Barrierefreiheit und energetische Sanierung von Gebäuden
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Corinna Rüffer, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Claudia Müller, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Behinderte Menschen stoßen im Alltag schnell an die Grenzen der gleichberechtigten Teilhabe. Der Restaurantbesuch, der Ausflug ins Kino, zu einem Konzert, der Arztbesuch oder der Besuch von Freundinnen und Freunden und Bekannten können für Menschen mit Beeinträchtigungen schwierig und im schlimmsten Fall unmöglich werden, wenn Gebäude nicht barrierefrei sind.
Dabei haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. So steht es in Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die bereits 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist.
In den kommenden Jahren besteht ein enormer Sanierungsbedarf bei Wohngebäuden und gewerblich genutzten Immobilien (Ladengeschäfte, Hotellerie und Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsstätten, Praxen u. v. m.), um den CO2-Ausstoß im Gebäude-Energie-Sektor deutlich zu reduzieren (vgl. Studie des Finanzforums Energieeffizienz: https://www.deneff.org/fileadmin/user_upload/Studie_Klimafreundliche_Gewerbeimmobilien.pdf). Gleichzeitig ist nur ein Bruchteil der Gewerbeimmobilien barrierefrei zugänglich und nutzbar, für die keine Verpflichtung zum Abbau der Barrieren besteht (https://kobinet-nachrichten.org/2021/05/21/umfassende-regelungen-zur-barrierefreiheit-fuer-die-privatwirtschaft-versaeumt/). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ändert daran nichts.
Zwischen der energetischen Gebäudesanierung und dem Abbau von Barrieren bestehen Synergien. In jedem Fall ist es günstiger, beides gleichzeitig durchzuführen, weil dadurch bestimmte Planungs-, Genehmigungs-, Vor- und Nachbereitungsschritte nur einmal durchgeführt werden müssen. Teilweise finden darüber hinaus Arbeiten an denselben Teilen der Gebäude statt. Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion drängt es sich daher auf, beides zusammen zu denken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Potenziale sieht die Bundesregierung, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden ebenfalls für den Abbau von Barrieren in den betreffenden Gebäuden zu nutzen?
Plant sie, Studien, Expertisen o. Ä. zum Thema in Auftrag zu geben?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mittelabfluss der Förderprogramme der Bundesregierung und der KfW zum Abbau von Barrieren bei Bestandsgebäuden seit 2017 (in Wohngebäude und nicht dem Wohnen dienende Gebäude und nach Jahren und Programmtiteln getrennt ausweisen)?
Wie lange werden die im Haushalt bewilligten Mittel nach jetzigem Stand voraussichtlich noch ausreichen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mittelabfluss der Förderprogramme der Bundesregierung und der KfW zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden seit 2017 (in Wohngebäude und nicht dem Wohnen dienende Gebäude und nach Jahren und Programmtiteln getrennt ausweisen)?
Wie lange werden die im Haushalt bewilligten Mittel nach jetzigem Stand voraussichtlich noch ausreichen?
Welche Förderprogramme der Bundesregierung und der KfW zur energischen Sanierung von Bestandsgebäuden (Wohngebäude und nicht dem Wohnen dienende Gebäude) können nach Kenntnis der Bundesregierung mit Programmen zum Abbau von Barrieren kombiniert werden?
Mit welchen Programmen können nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen gefördert werden, die beiden Zielen dienen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Kombinationsmöglichkeiten, und welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht sie gegebenenfalls?
Welche weiteren, nicht vorrangig dem Abbau von Barrieren dienenden Förderprogramme der Bundesregierung oder der KfW können auch zum Abbau von Barrieren in Bestandsgebäuden genutzt oder mit entsprechenden Programmen kombiniert werden?
Welcher Anteil der Mittel des Programms „Altersgerecht Umbauen“ der KfW wurde im ersten Halbjahr 2021 bereits vergeben und/oder reserviert?
Hält die Bundesregierung die für das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgestockten Mittel für das Jahr 2021 angesichts dieser Zahlen für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, und welche Aufstockungen plant sie?
Wie stark sind die Förderprogramme der Bundesregierung und der KfW zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden seit 2017 (in Wohngebäude und nicht dem Wohnen dienende Gebäude und nach Jahren und Programmtitel getrennt ausweisen) und die in Frage 5 gemeinten Programme nach Kenntnis der Bundesregierung nachgefragt, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus für die künftige Ausstattung dieser Programme?
Welche positiven Beispiele aus anderen Staaten sind der Bundesregierung im Hinblick auf staatliche Maßnahmen, insbesondere rechtliche Vorgaben und Förderung, bekannt, die dem Ziel dienen, Barrieren in Bestandsgebäuden abzubauen?
Inwieweit vermitteln die Ausbildungscurricula der bundesrechtlich geregelten Berufe, die an der Sanierung von Bestandsgebäuden beteiligt sind, nach Kenntnis der Bundesregierung Kenntnisse, die für den Abbau von Barrieren relevant sind?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier, und was plant sie, um diesem zu entsprechen?
Wie ist der Stand der in § 8 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verlangten Berichte der Bundesministerien, Bundesbehörden, Anstalten, Stiftungen und anderen Einrichtungen des Bundes über die baulichen Barrieren in den von ihnen genutzten Liegenschaften und der Pläne zu deren Abbau, die zum 30. Juni 2021 vorliegen sollten?
In welcher Form, und wann werden die Berichte dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt?
Wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode vereinbarte Prüfung der Frage, ob die Verpflichtung privater Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel im Gesundheitswesen, angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK zu treffen, in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen ist, inzwischen abgeschlossen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?