Arbeit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Margit Stumpp, Dr. Ingrid Nestle, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im November 2019 beschloss die Bundesregierung im Zuge ihrer „Mobilfunkstrategie“, eine sogenannte Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, kurz MIG, zu gründen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/mobilfunkstrategie-1693528). Für die Gründung der MIG ließ sie für über 100 000 Euro eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erarbeiten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21309). Allerdings wählte die Bundesregierung nicht die wirtschaftlichste Option aus: Die von der Regierung favorisierte Variante der MIG als Tochtergesellschaft der bundeseigenen Lkw-Maut-Firma Toll Collect GmbH umfasse laut der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) pro Jahr Kosten in Höhe von 10,5 Mio. Euro. Eine Integration der MIG in die für Mobilfunk zuständige Bundesnetzagentur wäre jedoch etwa 350 000 Euro günstiger gewesen (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/it/neue-behoerde-gegen-funkloecher-verkehrsminister-andreas-scheuer-rechnet-sich-die-welt-schoen/25994618.html).
Am 26. August 2020 legte der unabhängige Bundesrechnungshof dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen Prüfbericht vor und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass es sich bei der vom BMVI vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht um eine ergebnisoffene Untersuchung gleichrangiger Alternativen gehandelt hatte, sondern um einen Abgleich mit der vom BMVI gewünschten Variante. Die Bewertungen seien für Dritte nicht nachvollziehbar hergeleitet und damit für den Bundesrechnungshof nicht prüfbar gewesen. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs könne die Wirtschaftlichkeit der Gründung der MIG hiermit nicht belegt werden. Darüber hinaus mahnten die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer an, dass das BMVI darauf verzichtet habe, Ziele und Kriterien für eine haushaltsrechtskonforme Erfolgskontrolle festzulegen. Der Bundesrechnungshof könne nicht erkennen, wie das BMVI auf dieser Grundlage seiner Kontroll- und Steuerungsfunktion gegenüber der MIG nachkommen will. Auch erschloss sich dem Bundesrechnungshof nicht, wie das BMVI die Auflage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erfüllen wollte, den Arbeitsfortschritt der MIG regelmäßig zu evaluieren. Daher empfahl der Bundesrechnungshof der Bundesregierung, die MIG erst nach haushaltsrechtskonformer Vorbereitung durch das BMVI zu gründen. Darüber hinaus forderte der Bundesrechnungshof die Bundesregierung explizit dazu auf, die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergebnisoffen zu wiederholen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkgesellschaft-rechnungshof-wirft-scheuer-vor-das-finanzministerium-getaeuscht-zu-haben/26132808.html?ticket=ST-1249465-Pua7oHkuxpFvmlMOIfZX-ap5).
Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages lehnte eine von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte ergebnisoffene Wiederholung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Herbst 2020 mit den Stimmen der Regierungskoalitionen ab (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/telekommunikation-keine-neuen-csu-prestigebehoerden-eklat-um-scheuers-mobilfunkgesellschaft/26176262.html). Daraufhin trieb das BMVI alle Vorbereitungen zur Gründung der MIG ohne eine ergebnisoffene Wiederholung der Wirtschaftlichkeitsberechnung weiter voran. Am 26. November 2020 gab der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, wiederum mit den Stimmen der Regierungskoalition, 40 Mio. Euro zur Gründung der MIG im Jahr 2021 frei. Im Dezember 2020 gründete der Bund offiziell die MIG als privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Tochtergesellschaft der Toll Collect GmbH.
Im Januar 2021 legte der unabhängige Bundesrechnungshof einen weiteren Prüfbericht zur MIG vor (https://www.spiegel.de/netzwelt/mobilfunkinfrastrukturgesellschaft-rechnungshof-wirft-andreas-scheuer-mangelnde-kooperation-vor-a-e8d040c6-0d44-48ed-84fd-58f0b8adf53a). Darin stellte die Behörde fest, dass das BMVI gegen den Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses verstoßen hat, dem Haushaltsausschuss bis zum 15. November 2020 in Bezug auf die MIG über die Festlegung konkreter, aussagekräftiger, überprüfbarer und zeitlich definierter Ziele zu berichten sowie die Zusammenarbeit mit den Auftragsverwaltungen der Länder sowie mit anderen mit der Netzabdeckung befassten Akteuren zu klären. Der Bundesrechnungshof wies darauf hin, dass das BMVI nach wie vor keine Ziele formuliert habe, auf deren Grundlage ein wirksames Kontrollieren des Erfolgs der MIG möglich wäre. Das Vorgehen des BMVI schließe nicht aus, dass der Lenkungsausschuss unter Beteiligung der MIG im Nachgang Ziele der MIG definiere. Ziele seien jedoch vor der Realisierung finanzwirksamer Maßnahmen festzulegen, so der Bundesrechnungshof. Die MIG müsse, so der Bundesrechnungshof weiter, die Aufgabenteilung mit allen mit der Netzabdeckung befassten Akteuren vorab klären. Andernfalls bestehe die Gefahr eines unkoordinierten Nebeneinanders (neben Autobahn GmbH und DB Broadband GmbH).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele und welche der für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft vorgesehenen Stellen bzw. Planstellen sollen entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung bis 31. Dezember 2021 besetzt werden?
Wann sollen alle der für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft vorgesehenen Stellen bzw. Planstellen besetzt sein (bitte Monat und Jahr benennen)?
Inwiefern hat die Gesellschafterin der MIG entsprechend § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Geschäftsführung der MIG GmbH (GO GF MIG) zum
Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Verträgen mit besondere Bedeutung, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, zur
Anlegung von Barmitteln in anderer Form als in Fest- oder Termingeldern, zu
Rechtsgeschäften, an denen ein Mitglied der Geschäftsführung oder Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich oder als Vertreterin bzw. Vertreter einer Handelsgesellschaft bzw. einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wirtschaftlich beteiligt sind, und zur
Gewährung von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen bisher ihre Zustimmung erteilt, und welche entsprechenden Anträge auf Zustimmung hat die Gesellschafterin abgelehnt (bitte für die jeweiligen Vorgänge a) bis e) den finanziellen Umfang in Millionen Euro darstellen)?
Inwiefern hat der Aufsichtsrat seit Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft seine Zustimmung zu welchen Kreisen von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bedingungen genügte, im Voraus erteilt (vgl. § 8 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (GV MIG))?
Wenn ja, für welche Geschäfte, und welchen Umfang hatten diese Geschäfte jeweils (bitte in Millionen Euro angeben)?
Inwiefern hat der Aufsichtsrat seit Gründung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft welche weiteren Geschäfte der Gesellschaft von seiner Zustimmung abhängig gemacht?
Inwiefern wurde die Einrichtung eines Aufsichtsrates mit jährlichen Kosten in Höhe von rund 16 500 Euro (Antwort der Bundesregierung vom 21. Mai 2021 auf eine Informationsbitte des Abgeordneten Sven-Christian Kindler vom 22. April 2021 zum Thema „Geschäftstätigkeit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG)“) im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Einrichtung der MIG GmbH berücksichtigt und der Gründung einer Abteilung in der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegenübergestellt?
Wann wurde ein Beirat für die MIG GmbH eingerichtet?
Wer sind die Mitglieder dieses Beirates?
Durch wen wurde die Zusammensetzung des Beirates anhand welcher Kriterien entschieden?
Wer steht dem Beirat vor?
Seit wann arbeitet dieser Beirat?
Wie viele Beiratssitzungen fanden bisher statt (bitte jeweilige Daten benennen), und welche Themen standen hierbei auf den Tagesordnungen, und welche Beschlüsse wurden hierbei jeweils gefasst (bitte vollständige Tagesordnung und vollständige Beschlüsse sowie Protokolle aufführen)?
Inwiefern wurde eine Geschäftsführung mit zwei Geschäftsführern mit einem Jahresgrundgehalt von 164 000 bzw. 190 000 Euro im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Einrichtung der MIG GmbH berücksichtigt und der Gründung einer Abteilung in der BNetzA gegenübergestellt (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/mobilfunk-wen-interessieren-schon-190-000-euro-brutto/26919758.html)?
Wie arbeiten BNetzA und MIG GmbH bei der Erstellung von Karten für Funklöcher und Karten für den Ausbau bzw. Schließungsbedarf von Funklöchern konkret zusammen?
Wurde im Sinne der Effizienz und Sparsamkeit bereits eine Zusammenlegung dieser Aufgaben geprüft?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Mobilfunkunternehmen haben der MIG GmbH wann welche Form von Daten zur Verfügung gestellt, die der BNetzA nicht bereits vorlagen?
Wie werden die Datenbestände zwischen BNetzA und MIG GmbH organisiert, und wie wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen in der Datenerhebung, Datenhaltung und Datenverarbeitung entstehen?
Ist es vorgesehen, dass die MIG GmbH noch weitere Aufgaben der BNetzA perspektivisch übernimmt, wie beispielsweise die Koordination und Schlichtung zwischen Dienstanbietern und Mobilfunkbetreibern?
Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kosten entstanden der BNetzA durch die Kooperation mit der MIG GmbH seit ihrer Gründung, und welche Kosten werden ihr voraussichtlich bis Ende dieses Jahres entstehen (sofern der tatsächliche Wert noch nicht beziffert werden kann, bitte als Schätzung für ein Jahr angeben)?
Wie viele Funklöcher bzw. „weiße Flecken“ wird die MIG GmbH seit ihrer Gründung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 geschlossen haben, bzw. wie viele entsprechende Prozesse wird sie in welchem Umfang und mit welchem eigenen Beitrag zum Projekt begleitet haben?
Inwiefern ist die Ankündigung aus dem Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile), dass die MIG GmbH den flächendeckenden 5G-Ausbau unterstützen soll, mit den Gründungsauflagen des BMF (Fokus auf 4G) für die Gesellschaft vereinbar?
Wann soll der Aufgabenbereich der MIG GmbH auf 5G ausgeweitet werden?
Welche konkreten Aufgaben soll die MIG GmbH hierbei übernehmen?
Welche Ziele soll die MIG GmbH bis zu welchen Jahren hierbei erreichen?
Welche Investitionsmittel plant die Bundesregierung zur Aufgabenerfüllung und Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 in diesem Zusammenhang ein?
Gibt es Planungen auch folgende Mobilfunktechniken (6G) im Rahmen der MIG GmbH zu befassen?
Wenn ja, wann sollen welche Schritte hierfür eingeleitet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie sind die Gebietszuschnitte für die derzeitigen Markterkundungsverfahren zustande gekommen?
Wie ist sichergestellt geworden, dass es bei den Gebietszuschnitten der Markterkundungsverfahren keine Überschneidungen mit den geltenden Versorgungsauflagen gibt?
Wie soll angesichts der dünnen Besiedelung an vielen dieser Standorte, die den Betrieb für Netzbetreiber wirtschaftlich unattraktiv macht, gewährleistet werden, dass die MIG GmbH für geförderte Standorte hinterher einen Betreiber findet?
Mit welchen Kosten für die Prozessbegleitung zur Schließung eines Funklochs rechnet die MIG GmbH derzeit, und worauf basiert diese Abschätzung (https://netzda-mig.de/leistungen)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die MIG GmbH zum Ende des Jahres 2025 wieder abgewickelt werden wird?
Werden dann alle Ziele der MIG GmbH erreicht sein?
Wenn nein, welche Ziele werden voraussichtlich nicht bis Ende 2025 erreicht werden können?
Worauf basieren die Kostenschätzungen von 900 000 Euro Personalkosten für die Monate April 2021 bis August 2021 für die MIG GmbH (bitte einzelne Kostenbestandteile detailliert aufschlüsseln; vgl. Vertragliche Vorauskalkulation, Anlage zu Ziffer 10.1.4 des GBV zwischen der MIG GmbH und dem Bund vom 14. Mai .2021)?
Welche Personaldienstleistungen erbringt die Toll Collect GmbH für die MIG GmbH (bitte detailliert darstellen und Wertumfang angeben)?
Welche Reisekosten sind bei der MIG GmbH bisher angefallen (bitte monatsscheibengenau darstellen)?
In welchem Umfang hat die MIG GmbH bisher Fremdleistungen eingekauft, und inwiefern wurden entsprechende Leistungen erbracht und abgerechnet (bitte monatsscheibengenau darstellen)?
Mit welchen Unternehmen, Beratern, Institutionen, Einrichtungen, Kanzleien etc. hat die MIG GmbH in diesem Zusammenhang bisher zusammengearbeitet?
Welche Systementwicklungsinvestitionen hat die MIG GmbH bisher vorgenommen (bitte monatsscheibengenau darstellen)?
Mit welchen Unternehmen, Beratern, Institutionen, Einrichtungen, Kanzleien etc. hat die MIG GmbH in diesem Zusammenhang bisher zusammengearbeitet?
Welche Netto- und Bruttoinvestitionen hat die MIG GmbH in den Monaten April und Mai 2021 konkret getätigt (bitte Investitionssummen angeben)?
Welche Betriebskosten sind der MIG GmbH in den Monaten April und Mai 2021 konkret entstanden (bitte Kosten angeben)?
Welche Kosten entstehen der Toll Collect GmbH insgesamt durch die Kooperation und Zusammenarbeit mit der MIG GmbH voraussichtlich pro Jahr, und worauf basiert diese Schätzung?
Inwiefern sind dem Bund, der Toll Collect GmbH und/oder der MIG GmbH seit 2019 Kosten für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Planung, Vorbereitung, Gründung sowie den Aufbau der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft entstanden (bitte Ausgaben in Euro jahresscheibengenau darstellen und wesentliche Leistungsbestandteile auflisten), und welche entsprechenden Verträge wurden seit 2019 unterzeichnet (bitte Datum des Vertragsschlusses sowie Auftragsvolumina und Leistungsbeschreibung tabellarisch darstellen)?
Mit welchen weiteren Kosten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen rechnet die Bundesregierung auf Basis ihrer Planungen sowie auf Basis bereits abgeschlossener Beratungsverträge?