Legale Steuervermeidung und Versuche der Bundesregierung, diese zu unterbinden
der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Fabio De Masi, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Thomas Lutze, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Jahren ist bekannt, dass Unternehmen Kredite mit marktunüblich hohen Zinsen an Tochter- oder Muttergesellschaften vergeben, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Im Falle von Immobilienkonzernen bedeutet dies konkret: Den Einnahmen aus Vermietungen werden in Deutschland hohe Zinsaufwendungen gegenübergestellt, um die Steuern zu reduzieren. In mehreren Schritten wandern so die Mieteinnahmen auf die Virgin Islands oder in andere Steueroasen (siehe z. B. https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/dossiers/wemgehoert/wgds_ottweiler_mieten_karibikinsel_share_deals_100.html). Unterstellt man dem Gesetzgeber, ein Interesse an einer gewissen Fairness des Steuersystems zu haben, so scheint es zumindest erklärungsbedürftig, warum die Offenlegungen solcher Tricks der Steuervermeidung nicht umgehend dazu führen, dass man gesetzgeberisch tätig wird und diese Lücken geschlossen werden. Noch dazu, wenn Nachbarstaaten seit Jahren praktikable Lösungen für dieses Problem gefunden haben, siehe beispielsweise Frankreich, das Firmen nur die steuerliche Absetzung von Zinszahlungen in einem gewissen Korridor um den aktuell marktüblichen Zinssatz erlaubt (siehe z. B. https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2020/09/200929_Taxing-real-estate-income-the-role-of-Luxembourg_final.pdf, S. 12 oder https://bofip.impots.gouv.fr/bofip/5505-PGP.html/identifiant=BOI-BIC-CHG-50-50-30-20210106).
Innerhalb Europas gilt nach Ansicht der Fragesteller insbesondere Luxemburg als Steueroase. Allein im Jahr 2020 wurden dort rund 10 000 Firmen gegründet – eine enorme Zahl, wenn man die Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl Luxemburgs, von gut 600 000 Menschen mitberücksichtigt (siehe z. B. https://www.sueddeutsche.de/politik/openlux-luxemburg-steueroase-steuern-steuersatz-1.5198694). Auch wenn die Gründung von Unternehmen nicht grundsätzlich problematisch ist, so ist die schiere Anzahl doch nach Ansicht der Fragesteller ein starkes Indiz dafür, dass Luxemburg nach wie vor ein aus steuerlicher Sicht enorm attraktiver Ort für Unternehmen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In wie vielen Fällen waren seit 2014 konzerninterne Zinszahlungen (etwa aufgrund von Verdacht auf marktunübliche Kreditkonditionen) Gegenstand von Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und einem anderen Staat (bitte Angaben pro Jahr aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen davon handelte es sich um
a) kreditnehmende Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig waren,
b) kreditnehmende Unternehmen, die in der EU steuerpflichtig waren,
c) kreditnehmende Unternehmen, die in Luxemburg steuerpflichtig waren,
d) kreditnehmende Unternehmen, die weltweit, aber außerhalb der EU steuerpflichtig waren?
In wie vielen Fällen waren seit 2014 konzerninterne Zinszahlungen (etwa aufgrund von Verdacht auf marktunübliche Kreditkonditionen) nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand von Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland, und wie sind diese Verfahren ausgegangen (bitte Angaben pro Jahr aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen davon handelte es sich um
a) kreditnehmende Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig waren,
b) kreditnehmende Unternehmen, die in der EU steuerpflichtig waren,
c) kreditnehmende Unternehmen, die in Luxemburg steuerpflichtig waren,
d) kreditnehmende Unternehmen, die weltweit, aber außerhalb der EU steuerpflichtig waren?
In welchen fünf Wirtschaftssektoren fanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Anzahl meisten Fälle von marktunüblich hohen Zinsen bei Kreditvergaben in den jeweiligen Jahren?
Unternehmen Behörden der Bundesregierung laufend Untersuchungen, um konkrete Fälle von marktunüblichen Zinsen zu identifizieren?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Welche Behörden ermitteln mit jeweils wie vielen Vollzeitäquivalenten?
c) Welche Methoden werden jeweils eingesetzt?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der LuxLeaks 2014 unternommen, um auf europäischer Ebene, ebenso wie auf bilateraler Ebene, Abkommen zu erreichen, die die Möglichkeiten der Steuerflucht zumindest reduziert?
a) Hat die Bundesregierung konkrete Schritte gegen Möglichkeiten zur Steuerflucht im Allgemeinen unternommen?
Wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung konkrete Schritte gegen Steuerreduzierungsmodelle in Verbindung mit Luxemburg unternommen?
Wenn ja, welche?
c) Wie wird der Erfolg der Maßnahmen bewertet, und welche Stelle prüft diesen Erfolg?
Was unternimmt die Bundesregierung aktuell gegen überhöhte Kredite innerhalb von Firmennetzwerken, durch die die Investoren ihre Steuerlast in Deutschland nach Ansicht der Fragesteller stark senken?
Welche Schritte sind für die Zukunft geplant, um solche Kreditvergaben zu erschweren?
Wäre aus Sicht der Bundesregierung eine Regelung, wie sie z. B. in Frankreich existiert, wonach die Kreditvergabe innerhalb von Firmennetzwerken nur in einem vorgegebenen, am Marktzins orientierten Korridor zulässig ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auch für Deutschland geeignet?
Warum gibt es in Deutschland bisher keine solche Regelung?
Was schätzt die Bundesregierung, wie viele Steuermittel sie seit 2014 durch überhöhte Kredite innerhalb von Konzernen nicht eingenommen hat?
Sollten keine solchen Schätzungen angestellt worden sein, warum hält die Bundesregierung es nicht für nötig, eine entsprechende Datengrundlage zu schaffen, um abzuschätzen, ob eine Neuregelung notwendig ist?
Sieht die Bundesregierung durch die Ermöglichung von marktunüblich hohen Kreditvergaben innerhalb von Firmennetzwerken positive Effekte?
Wenn ja, welche?
Warum hat Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie gegen Steuervermeidung (ATAD 2) so verspätet umgesetzt, und warum wurden die ursprünglich weiter gehenden Regelungen in zwischenzeitlich vorgelegten Entwürfen wieder entschärft (z. B. der Wegfall der Reformierung der Verrechnungspreisregelungen)?
Wie oft hat die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführte Zinsschranke nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gegriffen (bitte nach Jahren, Fällen und Zinsvolumen auflisten)?
Welche jährlichen steuerlichen Zusatzeinnahmen hat die Zinsschranke nach Schätzung der Bundesregierung gebracht?
Warum wurde die in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/2696 angekündigte und vom Bundesrechnungshof 2020 erneut geforderte (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2020-hauptband/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/finanzverwaltung/2020-19) Evaluation der Zinsschranke noch nicht vorgelegt, und wann ist damit zu rechnen?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Zinsschranke von der Escape-Klausel des § 4h Absatz 2 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gebrauch gemacht?
Sind der Bundesregierung genaue Zahlen oder zumindest Schätzungen bekannt, wie viele Immobilien in Deutschland Firmen gehören, die ihren Sitz in Luxemburg haben, und falls ja, um wie viele handelt es sich?