Aktuelle Entwicklungen in der antisemitischen und rechtsextremen „Querdenken“-Szene
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, Britta Haßelmann, Filiz Polat, Tabea Rößner, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die sog. „Querdenken“-Szene mobilisiert seit über einem Jahr gegen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie fiel innerhalb kürzester Zeit durch die Verbreitung antisemitischer Inhalte, Verschwörungsideologien sowie demokratiefeindliche Bestrebungen und die Vernetzung mit Rechtsextremen und „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürgern“ auf. Auch wenn die „Querdenken“-Szene sehr heterogen aufgestellt war und noch immer ist, werden diese offen zu Tage tretenden problematischen Tendenzen geduldet und die Bewegung distanziert sich nicht mit der notwendigen Konsequenz von ihnen.
Ins Leben gerufen wurde „Querdenken“ von dem Betriebswirt und Unternehmer Michael Ballweg. Wie die Szene sich im Detail strukturiert, ist nicht öffentlich bekannt. Ob die Finanzierung und die wirtschaftlichen Betätigungen aller lokalen Ableger des Vereins „Querdenken“ sich innerhalb des von der Rechtsordnung vorgegebenen Rahmens bewegten und bewegen, ist zumindest fraglich. Wenigstens in einem Fall wurde Anzeige beim Finanzamt erstattet. Es besteht nach Ansicht der Fragestellenden der begründete Verdacht, dass Michael Ballweg die Szene als Mittel betrachtet, um selbst Profite zu erwirtschaften – z. B. durch Fanartikel und Spenden, die er über ein Privatkonto sammelte, ohne darüber Rechenschaft zu geben (https://netzpolitik.org/2020/querdenken-der-geschaeftige-herr-ballweg/).
Seit April 2021 werden Personen und Gruppen in der „Querdenken“-Szene nun auch offiziell bundesweit vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Dafür wurde ein Sammelbeobachtungsobjekt beim BfV eingerichtet und ein neuer Phänomenbereich mit der Bezeichnung „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen. Darin erfasste Teile der Protestbewegung könnten entweder als sog. Verdachtsfall oder auch als erwiesen rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt bearbeitet werden. Darüber hinaus haben auch mehrere Verfassungsschutzbehörden der Länder die „Querdenken“-Szene unter Beobachtung genommen (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-querdenker-103.html).
Mit der Abnahme der restriktiven Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung scheint eine zunehmende Radikalisierung der Anhängerinnen und Anhänger der Szene stattzufinden. Zugleich scheint die Szene nach neuen Betätigungsfeldern zu suchen, in denen ihre Anhängerinnen und Anhänger ihre Agenda ungeachtet der pandemischen Lage verfolgen können (https://www.sueddeutsche.de/politik/querdenker-flutkatastrophe-hochwasser-verfassungsschutz-1.5366801). Die bei „Querdenken“-Veranstaltungen meist omnipräsente Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten, Journalistinnen und Journalisten und Andersdenkende kann nach Auffassung der fragestellenden Fraktion nur als erschreckend bezeichnet werden. Die massiven Aufrufe zu Gewalt und Anschlägen, die insbesondere in sozialen Netzwerken in der Szene verbreitet werden, stellen eine schwerwiegende Bedrohung für die innere Sicherheit in Deutschland dar (vgl. https://www.belltower.news/querdenken-brutal-und-hemmungslos-durch-berlin-119417).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der „Querdenken“-Szene aktuell bundesweit zu?
a) Wie viele dieser Personen werden gleichzeitig auch welchen anderen Phänomenbereichen zugeordnet (bitte nach Personenanzahl und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
b) Welche Entwicklungen zeigen sich bei der Anzahl der Unterstützerinnen und Unterstützer seit Anfang 2021?
c) Welche Entwicklung zeigt sich bei der Anzahl der Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer seit Anfang 2021?
d) Gibt es regionale Schwerpunkte der „Querdenken“-Szene, und wenn ja, welche?
Wie viele Personen wurden seit der Einstufung der „Querdenken“-Szene als Beobachtungsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz durch dieses beobachtet?
Wie viele dieser Personen wurden bereits vor der Einstufung der „Querdenken“-Szene als Beobachtungsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz durch dieses beobachtet, und welchem Phänomenbereich waren sie zugeordnet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Vernetzung der „Querdenken“-Szene mit ausländischen Gruppierungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue Organisation der „Querdenken“-Szene?
a) Wie viele lokale Ableger der „Querdenken“-Szene sind der Bundesregierung bekannt, und wie sind diese im Einzelnen organisiert?
b) Auf welche Weise kooperieren die lokalen Ableger miteinander, stimmen sich miteinander ab oder stehen auf sonstige Weise in formalisiertem oder nichtformalisiertem Kontakt?
c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich zur „Querdenken“-Szene zu zählende Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften oder sonstige Rechtssubjekte gegründet bzw. in öffentliche Register eingetragen worden?
d) Wie viele der „Querdenken“-Szene zuzurechnende Marken – beispielsweise die beim DPMA registrierte Wortmarke „Querdenken-711“ sowie entsprechende Wortmarken für andere lokale Ableger – sind der Bundesregierung bekannt?
e) Erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung sonstige Eintragungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von „Querdenken“ in öffentlichen Registern (z. B. Eintragungen ins Handels- oder Unternehmensregister)?
Welche Erkenntnisse hat die Beobachtung einzelner Akteurinnen bzw. Akteure und Gruppen aus dem „Querdenken“-Spektrum mit Blick auf deren Finanzierung ergeben?
a) Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über eine Finanzierung durch ausländische Akteurinnen und Akteure vor?
b) Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über eine Finanzierung durch Personen und Firmen aus dem „Reichsbürger“-Spektrum vor?
c) Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über eine Finanzierung durch rechtsextreme Personen und Gruppierungen vor?
d) Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über eine Finanzierung durch AfD-nahe Akteurinnen und Akteure vor?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Finanzierung der „Querdenken“-Szene?
Wie viele der im Sinne von Frage 1a als rechtsextrem eingestuften Akteurinnen und Akteure aus dem „Querdenken“-Spektrum sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell gleichzeitig Mitglied im Verein „Querdenken 711“?
Wie viele der im Sinne von Frage 1a als rechtsextrem eingestuften Akteurinnen und Akteure aus dem „Querdenken“-Spektrum sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell gleichzeitig bei der Partei „Die Basis“ Mitglied oder anderweitig engagiert?
Inwiefern hat die Bundesregierung darüber hinaus über die Partei „Die Basis“ verfassungsschutzrechtlich relevante Erkenntnisse?
Wie viele Personen werden nach aktuellem Stand insgesamt in Deutschland als „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürger“ eingestuft?
a) Wie viele Akteurinnen und Akteure aus dem „Querdenken“-Spektrum werden jeweils als „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürger“ und wie viele als Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Reichsbürger“-Ideologie eingestuft?
b) Wie viele Personen, die Mitglieder im Verein „Querdenken 711“ sind, werden als „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürger“ eingestuft?
c) Inwiefern hat sich die Zahl der „Reichsbürgerinnen“ und „Reichsbürger“ in Deutschland insgesamt seit Beginn der „Querdenken“-Proteste verändert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfälle von illegalem Waffenbesitz unter Anhängerinnen und Anhängern der „Querdenken“-Szene (bitte möglichst nach Bundesland aufschlüsseln)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über legalen Waffenbesitz und das Vorliegen waffenrechtlicher Erlaubnisse unter Anhängerinnen und Anhängern der „Querdenken“-Szene (bitte möglichst nach Bundesland aufschlüsseln)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Entzug bzw. die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse unter Anhängerinnen und Anhängern der „Querdenken“-Szene (bitte möglichst nach Bundesland aufschlüsseln)?
c) Kann die „Querdenken“-Szene nach Einschätzung der Bundesregierung als waffenaffin bezeichnet werden?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt bislang Opfer von Angriffen durch Anhängerinnen und Anhänger der „Querdenken“-Szene, insbesondere bei Demonstrationen (bitte nach Anzahl der Personen, Zeitpunkt und ob dadurch Verletzungen entstanden sind aufschlüsseln)?
Wie viele Journalistinnen und Journalisten wurden insgesamt bislang Opfer von Angriffen durch Anhängerinnen und Anhänger der „Querdenken“-Szene, insbesondere bei Demonstrationen (bitte nach Anzahl der Personen, Zeitpunkt und ob dadurch Verletzungen entstanden sind aufschlüsseln)?
Wie viele versuchte Anschläge auf Impf-Infrastrukturen gab es im Jahr 2021, die auf Anhängerinnen und Anhänger der „Querdenken“-Szene zurückzuführen sind (bitte die einzelnen Vorfälle aufschlüsseln)?
Inwiefern hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse von Anschlagsplanungen oder anderen konkreten Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit durch Personen aus der „Querdenken“-Szene?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von Planungen und Vorbereitungen für ein, in rechtsextremen Kreisen verbreitetes, Szenario eines sog. Tag X, einem Umsturz der bestehenden Ordnung, durch Anhängerinnen und Anhänger der „Querdenken“-Szene?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Ausmaß der Vernetzung von Anhängerinnen und Anhängern der „Querdenken“-Szene zu Personen aus dem rechtsextremen Spektrum, und wie hat sich diese Einschätzung im Vergleich zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/25993 verändert?
Inwiefern wurden bei den „Querdenken“-Demonstrationen im Jahr 2021 Bezüge zur „QAnon“-Ideologie festgestellt, und inwiefern hat sich die Einschätzung der Bundesregierung über die Radikalisierung von Anhängerinnen und Anhängern der „QAnon“-Ideologie im Vergleich zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/25993 verändert?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von der Unterstützung ausländischer Medien bei der bewussten Verbreitung von Falschmeldungen mit Blick auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland, und welche sicherheitspolitischen Konsequenzen zieht sie daraus auch im Vergleich zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/25993?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die koordinierte Anreise und die Aktionen vor Ort in den Gebieten der Flutkatastrophe von Personen aus dem „Querdenken“-Spektrum (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/querdenker-flutkatastrophe-hochwasser-verfassungsschutz-1.5366801)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer über die Pandemie hinaus andauernden rechtsextremen Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus dem „Querdenken“-Spektrum?