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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Planungsstand und Standortfrage für die Errichtung eines Bundesinstituts für Fotografie

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

22.07.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3137907.07.2021

Planungsstand und Standortfrage für die Errichtung eines Bundesinstituts für Fotografie

der Abgeordneten Erhard Grundl, Kai Gehring, Margit Stumpp, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Tabea Rößner, Anna Christmann, Dr. Janosch Dahmen, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Sommer 2019 kündigte die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters die Errichtung eines Bundesinstituts für Fotografie an. Im März 2020 überreichten die Expertinnen und Experten Prof. Ute Eskildsen, Prof. Dr. Thomas W. Gaehtgens, Doz. Katrin Pietsch und Prof. Thomas Weski der Kulturstaatsministerin ein Konzept für das geplante Bundesinstitut (siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesinstitut-fuer-fotografie-1729478).

Am 11. März 2021 wurde die im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erstellte „Machbarkeitsstudie Bundesinstitut Fotografie“ öffentlich, die sich eindeutig für den Standort Essen für das geplante Bundesinstitut ausspricht (siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/machbarkeitsstudie-liegt-vor-1876084).

Parallel zu diesem Planungsprozess beschloss am 24. November 2019 der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Verpflichtungsermächtigung für ein Deutsches Fotoinstitut in Düsseldorf in Höhe von 41,5 Mio. Euro, das auf ein mit dem Konzept der von der Kulturstaatsministerin beauftragten Arbeitsgruppe konkurrierendes Konzept des von dem Düsseldorfer Künstler Andreas Gursky ins Leben gerufenen Vereins zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts e. V. zurückgeht (siehe: „Fotografien sind unsere Erinnerung“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. März 2021, S. 9; „Bilder sind unser Gedächtnis“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. März 2021).

Ministerpräsident Armin Laschet begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages als „großen Erfolg für Nordrhein-Westfalen und zugleich eine Bestätigung der hier vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Fotografie.“ Düsseldorf sei ein lebendiges Zentrum der Fotografie und damit ein hervorragender Standort für das bundesweit bedeutsame Projekt, so Ministerpräsident Armin Laschet (siehe: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/40-millionen-euro-bundesfoerderung-deutsches-fotoinstitut-kommt-nach-nordrhein).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Schritte bei der Umsetzung der Machbarkeitsstudie plant die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode, und wann wird sie einen Zwischenstand veröffentlichen?

2

Ist die Bundesregierung mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Gespräch über die Standortfrage, und wenn ja, was ist der derzeitige inhaltliche Stand der Gespräche?

3

Mit wem ist die Bundesregierung darüber hinaus im Gespräch über die oben genannte Standortfrage?

4

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die im November 2019 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für den Standort Düsseldorf bewilligten Gelder für den Standort Essen umgewidmet werden?

5

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die nationale Bedeutung des Bundesinstituts nicht weiter durch Debatten über den Standort geschwächt wird?

6

Welche der in der Machbarkeitsstudie angesprochenen Wertungskriterien, die, wie es in der Studie heißt, „nachvollziehbar und für eine Bewertung der Standorte geeignet und relevant“ sein müssen und anhand derer die Standortbeurteilung stattfinden soll, wurden inzwischen entwickelt?

Wenn diese noch nicht entwickelt wurden, wann werden sie vorgelegt?

7

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Standortfrage, die sowohl von der Expertenkommission als auch in der Machbarkeitsstudie für Essen ausfiel, nicht Gegenstand parteipolitischer Einflussnahme wird und/oder (kommunal)politische Interessen die bundesweite und nationale Bedeutung des Instituts überlagern und unterminieren?

8

Hat die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass der Künstler Andreas Gursky laut Presseberichten für das in Düsseldorf geplante Deutsche Fotoinstitut eine Kooperationsvereinbarung mit der SK Stiftung Kultur Köln getroffen hat (siehe: „Mit Kölner Hilfe“, Rheinische Post vom 17. Juni 2021)?

9

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung angesichts der nationalen Bedeutung der Fotografiesammlung der SK Stiftung Kultur Köln dafür ein, dass diese Sammlung für das Bundesinstitut für Fotografie gesichert werden kann?

10

Wie gedenkt die Bundesregierung einer institutionellen Fragmentierung des fotografischen Erbes der Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken?

11

Von welchen Baukosten und laufenden Kosten für das geplante Bundesinstitut geht die Bundesregierung derzeit aus?

12

Plant die Bundesregierung, bei der Ausschreibung für den Bau des Bundesinstituts ökologische Standards zu formulieren – wenn ja, welche?

Und plant die Bundesregierung einen ökologischen Betrieb des Bundesinstituts?

Wenn ja, welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden?

13

Plant die Bundesregierung einen internationalen Realisierungswettbewerb und den Bau des Siegerentwurfs zur Erzielung höchster Qualitäten beim Neubau auf dem Zollverein-Welterbe-Gelände?

Für wann rechnet die Bundesregierung mit einer Eröffnung des Bundesinstituts?

14

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass ein Bundesinstitut inhaltlich nicht von einer Schule dominiert wird, sondern die Geschichte der Fotografie und ihre Gegenwart in ihrer Gesamtheit abbildet?

15

Wie, und nach welchen inhaltlichen Vorgaben wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die gesamtdeutsche Fotografieszene in ihrer Vielfalt in dem geplanten Bundesinstitut angemessen vertreten ist?

16

Welche Gremien werden an der Auswahl der vertretenen Fotografinnen und Fotografen mitwirken?

17

Von welchen Expertinnen und Experten, Künstlerinnen und Künstlern, Konservatorinnen und Konservatoren und Kuratorinnen und Kuratoren aus dem Bereich Fotografie hat die Bundesregierung bisher Expertise zu der inhaltlichen Ausgestaltung des Instituts eingeholt, und ist geplant, diese Expertise künftig in die Arbeit des Bundesinstituts einzubeziehen?

18

Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der in der Machbarkeitsstudie genannten Zahl von 30 zu archivierenden Vor- und Nachlässen, hiervon zehn mit Großformaten, die deutsche Fotografieszene angemessen repräsentiert ist?

Wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

19

Um welche Vor- und Nachlässe handelt es sich hierbei, und gibt es bereits konkrete Zusagen?

20

Welche besonderen technisch-konservatorischen Voraussetzungen für die geplante Archivierung der Bestände soll das Bundesarchiv künftig erfüllen?

21

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Nachlässe der sogenannten Düsseldorfer Schule (auch „Becherschule“) im geplanten Bundesinstitut archiviert werden, und ist sie darüber mit den entsprechenden Künstlerinnen und Künstlern und/oder Stiftungen bzw. Nachlassverwalterinnen und Nachlassverwaltern im Gespräch?

Wenn ja, was ist der derzeitige inhaltliche Stand der Gespräche?

Berlin, den 29. Juni 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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