BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesgleichstellungsstrategie und Bundesstiftung Gleichstellung

(insgesamt 25 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.07.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3122428.06.2021

Bundesgleichstellungsstrategie und Bundesstiftung Gleichstellung

der Abgeordneten Ulle Schauws, Katrin Göring-Eckardt, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Beate Walter-Rosenheimer, Ekin Deligöz, Dr. Anna Christmann, Dr. Janosch Dahmen, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Juli 2020 hat die Bundesregierung erstmals eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen. Um das Querschnittsziel „Gleichstellung“ in und durch alle Ressorts zu erlangen, werden neun Ziele und insgesamt 67 konkrete Maßnahmen genannt. Für die Aufnahme von Maßnahmen in die Gleichstellungsstrategie muss es sich jeweils um eine neue Maßnahme oder um die substanzielle Weiterentwicklung einer Maßnahme in dieser Legislaturperiode handeln (vgl. Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung, S. 9). Ein Großteil der in der Strategie genannten Maßnahmen ist jedoch bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt.

Die Einführung einer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu begrüßen, insgesamt fehlt ihr jedoch eine erkennbare Steuerung in Verbindung mit konkreten Pflichten zur Umsetzung der Strategie in den einzelnen Ressorts. Bislang ist ein koordiniertes Vorgehen mit konkreten Ergebnissen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht erkennbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Sind alle aufgeführten Maßnahmen zur ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie umgesetzt worden, und wenn nein, welche nicht, und warum nicht (Stand heute)?

2

Wie viele und welche der in der Gleichstellungsstrategie aufgeführten Ziele lassen sich bezüglich ihres Fortschrittes empirisch messen?

3

Hat sich die Bundesregierung eine zeitliche Zielmarke bezüglich der vollständigen Umsetzung der Gleichstellungsstrategie gesetzt bzw. der empirisch messbaren Ziele, und welches Zieldatum wäre das?

4

Welche der 67 in der Gleichstellungsstrategie genannten konkreten Vorhaben hat die Bundesregierung vor Verabschiedung der Gleichstellungsstrategie nicht verfolgt oder anderweitig bereits als Ziele verankert (beispielsweise im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)?

5

Wer trägt in den jeweiligen Ressorts die Verantwortung für die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie, und welche neuen Positionen wurden dafür geschaffen (bitte aufgeschlüsselt nach Ressort darstellen)?

6

Welche konkreten Beispiele ressortübergreifender Abstimmung von welchen konkreten Maßnahmen, die unter die Gleichstellungsstrategie fallen, kann die Bundesregierung nennen?

7

Plant die Bundesregierung, die Ziele und Maßnahmen der Strategie regelmäßig inhaltlich zu überprüfen und an gesellschaftliche Umstände anzupassen, und wenn ja, wie will sie dabei vorgehen?

8

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die in der Gleichstellungsstrategie beschlossenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden?

9

Welche Gründe im Sinne einer Stärkung gleichstellungspolitischer Anliegen sprachen für die Bundesregierung dafür, nach dem Rücktritt der früheren Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey die Führung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als eine zusätzliche Verantwortung an die amtierende Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zu übertragen, anstatt diese Position mit einer einzelnen Bundesministerin bzw. mit einem einzelnen Bundesminister nachzubesetzen, die bzw. der sich dezidiert und in vollem Umfang den politischen Anliegen von Familien, Senioren, Frauen und Jugend widmen kann?

10

Welche weiteren Initiativen zur Stärkung der Bundesgleichstellungsstrategie, der Bundesstiftung Gleichstellung oder welche weiteren gleichstellungspolitischen Ziele und Vorhaben plant Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht im Rahmen ihrer Nachfolge von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und im Rahmen ihrer doppelten Bundesministerinnenrolle, und welche gleichstellungspolitischen Vorhaben oder Termine werden nach dem Wechsel nicht mehr weiterverfolgt oder wurden abgesagt?

11

Welche Beschwerdemöglichkeiten und Sanktionen sind geplant, wenn die Ziele der Maßnahmen zur Gleichstellungsstrategie nicht erreicht werden?

12

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel der „Förderung der tatsächlichen Gleichstellung querschnittlich und strukturell“ zu erreichen (S. 31, EIGE-Indikatoren)?

a) Wie erfolgt im Rahmen der Gleichstellungsstrategie die geschlechtersensible Gesetzesfolgenabschätzung?

b) An welcher Stelle in den Bundesministerien wird die geschlechtersensible Gesetzesfolgenabschätzung gewährleistet, und welche Beispiele gibt es?

c) Wie ist der Stand zur Einrichtung einer Stelle beim BMFSFJ zur Beratung der Ressorts zu Gender-Mainstreaming bei der Gesetzesfolgenabschätzung und Planung von Fördermaßnahmen (Stand heute)?

d) Sind die Zahlen des EIGE-Indikators von 2012, auf den sich die Gleichstellungsstrategie bezieht, um Gender-Mainstreaming der gesamt Regierungsarbeit zu messen, noch aktuell, oder liegen aktuellere Messungen vor?

e) Wenn nein, ist der EIGE-Indikator aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Instrument, um Gender-Mainstreaming in den Ressorts zu messen?

f) Gibt es weitere Instrumente, um die Gleichstellungspolitik aller Ressorts in der Bundesregierung zu überprüfen, und wenn ja, welche?

13

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel „Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf“ zu erreichen?

a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Eindämmung des Niedriglohnsektors zu erreichen, indem überwiegend Frauen beschäftigt sind?

b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um eine bessere Vereinbarkeit durch Mitgestaltung von Ort und Zeit der Erwerbsarbeit zu ermöglichen?

c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um mit einer Modernisierung des Steuersystems Alternativen zum Ehegattensplitting zu erarbeiten?

d) Wie viele Jahre würde die vollständige Schließung des Gender Pay Gaps in Deutschland dauern – die durchschnittliche Veränderungsdynamik seit Beginn der Legislatur zum Maßstab genommen –, welche Beschleunigung und neue Zielmarke erwartet die Bundesregierung durch die Gleichstellungsstrategie, und auf Basis welcher Faktoren?

e) Verfügen die Steuer- und Finanzbehörden über Daten zu Löhnen und/oder Gehältern, die eine geschlechterspezifische Verteilung der Löhne und Gehälter je Arbeitgeber (privater und/oder öffentlicher Arbeitgeber) erkenntlich machen?

f) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Gender Pay Gaps auf das BIP-Wachstum vor, von welchen Auswirkungen auf das BIP-Wachstum würde jeweils bei einem Prozentpunkt Anstieg oder Abstieg des Gender Pay Gaps ausgegangen, und welcher potentielle BIP-Zuwachs würde sich auf Basis dieser Projektion durch vollständiges Schließen des Gender Pay Gaps ergeben? Mit welchen Kosten für Gesellschaft, Staat oder Unternehmen würde die Bundesregierung bei der Einführung von weiteren Maßnahmen zur Lohntransparenz – wie der Bereitstellung von Informationen über das Entgelt vor der Einstellung oder der verpflichtenden Ausweisung objektiver Bewertungskriterien zu den Vergütungsstrukturen aller Tätigkeiten und/oder Systeme der geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung – rechnen?

g) Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Inanspruchnahme des im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes verankerten individuellen Auskunftsanspruches seit dessen Inkraftsetzung und mit Blick auf die jährliche Entwicklung vor?

h) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Inanspruchnahme des individuellen Auskunftsanspruches eher positiv oder eher negativ auf das Betriebsklima im betrieblichen Umfeld der Inanspruchnehmenden auswirkt, und welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor (falls keine, warum wurden keine erhoben)?

i) Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung gegenüber der Einführung eines Verbandsklagerechts im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes – im Spezifischen, welche Unterschiede sieht die Bundesregierung mit Blick auf ein Verbandsklagerecht im Bereich Entgelttransparenz gegenüber anderen – bereits bestehenden – Verbandsklagerechten in Bereichen wie dem Verwaltungsrecht, Zivilrecht, dem Naturschutzrecht oder dem Behindertengleichstellungsgesetz?

14

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie ergriffen, um auf die besondere Betroffenheit von Frauen in der Corona-Pandemie einzugehen?

a) Welche Schritte hat die Bundesregierung gegen die finanzielle Schlechterstellung von verheirateten Frauen und Männern in Steuerklasse V bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen (u. a. dem Kurzarbeitergeld) unternommen?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem massenhaften Wegfall von Minijobs während der Corona-Pandemie und dem Fehlen von sozialer Absicherung für dieses Job-Modell?

c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass selbständige Frauen laut einer aktuellen DIW-Studie besonders von Einkommensverlusten betroffen waren (vgl. DIW Wochenbericht 15/21, S. 261 bis 269)?

d) Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Wissenschaft, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um drohenden langfristigen Rückschlägen bei der Gleichstellung vorzubeugen

e) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Mehrfachbelastung für Familien durch Homeoffice und Homeschooling oder Carearbeit ein, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um solche Mehrfachbelastungen auszuschließen?

f) Welches Gleichstellungspotential sieht die Bundesregierung in Bezug auf mobiles Arbeiten, und welche Maßnahmen trifft sie, um dieses Potential zu stärken?

15

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel „Soziale Berufe als attraktive und durchlässige Karriereberufe stärken“ bei

a) Pflege,

b) Erzieherinnen und Erziehern

zu erreichen?

16

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel „Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt“ zu erreichen?

a) Welche Handlungsempfehlungen aus dem Sachverständigengutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ wurden in die Gleichstellungsstrategie aufgenommen?

b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um mehr Frauen für informatische Studiengänge, für das Informatiklehramt und für die Informatikwissenschaft zu gewinnen, und mit welchen Programmen arbeitet die Bundesregierung darauf hin, den aktuellen Anteil von 16,5 Prozent Frauen in der ITK-Branche zu erhöhen (bitte jeweils nach Programmen, Fördervolumen, Laufzeit aufschlüsseln), und inwiefern werden diese Programme auf ihre Wirkung hin evaluiert?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um unzulässiger Diskriminierung beim Einsatz algorithmenbasierter Entscheidungen entgegenzuwirken?

18

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel „Gleichberechtigte Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit“ zu erreichen?

a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Anteil an Männern, die Elterngeld beziehen zu erhöhen sowie die Bezugsdauer auszuweiten?

b) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll der Ungleichverteilung der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit entgegnet werden?

19

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um erwerbstätige Eltern, Alleinerziehende, ältere Menschen und pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen zu unterstützen?

20

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um das Ziel „Gleichberechtigte Karrierechancen und Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ zu erreichen?

a) Wie viele Frauen müssten nach den Vorgaben des sog. Führungspositionengesetzes II in die Vorstände der börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen vorrücken, um die Mindestbeteiligungsvorgabe von einer Frau pro Vorstand (ab vier Personen im Vorstand) zu gewährleisten (Stand heute)?

b) Welche Übergangsfristen gelten für die von dem Führungspositionengesetz II erfassten Unternehmen, um die Besetzung der Vorstände mit mindestens einer Frau zu gewährleisten, und bis zu welchem Datum sind demnach frauenfreie Unternehmensvorstände der börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen möglich?

21

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel „Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen“ zu erreichen und welche Bundesministerien waren an den konkreten Maßnahmen beteiligt?

a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die politische Teilhabe von Migrantinnen zu fördern?

b) Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils im Deutschen Bundestag zu erzielen?

22

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel „Gleichberechtigte Präsenz und Teilhabe von Frauen und Männern in Kultur und Wissenschaft“ zu erreichen?

a) Wie hat sich die Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft nach Kenntnis der Bundesregierung im internationalen Vergleich seit 2019 entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

b) Liegen der Bundesregierung inzwischen Zahlen über den Anteil von Tenure-Track-Positionen im Verhältnis zu befristeten Verträgen in der Post-Doc-Phase vor (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/12248), und wie hoch ist der Frauenanteil in den Tenure-Track-Positionen im Verhältnis zu befristeten Verträgen?

c) Ist der Aufbau der organisatorischen und technischen Strukturen zur Erhebung und Auswertung vollständiger und plausibler Daten zur Promovierenden-Statistik inzwischen abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/12248), und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Vollerhebung der Promovierenden seit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes daraus gewonnen?

d) Kultur – Corona?

e) Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen Kulturrat?

23

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das abgeleitete Ziel „Ausbau der Vorreiterrolle des öffentlichen Dienstes bei der Vereinbarkeit und gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen“ zu erreichen?

a) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll das Ziel der paritätischen Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst bis 2025 erreicht werden?

b) Wie hoch ist der Anteil an Führungspositionen im öffentlichen Dienst, die in Teilzeit ausgeführt werden, und wie ist die Aufteilung nach Geschlecht (bitte pro Bundesministerium angeben)?

24

Inwiefern ist die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes mit der EU-Gleichstellungsstrategie und dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen abgestimmt?

a) Auf welchem Platz steht Deutschland im EU-Vergleich beim Gender Pay Gap, wie hat sich dieser Platz jährlich im Laufe der Legislatur entwickelt, und welches Ziel strebt die Bundesregierung bis wann an?

b) Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Ziele einer stärkeren Entgeltgleichheit und Lohntransparenz des obigen Richtlinienvorschlages?

c) Was wären Gründe dafür, die im Richtlinienvorschlag aufgeführten Maßnahmen und Instrumente nicht zu unterstützen, bzw. auf Basis welcher Kriterien findet eine Bewertung statt?

d) Wann erwartet die Bundesregierung einen Beschluss und eine Umsetzung auf nationaler Ebene des oben genannten Richtlinienvorschlages?

e) Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission mit diesem Vorschlag verbundenen Ziele, und setzt sie sich für eine Beschlussfassung ein, die die vorgeschlagenen Ziele und Instrumente enthält oder im Sinn der Lohngleichheit weiter stärkt?

f) Tritt die Bundesregierung dafür ein, unseren europäischen Nachbarn und engen strategischen Partner Frankreich im Rahmen dieses Richtlinienvorschlages bei der Stärkung der Entgeltgleichheit und Lohntransparenz zu unterstützen?

g) Wie erklärt sich die Bundesregierung die weit weniger großen Gender Pay Gaps anderer EU-Mitgliedstaaten, und ist sie der Ansicht, dass sich Maßnahmen und Instrumente, die in anderen Mitgliedstaaten zur Verringerung des Gender Pay Gaps zum Einsatz kommen, in Deutschland angewandt auch eine positive Auswirkung auf das Schließen des Gender Pay Gaps in Deutschland haben könnten?

25

Welche Rolle soll die Bundesstiftung Gleichstellung für die Unterstützung der Umsetzung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie des Bundes spielen?

a) Wann soll die Bundesstiftung für Gleichstellung ihre Arbeit aufnehmen?

b) Gibt es bereits konkrete Themenschwerpunkte, aus denen die Stiftung Forschungsvorhaben entwickeln kann, und wenn ja, welche?

c) Welche Vorstellungen zur Umsetzung der Vernetzungsplattform für gleichstellungsorientierte Initiativen gibt es, und wie ist dafür der genaue Zeitplan?

d) Gibt es neben der Vernetzung von jungen Initiativen auch Möglichkeiten, etablierte Vereine mit akut benötigten Ressourcen zu unterstützen?

e) Plant die Bundesregierung, den Stiftungsrat pluralistischer mit Vertreterinnen und Vertretern aus anderen Bereichen als der Politik, insbesondere der Zivilgesellschaft, zu besetzten, und wenn ja, welche konkreteren Pläne gibt es, um eine pluralistische Besetzung sicherzustellen?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesfrauenrates, dass die Stiftung eine höhere Finanzierung als 5 Mio. Euro pro Jahr bräuchte, um wirkmächtig zu sein?

g) Plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Bundesstiftung Gleichstellung einen intersektionalen Ansatz verfolgt, und wenn ja, wie?

h) Warum hält die Bundesregierung eine festgelegte paritätische Besetzung mit Männern und Frauen für notwendig, anstatt eine Mindestquote von 50 Prozent für Frauen anzustreben?

Berlin, den 8. Juni 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen