Versicherungen zur Abdeckung von Schäden durch Naturgewalten
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Hochwasser-Katastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat unzählige private Immobilien beschädigt oder zerstört. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sind lediglich die Hälfte der Flutopfer gegen Hochwasser versichert (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/flutkatastrophe-warum-versicherte-jetzt-nachteile-haben-17449583.html). Bundesweit waren 2019 43 Prozent der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer auch elementarversichert (https://www.diebayerische.de/news/wenig-staatliche-hilfe-bei-ueberschwemmungsschaeden/). Die verpflichtende Wohngebäudeversicherung deckt lediglich Schäden durch Sturm oder Brand ab. Schäden durch Unwetter-Ereignisse wie Hochwasser werden nur durch eine optionale Elementarversicherung abgedeckt. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat angesichts der jüngsten Hochwasser-Katastrophe eine mögliche Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarversicherung ins Gespräch gebracht (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/kabinett-debatte-hochwasser-vorkehrungen-haushalt-2022-100.html).
Am 1. Juni 2017 hat in Berlin eine Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stattgefunden. In diesem Rahmen wurde auch über die Frage von Hilfszahlungen bei Elementarschadenereignissen gesprochen. Laut Ergebnisprotokoll wurde auf der Konferenz beschlossen, dass bei der Vergabe von Hilfszahlungen künftig berücksichtigt werden soll, „dass nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.“ Unbeschadet davon blieben Härtefallregelungen im Einzelfall (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/unterrichtungen/00000/unterrichtung-19-00002.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betroffenen des aktuellen Hochwassers, die über eine Elementarversicherung verfügen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage das finanzielle Ausmaß des privaten Schadens durch das Hochwasser ein?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hilfen zur Deckung des unmittelbaren Hochwasserschadens zum einen seitens staatlicher Träger, wie dem Bund und den Ländern, und zum anderen seitens privater Versicherungen, und in welchem Größenverhältnis stehen diese Hilfen zueinander?
Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung Abstufungen bei den Sofort- und Aufbauhilfen zwischen den Betroffenen, die im Besitz einer Elementarversicherung sind, und Betroffenen, die keine Elementarversicherung abgeschlossen haben, geben, und wenn ja, inwiefern?
Wenn ja, wird es nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich Abstufungen zwischen Betroffenen, die im Besitz einer Elementarversicherung sind, und Betroffenen, die „sich erfolglos um eine Versicherung bemüht“ haben oder ihnen „diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“, geben?
Wenn ja, wird es nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich Abstufungen zwischen Betroffenen, die sich nicht um eine Versicherung bemüht haben, und Betroffenen, die „sich erfolglos um eine Versicherung bemüht“ haben oder ihnen „diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“, geben?
Wenn nein, greifen beim vorliegenden Fall die im Ergebnisprotokoll der genannten „Härtefallregelungen im Einzelfall“?
Sind die Vereinbarungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 1. Juli 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bindend für die Hochwasser-Hilfen der Länder oder von Relevanz für die Hochwasser-Hilfen des Bundes?
Hat die Bundesregierung eine Position zur möglichen Pflicht zum Abschluss einer Elementarversicherung analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung?
Falls die Bundesregierung diese Maßnahme in Erwägung zieht, sollte diese Pflicht lediglich für Immobilienbesitzer in (potentiellen) Hochwasser-Regionen gelten oder allgemein greifen?
Hat die Bundesregierung eine Position zu einer möglichen Verpflichtung für Versicherer, Immobilienbesitzern eine wirtschaftlich zumutbare Elementarversicherung anbieten zu müssen?
Falls die Bundesregierung diese Maßnahme in Erwägung zieht, auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung die Höchstgrenze einer Elementarversicherung, damit diese als „wirtschaftlich zumutbar“ gilt?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Prämien von Elementarversicherungen infolge der Hochwasser-Katastrophe steigen werden?
Falls ja, in welchem Umfang?
Falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung derzeit andere Maßnahmen, um die Attraktivität einer Elementarversicherung zu steigern und den Anteil der Elementarversicherten angesichts steigender Unwetter-Risiken zu erhöhen?
Welche Unwetter-Arten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch Pflichtversicherungen für Immobilienbesitzer abgedeckt?