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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transformation in der Automobilindustrie

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.07.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3143008.07.2021

Transformation in der Automobilindustrie

der Abgeordneten Lisa Badum, Oliver Krischer, Dieter Janecek, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die deutsche Automobilindustrie und die vor- und nachgelagerten Branchen der Zulieferbetriebe und Händlerinnen und Händler befinden sich mitten in einer tiefgreifenden Transformation. Digitalisierung, die Automatisierung und die Antriebswende sind wesentliche Gründe. Spätestens seit dem Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz im Jahr 2015 ist nach Ansicht der Fragestellenden außerdem ersichtlich, dass das Zeitalter des Verbrenners seinem Ende entgegengeht, und einige Automobilhersteller haben bereits ihre Strategien zum Umstieg auf Elektromobilität im PKW-Bereich vorgestellt. Die notwendige Transformation ist eine Herausforderung für Autohersteller, Zulieferer und die Beschäftigten und bedarf geeigneter politischer Rahmenbedingungen für Planungs- und Investitionssicherheit.

Im Januar 2020 initiierte die Bundesregierung die sogenannten Transformationsdialoge Automobilindustrie (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23765). Auf dem Höhepunkt der konjunkturellen Krise infolge der Corona-Pandemie wurde ein 2 Mrd. Euro umfassendes Förderprogramm (Ziffer 35c des Corona-Konjunkturpakets, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-konjunkturpaket-35c.pdf?__blob=publicationFile&v=10) zur Unterstützung von Zukunftsinvestitionen und zur Stärkung der Fahrzeughersteller und Zulieferbetriebe verankert. Ergänzt wurde die Förderkulisse durch einen 1 Mrd. Euro umfassenden „Zukunftsfonds Automobilindustrie“, welche die Bundesregierung nach dem sogenannten Autogipfel im November 2020 verkündete. Unter der technischen Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen in einem Expertenausschuss Vorschläge erarbeitet werden, wie die Finanzmittel des Fonds investiert werden sollen. Ein Jahr ist seit der Bekanntgabe des Konjunkturprogramms und dessen Förderprogrammen vergangen und rund ein halbes Jahr seit dem Beschluss, einen Transformationsfonds einzurichten.

Der „Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum aktuellen Stand der Ausgestaltung des ‚Zukunftsfonds Automobilindustrie‘ und der Umsetzung des Programms ‚Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie‘ (Ziffer 35c)“ (Ausschussdrucksache 19 (9)1113) lässt nach Ansicht der Fragestellenden vermuten, dass die Umsetzung des Programms bisher schleppend erfolgt und die Auszahlung der Fördergelder nicht in den betroffenen Regionen, bei den Unternehmen und den Beschäftigten ankommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wer sind die zwölf in dem „Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum aktuellen Stand der Ausgestaltung des ‚Zukunftsfonds Automobilindustrie‘ und der Umsetzung des Programms ‚Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie (Ziffer 35c)‘“ erwähnten Akteure des Expertenausschusses für die Erarbeitung der Vorschläge des „Zukunftsfonds Automobilindustrie“?

2

Nach welchen konkreten Kriterien wurden diese Akteure ausgewählt?

3

Welche Ressorts wurden bei der Benennung der Expertinnen und Experten beteiligt (bitte begründen)?

4

Welche Sitzungen des Expertenausschusses haben bereits stattgefunden, und wie viele weitere Sitzungen sind geplant (bitte die Daten und die jeweilige Themensetzung nennen)?

5

Anhand welcher konkreten Fragen bzw. Aufgabenstellungen erarbeitet der Expertenausschuss seine Empfehlungen?

6

Welche externen Akteure wurden im Rahmen der Ausschusssitzungen konsultiert und befragt (bitte vollständig und namentlich benennen), und inwieweit fließen die Meinungen in den Bericht des Expertenausschusses ein?

7

Bis wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung des Berichts des Expertenausschusses zu rechnen?

8

Wann soll der Zukunftsfonds Automobilindustrie nach Planung der Bundesregierung für die Antragstellung geöffnet werden?

9

Für welchen Zeitraum werden die 1 Mrd. Euro aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie bereitgestellt, und wie verteilt sich die Summe auf die jeweiligen Zeitabschnitte?

10

Welche konkreten Anfragen für eine Förderung aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie hat es bereits gegeben?

11

Werden bei der Bewilligung der Fördersummen die Mitbestimmung und die vertragliche Tarifbindung der Beschäftigten eine Rolle spielen (bitte darlegen)?

12

Anhand welcher konkreten Kriterien wird die Bundesregierung sicherstellen, dass ausschließlich unmittelbar der Transformation der Automobilindustrie dienliche Anträge bzw. Vorhaben bewilligt werden?

13

Welche Vorhaben können explizit nicht gefördert werden bzw. entsprechen nicht den Anforderungen, die Transformation zu unterstützen?

14

Plant die Bundesregierung eine Eigenbeteiligung der Antragstellenden für Mittel aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie?

Wenn ja, wie plant sie diese auszugestalten?

15

Sieht die Bundesregierung bei der Förderung über den Zukunftsfonds Automobilindustrie eine finanzielle Deckelung in Form einer maximalen Fördersumme für einzelne Projekte vor?

16

In welcher Höhe wurden seit der Bekanntgabe des Förderprogramms „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ bis heute Fördersummen bewilligt?

17

Teilt die Bundesregierung den Eindruck der Fragestellenden, dass der Mittelabfluss verhältnismäßig langsam erfolgt, und wenn ja, welche Gründe hierfür sieht die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich, und hält die Bundesregierung einen ggf. langsamen Mittelabfluss angesichts der Dringlichkeit der Transformation für angemessen?

18

Stimmt die Bundesregierung zu, dass das Fördervolumen des Förderprogramms faktisch von 2 Mrd. Euro auf rund 1,5 Mrd. Euro gekürzt wurde, weil die für das Jahr 2020 bereitgestellten rund 500 Mio. Euro auch mangels Förderrichtlinien nicht abgerufen werden konnten (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/28552); (bitte begründen)?

19

Warum hat die Bundesregierung nicht dafür gesorgt, dass die nicht abgerufenen Mittel aus dem Förderprogramm in späteren Haushaltsjahren zur Verfügung stehen?

20

Wie verteilen sich die bereits bewilligten Fördersummen auf Förderrichtlinien, die bereits vor der Umsetzung der Ziffer 35c des Corona-Konjunkturpakets bestanden, und Förderrichtlinien, die im Rahmen der Umsetzung der Ziffer 35c des Corona-Konjunkturpakets neu geschaffen wurden?

21

Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass bei Modul C (Innovationscluster) des Förderprogrammes bisher ausschließlich Projektskizzen vorliegen, obwohl über Monate hinweg ein Transformationsdialog geführt wurde?

22

Wie viele der bewilligten Projekte sind bereits gestartet (bitte nach Förderrichtlinien aufschlüsseln)?

23

An wie vielen der Projekte sind Zulieferunternehmen, und an wie vielen der Projekte sind kleine und mittlere Unternehmen beteiligt (bitte nach Förderrichtlinien aufschlüsseln)?

24

Wie verteilen sich diese Projekte auf die Bundesländer (bitte nach Unternehmenssitz und unter Angabe der Fördersumme aufschlüsseln)?

25

In wie vielen Projekten, und in welcher jeweiligen Höhe wurden bereits Fördermittel abgerufen (bitte nach Förderrichtlinien aufschlüsseln)?

26

Wie viele Projektanträge wurden bisher aus welchen Gründen abgelehnt, und wie hoch war die bei diesen abgelehnten Projekten insgesamt beantragte Fördersumme (bitte nach Förderrichtlinien aufschlüsseln)?

27

Welche weiteren Förderrichtlinien plant die Bundesregierung?

28

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für dieses Jahr bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 525 Mio. Euro bewilligt werden?

29

Nach welchen Kriterien wurde das Leuchtturmprojekt „Catena-X Automotive Network“ für das Förderprogramm ausgewählt?

30

Welche weiteren Bewerbungen für Leuchtturmprojekte lagen vor?

31

Sollen künftig weitere Leuchtturmprojekte im Rahmen des Förderprogrammes gefördert werden?

Wenn ja, in welchem Umfang, und wann ist mit entsprechenden Bewilligungen zu rechnen?

Berlin, den 22. Juni 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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