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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

04.10.2021

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3214330.08.2021

Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank äußerte sich im Frühjahr 2021 öffentlich dahin gehend, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-interview-mit-generalbundesanwalt-frank-den-einsamen-wolf-gibt-es-in-der-regel-nicht-17261444.html). Auch der islamistische Terrorismus stelle weiterhin eine große Gefahr dar, so Dr. Peter Frank. Die Bedrohungslage sei unverändert hoch. Angesichts der Vielzahl auch politisch relevanter Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) möchte die fragestellende Fraktion einen Überblick über die laufenden Verfahren sowie die Entwicklungen in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus der letzten Jahre gewinnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Verfahren (einschließlich Vorermittlungen, Prüf- und Beobachtungsvorgängen sowie Strukturermittlungen) werden derzeit beim GBA geführt (bitte nach den jeweiligen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität [PMK] aufschlüsseln: PMK-rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie, nicht zuzuordnen sowie nach der Anzahl der Beschuldigten, nach den Straftatbeständen, dem Verfahrensstand sowie – wenn möglich – dem Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie viele der beim GBA geführten Verfahren sind a) Prüf- und Beobachtungsvorgänge, b) Vorermittlungen, c) Strukturermittlungsverfahren, d) Spionageverfahren sowie e) Verfahren wegen Terrorismusverdachts (bitte jeweils nach PMK-Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen geführten Verfahren (einschließlich Prüf- und Beobachtungsvorgängen, Vorermittlungen sowie Strukturermittlungen) machte der GBA von seinem Evokationsrecht nach § 120 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln)?

4

Wie viele dieser Verfahren wurden später wieder an die jeweiligen Länderstaatsanwaltschaften abgegeben?

5

Bei wie vielen vom GBA geführten Verfahren (einschließlich Prüf- und Beobachtungsvorgängen, Vorermittlungen sowie Strukturermittlungen) besteht ein Bezug zur Organisierten Kriminalität (bitte nach PMK-Phänomenbereichen und Anzahl der Beschuldigten aufschlüsseln)?

6

Wie viele Verfahren (einschließlich Vorermittlungen, Prüf- und Beobachtungsvorgängen sowie Strukturermittlungen) wurden vom GBA eingeleitet und an die jeweiligen Länderstaatsanwaltschaften abgegeben (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie der Anzahl der Beschuldigten, den Straftatbeständen, dem Verfahrensstand und dem zuständigen Bundesland aufschlüsseln)?

7

Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2020 durch den GBA abgeschlossen (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie den Straftatbeständen sowie der Anzahl der Beschuldigten aufschlüsseln)?

8

Aufgrund welcher Vorwürfe wird gegen die Beschuldigten durch den GBA bzw. die Länderstaatsanwaltschaften ermittelt (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie dem jeweiligen Tatbestand und dem Bundesland aufschlüsseln)?

9

Inwiefern gibt es einen regionalen Fokus bei den Strukturermittlungsverfahren (bitte nach PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

10

Nach welchen Kriterien wird bei Zuständigkeit des GBAs aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles (§§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) neben dem länderübergreifenden Charakter der Tat (§ 120 Absatz 2 Satz 2 GVG) über die besondere Bedeutung eines Falles entschieden?

11

Gibt es mit Blick auf die Zuständigkeit des GBAs aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles (§§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) über Verfassungsanforderungen und einschlägige Rechtsprechung hinaus, Vorgaben bzw. Richtlinien für die Auslegung der Begriffe „besondere Bedeutung“ sowie „mindere Bedeutung“ und für eine Ausübung von Ermessen bei der entsprechenden Entscheidung?

12

Welche Entwicklung lässt sich innerhalb der letzten zehn Jahren bei den Verfahren, die beim GBA geführt werden, mit Blick auf die Anzahl der Verfahren, die PMK-Phänomenbereiche sowie die Straftatbestände feststellen?

13

Welche Entwicklung lässt sich innerhalb der letzten zehn Jahre bei den Verfahren im Bereich Spionage, die beim GBA geführt werden, mit Blick auf die Anzahl der Verfahren sowie die Straftatbestände feststellen?

14

Aus welchen Gründen werden durch den GBA keine regelmäßigen Tätigkeitsberichte über die Geschäftsvorgänge veröffentlicht (soweit keine Gefährdung von Ermittlungen)?

15

Wie viele aktuelle und ehemalige Beschäftigte von Sicherheitsbehörden sind von den Ermittlungen des GBAs bzw., im Fall der Weiterleitung an die Länder, der Länderstaatsanwaltschaften betroffen (bitte nach PMK-Phänomenbereich, Tathandlungen bzw. Handlungskomplexe und Straftatbestand aufschlüsseln)?

16

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 14 genannten Ermittlungsverfahren wurde nach Kenntnis des GBAs auch in einem Disziplinarverfahren gegen die Beschuldigten ermittelt?

17

Wann wurde durch den GBA erstmalig gegen eine Angehörige bzw. einen Angehörigen von Sicherheitsbehörden ermittelt, und inwiefern lässt sich eine Zunahme an Ermittlungsverfahren oder an beschuldigten Akteuren (und wenn ja, in welchen PMK-Phänomenbereichen) gegen Angehörige von Sicherheitsbehörden feststellen (bitte ebenfalls nach PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

18

Wie viele der von den Verfahren des GBAs betroffenen Beschuldigten befinden sich aktuell im Ausland (bitte nach PMK-Phänomenbereich aufschlüsseln)?

19

Gilt jedes aufgrund der §§ 89a bis 89c des Strafgesetzbuchs (StGB) beim GBA geführte Verfahren als Terrorverfahren, und wenn ja, inwiefern?

20

In wie vielen Fällen wird aufgrund der §§ 89a bis 89c StGB beim GBA ermittelt (bitte nach PMK-Phänomenbereich aufschlüsseln)?

21

Gibt es bei Ermittlungsverfahren aufgrund der §§ 89a bis 89c StGB Bezüge zur Organisierten Kriminalität, und wenn ja, in wie vielen (bitte nach PMK-Phänomenbereich aufschlüsseln)?

22

Gibt es bei Ermittlungsverfahren aufgrund der §§ 129a und 129b StGB Bezüge zur Organisierten Kriminalität, und wenn ja, in wie vielen (bitte nach PMK-Phänomenbereich aufschlüsseln)?

23

In wie vielen der Ermittlungsverfahren beim GBA im PMK-Phänomenbereich PMK-rechts haben sich Anhaltspunkte oder Bezüge zum Umfeld der neonazistischen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ergeben?

24

Welche Konsequenzen ergeben sich für den GBA aus dem „NSU“-Urteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2018 (Az.: 6 St 3/12)?

Berlin, den 12. August 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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