Abfluss der Investitionsmittel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
der Abgeordneten Torsten Herbst, Michael Theurer, Dr. Martin Neumann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auch im Jahr 2021 sind Braun- und Steinkohle noch zentraler Bestandteil der deutschen Energieerzeugung. Im vergangenen Jahr wurden fast ein Viertel des Strom- sowie 16 Prozent des Primärenergiebedarfs durch Kohle gedeckt (https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeugung/_inhalt.htm, https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergieverbrauch). Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, hat die Bundesregierung das Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent. Um diese ambitionierten Ziele erreichen zu können, hat der Bund den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Den Plan dazu hat die im Juni 2018 eingesetzte „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ erarbeitet, deren Abschlussbericht seit Januar 2019 vorliegt. Schließlich wurde am 16. Januar 2020 im Rahmen einer Bund-Länder-Einigung der Kohleausstieg bis spätestens 2038 beschlossen, bestätigt durch das am 3. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossene Kohleausstiegsgesetz (Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/kohleausstieg-und-strukturwandel.html).
Der Abbau und die Verstromung von Braunkohle sind jedoch in den verbliebenen deutschen Revieren erhebliche Wirtschaftsfaktoren. Aktuell sind im Braunkohlenbergbau noch über 20 000 Menschen tätig (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/161209/umfrage/braunkohlenbergbau-beschaeftigte-in-deutschland-seit-1950/). Insbesondere das Lausitzer, das Mitteldeutsche und das Rheinische Revier sind wirtschaftlich stark von den Ausstiegsplänen betroffen. Allein im Lausitzer Revier sind neben den ca. 8 000 direkten Arbeitsplätzen noch weitere 16 000 Arbeitsplätze bei Dienstleistern und Zulieferern gefährdet. (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-goerlitz-im-lausitzer-revier-beratung-zu-strukturwandel-projekten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210510-99-535069).
Um die wirtschaftlichen Folgen für diese Regionen abzumildern, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates am 3. Juli 2020 das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet. Darin werden die Empfehlungen der Kohlekommission umgesetzt. In diesem Rahmen fließen bis zu 14 Mrd. Euro für besonders bedeutsame Investitionen an Länder und Gemeinden. Darüber hinaus will der Bund die Regionen bis zu 26 Mrd. Euro durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit, wie die Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen unterstützen. Insgesamt stehen somit 40 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung. Damit die Maßnahmen des Bundes und der Braunkohleländer optimal zusammenwirken, wurde ein Bund-Länder-Koordinierungsgremium eingesetzt und eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) unterzeichnet, die die Zusammenarbeit von Bund und Ländern näher regelt. Verplant ist bisher jedoch nur ein kleiner Teil dieser Gelder (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/strukturstaerkungsgesetz-kohleregionen.html). Gerade im Anblick auf langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen nach Ansicht der Fragesteller schnell konkrete Projekte erarbeitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
In welche Bundesprogramme und Initiativen werden die 26 Mrd. Euro Bundesmittel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen konkret fließen, und wie sind deren Status und die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
In welcher Gesamthöhe sind bisher Mittel aus den jeweiligen Fördertöpfen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen abgeflossen, und in welcher Gesamthöhe wurden Mittel bisher beantragt und bewilligt (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Infrastrukturprojekte plant der Bund in seiner eigenen Zuständigkeit aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, wie sind deren Status und die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
In welcher Gesamthöhe sind bisher Mittel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen in Projekte der Straßen- und Schieneninfrastruktur abgeflossen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Projekte im Rahmen des „STARK“-Bundesprogramms plant der Bund, wie ist deren Status und die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Förderanträge für das „STARK“-Bundesprogramm wurden bisher gestellt, wie hoch ist deren finanzielles Gesamtvolumen, wie viele dieser Anträge wurden bewilligt oder abgelehnt, und was sind die Gründe für die Ablehnung (Anträge bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche sind die zehn größten Projekte hinsichtlich ihrer Fördersumme, die aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen finanziert werden?
Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen wurden bis heute durch das Land Brandenburg an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren Status (beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe der Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den jeweiligen Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge Dritter?
Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen wurden bis heute durch das Land Nordrhein-Westfalen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren Status (beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe der Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den jeweiligen Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge Dritter?
Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen wurden bis heute durch das Land Sachsen-Anhalt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren Status (beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe der Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den jeweiligen Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge Dritter?
Wie viele Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen wurden bis heute durch den Freistaat Sachsen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt, und wie sind deren Status (beantragt, bewilligt oder abgeschlossen), die jeweilige Höhe des Investitionsvolumens, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Höhe der Beteiligung des Bundes an der öffentlichen Finanzierung für den jeweiligen Finanzplanzeitraum und die Höhe der Finanzierungsbeiträge Dritter?
Wie verteilen sich die Volumina der Fördermittel jeweils regional auf die Städte und Gemeinden in den Kohlerevieren (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche der in Frage 11 genannten Fördermittel hätten auch über andere Förderprogramme des Bundes beantragt werden können?
Welche der in Frage 11 genannten Infrastrukturprojekte sind ebenfalls im Bundesverkehrswegeplan enthalten?
Wie viele Arbeitsplätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die derzeit geplanten Projekte im Rahmen der ersten Säule der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in den jeweiligen Kohlerevieren entstehen (bitte zusätzlich nach Bundesland und Landkreis aufschlüsseln)?
Wie viele Arbeitsplätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der zweiten Säule der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen seitens des Bundes angesiedelt (bitte nach Kohlerevier und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit den Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz tatsächlich zusätzliche Investitionen erfolgen und nicht ohnehin geplante Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder Länderprojekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einfach nur mit den neuen Mitteln finanziert werden?