Marktüberwachung durch Bundesbehörden
der Abgeordneten Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Alexander Müller, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ab dem 16. Juli 2021 ist die neue europäische Marktüberwachungsverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Durch die Verordnung soll u. a. die Marktüberwachung im Online-Handel verbessert werden. Ein Großteil der Produkte darf dann nur noch auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt. Fulfillment-Dienstleister haben als Wirtschaftsakteure künftig mehr Pflichten zu erfüllen, insbesondere wenn kein anderer Wirtschaftsakteur in der EU niedergelassen ist. Die Marktüberwachungsbehörden erhalten zusätzliche Befugnisse und nicht zuletzt haben auch Betreiber von Online-Marktplätzen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten, um Risiken durch ein auf ihrer Plattform angebotenes Produkt zu vermeiden. Für die Aufgaben der Marktüberwachung sind in Deutschland viele verschiedene Behörden auf Landes- und Bundesebene zuständig. Die Aufgaben und Herausforderungen für die Marktüberwachung sind groß. Während in Deutschland und in der EU die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen und Produkte stetig steigen, kommen nach Kenntnis der Fragesteller über Fulfillment-Dienstleister und im direkten Versand an Verbraucher Waren aus Drittländern, insbesondere aus China, auf den europäischen Markt, die über Online-Marktplätze vertrieben werden und nicht immer die gesetzlichen Vorgaben einhalten bzw. europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Darunter leiden dann der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie der Wettbewerb.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Bundesbehörden nehmen Aufgaben der Marktüberwachung wahr?
Wie hat sich die Überwachungstätigkeit der jeweiligen Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren im Hinblick auf die Zahl der kontrollierten Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter, Händler) entwickelt?
Wie hat sich die Überwachungstätigkeit der jeweiligen Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren im Hinblick auf die Zahl der Kontrollen im stationären Handel und im Online-Handel entwickelt?
In wie vielen Fällen sind von den Marktüberwachungsbehörden Waren entnommen worden bzw. Testkäufe getätigt worden?
a) Wie hoch ist die Beanstandungsquote jeweils?
b) Was sind die drei häufigsten Beanstandungsgründe?
In wie vielen Fällen wurden Fulfillment-Dienstleister in den letzten fünf Jahren jeweils kontrolliert?
a) Wie hoch war die Beanstandungsquote bei diesen Kontrollen?
b) Was waren die drei häufigsten Beanstandungsgründe?
Wie hat sich in den mit Marktüberwachungstätigkeiten befassten Bundesbehörden die Zahl der hierfür zuständigen Mitarbeiter in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie haben sich die Haushaltsmittel für Testläufe in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Welche Schwerpunkte haben die Marktüberwachungsbehörden auf Bundesebene in den letzten drei Jahren verfolgt?
Welche Schwerpunkte haben die Marktüberwachungsbehörden auf Bundesebene für das laufende und, soweit bereits festgelegt, für die nächsten Jahre geplant?
Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Marktüberwachung aktuell und in den kommenden Jahren?
Welche Gremien bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Koordinierung der Marktüberwachungstätigkeit des Bundes und der Länder?
Welche Aufgaben haben diese Gremien jeweils?
Inwieweit werden einheitliche Maßstäbe bei der Marktüberwachung durch den Bund und die Länder angestrebt und ggf. vereinbart?
Wie viele Kleinsendungen (Paket und Briefsendungen) mit Waren aus China und anderen Nicht-EU-Staaten an Verbraucher in Deutschland gehen nach Kenntnis der Bundesregierung täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich im Durchschnitt in Deutschland ein?
a) Wie hat sich die Zahl dieser Sendungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
b) Wie viele Sendungen können hiervon im Durchschnitt geprüft werden?
c) Wie viele Sendungen wurden beanstandet bzw. konfisziert?
d) Wie viel Prozent der Sendungen wurden wegen Marken- und Produktpiraterie beanstandet bzw. konfisziert?
Wie viel Prozent dieser Bestellungen von Waren aus China werden nach Kenntnis der Bundesregierung über (europäische bzw. außereuropäische) Plattformen getätigt, und wie viel Prozent werden direkt bei chinesischen Händlern getätigt?
Wie viele der Bestellungen, die über Plattformen getätigt werden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung über in der EU niedergelassene Fulfillment-Center abgewickelt?
Welche Rolle hat der Zoll bei der Marktüberwachung?
Wie arbeiten Zoll und Marktüberwachungsbehörden zusammen?
Plant die Bunderegierung, die Aufgaben des Zolls bei der Marktüberwachung zu stärken, und wie soll dies konkret geschehen?
Inwiefern wird sich die Zusammenarbeit von Zoll und Marktüberwachungsbehörden durch die neue EU-Marktüberwachungsverordnung ändern?
Was unternimmt die Bundesregierung außerdem, um die Einhaltung des europäischen Produktrechts auch im internationalen Online-Handel zu verbessern?
Wie bewertet die Bundesregierung Pläne der EU-Kommission, das Konzept des in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs als Bedingung für den Verkauf in der EU aus der neuen EU-Marktüberwachungsverordnung im Rahmen einer Revision der allgemeinen EU-Produktsicherheitsrichtlinie auch auf nichtharmonisierte Produktgruppen auszuweiten?
Welche Digitalisierungsstrategie verfolgt der Bund, um die Marktüberwachungsbehörden und den Zoll bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen?
Wie hoch ist die Nutzerzahl des digitalen Geschäftskundenportals des Zolls?
Welche Pläne bestehen zum Ausbau des Portals?
Ist die Kennzeichnungspflicht von Paketen mit einem maschinenlesbaren Code geplant, die zum Beispiel die Global-Logistic-Nummer oder die deutsche Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Unternehmens enthält, um Pakete, die direkt über Paketdienste von Online-Händlern außerhalb der EU nach Deutschland versandt werden, zu erfassen und zu überprüfen?
Ist die Errichtung eines zentralen Registers geplant, in dem auffällige Unternehmen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Unternehmen) erfasst werden, die in der Vergangenheit durch den Verkauf von nicht verkehrsfähigen Produkten, von unsicheren Produkten ohne gültige Sicherheitszertifikate, von Plagiaten oder durch ähnliche Verstöße aufgefallen sind?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder hat die Bundesregierung bereits eingeleitet, um den „Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften“ vom 10. März 2020 (COM (2020) 94 final) umzusetzen?
Wie schätzen die Marktüberwachungsbehörden die Effizienzpotenziale durch die Unterstützung mittels technischer und digitaler Abwicklungssysteme ein?