Aktivitäten der Bundesdruckerei
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Frank Sitta und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesdruckerei wurde 1879 als „Reichsdruckerei“ gegründet. Nach der Umwandlung von einer öffentlichen in eine privatrechtliche Gesellschaft 1994 verkaufte der Bund im Jahr 2000 seine 100 Prozent Beteiligung an der Bundesdruckerei an private Investoren (https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2019/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-7-beteiligungsbilanz-bundesdruckerei_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Acht Jahre später hingegen erwarb der Bund 100 Prozent der Anteile der Bundesdruckerei wieder zurück, indem er – Medienberichten zu folge – seine Darlehen in Höhe von 310 Mio. Euro in Eigenkapital umwandelte (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rueckkauf-bund-druckt-wieder-selbst-1.695830?print=true). Der Rückerwerb wurde mit der „Wahrung der nationalen sicherheitspolitischen Interessen“ begründet (ebd.). Seit 2009 befindet sich die Bundesdruckerei wieder zu 100 Prozent in Bundesbesitz (https://www.pressebox.de/inaktiv/bundesdruckerei-gmbh/Bund-kauft-Bundesdruckerei-zurueck/boxid/245330).
Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ hat die Bundesdruckerei das Start-up Aleph Alpha jüngst damit beauftragt, ein Projekt zur Beantwortung von Kleinen Anfragen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) zu initiieren (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/heidelberger-start-up-aleph-alpha-deutscher-ex-apple-manager-plant-eine-ki-fuer-europa/26850480.html?ticket=ST-210920-JOqW5cP34hekr23zhKbp-ap3). Dabei soll die KI aufbauend auf einen Textbeginn und Stichwörtern eigenständig eine Antwort auf die Anfrage eines Abgeordneten formulieren. Dabei greife sie laut dem Bericht auf Tausende alte Anfragen zurück, die auf der Internetseite kleineanfragen.de hinterlegt sind.
In Folge der nach Ansicht der Fragesteller ausweichenden Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/31326 ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller die Notwendigkeit einer weiteren Nachfrage. Gemäß dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 147, 50) erstreckt sich die Verantwortlichkeit der Bundesregierung im Kontext demokratischer Legitimation auf alle Tätigkeiten von mehrheitlich oder vollständig in der Hand des Bundes befindlichen Unternehmen in Privatrechtsform – damit auch der Bundesdruckerei. Dabei ist die Verantwortlichkeit der Regierung nicht auf die ihr gesetzlich eingeräumten Einwirkungs- und Kontrollrechte beschränkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung das im „Handelsblatt“-Artikel genannte Projekt der Bundesdruckerei zur Erprobung der Beantwortung von Kleinen Anfragen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/heidelberger-start-up-aleph-alpha-deutscher-ex-apple-manager-plant-eine-ki-fuer-europa/26850480.html?ticket=ST-210920-JOqW5cP34hekr23zhKbp-ap3)?
Wenn das in Frage 1 genannte Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung besteht, nach Kenntnis der Bundesregierung:
a) Seit wann läuft dieses Projekt?
b) Von welcher Stelle ging die Initiative für dieses Projekt aus?
c) Welche Stelle beschloss letztlich die Durchführung des Projekts?
d) Welches konkrete Ziel verfolgt dieses Projekt?
e) Bis wann soll dieses Projekt abgeschlossen sein?
f) Wie viele finanzielle Mittel der Bundesdruckerei werden hierfür zur Verfügung gestellt?
g) Hat die Bundesdruckerei dieses Projekt bereits öffentlich kommuniziert?
h) Und wenn die Bundesdruckerei dieses Projekt bereits öffentlich kommuniziert hat, wann, und an welcher Stelle?
i) Und wenn die Bundesdruckerei dieses Projekt bisher nicht öffentlich kommuniziert hat, warum nicht?
Wenn das in Frage 1 genannte Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung besteht, weshalb ist dieses Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundesdruckerei angesiedelt, wenn diese, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/31326 mitteilt, „grundsätzlich nicht in die Abläufe zur Beantwortung Kleiner Anfragen einbezogen“ werde und sie lediglich die Ressorts „bei der Beantwortung Kleiner Anfragen [unterstützt], soweit sie aufgrund eigener fachlicher Betroffenheit hierzu aufgefordert wird“?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Umstands vorgenommen, dass ein Projekt zu einem Fachbereich, der in ihrer ausschließlichen Kompetenz liegt, durch ein nicht in den Prozess der Beantwortung von Kleinen Anfragen involviertes, demnach fachfremdes Unternehmen in Bundesbesitz durchgeführt wird?
Wenn ja, wie fiel die Bewertung aus?
Wenn nein, warum nicht?
Fällt das in Frage 1 genannte Projekt nach Auslegung der Bundesregierung unter den „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, weshalb es außerhalb der parlamentarischen Fragekompetenz liegt (https://www.bundestag.de/resource/blob/829214/cc8316bc7eb35b4efd61efa378d987b7/WD-3-004-21-pdf-data.pdf, S. 4 f.)?
Inwiefern wird nach Ansicht der Bundesregierung der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Bezug auf das parlamentarische Fragerecht dadurch tangiert, dass einer der Projektbeteiligten das genannte Projekt medial publiziert (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/heidelberger-start-up-aleph-alpha-deutscher-ex-apple-manager-plant-eine-ki-fuer-europa/26850480.html?ticket=ST-210920-JOqW5cP34hekr23zhKbp-ap3)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit weitere Projekte der Bundesdruckerei oder anderer privatrechtlicher Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, die im ausschließlichen Kompetenzbereich der Bundesregierung liegen, die nicht durch den Bund beauftragt wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über andere aktuelle Projekte der Bundesdruckerei?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Aufgaben nimmt die Bundesdruckerei gegenwärtig für die Bundesregierung vor?
Wird die Bundesregierung als 100-Prozent-Eigentümer der Bundesdruckerei über deren Aktivitäten informiert?
a) Wenn ja, wie oft wird die Bundesregierung informiert, über welche Funktionsebene und welches Ressort der Bundesdruckerei und der Bundesregierung findet der Austausch statt, und wann fand zuletzt ein Austausch zwischen Bundesdruckerei und Bundesregierung bezüglich der Aktivitäten und Projekte der Bundesdruckerei statt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Besteht die Möglichkeit für die Bundesregierung als Eigentümer der Bundesdruckerei, Einfluss auf ihre operativen Tätigkeiten zu nehmen?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung von dieser Möglichkeit seit dem Wiedererwerb von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung eine Bewertung dieses Umstands vorgenommen?
Wenn ja, wie fiel diese Bewertung aus?
Wenn nein, warum nicht?
Überwacht die Bundesregierung die „Wahrung der nationalen sicherheitspolitischen Interessen“ in Bezug auf die Bundesdruckerei, mit der die Übernahme durch den Bund 2008 begründet wurde (https://www.welt.de/wirtschaft/article2419972/Der-Bund-kauft-die-Bundesdruckerei-zurueck.html)?
a) Wenn ja, welche Stellen der Bundesregierung überwachen konkret die „Wahrung der nationalen sicherheitspolitischen Interessen“ bei der Bundesdruckerei?
Wie viele Personalstellen der Bundesregierung beschäftigen sich explizit mit der Überwachung der „Wahrung der nationalen sicherheitspolitischen Interessen“ in Bezug auf die Bundesdruckerei?
b) Wenn ja, stellte die Bundesregierung, seitdem sie die „Wahrung der nationalen sicherheitspolitischen Interessen“ im Hinblick auf die Bundesdruckerei überprüft, bereits etwaige Gefährdungslagen fest?
Stellte die Bundesregierung im Vorfeld des Wiedererwerbs der Bundesdruckerei eine Gefährdung der „nationalen sicherheitspolitischen Interessen“ in Bezug auf die Bundesdruckerei fest?
Lag nach Ansicht der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Privatisierung der Bundesdruckerei eine Gefährdung der „nationalen sicherheitspolitischen Interessen“ in Bezug auf die Bundesdruckerei vor?
Erkennt die Bundesregierung mit Bezug auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/31326 und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 147, 50) ihre fragerechtliche Verantwortung für alle Tätigkeiten der Bundesdruckerei, einem sich vollständig in der Hand des Bundes befindlichen Unternehmens in Privatrechtsform, an?
a) Erkennt die Bundesregierung im genannten Kontext auch ihre fragerechtliche Verantwortung für die Forschungsaktivitäten der Bundesdruckerei und somit auch für das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte und in den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30270 behandelte Projekt mit dem KI-Unternehmen Aleph Alpha an?
b) Wenn die Bundesregierung der in Frage 12 genannten Ansicht des Bundesverfassungsgerichts folgt, wie begründet sie dann die ausweichende Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/31326 nach dem Bestand des Projekts zur Erforschung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz zur Beantwortung von Kleinen Anfragen?
Bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/31326 auf Nummer 1 der Auslegungsentscheidung des Geschäftsordnungsausschusses vom 27. Juni bzw. 10. Oktober 1996, wonach Fragen nach juristischen oder natürlichen Personen des Privatrechts mangels Verantwortungsbereichs der Bundesregierung unzulässig sind?
Insofern sich die Bundesregierung auf Nummer 1 der Auslegungsentscheidung des Geschäftsordnungsausschusses vom 27. Juni bzw. 10. Oktober 1996 bezieht, wie begründet sie ihre weitreichende Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/139, in welcher die Bundesregierung umfassende Auskunft über das operative Geschäft der Bundesdruckerei wie die Beteiligung an Ausschreibungen und laufende Angebote seitens der Bundesdruckerei gibt?