Auswirkungen von Basel IV auf die Bereitstellung von Venture Capital
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat mit Basel IV (alternativ auch Basel III – finales Rahmenwerk) neue Vorschriften zur Bankenregulierung vorgeschlagen. Die Regelungen haben nach Ansicht der Fragesteller weitreichende Folgen für die Kreditvergabe. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken im Finanzmarkt gesenkt und die Stabilität erhöht werden. Die Baseler Regelungen stellen insbesondere Anforderungen an das Ausfallrisiko von Krediten und verlangen eine entsprechende Unterlegung mit Eigenkapital. Die Vorschriften durch Basel IV berühren auch Investitionen der Banken in Venture-Capital-Fonds. Änderungen der Vorschriften haben nach Ansicht der Fragesteller entsprechend auch Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von deutschen Start-ups.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie stark deutsche Banken in Venture-Capital-Fonds investiert sind?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Risikogewichtung für deutsche Banken, wenn sie in einen Venture-Capital-Fonds investieren? Konkret, wie viel Eigenkapital muss eine deutsche Bank nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Euro Investition in Venture Capital hinterlegen? Wie werden sich diese Zahlen voraussichtlich durch Basel IV ändern?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, ob Banken als potenzielle Investorengruppen in Deutschland und in Europa ihr Investitionsverhalten in Venture Capital durch Basel IV einschränken werden könnten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwiefern bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung Eigenkapitalanforderungen, die über eine Risikogewichtung von 100 Prozent hinausgehen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch Basel IV insgesamt auf die Investitionen auf dem deutschen Venture-Capital-Markt? Welchen Effekt haben die Regulierungsänderungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Finanzierung der deutschen Start-up-Szene?
Plant die Bundesregierung, sofern die Bundesregierung von negativen Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von Venture-Capital-Fonds ausgeht, sich nochmals für Regulierungsänderungen an Basel IV einzusetzen? Welche Regulierung strebt die Bundesregierung konkret für Venture Capital an?
Welche Eigenkapitalanforderungen legen nach Kenntnis der Bundesregierung andere Länder bei Venture Capital außerhalb der EU an, die im Baseler Bankenausschuss vertreten sind? Sofern andere Eigenkapitalanforderungen bestehen, sieht die Bundesregierung darin ungleiche Wettbewerbsbedingungen?