Beteiligung des Bundes an der CureVac AG III
der Abgeordneten Reinhard Houben, Manfred Todtenhausen, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Karsten Klein, Ulrich Lechte, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Vor einem Jahr am 15. Juni 2020 gab die Bundesregierung bekannt, dass sie sich über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am Biotech-Unternehmen CureVac AG beteiligt. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung erwarb die KfW 23 Prozent der Anteile für 300 Mio. Euro (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200615-bundesregierung-beteiligt-sich-mit-300-millionen-euro-an-curevac.html). Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier begründete das Investment damit, dass CureVacs Technologie das Potential habe, neue Impfstoffe, insbesondere vor dem Hintergrund der grassierenden COVID-19-Pandemie, zu entwickeln und auf den Markt zu bringen (vgl. ebd.). Konkret erklärte die Bundesregierung, dass die Beteiligung an CureVac „von herausragendem strategischen Interesse, d. h. im wirtschafts- und gesundheitspolitischen Bundesinteresse“ sei (Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21251).
Dem von Wirtschaftsminister Peter Altmaier umrissenen Potential bei der Impfstoffherstellung zum Trotz, verzögerte sich die Bereitstellung eines COVID-19-Vakzins der CureVac AG immer weiter, sodass es auch zum heutigen Tag noch nicht auf dem Markt ist, geschweige denn eine Zulassung der European Medicines Agency (EMA) vorliegt. Der Impfstoffkandidat des Tübinger Unternehmens befindet sich derzeit in einer Phase-III-Studie, die seine Wirksamkeit belegen soll. Während die Ende Dezember 2020 beziehungsweise Anfang Januar 2021 zugelassenen Impfstoffe der Firmen BioNTech und Moderna nach dreieinhalb Monaten Studienresultate vorlegten, dauert die Prüfung des CureVac-Impfstoffs bereits sechs Monate (https://www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/corona-pandemie-raetselraten-um-curevac-warum-der-covid-impfstoff-aus-tuebingen-auf-sich-warten-laesst/27238698.html). Mit Blick auf eine Skalierung der Produktion seitens der bereits zugelassenen Hersteller, wie BioNTech oder AstraZeneca sowie vieler neuer Wettbewerber am Markt wie Sinovac oder Novavax, schwindet nach Ansicht der Fragesteller das Marktpotential für ein CureVac-Vakzin, je länger sich die Zulassung und Marktreife hinzieht.
Am 11. Juni 2021 berichteten verschiedene Medien, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Impfstoff der CureVac AG nicht mehr für die laufende Impfkampagne einplane, woraufhin der Kurs der CureVac-Aktie um zwischenzeitlich mehr als 13 Prozent einbrach. Am 16. Juni 2021 hat das Unternehmen bestätigt, dass sein Vakzin CVnCoV nur eine vorläufige Wirksamkeit von 47 Prozent gegen eine COVID-19-Erkrankung jeglichen Schweregrades erreicht und damit nicht die vorgegebenen statistischen Erfolgskriterien erfüllt (https://www.curevac.com/2021/06/16/curevac-gibt-status-update-zur-phase-2b-3-studie-fuer-impfstoffkandidat-der-ersten-generation-cvncov-bekannt/). An der Börse gab der Aktienkurs in Folge entsprechend um gut die Hälfte nach (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/pharma/corona-impfstoff-wie-curevac-eine-jahrhundertchance-verspielt-a-58f34292-0002-0001-0000-000177930929).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hoch ist der gegenwertige prozentuale Anteil an der CureVac AG zum Zeitpunkt des Einstiegs des Bundes gewesen, und wie hoch ist der Anteil heute?
Ergeben sich aus der etwaigen Veränderung der Höhe des Anteils des Bundes an der CureVac AG Konsequenzen bezüglich der Aktionärsrechte des Bundes?
Welches konkrete wirtschaftspolitische Bundesinteresse (vgl. Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21251) liegt bei der Beteiligung des Bundes bei der CureVac AG vor?
Hat die Bundesregierung die bis heute nicht erfolgreich abgeschlossene Herstellung eines COVID-19-Impfstoffs der CureVac AG bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwiefern hat die Beteiligung an der CureVac AG nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum heutigen Tage dazu beigetragen, „die Abhängigkeit von ausländischer Wirkstoff- und Medikamentenentwicklung und -produktion in Deutschland und der Europäischen Union zu verringern“ (Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21251)?
Inwiefern wird die Beteiligung an der CureVac AG nach Kenntnis der Bundesregierung mittelfristig, bis Ende dieses Jahres, zu der in Frage 2 genannten Verringerung der Abhängigkeit Deutschlands und der EU beitragen?
Inwiefern wird die Beteiligung an der CureVac AG nach Kenntnis der Bundesregierung langfristig zu der in Frage 2 genannten Verringerung der Abhängigkeit Deutschlands und der EU beitragen?
Strebt die Bundesregierung den Ankauf von Anteilen weiterer Biotech-Unternehmen an?
Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich, und wenn nein, warum nicht, wenn es sich hierbei laut Aussage der Bundesregierung um eine „systemrelevante Industrie“ handelt (Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21251)?
Inwieweit beeinflusst das Ausbleiben von Erfolgen bei der Impfstoffherstellung der Firma CureVac AG mittel- und langfristig das wichtige Bundesinteresse, das gemäß § 65 der Bundeshaushaltsordnung für ein Eingehen und Halten einer Beteiligung vorliegen muss?
Zu welchem Ergebnis gelangt die aktuelle Beobachtung der Marktwertentwicklung des Unternehmens CureVac AG sowie die Beobachtung der Marktentwicklung für COVID-19-Vakzine, die die Bundesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung, gemäß ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2, der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27337 durchführt?
Wie oft nahm die Bundesregierung die genannte Beobachtung vor?
Innerhalb welcher zeitlichen Intervalle nahm die Bundesregierung die genannte Beobachtung vor?
Wann nahm die Bundesregierung zuletzt die genannte Beobachtung vor?
Wann wird die Bundesregierung aller Voraussicht nach die nächste genannte Beobachtung vornehmen?
Hat die Bundesregierung die Marktchancen eines CureVac-Impfstoffs in der EU angesichts der im Mai 2021 verkündeten Liefervereinbarung zwischen der EU-Kommission und BioNTech/Pfizer über 1,8 Milliarden Impfdosen (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/corona-impfstoffe-was-der-eu-megadeal-fuer-biontech-pfizer-und-die-konkurrenten-bedeutet/27174452.html) bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wird die Bundesregierung ihre Beteiligung an der CureVac AG veräußern, sobald ausreichend COVID-19-Impfstoff für die gesamte Bevölkerung in Deutschland vorhanden ist?
Wird die Bundesregierung ihre Beteiligung an der CureVac AG veräußern, sobald die globale COVID-19-Impfkamapagne abgeschlossen ist?
Wird die Bundesregierung ihre Beteiligung an der CureVac AG veräußern, sollte diese ihre Bemühungen zur Erforschung eines Impfstoffs gegen COVID-19 einstellen?
Hat die Bundesregierung eine konkrete „wenn... dann“-Exit-Strategie für ihre Beteiligung an der CureVac AG erarbeitet?
Wenn ja, was sieht diese Exit-Strategie vor?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Impfstoffe hat die Firma CureVac AG nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Beginn der Beteiligung des Bundes bis zur Marktreife entwickelt?
Wie viele Impfstoffe hat die Firma CureVac AG nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Beteiligung des Bundes bis zur Marktreife entwickelt?
Spielt die Zahl der bis heute entwickelten Impfstoffe der Firma CureVac AG eine Rolle für die Bewertung des gesundheitspolitischen Interesses der Bundesregierung, das ein Halten der Bundesbeteiligung legitimiert?
Spielte die Kooperation zwischen BioNTech und Pfizer und die damit einhergehende privatwirtschaftlich sichergestellte Finanzierung zur Erforschung eines COVID-19-Vakzins durch BioNTech eine Rolle bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich nicht bei BioNTech zu beteiligen?
Hat die einen Monat nach der Verkündung der Bundesbeteiligung bekanntgegebene Kooperation zwischen CureVac und dem britischen Pharmakonzern GlaxoSmithKline (https://de.gsk.com/de-de/presse/pressemeldungen/2020/gsk-und-curevac-verkuenden-strategische-mrna-technologiepartnerschaft/) einen Einfluss auf die Bewertung der Bundesbeteiligung hinsichtlich der Sicherstellung finanzieller Mittel für die Impfstofferforschung von CureVac?
Spielte die Beteiligung und das finanzielle Engagement des Bundes an der Firma CureVac AG bei der Entscheidung, Patente für den Impfstoff gegen COVID-19 nicht freizugeben, eine Rolle?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Art und Weise der Produktionskooperationen, die die CureVac AG mit Pharmaherstellern bezüglich der Corona-Vakzine eingegangen ist?
Wenn ja, welche sind das, und in welcher Form finden der Austausch und die Einbindung der Bundesregierung als Anteilseigner in diese Prozesse statt?
Hat sich eine Veränderung der Anteilseignerstruktur nach dem Einstieg der Bundesregierung und dem Börsengang an der NASDAQ im Sommer 2020 ergeben?
Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Größenordnung und Zeitpunkte?
Haftet der Bund als Anteilseigner der CureVac AG für den Fall, dass CureVac die vertraglich mit der EU-Kommission gesicherten 225 Millionen Impfdosen (https://www.tagesschau.de/investigativ/curevac-impfstoff-eu-101.html) nicht ausliefern kann?
Wenn ja, in welcher Höhe haftet der Bund?
Auf welcher Basis wird die Bundesregierung als Anteilseigner über die wirtschaftlichen Entscheidungen und den medizinischen Fortschritt bei der Impfstoffentwicklung der CureVac AG informiert?
Wie oft findet diese Informationsrückkopplung statt?
Stellt der Einstieg des katarischen Staatsfonds Qatar Investment Authority (QIA) bei der CureVac AG am 21. Juli 2020 (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/pharma/coronavirus-katar-steigt-bei-corona-impfstoffentwickler-curevac-ein-a-ddb4d21c-8b70-45b8-abe5-784876de71cc) ein Risiko für das in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21251 formulierte Bundesinteresse dar?
Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dieses Risiko zu minimieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viel Prozent der Anteile erwarb der QIA-Fonds nach Kenntnis der Bundesregierung, und welcher Anteilshöhe entspricht dieses Investment zum heutigen Stand?
Unterlag die Beteiligung des QIA-Fonds an der CureVac AG einer verschärften Investitionsprüfung gemäß den Vorgaben der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Staaten, neben der Bundesrepublik Deutschland und dem Emirat Katar, die mittelbar oder unmittelbar an der CureVac AG beteiligt sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen weiterer Staatsbeteiligungen an der CureVac AG hinsichtlich des Bundesinteresses?
Hat die Bundesregierung weitere mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen anderer Staaten an der CureVac AG unterbunden?
Wird die Bundesregierung weitere mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen anderer Staaten an der CureVac AG unterbinden?
Welche Mittel stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um Beteiligungen anderer Staaten an der CureVac AG zu unterbinden?