Beitrag der Kapitalanlagen des Bundes zur Einhaltung der Pariser Klimaziele
der Abgeordneten Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Omid Nouripour, Lisa Badum, Beate Müller-Gemmeke, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Dem Finanzsystem kommt bei der Einhaltung der Pariser Klimaziele eine Schlüsselrolle zu: Im Rahmen des Green Deals beziffert die Kommission den zusätzlichen Investitionsbedarf zur Erreichung der EU-Klima- und Energieziele bis 2030 auf 260 Mrd. Euro jährlich. Angesichts des Umfangs der benötigten Investitionen müssen sowohl der öffentliche als auch der private Sektor mobilisiert werden, um Finanz- und Kapitalströme auf grüne Investitionen zu lenken und verlorene Vermögenswerte, beispielsweise in Form von Investitionen in den fossilen Sektor, die den Klimawandel weiter vorantreiben, zu vermeiden (vgl. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/european-green-deal-communication_de.pdf).
Vor diesem Hintergrund hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung (STA NHK) der Bundesregierung am 25. Februar 2019 den Auftrag erteilt, eine Sustainable Finance-Strategie der Bundesregierung zu erarbeiten, mit dem Ziel, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort zu machen (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1583990/2ee1e2707c3eb99ea62ca6c64abd8b9d/2019-02-26-beschluss-sta-nhk-nachhaltige-finanzen-data.pdf?download=1, S. 52 ff.). Der eigens dafür eingesetzte Sustainable Finance-Beirat hebt in seinem Abschlussbericht u. a. die Vorbildrolle des Staates für mehr Nachhaltigkeit im Finanzsektor hervor: Bund, Länder und Kommunen seien wichtige Standardsetzer, an denen sich private Emittenten orientieren. So könne die öffentliche Hand mit einer nachhaltigen Anlage- und Emissionspolitik wichtige Signale in Richtung Nachhaltigkeit senden.
Entsprechend empfehlen die 38 unabhängigen Expertinnen und Experten aus Finanz- und Realwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft der Bundesregierung, eine Anlagestrategie für die Sondervermögen des Bundes zu entwickeln, welche mit den Klimazielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar ist. Außerdem fordert der Expertenbeirat die Bundesregierung auf, das Nachhaltigkeitsprofil der Portfolios auf Basis aussagekräftiger und zukunftsgerichteter Schlüsselindikatoren, wie des Temperaturbeitrags und des Treibhausgas-Fußabdrucks offenzulegen und regelmäßig auf ihrer Internetseite über die Weiterentwicklung ihrer Anlagestrategie und deren Wirkung zu berichten (vgl. https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf, S. 52 ff.).
Dass die Anlagepolitik der öffentlichen Hand diese Anforderungen zum Stand vom 31. Dezember 2018 nicht erfüllte, belegt nach Ansicht der Fragestellenden eine Studie des Frankfurter Unternehmens „right.based on science“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung Berlin im Auftrag der Klimainitiative „Fossil Free Berlin“. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Erderhitzung bis 2050 wahrscheinlich um 4 °C steigen würde, wenn alle Unternehmen weltweit so wirtschafteten, wie jene in den staatlichen Aktiendepots (vgl. https://fiebrige-finanzen.de/).
In der im Mai 2021 veröffentlichten „Deutschen Sustainable Finance-Strategie“ hat die Bundesregierung angekündigt, für die Versorgungsrücklagen des Bundes (Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds des Bundes, Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit sowie Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung) das „beschlossene[s] Nachhaltigkeitskonzept durch Aktienanlagen in Nachhaltigkeitsindizes zeitnah“ umzusetzen und die Aktieninvestments schrittweise in zwei Nachhaltigkeitsindizes umzuschichten, welche die „EU Climate Transition Benchmark“ anwenden“. Außerdem verspricht die Bundesregierung, die Berichterstattung über die Kapitalanlagen des Bundes auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte zu verbessern (vgl. Bundesministerium der Finanzen – BMF, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi (2021): Deutsche Sustainable Finance-Strategie, S. 34, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutsche-sustainable-finance-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
Im Mai und im Juli 2021 wurde durch Pressemitteilung des BMI bzw. durch Medienberichte bekannt, dass der Bund sich mit dem Euronext V.E ESG World 75 Index und dem S&P ESG Eurozone 60 Bund-SV Index auf zwei Nachhaltigkeitsindizes geeinigt hat. Diese Indizes sollen einerseits einem „moderaten Nachhaltigkeitsansatz“ folgen (vgl. https://www.boersen-zeitung.de/pensionsfonds-des-bundes-werden-nachhaltiger-81b69aa6-e2e3-11eb-93b5-13bcf6962daf) und andererseits laut BMI nun „mit einer globalen Erwärmung von 1,5 Grad vereinbar“ sein (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/05/pensionsfonds.html).
Den Mitteilungen ist nicht zu entnehmen, welche Börsenunternehmen bevorzugt oder ausgeschlossen werden und welche konkreten Kriterien und Messgrößen verwendet werden, um die Zielstellungen zu erfüllen. Dass solche Angaben öffentlich zugänglich gemacht werden können, zeigt nach Ansicht der Fragestellenden das Beispiel des 2017 vom Land Berlin aufgelegten Nachhaltigkeitsindexes Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 BENEXX. Der Internetseite des Indexanbieters Solactive kann entnommen werden, in welche Unternehmen der Index zu welchen Anteilen investiert ist und welche Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt wird (vgl. https://www.solactive.com/indices/?se=1&index=DE000SLA3K57#documents). Auf parlamentarische Fragen hin können auch Angaben zur Reduktion von Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 im Vergleich zu konventionellen Aktienanlagen gemacht werden (vgl. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25371.pdf, Antwort zu Frage 13).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie hoch ist das Kapitalanlagevolumen des Bundes aus den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ (bitte jeweils Körperschaft und Zweck, Gesamtsumme des Investitionsbetrags in Euro und Prozent und je Anlageklasse – z. B. Bankeinlagen, Pfandbriefe, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien etc. – zum Zeitpunkt vor und nach der Erhöhung der Aktienquote im Versorgungsrücklagegesetz von 20 Prozent auf 30 Prozent auflisten)?
Welches Anlagevolumen wurde jeweils in den Euronext V.E ESG World 75 Index und den S&P ESG Eurozone 60 Bund-SV Index umgeschichtet bzw. soll umgeschichtet werden (bitte Gesamtsumme des Investitionsbetrags in Euro und Prozent des Gesamtvolumens an Aktieninvestments sowie Anlagevolumen in Euro und Prozent je Körperschaft auflisten)?
Wann wurde bzw. soll mit der Umschichtung begonnen werden, und wann ist mit einem Abschluss der Umschichtung zu rechnen?
Welche der von der Bundesbank verwalteten Portfolios für externe Mandatsgeber der öffentlichen Hand berücksichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ESG-Kriterien (ESG = Environment, Social, Governance)?
a) Seit wann werden die Portfolios nach Nachhaltigkeitskriterien angelegt (bitte für Portfolios einzeln angeben), und wie begründet die Bundesregierung die vergleichsweise späte Umschichtung entlang von Nachhaltigkeitskriterien?
b) Inwiefern unterscheidet sich der Nachhaltigkeitsansatz der Bundesregierung von dem anderer nachhaltig verwalteter Portfolios externer Mandatsträger der Bundesbank (wenn nötig, einzelne Portfolios jeweils mit dem Bundesansatz vergleichen)?
Welche Ausschlusskriterien gibt es?
Bleiben im Rahmen der ESG-Kriterien, der Ausschlusskriterien bzw. des Best-in-Class-Ansatzes staatliche Investitionen in Energie-Unternehmen, deren Geschäftsfelder mit fossilen Brennstoffen (dazu zählen beispielsweise, aber nicht abschließend, Steinkohle, Braunkohle, Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Frackingmethoden) verbunden und alle besonders emissionsintensiv sind, weiterhin möglich?
Welcher Nachhaltigkeitsansatz liegt im Detail den beiden Indizes Euronext V.E ESG World 75 Index und S&P ESG Eurozone 60 Bund-SV zugrunde (bitte, falls Unterschiede bestehen, für die beiden Nachhaltigkeitsindizes einzeln auflisten)?
a) Welche Ausschlusskriterien gibt es?
Werden Gewinnung, Verarbeitung und Handel fossiler Brennstoffe, die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen bzw. der Handel mit fossilem Strom oder fossiler Energie als Ausschlusskriterium für die Kapitalanlagen des Bundes angewendet?
Falls nein, wie wird dies begründet?
b) Werden Positivkriterien verfolgt, wenn ja welche?
Wird u. a. die absolute Höhe der Treibhausgasemissionen der Portfolio-Unternehmen aus Scope 1, 2 und 3 bzw. deren 1,5-Grad-kompatible Reduktion berücksichtigt?
Wenn ja, wie hoch sind die Zielmengen für Treibhausgasemissionen pro Jahr und gesamt?
c) Wird ein Best-in-Class-Ansatz verfolgt, wenn ja, nach welchen Nachhaltigkeitskriterien und auf Grundlage welches ESG-Datenproviders?
Inwiefern berücksichtigt der Best-in-Class-Ansatz die absolute Höhe der Treibhausgasemissionen der Portfolio-Unternehmen aus Scope 1, 2 und 3 bzw. deren 1,5-Grad-kompatible Reduktion?
Bei Berücksichtigung, wie hoch ist der Prozentsatz der Unternehmen mit den jeweils höchsten Emissionen je Branche, der vorab von den Investitionen ausgeschlossen wird?
Gibt es andere Faktoren, wie z. B. Unternehmensgröße und angekündigte Klimapläne von Unternehmen, die im Best-in-Class-Ansatz berücksichtigt werden?
Falls ja, wie fließen sie in die Investitionsentscheidungen für die Sondervermögen ein, und wie stellt der Bund die Vergleichbarkeit z. B. unterschiedlicher Klimapläne sicher?
d) Erfolgt ein normenbasiertes Screening, wenn ja, wie wird mit Verstößen im Bereich kontroverser Geschäftspraktiken umgegangen?
e) Wird, wie vom Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung empfohlen, eine Engagement-Strategie verfolgt (vgl. BMF, BMU, BMWi (2021): Deutsche Sustainable Finance-Strategie, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutsche-sustainable-finance-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 15)?
Wenn ja, was sind die Eckpunkte dieser Strategie?
Wo ist diese einzusehen?
f) Bleiben im Rahmen der ESG-Kriterien, der Ausschlusskriterien bzw. des Best-in-Class-Ansatzes staatliche Investitionen in Energie-Unternehmen, deren Geschäftsfelder mit fossilen Brennstoffen (dazu zählen beispielsweise, aber nicht abschließend, Steinkohle, Braunkohle, Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Frackingmethoden) verbunden und alle besonders emissionsintensiv sind, weiterhin möglich?
Welche Unternehmen sind mit welchen Anteilen in den Nachhaltigkeitsindizes des Bundes enthalten (bitte jeweils Namen aller Börsenunternehmen inklusive deren prozentuale Gewichtung und des Investitionsbetrages in Euro im jeweiligen Aktienindex auflisten)?
Wie haben sich die Aktienbestände der Sondervermögen des Bundes a) in der Branche fossile Brennstoffe (falls möglich, in Kohle, Öl und Gas aufschlüsseln), b) in der Branche Atomkraft durch die Umschichtung entwickelt bzw. werden sich voraussichtlich entwickeln (bitte jeweils Aktienbestand vor sowie nach Umschichtung auflisten)?
Welcher Anteil der Aktieninvestments aus den Sondervermögen des Bundes wird in keine der beiden Nachhaltigkeitsindizes umgeschichtet (bitte Gesamtsumme des Investitionsbetrags in Euro und Prozent des Gesamtvolumens an Aktieninvestments sowie Anlagevolumen in Euro und Prozent je Körperschaft auflisten)?
a) Wie wird das begründet?
b) Nach welchen Nachhaltigkeitskriterien werden die verbliebenen Aktieninvestments angelegt, und sind diese mit einem Klimaszenario mit einer globalen Erwärmung von 1,5 °C vereinbar?
Wenn nach Aussagen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Indexbestandteile „mit einem Klimaszenario mit einer globalen Erwärmung von 1,5 °C vereinbar“ sind und auch weitere klimabezogene Ziele erfüllen (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/05/pensionsfonds.html):
a) wie und durch wen wird die 1,5-Grad-Vereinbarkeit ermittelt (bitte wissenschaftliche Methodik zum Zusammenhang von Investitionen des Bundes und globaler Erwärmung, mathematischen Berechnungsweg, jährlichen Ziel-Transitionspfad und Zieljahr der geplanten Vereinbarkeit sowie Personen, Gremien und Zeitplan für die Vereinbarkeitsüberprüfungen auflisten),
b) wie ist das genannte Klimaszenario definiert (bitte wissenschaftliche Kriterien, Vergleichsjahr, Zieljahr, Eintrittswahrscheinlichkeit des Szenarios sowie für Deutschland zugehöriges Treibhausgasvolumen in Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auflisten),
c) welche weiteren „klimabezogenen Ziele“ sollen durch die Indexbestandteile verfolgt werden, auf welche Art und Weise werden diese erfüllt, und wie und durch wen wird dies ermittelt und überprüft,
d) erfolgt, wie vom Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung empfohlen, eine Ausrichtung an den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung, wenn ja, inwiefern, und wie wird dies überprüft und gemessen?
Wie haben sich Indizes seit ihrer Auflage entwickelt?
Liegen der Bundesregierung vergangenheitsbezogene Daten zu einer theoretischen Wertentwicklung der beiden Indizes z. B. im Rahmen eines Backtestings vor?
a) Wenn ja, für welchen Zeitraum wurden die Berechnungen angestellt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie war die jährliche Wertentwicklung für die beiden Indizes für die untersuchten Zeiträume jeweils und im Vergleich zu vergleichbaren konventionellen Anlagen ohne ESG Kriterien (bitte fünf aussagekräftige Vergleichsindizes anführen)?
Wie war die jährliche Wertentwicklung der Aktienanlage der Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ vor der Umschichtung in die neuen Indizes für den in Frage 10 erfragten Zeitraum (bzw. für die letzten zehn Jahre, je nachdem welcher Zeitraum länger ist)?
Plant die Bundesregierung, die Transparenzpflichten der Taxonomie-Verordnung sowie der Offenlegungsverordnung aus dem Jahr 2019 ((EU) 2016/2341) auf die eigenen Kapitalanlagen anzuwenden und publik zu machen, welche der sechs Umweltziele der Taxonomie-Verordnung mit den Investitionen angestrebt werden und wie groß der Anteil der Mittel ist, die in Aktivitäten investiert sind, die nach der Taxonomie als „nachhaltig“ gelten und dabei den Anteil der „ermöglichenden Aktivitäten“ und „Übergangsaktivitäten“ gesondert auszuweisen?
a) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zur Anwendung der Taxonomie-Verordnung, und in welcher Form sollen die Angaben öffentlich gemacht werden?
b) Wenn nein, bitte begründen, warum für die Kapitalanlagen des Bundes andere Regeln gelten sollen als für alle anderen Finanzprodukte in der Europäischen Union, und inwiefern dies mit einer Vorreiterrolle der öffentlichen Hand in Sachen Nachhaltigkeit und Transparenz vereinbar ist?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Empfehlungen des Sustainable Finance-Beirats umzusetzen, den Temperaturbeitrag und den Treibhausgas-Fußabdruck ihrer Kapitalanlagen offenzulegen (vgl. https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf, S. 15) und regelmäßig auf ihrer Internetseite über die Weiterentwicklung ihrer Anlagestrategie und deren Wirkung zu berichten (inklusive Zeitplan zur Veröffentlichung, falls bekannt)?
Plant die Bundesregierung, für ihre Anlagen zusätzlich ein Reporting gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Disclosures aufzusetzen?
a) Wenn ja, ab wann?
b) Wenn nein, bitte begründen.
Plant die Bundesregierung zur Implementierung in Folge der Deutschen Sustainable Finance-Strategie auch Änderungen am Versorgungsrücklagegesetz und/oder Klimaschutzgesetz vorzunehmen und beispielsweise die Anlageprinzipien Liquidität, Sicherheit und Rendite um Nachhaltigkeit zu ergänzen, wenn nein, bitte begründen?
Welche Änderungen der Anlagerichtlinien des Anlageausschusses des Bundes wurden mit Wirkung auf Versorgungsrücklagen vorgenommen, bzw. welche Änderungen sind für welchen Zeitpunkt geplant (bitte Änderungen im Wortlaut zur Verfügung stellen)?
Welche weiteren Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen des Bundes geeignet, um deren Temperaturbeitrag auf 1,5 °C zu senken?
Wenn laut Deutscher Sustainable Finance-Strategie die Kapitalanlagen aus den o. g. Sondervermögen in Kapitalanlagen umgeschichtet werden sollen, welche sich an der „EU-Climate Transition Benchmark“ (CTB) orientieren,
a) wie unterscheidet sich der CTB vom „EU-Paris Aligned Benchmark“ (PAB) in Bezug auf Ausschlusskriterien, Umfang und Geschwindigkeit von Treibhausgasreduktionen und die Minimierung von Klima-, Finanz- und Transitionsrisiken,
b) aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für eine Orientierung an der CTB statt an der ambitionierteren PAB entschieden,
c) inwiefern ist dies nach Auffassung der Bundesregierung mit der Aussage des Bundesinnenministeriums vereinbar, nach der die Indexbestandteile „mit einem Klimaszenario mit einer globalen Erwärmung von 1,5 ° C vereinbar“ sind,
d) inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die Anwendung des CTB mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 vereinbar, nach dem die „Schonung künftiger Freiheit“ auch verlangt, frühzeitig „transparente Maßgaben“ für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion zu formulieren, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an „Entwicklungsdruck und Planungssicherheit“ vermitteln (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html),
e) ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Auswahl der CTB für die Kapitalanlagen des Bundes bei künftigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird (bitte begründen)?
Ist der Bundesregierung die aktuelle Analyse des Vermögensverwalters BlackRock bekannt, wonach der Ausschluss fossiler Brennstoffe aus dem Portfolio in allen untersuchten Fällen eine stabilisierende oder steigernde Auswirkung auf den Anlagewert, die Rendite und Sicherheit hat (vgl. https://ieefa.org/major-investment-advisors-blackrock-and-meketa-provide-a-fiduciary-path-through-the-energy-transition/), und welche Schlüsse zieht sie hieraus für ihre eigene Anlagestrategie?
Ist der Bundesregierung die aktuelle Analyse der Internationalen Energie-Agentur, dass es ab sofort keine Investitionen mehr in neue Projekte zur Versorgung mit fossilen Brennstoffen geben dürfe, bekannt (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/energiewende-iea-fossile-energie-klimawandel-emissionsziel-101.html), und welche Schlüsse zieht sie hieraus für ihre eigene Anlagestrategie?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob an einem neuen Nachhaltigkeitsansatz für die Kapitalanlage der Versorgungsanstalt für Bund und Länder (VBL) gearbeitet wird oder die Überarbeitung des bisherigen in Planung ist?
a) Wenn ja, welche zusätzlichen Anlagekriterien sind laut derzeitigem Stand geplant, die über den bisherigen Nachhaltigkeitsansatz hinausgehen?
b) Ist eine Anwendung der EU-Klassifizierung für nachhaltige Investments (Taxonomie) im Rahmen der Anlagekriterien der VBL geplant?
c) Sind Offenlegungsstandards für die Kapitalanlagen der VBL geplant, und wenn ja, welche?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welcher Höhe (absolut und anteilig am Gesamtanlagevermögen) das durch die VBL verwaltete Anlagevermögen direkt, oder indirekt über Investmentanteile, in Unternehmen investiert sind, die auf der Global Coal Exit List (https://coal-exit.org/) aufgeführt sind?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welcher Höhe (absolut und anteilig am Gesamtanlagevermögen) das durch die VBL verwaltete Anlagevermögen direkt, oder indirekt über Investmentanteile, in Unternehmen investiert, die Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb betreiben?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber,
a) mit welchen Unternehmen die VBL im Rahmen ihres Engagementansatzes als Teil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Engagementgespräche geführt hat,
b) zu welchen konkreten Verbesserungen im Sinne von Nachhaltigkeit das Engagement bei den investierten Unternehmen jeweils geführt hat,
c) ob die VBL ihre Investitionen in einzelne Unternehmen beendet hat, bei denen das Engagement nicht zu Erfolgen geführt hat?