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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen

(insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.07.2021

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3027003.06.2021

Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen

der Abgeordneten Reinhard Houben, Mario Brandenburg (Südpfalz), Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Christoph Meyer, Frank Sitta, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das schriftliche Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung stellt ein zentrales Instrument der Oppositionsrechte und einen Eckpfeiler der parlamentarischen Demokratie dar. Bei Kleinen und Großen Anfragen handelt es sich um „wichtige Kontrollinstrumente“, die „heute fester Bestandteil der parlamentarischen Praxis“ sind (Hünermund, Sebastian, Kleine Anfragen im Deutschen Bundestag, in: ZParl 3/2018, S. 455). Grundlage des Instruments ist § 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Demnach „kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt bezeichnete Bereiche verlangt werden“ (ebd.).

Die Anzahl der Kleinen Anfragen hat sich in dieser Legislaturperiode mit bereits mehr als 10 000 im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode mehr als verdoppelt. Nach Aussage der Bundesregierung bindet diese Zunahme erhebliche Ressourcen in den antwortenden Bundesministerien, weshalb die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bereits seit mehreren Jahren nach einer Entlastung suchen.

Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ hat die Bundesregierung deshalb über die Bundesdruckerei das Start-up Aleph Alpha damit beauftragt, ein Projekt zur Beantwortung von Kleinen Anfragen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) zu initiieren (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/heidelberger-start-up-aleph-alpha-deutscher-ex-apple-manager-plant-eine-ki-fuer-europa/26850480.html?ticket=ST-210920-JOqW5cP34hekr23zhKbp-ap3). Dabei soll die KI aufbauend auf einem Textbeginn und Stichwörtern eigenständig eine Antwort auf die Anfrage eines Abgeordneten formulieren. Dabei greife sie laut dem Bericht auf tausende alte Anfragen zurück, die auf der Internetseite kleinenanfragen.de hinterlegt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Besteht das im „Handelsblatt“-Artikel genannte Projekt zwischen der Bundesdruckerei und Aleph Alpha?

2

Wenn ja,

a) seit wann läuft dieses Projekt?

b) von welcher Stelle ging die Initiative für dieses Projekt aus?

c) welche Stelle beschloss letztlich die Durchführung des Projekts?

d) welches konkrete Ziel verfolgt dieses Projekt?

e) bis wann soll dieses Projekt abgeschlossen sein?

f) mit Finanzmitteln in welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an diesem Projekt?

g) durch welche Haushaltsmittel wird dieses Projekt finanziert?

h) steht das Projekt unter Leitung der Bundesdruckerei?

i) wenn das Projekt unter der Leitung der Bundesdruckerei steht, warum?

j) wenn das Projekt nicht unter der Leitung der Bundesdruckerei steht, unter wessen Leitung steht das Projekt dann?

k) hat die Bundesregierung dieses Projekt bereits öffentlich kommuniziert?

l) wenn die Bundesregierung dieses Projekt bereits öffentlich kommuniziert hat, wann, und an welcher Stelle?

m) wenn die Bundesregierung dieses Projekt bisher nicht öffentlich kommuniziert hat, warum nicht?

3

Welche konkreten Abläufe bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen laufen über die Bundesdruckerei?

4

Bestehen zurzeit andere Projekte bezüglich der Verwendung von KI bei der Beantwortung von Anfragen an die Bundesregierung (Schriftliche Einzelfragen, Kleine Anfragen, Große Anfragen)?

5

Plant die Bundesregierung, für KI-Projekte bezüglich der Beantwortung von Anfragen weiterhin wie vom „Handelsblatt“ berichtet, den Datensatz von kleinenanfragen.de zu verwenden?

a) Wenn ja, wie wirkt sich die Abschaltung der Seite zum 31. Dezember 2020 auf die Verwendung durch die Bundesregierung aus?

b) Wenn ja, weshalb verwendet die Bundesregierung eine nichtstaatliche private Internetseite, anstatt offizieller Archive, wie dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestages?

6

Welche konkreten Prozesse und Abläufe bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen können nach Ansicht der Bundesregierung durch KI automatisiert werden?

7

Inwiefern steht der Einsatz von KI bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages?

8

Wie plant die Bundesregierung, die Qualitätssicherung bei der KI-gestützten automatisierten Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu kontrollieren und zu garantieren?

9

Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Umstands vorgenommen, dass durch einen Rückgriff auf alte Anfragen bei der Beantwortung aktueller Anfragen, der Informationswert der Antwort der Bundesregierung verringert wird, weil der spezifische Neuigkeitswert nicht gegeben ist?

a) Wenn ja, wie ist diese Bewertung ausgefallen?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Bewertung des genannten Sachverhalts vorgenommen?

10

Welche Potentiale der Effizienzsteigerung und Zeiteinsparung sieht die Bundesregierung bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen durch KI?

11

Kann die Bundesregierung die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ (https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/politik/kleine-anfrage-kontrolle-muss-sein-e591490/?reduced=true) bestätigen, wonach das Bundeskanzleramt die jeweilige Kleine Anfrage als Fax von der Bundestagsverwaltung erhält, dieses Fax einscannt und als PDF per E-Mail an das zuständige Bundesministerium weiterleitet, wo das PDF wiederum von Mitarbeitenden händisch abgetippt werden muss?

12

Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage des Artikels bestätigen, dass es die Möglichkeit gäbe bzw. bereits wahrgenommen wird, dass ein „externer Vertragspartner“ das gescannte Fax in eine Word-Datei formatiert, dies allerdings drei Tage dauere, die bereits unter die 14-tägige Beantwortungsfrist der Bundesregierung fallen?

13

Wie groß ist der prozentuale Anteil der Kleinen Anfragen, für deren Beantwortung die Bundesregierung um eine Fristverlängerung gebeten hat (bitte für die 17., 18. und 19. Wahlperiode, Stand heute, angeben)?

14

Wurde die Antwort auf die vorliegende Kleine Anfrage ganz oder in Teilen mithilfe von KI verfasst?

Berlin, den 2. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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