenn nein, wieso nicht?

14

Wenn laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14009 das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs in lediglich 23 Stiftungssatzungen explizit enthalten ist, plant der Bund, das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs als verpflichtenden Bestandteil der Stiftungssatzungen zu normieren?

15

In welchen Stiftungssatzungen von Stiftungen mit Bundesbeteiligung ist das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs normiert?

16

Bei welchen Stiftungen mit Bundesbeteiligung ist in den Stiftungssatzungen eine verpflichtende Rückführung des Stiftungsvermögens in den Bundeshaushalt normiert?

17

Welche Erwägungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, für die im Jahre 2021 neu gegründete Bundesstiftung Gleichstellung sowie für die Bundesstiftung Orte der Demokratiegeschichte die Rechtsform der Stiftung zu wählen?

18

Wurde vor der Gründung der in Frage 16 genannten Stiftungen eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 BHO durchgeführt?

19

Wurden vor der Gründung der in Frage 16 genannten Stiftungen alternative Lösungen in Betracht gezogen und geprüft, und mit welcher Begründung wurden diese verworfen?

20

Wo sind die den Fragen 16 bis 18 zugrunde liegenden Untersuchungen dokumentiert?

21

Wie hoch war die Anzahl der Vollzeitäquivalente in den in Frage 3 aufgezählten Bundesstiftungen in den Jahren 2017 bis 2021 (bitte nach den einzelnen Stiftungen aufgegliedert sowie nach Tarifgruppierung darstellen)?

22

Wie hoch waren die Personalkosten der in Frage 3 aufgezählten Bundesstiftungen aufgegliedert in die Jahre 2017 bis 2021 (bitte nach den einzelnen Bundesstiftungen aufgliedern)?

23

Wie hoch waren die gesamten Personalkosten der in Frage 3 aufgezählten Bundesstiftungen aufgegliedert in die Jahre 2000 bis 2021?

24

Wer vertritt den Bund in den jeweiligen Stiftungsgremien, und durch wen wurde der jeweilige Vertreter benannt (bitte nach den einzelnen Stiftungen aufgegliedert darstellen)?

Berlin, den 2. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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