Unwirksamkeit von Banken-AGBs mit Zustimmungsfiktion
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren (Aktenzeichen: XI ZR 26/20). Nach Medienberichten (vgl. u. a. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. Juni 2021) rechnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) damit, dass sich die Rückzahlungen infolge des Urteils für Banken auf die Hälfte des Jahresüberschusses beziffern könnten. Eine Umfrage unter Banken und Sparkassen hätte gezeigt, dass den meisten Instituten schon Rückforderungen vorlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Banken in Deutschland durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen abgeschlossen haben? Welche Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung für die Banken?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Bankkunden in Deutschland durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen abgeschlossen haben? Welche Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung für die Kunden?
Welche konkreten Erkenntnisse zu den Rückforderungen hat die BaFin im Zuge ihrer Umfrage zu den Rückforderungen gewonnen? Ist es zutreffend, dass die BaFin derzeit von Belastungen von bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses ausgeht (vgl. https://finanz-szene.de/banking/bgh-beguendung-ist-da-schwere-schlappe-fuer-banken-hohe-rueckstellungen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Bankkunden infolge des Urteils (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) bereits Entgelte von ihren Banken zurückgefordert haben?
a) Wenn ja, wie viele Kunden haben dies bei wie vielen Banken bereits getan?
b) Wenn ja, in welcher Höhe?
c) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der vom BGH verworfene AGB-Änderungsmechanismus bisher üblich und langjährig in der Bankenpraxis und Wirtschaft genutzt wurde und die Klauselverwender auf dessen Gültigkeit vertraut haben?
Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin-Handlungsempfehlungen an Banken und andere Unternehmen hinsichtlich des Änderungsmechanismus von AGBs ausgesprochen (vgl. https://www.boersen-zeitung.de/bgh-urteil-ruft-bafin-auf-den-plan-c9801bb2-d28c-11eb-8450-aa577d1cb61b)?
Wenn ja, welchen Änderungsmechanismus sollten Banken und andere Unternehmen aus Sicht der Bundesregierung bzw. der BaFin in Zukunft nutzen, um der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in vollem Umfang Rechnung zu tragen und trotzdem rechtssicher ihre AGBs zu ändern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Urteil des BGH und dem europäischen Recht, das eine Zustimmungsfiktion ausdrücklich einräumt (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2366&from=DE)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die BaFin infolge des Urteils getroffen (Aktenzeichen: XI ZR 26/20)?
a) Sind weitere Maßnahmen geplant?
b) Wenn ja, mit welchem Zeitplan?