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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bericht des Insolvenzverwalters der Greensill Bank

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.07.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3146912.07.2021

Bericht des Insolvenzverwalters der Greensill Bank

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Blog finanz-szene.de veröffentlichte am 29. Juni 2021 Informationen zum Bericht des Insolvenzverwalters (Bericht) der Bremer Greensill Bank AG, Michael Frege, von der Kanzlei CMS Hasche Sigle (https://finanz-szene.de/banking/chaos-bei-der-greensill-bank-wie-viel-geld-ist-noch-zu-holen/). Danach soll sich aus dem Bericht des Insolvenzverwalters unter anderem ergeben:

  • Die Engagements der Greensill Bank AG bei der britischen GFG-Gruppe (Gupta-Gruppe) seien deutlich größer als bislang bekannt. Von den insgesamt 3,86 Mrd. Euro hohen Forderungen entfielen 2,95 Mrd. Euro auf die Gupta-Gruppe (rund 76 Prozent). Am 8. Juni 2021 hatte die „Börsen-Zeitung“ berichtet, gegen die Gupta-Gruppe bestünden laut des Insolvenzverwalters Frege Forderungen in Höhe von 2 Mrd. Euro (https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=b%C3%B6rsen-zeitung+grennsill+gupta+2+milliarden).

Der Bericht des Insolvenzverwalters lasse den Schluss zu, dass die Vermögenswerte für die Insolvenzmasse weitgehend verloren seien.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei im März 2021 zu dem Schluss gekommen, dass „sowohl die Werthaltigkeit der Forderungen gegen die Gupta-Gruppe selbst als auch die Werthaltigkeit der möglichen Versicherungsansprüche höchst zweifelhaft seien“.

Weiter soll es im Bericht heißen: „Die „Existenz der Forderungen des Gupta-Portfolios konnten nicht nachgewiesen werden“. Daher gehe der von der BaFin ernannte Sonderbeauftragte von einem Wertberichtigungsbedarf in voller Höhe aus.

Weiter soll der Bericht nahelegen, dass der BaFin die Ernsthaftigkeit der Lage bei der Greensill Bank bewusst wurde, nachdem sie am 11. September 2020 die Wirtschaftsprüfer von KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragt hatten.

In einem Zwischenbericht von KPMG vom 22. Dezember 2020 seien 29 gewichtige und drei schwerwiegende Feststellungen an die BaFin übermittelt worden.

Der Bericht offenbare, dass in der Buchhaltung der Greensill Bank chaotische Zustände geherrscht hätten. Der Insolvenzverwalter habe daher vor der Schwierigkeit gestanden, die für die Sicherung von Insolvenzmasse nötigen Unterlagen zu besorgen.

  • Viele Dokumente lägen bei der Greensill Bank nur in Kopie vor. Zum Teil sollen „Geschäftsdaten der Schuldnerin“ (= der Greensill Bank) fehlen. Ferner seien „oftmals lediglich Fotokopien von Dokumenten“ vorhanden.
  • „Darüber hinaus fehlen nach dem bisherigen Erkenntnisstand gefestigte Daten und Dokumente zu den Rechtsverhältnissen gegenüber den Drittschuldnern.“ In diesen Fällen verweise der Vorstand der Greensill Bank darauf, dass sich diese Dokumente bei der Schwestergesellschaft Greensill Capital UK befänden.

Weder bei der britischen Greensill Capital und deren Insolvenzverwalter Grant Thomton LLP noch im Umfeld der involvierten Kreditversicherer bestehe eine Kooperationsbereitschaft.

Ferner seien laut des Berichts des Insolvenzverwalters Untersuchungen aufgrund einer Strafanzeige der BaFin am 3. März 2021 (770 Js 14890/21) eingeleitet worden. Es gehe dabei um die unrichtige Darstellung der tatsächlichen Lage, weil nicht bilanzierungsfähige Forderungen in der Bilanz aufgetaucht seien. Zudem „seien die Bilanzen bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin so aufgestellt worden, dass die Übersicht über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin erschwert worden sei“, soll es in dem Bericht heißen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welches Referat der BaFin ist seit 2014 federführend zuständig für die bankaufsichtliche Beaufsichtigung der Greensill Bank AG gewesen?

2

Welches Referat der BaFin ist seit 2014 federführend zuständig gewesen, soweit es die Marktmissbrauchsaufsicht im Hinblick auf die Greensill Bank AG betrifft?

3

Welches Referat der BaFin ist seit 2014 federführend zuständig gewesen, soweit es geldwäscherechtliche Sachverhalte im Hinblick auf die Greensill Bank AG betrifft?

4

Haben die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden Kenntnis von dem vom Blog finanz-szene.de am 29. Juni 2021 erwähnten Bericht des Insolvenzverwalters (https://finanz-szene.de/banking/chaos-bei-der-greensill-bank-wie-viel-geld-ist-noch-zu-holen/), und wenn ja, welche Ressorts bzw. Behörden haben seit wann hiervon Kenntnis (bitte die jeweiligen Referate bzw. Einheiten angeben)?

5

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach die Engagements der Greensill Bank AG bei der Gupta-Gruppe deutlich größer als bislang bekannt ausfallen, nämlich 2,95 Mrd. Euro betragen?

Und wenn ja, welche Ressorts bzw. Behörden haben seit wann hiervon Kenntnis (bitte die jeweiligen Referate bzw. Einheiten angeben)?

6

Hat bzw. haben die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden Erkenntnisse darüber, weshalb die „Börsen-Zeitung“ am 8. Juni 2021 davon ausging, das Engagement der Greensill Bank bei der Gupta-Gruppe betrage 2 Mrd. Euro?

Und wenn ja, welche Erkenntnisse lagen welchen Ressorts bzw. Behörden seit wann hierzu vor (bitte die jeweiligen Referate bzw. Einheiten angeben)?

7

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach die Vermögenswerte für die Insolvenzmasse weitgehend verloren seien?

Und wenn ja, welche Ressorts bzw. Behörden haben seit wann hiervon Kenntnis (bitte die jeweiligen Referate bzw. Einheiten angeben)?

Hat die BaFin hierzu auch eigene Untersuchungen angestellt?

Und wenn ja, seit wann, und durch welche Referate bzw. Arbeitseinheiten?

Und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

8

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach die BaFin im März 2021 zu dem Schluss gekommen sei, dass sowohl die Werthaltigkeit der Forderungen gegen die Gupta-Gruppe selbst als auch die Werthaltigkeit der möglichen Versicherungsansprüche höchst zweifelhaft sind?

9

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach die Existenz der Forderungen des Gupta-Portfolios nicht nachgewiesen werden konnten?

Und welche Bedeutung hat dies für die Insolvenzmasse?

10

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach der BaFin die Ernsthaftigkeit der Lage bei der Greensill Bank bewusstgeworden sei, nachdem sie am 11. September 2020 die Wirtschaftsprüfer von KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragten?

11

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach in einem Zwischenbericht von KPMG vom 22. Dezember 2020 29 gewichtige und drei schwerwiegende Feststellungen an die BaFin übermittelt worden sind?

12

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach in der Buchhaltung der Greensill Bank chaotische Zustände geherrscht hätten und der Insolvenzverwalter daher vor der Schwierigkeit gestanden habe, die für die Sicherung von Insolvenzmasse nötigen Unterlagen zu besorgen?

13

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach viele Dokumente bei der Greensill Bank nur in Kopie vorlägen und oftmals gefestigte Daten und Dokumente zu den Rechtsverhältnissen gegenüber den Drittschuldnern fehlten?

14

Hat bzw. haben die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden (insbesondere BaFin und Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)) Erkenntnisse darüber, ob die Abschlussprüfer der Greensill Bank AG – Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart – ihre (ursprünglich) erteilten Testate unter anderem auch darauf stützen, dass die Werthaltigkeit der Forderungen der Greensill Bank AG gegenüber der Gupta-Gruppe geprüft wurde bzw. als durch die Abschlussprüfer geprüft dargestellt wurde?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, liegen Geschäftsbereichsbehörden der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass das – durch den Bericht von finanz-szene.de nahegelegte – Abstellen auf bloße Kopien eine Verletzung von IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)-Prüfungsstandards sein könnte?

c) Wenn ja, welche Prüfungsstandards wären aus Sicht der Geschäftsbereichsbehörden der Bundesregierung durch welche Handlungen bzw. Nichthandlungen (Unterlassen) verletzt?

d) Wenn ja, wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die Aufsicht der Abschlussprüfer von Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart zuständig?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die hierfür zuständige Aufsichtsstelle Maßnahmen gegen die Abschlussprüfer bzw. gegen die Prüfungsgesellschaft prüft bzw. eingeleitet hat?

Und wenn ja, welche?

15

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach weder bei der britischen Greensill Capital und deren Insolvenzverwalter Grant Thomton LLP noch im Umfeld der involvierten Kreditversicherer Kooperationsbereitschaft besteht?

16

Trifft die Darstellung von finanz-szene.de nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden zu, wonach die BaFin im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der Greensill Bank Strafanzeigen gestellt hat?

Und wenn ja, welche Bereiche im Unternehmen sind von den Strafanzeigen betroffen?

Berlin, den 6. Juli 2021

Christian Lindner und Fraktion

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