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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auslaufen des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.07.2021

Antwortdauer

10 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3152213.07.2021

Auslaufen des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Michael Georg Link, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Warenkreditversicherungen sind ein maßgebliches Finanzierungsinstrument des Mittelstandes – auch bereits vor der Corona-Krise (vgl. dazu bereits die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23463). In der Corona-Krise hat die Bundesregierung den sog. Schutzschirm für Warenkreditversicherungen aufgelegt. Dieser Schutzschirm läuft nunmehr Ende Juni 2021 aus (https://www.dertreasurer.de/news/risiko-management/warenkreditversicherung-der-schutzschirm-laeuft-aus-2018291/; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/04/20210419-bund-und-warenkreditversicherer-verstaendigen-sich-auf-planmaessiges-auslaufen-des-schutzschirms-fuer-lieferketten.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hat sich das Absicherungsvolumen in der Warenkreditversicherung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit das Volumen von Warenkreditversicherungen seit März 2020 gestiegen ist, und wenn ja, welche?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern Limite in der Warenkreditversicherung seit März 2020 gekürzt oder gestrichen wurden?

4

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen, die der Bund für den Schutzschirm aus der Überlassung von bis zu 65 Prozent der Prämieneinnahmen der Versicherer bis zum Auslaufen der Garantie erhalten hat?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schäden, die der Bund im Rahmen seiner First-Loss-Garantie seit März 2020 übernommen hat (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/mandatar-des-bundes-zur-ueberwachung-und-abwicklung-der-first-loss-garantie-des-bundes-im-bereich-kreditversicherungen.html)?

6

Welche vertraglichen Änderungen wurden im Zuge der Garantie ab Januar 2021 mit der Versicherungswirtschaft vereinbart, und mit welcher Begründung (https://www.dertreasurer.de/news/risiko-management/schutzschirm-fuer-warenkreditversicherungen-verlaengert-2016141/)?

7

Weshalb kam die Bundesregierung Ende 2020 zu einer anderen Einschätzung hinsichtlich der Verlängerung des Schutzschirms als im ersten Halbjahr 2021 (https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/schutzschirm-fuer-warenkreditversicherer-laeuft-im-juni-aus-2895089.html)?

8

Erwartet die Bundesregierung nach Auslaufen des Schutzschirms ein Ansteigen des Risikos für Warenkreditversicherer und steigende Zahlungsausfälle?

9

Erwartet die Bundesregierung einen Preisanstieg nach Auslaufen des Schutzschirmes in der Warenkreditversicherung?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es zu keiner Verknappung des Versicherungsangebots nach Auslaufen des Schutzschirms kommt?

Findet ein Monitoring statt, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, falls eine Angebotsverknappung erfolgen sollte?

Ab welcher Schwelle würde die Bundesregierung die Notwendigkeit eines neuerlichen Eingreifens sehen?

Berlin, den 6. Juli 2021

Christian Lindner und Fraktion

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