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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vertragsverletzungsverfahren aufgrund des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.08.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3183230.07.2021

Vertragsverletzungsverfahren aufgrund des PSPP−Urteils des Bundesverfassungsgerichts

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Alexander Müller, Frank Sitta, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Verfahren knüpft an das sog. PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 (2 BvR 859/15) an, das Handlungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Europäischen Zentralbank (EZB) betraf. In seinem Urteil bewertet das Bundesverfassungsgericht ein vorausgegangenes EuGH-Urteil vom Dezember 2018 als Ultra-vires-Handlung, welches damit in Deutschland keine Wirkung entfaltet. Die Europäische Kommission sieht darin einen schwerwiegenden Präzedenzfall sowohl für die künftige Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts selbst als auch für die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/inf_21_2743).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Konsequenzen aus der Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens zieht die Bundesregierung?

2

Bis wann plant die Bundesregierung, sich gegenüber der Europäischen Kommission zum Vertragsverletzungsverfahren zu äußern?

3

Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der Europäischen Kommission, dass das vorausgegangene Weiss-Urteil des EuGHs (Rs. C-493/17 – Weiss) in Deutschland keine Bindungswirkung hat?

4

Hat die Bundesregierung eine Position zu der Aussage der Europäischen Kommission: „The final word on EU law is always spoken in Luxembourg. Nowhere else.“ (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/statement_20_846)?

5

Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung der Europäischen Kommission, dass das PSPP-Urteil einen Präzedenzfall für die künftige Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts selbst bzw. für die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten schafft?

6

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung gegenüber der Europäischen Union, dass Unionsrecht eine eigenständige Rechtsordnung mit unbedingtem Vorrang gegenüber jedem nationalen Recht darstellt oder, dass Unionsrecht nationalem (Verfassungs-)Recht zwar grundsätzlich vorgehe, jedoch nur solange und soweit unantastbare Kerngehalte der deutschen Verfassungsidentität unberührt bleiben?

7

Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der in Hinblick auf die Rolle des EuGHs in der möglichen dritten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens kommentiert: „Befangener kann man nicht sein.“ (https://www.lto.de/recht/justiz/j/ex-bverfg-praesident-andreas-vokuhle-zu-europischer-rechtsgemeinschaft-rechtsstaatlichkeit-ezb-entscheidung-eugh-polen-ungarn)?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, in Bezug auf die vorgetragene Kritik der Europäischen Kommission konkret zu ergreifen?

Kennt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die von der Kommission geforderte Verankerung des unbedingten Anwendungsvorrangs des Unionsrechts in Deutschland weder durch den einfachen noch durch den verfassungsändernden Gesetzgeber erfolgen könnte, weil das BVerfG die Anwendbarkeit des Unionsrechts allein in den Grenzen der staatlichen Verfassungsidentität im Wesentlichen aus den integrationsfesten Maßstäben des Artikels 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) entwickelt hat?

Wie verhält sie sich zu dieser Ansicht?

Kennt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass auch eine Beschränkung der Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise durch Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) bereits deswegen ausgeschlossen wäre, weil auch die „Wächterfunktion“ des Gerichts durch die Karlsruher Judikatur als integrationsfest verstanden wird?

Hat sie sich dazu eine Position gebildet, und wenn ja, welche?

Welche Möglichkeiten zur Abhilfe des von der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren monierten innerstaatlichen Rechtszustands bestehen angesichts dessen nach Ansicht der Bundesregierung überhaupt?

9

Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche möglichen Konsequenzen ein Schuldspruch im Vertragsverletzungsverfahren für Deutschland hätte?

Erwartet die Bundesregierung finanzielle Sanktionen im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens, und wenn ja, in welcher Höhe?

Welche weiteren Sanktionen könnten sich aus dem Vertragsverletzungsverfahren ergeben?

10

Steht die Bundesregierung mit dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Vertragsverletzungsverfahrens in Kontakt, und wenn ja, in welchem Format?

11

Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag bei der Reaktion auf das Vertragsverletzungsverfahren (im Rahmen der gemeinsamen Integrationsverantwortung) einzubinden, und wenn ja, wie?

12

Hat die Bundesregierung eine Position hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Ankaufprogramme der Europäischen Zentralbank? Wird die Bundesregierung ihre Position zum Public Sector Purchase Programme bzw. zu den anderen Ankaufprogrammen aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens anpassen?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob durch Ankaufprogramme der EZB der Anteil der gekauften Anleihen bereits über 33 bzw. über 50 Prozent liegt (vgl. „EZB hält mehr als 50 Prozent“, FAZ vom 29. Juni 2021)?

Bei welchen Anleihen ist dies der Fall?

Welche wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch das Überschreiten der (alten) Obergrenzen von 33 Prozent?

Berlin, den 6. Juli 2021

Christian Lindner und Fraktion

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