Bargeldkontrolle und Geldwäschebekämpfung bei Zoll und Bundesbank zwischen 2018 und 2021
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bargeld spielt eine wichtige Rolle bei der Geldwäsche, wie unter anderem die Europäische Polizeibehörde Europol unterstreicht (vgl. https://www.europol.europa.eu/publications-documents/why-cash-still-king-strategic-report-use-of-cash-criminal-groups-facilitator-for-money-laundering). Auch eine kürzlich erschienene Studie von Transparency International betont die Wichtigkeit von Bargeld bei der Einspeisung von Erträgen aus organisierter Kriminalität, Korruption oder Steuerhinterziehung (vgl. https://transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2021/Studie_Geldwäsche-in-Deutschland_210706.pdf). Das geschätzte Volumen von jährlich „gewaschenen“ Geldern wird in Deutschland auf 100 Mrd. Euro beziffert. Dabei wird Bargeld oft über Grenzen hinweg transportiert. Der Zoll ist u. a. für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldmitteltransports zuständig. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Bargeldkontrolle und Geldwäsche bei Zoll und Bundesbank“ (Bundestagsdrucksache 19/7708) zeigt, dass zwischen 2010 und 2018 der Zoll jährlich in weniger als 200 Fällen (meist deutlich unter 1 Prozent der Fälle einer Barmittelanmeldung) Bargeld beim Grenzübertritt aufgrund von Verdachtsmomenten für eine deliktische Herkunft vorläufig sichergestellt hat.
Derzeit geplante Regelungen der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung umfassen auch eine Kontrolle von Bargeld, insbesondere die Einführung einer EU-weiten Obergrenze für Bargeldzahlungen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bargeld-geldwaesche-bitcoin-eu-fiu-1.5344872).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche anderweitigen Ermittlungen unternehmen der Zoll oder andere deutsche Behörden in Fällen, in denen keine Meldung oder Rückfrage an einen anderen Staat erfolgt, weil keine bilateralen Regelungen existieren oder eine solche Abklärung die entsprechenden Personen der Gefahr hoher Freiheitsstrafen einschließlich der Todesstrafe aussetzen würde (vgl. Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7708)?
Welcher Anteil der nach Deutschland eingeführten Zahlungsmittel wird nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wieder ausgeführt bzw. in Deutschland in den Wirtschaftskreislauf eingespeist (bitte jährliche Zahlen zwischen 2019 und der ersten Jahreshälfte 2021 aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Volumen und die Methoden sogenannter Heimatüberweisungen und sonstiger Bartransaktionen, die in Euro-Noten von Deutschland in Empfängerländer außerhalb der EU transportiert werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedeutung der Ein- und Ausfuhr von unbegleiteten Barmitteln im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Deutschland?
Welchen Sende- und Empfängerländern kommt bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Bedeutung zu?
Wie hat sich die Bundesregierung in den Gesprächen der europäischen „Expertengruppe Geldwäsche“ im Januar 2021 zum Vorschlag der Einführung einer EU-weiten Obergrenze für Bargeldzahlungen in Höhe von 10 000 Euro positioniert (vgl. https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/meetings/consult?do=groupDetail.groupMeeting&meetingId=23534)?
Falls die Bundesregierung eine alternative Schwellenwerthöhe vorgeschlagen hat, welche (bitte begründen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der von der Deutschen Bundesbank zwischen 2018 und der ersten Jahreshälfte 2021 im Rahmen der Bargeldversorgung ausgegebenen Euro-Banknoten, das von folgenden Instituten und Unternehmen bei der Deutschen Bundesbank nachgefragt wurde (bitte nach Nachfragern, Jahren und Volumen aufschlüsseln)
a) CRR-Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland bzw. mit Sitz in einem anderen EU-Staat bzw. in einem Drittstaat (bitte aufgliedern),
b) sonstige Zahlungsinstitute mit Sitz in Deutschland bzw. mit Sitz in einem anderen EU-Staat bzw. in einem Drittstaat,
c) Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG),
d) Werttransportunternehmen mit Sitz in Deutschland bzw. mit Sitz in einem anderen EU-Staat bzw. in einem Drittstaat,
e) Sortenhändler mit Sitz in Deutschland bzw. mit Sitz in einem anderen EU-Staat bzw. in einem Drittstaat (Doppelmeldungen bezüglich der Fragen 5a bis 5d möglich),
f) sonstige Nachfrager?
Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen hat die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2019 und der ersten Jahreshälfte 2021 gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele der erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen betreffen Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bundesbank mit internationalen Sortenhändlern (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie viele der erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der Deutschen Bundesbank betreffen Bargeldeinlieferungen bei der Deutschen Bundesbank (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie vielen der erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der Deutschen Bundesbank liegen Bargeldeinlieferungen durch Umtausch von Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL) und Banknoten der Deutschen Bundesbank in den Filialen der Deutschen Bundesbank zugrunde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7708 in ihre Schätzungen und Bewertungen zum Gebrauch von Bargeld allgemein bzw. zur internationalen Verwendung von durch die Bundesbank emittiertem Bargeld miteinbezogen, welche Rolle Bargeld als Instrument für Geldwäschezwecke anhand internationaler Erkenntnisse, etwa von Europol, spielt?
Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung daraus gezogen?
Was ist der jetzige Stand der in der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7708 angesprochenen Untersuchung seitens der Deutschen Bundesbank zu der Möglichkeit einer systematischen Erfassung der ohnehin registrierten Seriennummern der ausgegebenen Banknoten?
Welchen Erkenntniswert hätte dieses System, auch im Zusammenhang mit Geldwäschebekämpfung?