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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Besteuerung von virtuellen Währungen und Token

(insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.08.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3192409.08.2021

Besteuerung von virtuellen Währungen und Token

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Alexander Müller, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen wie zum Beispiel Bitcoin erarbeitet (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und Token? Wie verteilen sich die Steuereinnahmen auf die unterschiedlichen Steuerquellen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne des § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 22 Nummer 2 EStG in Verbindung mit § 23 EStG oder sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Miner bzw. Mining-Pools in Deutschland?

a) Wie viele davon betreiben Mining als gewerbliche Tätigkeit?

b) Wie hoch sind die Umsätze der jeweiligen Unternehmen?

c) Wie hoch sind die Steuereinnahmen, welche im Zusammenhang mit Mining in Deutschland generiert werden?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen jährlich erklären?

a) Wie hoch sind die daraus resultierenden Steuereinnahmen?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen in Deutschland Kryptowährungen als Einkunftsquelle nutzen (z. B. im Wege des sogenannten Lendings)?

c) Welche Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sind dahingehend seitens der Bundesregierung geplant?

4

Welche Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für Bitcoin, wenn Bitcoin ab dem 7. September 2021 die einzige eigene Währung (neben dem US-Dollar) in El Salvador sein wird (vgl. https://www.manager-magazin.de/finanzen/bitcoin-in-el-salvador-ist-die-kryptowaehrung-offizielle-waehrung-ein-grosses-experiment-a-e6943513-25aa-436e-acb7-83ef289e4ad3)? Stellt Bitcoin dann auch keinen sog. Kryptowert mehr dar, weil ein „Kryptowert“ gerade „nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt” (vgl. Entwurf des BMF-Schreibens)?

5

Ist seitens der Bundesregierung eine Änderung der Definition der „Kryptowerte“ geplant?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, wie soll das wo und ab welcher Gültigkeit geregelt werden?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die jährliche Höhe der Kapitalaufnahme durch Initial Coin Offerings in Deutschland?

7

Inwiefern ist die Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre nach Ansicht der Bundesregierung auch auf den Bereich Dezentralized Finance (beispielsweise Liquidity Mining, Yield Farming etc.) anzuwenden?

8

Sind weitere Änderungen hinsichtlich der Besteuerung von Staking geplant?

a) Teilt die Bundesregierung die Kritik der Bitkom, dass die Steuerpflicht der Staking Rewards die Sicherheit des zugrunde liegenden Netzwerks reduziert, da das Staken dadurch an Attraktivität verliert (vgl. https://www.bitkom.org/sites/default/files/2021-07/bitkom_stellungnahme_bmf_schreiben_krypto_ertragsteuer_juli2021.pdf)?

b) Gilt nach Ansicht der Bundesregierung für Token, die nach Ablauf der grundsätzlich einjährigen Frist bereits steuerfrei hätten veräußert werden können, infolge des Staking bzw. Lending dennoch die zehnjährige Frist?

9

Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen hinsichtlich sog. Off-Chain-Aktionen im finalen Entwurf des BMF-Schreibens geplant, und wenn ja, auf welche konkrete Weise?

10

Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen hinsichtlich sog. Non-Fungible-Token im finalen Entwurf des BMF-Schreibens geplant, und wenn ja, auf welche konkrete Weise?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Tätigkeit der Teilnahme an einem reinen Glücksspiel – wie z. B. Lotto oder Roulette – durch einen Einzelsteuerpflichtigen bzw. als Teilnehmer einer Tippgemeinschaft ebenso in Abhängigkeit vom Einsatz der investierten finanziellen Mittel und eingesetzten Technik als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) oder sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) zu besteuern?

a) Wenn ja, ab wann?

b) Wenn nein, worin liegt aus Sicht der Bundesregierung der steuerrechtlich relevante Unterschied zum Tippen beim Mining per „Proof of Work“?

12

Welche Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung des BMF-Schreibens durch die Finanzverwaltung sind seitens der Bundesregierung geplant?

13

Verfügt die Finanzverwaltung derzeit über eine EDV-Anwendung, mit deren Hilfe sie die Angaben, Berechnungen und die Auswertungen der diversen Berechnungstools, welche von den Steuerpflichtigen eingereicht werden, überprüft werden können?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, wie kamen und kommen die Bediensteten der Finanzämter der Ermittlungs- bzw. und Prüfungspflicht (§§ 85, 88 der Abgabenordnung (AO)) ohne eine solche „EDV-Anwendung“ nach?

c) Wenn nein, hält die Bundesregierung es unter Beachtung der – insbesondere beamtenrechtlichen – Fürsorgepflichten für angemessen, von den Bediensteten der Finanzämter eine gesetzmäßige Pflichterfüllung ohne geeignete Hilfsmittel zu verlangen?

d) Wenn nein, ist es geplant, eine oder mehrere solcher EDV-Anwendungen zu beschaffen?

14

Bis wann plant die Bundesregierung, das BMF-Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token zu finalisieren?

a) Ab wann sollen die entsprechenden Regelungen in Kraft treten?

b) Welche weiteren Änderungen an dem Entwurf sind bisher geplant?

Berlin, den 4. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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