BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufarbeitung der Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan

(insgesamt 114 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.09.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/3227403.09.2021

Aufarbeitung der Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Luise Amtsberg, Jürgen Trittin, Margarete Bause, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Marcel Emmerich, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aufarbeitung der Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan Nach einem rasanten Vormarsch und einer Serie von gefechtslosen Kapitulationen haben die radikal-islamischen Taliban am 15. August 2021 auch Afghanistans Hauptstadt Kabul eingenommen und kontrollieren somit den ganz überwiegenden Teil des Landes. Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragestellenden in den letzten Wochen und Monaten trotz zunehmender Bedrohung und zahlreicher Hinweise eine rechtzeitige Evakuierung von allen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie allen Ortskräften, die für deutsche Behörden und Organisationen gearbeitet haben, vor der Machtübernahme durch die Taliban verzögert oder bewusst verhindert. Umso schwieriger wurde deshalb auch die Evakuierung von anderen schutzbedürftigen Personengruppen, wie Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler, davon insbesondere Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler, sowie Journalistinnen und Journalisten, Kulturschaffende sowie lokale Politikerinnen und Politiker und andere Personen, die für eine Demokratisierung des Landes und eine offene Gesellschaft eintraten. Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragestellenden in ihrer Schutzverantwortung gegenüber diesen besonders bedrohten Personen, die unseren Behörden und Organisationen jahrelang zur Seite standen, versagt. Die politische Aufarbeitung dieses Versagens hat gerade erst begonnen. Viele der von den Taliban besonders bedrohten Personen harrten seit Mitte August 2021 in Todesangst in Kabul aus und hofften vergeblich darauf, noch das letzte Zeitfenster nutzen zu können, um vom Flughafen aus evakuiert zu werden. Doch an den Eingängen des Airports herrschten Gewalt und Chaos. Die Evakuierungen gerieten zu einem Wettlauf gegen die Zeit in einer höchst gefährlichen Sicherheitslage, wie der Anschlag vom 26. August 2021 zusätzlich deutlich machte. Die Bundesregierung stellte die Evakuierungen am 26. August 2021 ein, fünf Tage vor dem geplanten Ende der Evakuierungen durch die USA (siehe dazu u. a.: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rekonstruktion-de s-deutschen-scheiterns-in-afghanistan-wir-machen-uns-abmarschbereit-a-77cba a83-219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709; https://www.welt.de/politik/ausland/plus2 33282745/Afghanistan-Unterlassene-Hilfeleistung.html; https://www.sueddeuts che.de/politik/afghanistan-flucht-ortskraefte-1.5385870; https://www.tagesspie Deutscher Bundestag Drucksache 19/32274 19. Wahlperiode 03.09.2021 gel.de/politik/fehleinschaetzung-des-geheimdienstes-taliban-in-kabul-fuer- denbnd-noch-zwei-tage-zuvor-eher-unwahrscheinlich/27527432.html; https://ww w.deutschlandfunk.de/afghanistan-deutsche-botschaft-warnte-offenbar-vergebli ch.2932.de.html?drn:news_id=1291525; https://www.spiegel.de/politik/deutsch land/heiko-maas-ueber-das-scheitern-in-afghanistan-ich-weiss-nicht-ob-man-da s-ueberhaupt-heilen-kann-a-5b7dd569-013a-4425-80bf-b0f61cda9b22; https:// www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-warum-das- fruehwarnsystemdes-bnd-versagte-a-0dc8a986-c3d9-463c-9539-0c62767a3202; https://www.tag esschau.de/inland/bundesregierung-afghanistan-101.html; https://www.tagesspi egel.de/politik/deutschlands-umgang-mit-afghanischen-ortskraeften-diese-toxis che-mischung-aus-buerokratie-fehleinschaetzung-und-desinteresse/2750637 4.html)? Entgegen ihrer Amnestie-Ankündigungen haben die Taliban bereits gezielte und kollektive Hinrichtungen vollzogen und ziehen mit ihren Todeslisten durchs Land (https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/krisen/id_90676464/ nach-einmarsch-in-kabul-un-bestaetigen-massenhinrichtungen-von-ziviliste n.html). Am 23. August 2021 erklärten die Taliban, dass sie keine weiteren Evakuierungsflüge aus Kabul nach dem 31. August 2021 zulassen werden. Damit rückte die Gewissheit näher, dass bei weitem nicht alle, die von Deutschland besonderen Schutz verdient hätten, evakuiert werden können, ohne eine militärische Konfrontation mit den Taliban zu riskieren. Dies betrifft ohnehin die bedrohten Ortskräfte, die es nicht aus ihren Heimatprovinzen nach Kabul geschafft haben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, denen deutsche Ortskräfte ausgesetzt sein würden und entsprechende Vorbereitungen gefordert, etwa indem die Definition von Ortskräften erweitert und pragmatisch ausgelegt wird. Am 23. Juni 2021 hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aufnahme für die gefährdeten Ortskräfte im Rahmen eines schnellen Gruppenverfahrens gefordert. Die ReKoalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD lehnte den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag ab (https://ww w.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-afghanische-ortskraefte-8 46934). Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter bezeichnete diese Ablehnung am 17. August 2021 im Nachhinein als politischen Fehler (https://www.ta gesspiegel.de/politik/roderich-kiesewetter-das-koennen-wir-uns-nicht-noch-ein mal-leisten/27525732.html). Am 20. Juni 2021 veröffentlichte zudem der Verteidigungsausschuss eine fraktionsübergreifende Äußerung „für schnelle Unterstützung der Ortskräfte nach dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan“ (https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/pm-210420-a-verteidigun g-afghanistan-836090). Am 13. Juli 2021 wandten sich die menschenrechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher von Grünen, FDP, Union und SPD in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und forderten ein rasches und unbürokratisches Verfahren zur Rettung der afghanischen Ortskräfte. Auf eine Schriftliche Frage, ob die Bundesregierung mit den USA in Kontakt stehe, um afghanische Ortskräfte mithilfe der US-Luftbrücke auszufliegen, antwortete diese am 5. August 2021, man habe die „Luftbrücke“ „zur Kenntnis genommen“ und Vorkehrungen getroffen, um ehemalige Ortskräfte „im Rahmen der eigenverantwortlichen Ausreise im Bedarfsfall durch Bereitstellen von Flugtickets zu unterstützen“ (BMI, Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Margarete Bause vom 11. August 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/31996). Aus den verantwortlichen Bundesministerien (v. a. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat [BMI], Auswärtiges Amt [AA], Bundesministerium der Verteidigung [BMVg], Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ]) kommen nach dem Eintritt des Worst- Case-Szenarios in Afghanistan gegenseitige Schuldzuweisungen, wer die rechtzeitige Aufnahme von schutzbedürftigen Ortskräften und bedrohten Personen sowie Evakuierungen wann verzögert oder verhindert habe. Mehrere Medien haben die Blockaden und Entscheidungen der letzten Wochen in der deutschen Ministerialbürokratie rekonstruiert (z. B. https://www.spiegel.de/politik/deutsc hland/rekonstruktion-des-deutschen-scheiterns-in-afghanistan-wir-machen- unsabmarschbereit-a-77cbaa83-219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709; https://www.wel t.de/politik/ausland/plus233282745/Afghanistan-Unterlassene-Hilfeleistun g.html; https://www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-flucht-ortskraefte-1.53 85870). Zu den markanten Ereignissen zählen danach: – Ende 2020 sagte der BND die Machtergreifung der Taliban in Afghanistan voraus, einen Zusammenbruch der bestehenden Regierung und die Errichtung eines „Emirats 2.0“. – Am 29. April 2021 fand eine Besprechung über das Ortskräfteverfahren zwischen Vertreterinnen und Vertretern von BMI, BMVg, BMZ und AA statt. Thema war das Problem, dass Ortskräfte oft nicht über afghanische Pässe verfügen, um Visa zu beantragen und auszureisen. Das AA schlug vor, auf die Praxis überzugehen, Visa bei Ankunft zu erteilen. Das BMI stellte sich dagegen und bestand auf die Sicherheitsüberprüfung vor Ort. Das BMZ trug grundlegende Gegenargumente vor, nämlich dass so eine „Kettenreaktion“ entstehe und zu viele Ortskräfte nach Deutschland kämen. Zu dem Zeitpunkt ging der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller noch von einer Fortführung deutscher EZ im Land aus. Das BMVg sagte, man müsse in den kommenden zwei Monaten mit Anträgen von 1 500 Ortskräften zur Aufnahme rechnen. Auch die Idee, die Ortskräfte mit Charterflügen außer Landes zu bringen, wurde in der Sitzung laut Medienberichten verworfen. – Am 9. Juni 2021 antwortete der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas auf Fragen der Opposition in der Fragerunde des Deutschen Bundestages zur Lage in Afghanistan: „All diese Fragen haben ja zur Grundlage, dass in wenigen Wochen die Taliban das Zepter in Afghanistan in der Hand haben werden. Das ist nicht die Grundlage meiner Annahmen.“ – Mitte Juni 2021 wollte die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer erreichen, dass nicht nur Ortskräfte, die in den letzten zwei Jahren mit der Bundeswehr zusammengearbeitet haben, ausreisen dürfen. Die Regelung sollte nach dem Willen der Bundesverteidigungsministerin für alle Ortskräfte ab 2013 gelten. Vor allem das BMZ warnte jedoch vor einer „Sogwirkung“. Auch BMI und AA waren gegen eine Ausweitung des Zeitraums. – Am 22. Juni 2021 mussten zwei vom BMVg bereits bestellte Charterflüge nach Mazar-i-Sharif für die Evakuierung von Bundeswehr-Ortskräften und ihren Familienangehörigen (insgesamt ca. 300 Personen) wegen Verfahrensbedenken über Visa- und Sicherheitsfragen kostenpflichtig storniert werden. – Im Juli 2021 richtete der Bundeswehrhauptmann Marcus Grotian in Kabul mit dem Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte mithilfe von Spenden sogenannte Safe Houses ein, sichere Rückzugshäuser für ehemalige Ortskräfte zum Schutz vor den Taliban. Bereits über Monate hatte Marcus Grotian an die Bundesregierung appelliert, ihre Helferinnen und Helfer nicht zu „verraten“. – Ebenfalls im Juli 2021 übergab die Bundesregierung die Visa-Bearbeitung an die Internationale Organisation für Migration (IOM). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IOM wurden jedoch nicht für das deutsche Verfahren geschult; ein Büro in Mazar-i-Scharif wurde nie eröffnet. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer bestand weiterhin auf Einzelfallprüfung. – Mitte Juli 2021 veröffentlichte das AA seinen regulären Lagebericht zu Afghanistan. Er trug den Hinweis „Stand Mai“. Trotz dieser überholten Informationslage diente dieser Bericht dem BMI ungeschmälert als Berufungsgrundlage für eine Weiterführung der Praxis der Abschiebungen ins Land. Ein aktueller Ad-hoc-Bericht wurde bislang nicht vorgelegt. – Am 5. August 2021 bekräftigte eine Sprecherin des AA, dass auch Bundesaußenminister Heiko Maas weiter an der Praxis von Abschiebungen nach Afghanistan festhalte. Dagegen hatten Schweden, Finnland und Norwegen bereits angekündigt, Abschiebungen auszusetzen. – Am 10. August 2021 baten die Innenminister von fünf EU-Staaten, darunter Deutschland, die EU-Kommission darum, die Praxis der Abschiebungen nach Afghanistan beizubehalten. Am gleichen Tag empfahlen die EU- Botschafter in Afghanistan in einem ungewöhnlichen Brief genau das Gegenteil: Wegen einer sich massiv verschlechternden Sicherheitslage sprachen sie sich dafür aus, Abschiebungen auszusetzen. Kurz davor hatte das afghanische Flüchtlingsministerium EU- und andere europäische Länder dazu aufgerufen, Abschiebungen ab Juli 2021 für drei Monate einzustellen. Ebenfalls am gleichen Tag sprach sich der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz für weitere Abschiebungen nach Afghanistan aus. – Am 13. August 2021 in einer Sitzung des Krisenstabs im AA sagte eine BND-Vertreterin laut dem von Medien zitierten Protokoll, die Taliban- Führung habe „kein Interesse an einer militärischen Einnahme Kabuls“. Der BND gehe davon aus, dass die Taliban vor dem kompletten NATO-Abzug am 11. September 2021 keine militärische Auseinandersetzung anstrebten. Allerdings machte er Einschränkungen: So sei der Einfluss der Taliban- Führung in Doha auf die Kämpfer „nicht uneingeschränkt gegeben“. Zudem könnten andere Faktoren den Fall von Kabul beschleunigen, z. B. ein schnellerer Rückzug der internationalen Soldatinnen und Soldaten aus der „Green Zone“ oder Absetzbewegungen innerhalb der afghanischen Elite. Zugleich bat die BND-Vertreterin dringlich um die Aufnahme von möglichst allen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des deutschen Auslandsgeheimdienstes in das Schutzprogramm. In der Sitzung widersprach laut den Medienberichten der deutsche Gesandte in Kabul, Jan Hendrik van Thiel, der BND-Einschätzung und kritisierte am gleichen Tag in einem internen Schreiben, dass den dringenden Appellen der Botschaft Kabul erst in dieser Woche Abhilfe geschaffen worden sei. Wenn etwas schiefgehen sollte, so wäre dies vermeidbar gewesen (https://www.tagesspiege l.de/politik/fehleinschaetzung-des-geheimdienstes-taliban-in-kabul-fuer-den-bn d-noch-zwei-tage-zuvor-eher-unwahrscheinlich/27527432.html und https://ww w.deutschlandfunk.de/afghanistan-deutsche-botschaft-warnte-offenbar-vergebli ch.2932.de.html?drn:news_id=1291525). In der Krisenstabsitzung wurde eine Evakuierung der Deutschen Botschaft nach dem Wochenende, also am 16. August 2021, angestrebt. Zugleich gab es nach Medienberichten einen Streit zwischen AA und BMVg darüber, ob man Flugzeuge der deutschen Luftwaffe entsenden könne, um Menschen aus Kabul zu evakuieren. Unklar bleibt, wer in diesem Streit welche Position vertrat. – Am 14. August 2021 setzte der Gesandte der Deutschen Botschaft in Kabul eine warnende E-Mail nach Berlin ab, dass sich die Sicherheitslage durch den überraschend schnellen Rückzug der US-Kräfte weiter verschlechtert habe. Die „Green Zone“ und das Botschaftsviertel seien nun unbewacht. – Am 15. August 2021 vormittags gab es laut Medienberichten noch immer keine Weisung aus dem AA zur Evakuierung. Der Gesandte Jan Hendrik van Thiel musste offensichtlich auf eigene Faust entscheiden und schrieb „Wir machen uns abmarschbereit! HABEN WIR GRÜNES LICHT?!“ und schließlich: „Wir sind dann erst mal nur noch per Telefon zu erreichen. Wir zerstören die IT. Schönen Sonntag noch, Ende.“ Am Ende waren es amerikanische Hubschrauber, welche die deutschen Botschaftsangehörigen an den Flughafen evakuieren mussten, weil ein Durchkommen über die Straßen nicht möglich war. – Am 20. August 2021 räumte Bundesaußenminister Heiko Maas gegenüber dem Spiegel ein, die Lage falsch eingeschätzt zu haben. Zugleich beschuldigte er die Nachrichtendienste, eine falsche Lageeinschätzung abgegeben zu haben und forderte Konsequenzen für die Arbeitsweise der Dienste. Zudem sprach er von „politischen Vorbehalten und bürokratischen Hindernissen“, die von deutscher Seite gebremst hätten. Im gleichen Interview mit dem „Spiegel“ (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heiko-maas-ueb er-das-scheitern-in-afghanistan-ich-weiss-nicht-ob-man-das-ueberhaupt-heil en-kann-a-5b7dd569-013a-4425-80bf-b0f61cda9b22) machte er die afghanische Regierung für die Verzögerung der Aufnahme von Ortskräften verantwortlich, die kein Interesse daran gehabt habe, dass diese das Land verließen und Reisepässe zu schleppend ausgestellt habe. Insgesamt sprach Bundesaußenminister Heiko Maas von 10 000 Personen, die besonders bedroht seien, wenn man Ortskräfte und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zusammenzähle (Familienmitglieder noch nicht mit eingerechnet). Bis heute hat die Bundesregierung nicht öffentlich und verbindlich definiert, welche Personen in Afghanistan nach der entstandenen Notlage ab der Eroberung Kabuls durch die Taliban und der beginnenden Evakuierungen als besonders bedroht und schutzbedürftig gelten. Auch ein Schreiben des AA an die Fraktionen des Deutschen Bundestages vom 26. August 2021 spricht lediglich von „anderen besonders schutzbedürftigen Personen“ („Aktuelle Information zu Afghanistan – Zum weiteren Vorgehen nach Ende der militärischen Evakuierung“). Im Bundeswehrmandat für Afghanistan vom 25. August 2021 werden „weitere designierte Personen“ erwähnt. Auf der Website des AA zu Evakuierungen aus Afghanistan (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/afg hanistan/2477396) werden nur deutsche Staatsangehörige aufgefordert, sich in eine Online-Liste einzutragen. Lediglich die Formulierung „Für Notfälle ist eine Krisenhotline geschaltet“ könnte erahnen lassen, dass diese auch für Ortskräfte und andere gefährdete Personen gelte. Auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestätigte das AA, dass die Hotline auch für Nichtdeutsche gelte. Informell genannt wurden neben Ortskräften auch Frauen- und Menschenrechtsverteidigerinnen und Frauen- und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Kulturschaffende, NGO-Mitarbeiterinnen und NGO-Mitarbeiter und ehemalige afghanische Regierungsangestellte, die besonderen Bedrohungen ausgesetzt sind. Doch das wurde weiterhin nicht offiziell und pro-aktiv kommuniziert. Nicht nur Afghaninnen und Afghanen selbst, sondern auch NGOs waren verwirrt und berichteten zudem, dass die AA- Hotline sehr häufig besetzt sei. Die tatsächliche Anzahl an zu evakuierenden Ortskräften ist offensichtlich weiterhin unklar, weil die verschiedenen Bundesministerien und Akteure der Bundesregierung unterschiedliche Zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten genannt haben. Vor der Eroberung Kabuls war insgesamt von 2 500 Personen die Rede, dabei gab allein das BMZ an, dass 1 800 afghanische Ortskräfte im deutschen Auftrag in der Entwicklungshilfe in Afghanistan tätig seien, 700 davon bei Nichtregierungsorganisationen (https://www.merkur.de/politik/afghanistan- taliban-islamisten-kabul-heiko-maas-spd-akk-merkel-deutschland-berlin-zr-909 24813.html). Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hatte nach eigenen Angaben davon rund 1 100 Ortskräfte unter Vertrag. Bei den Aufnahmekriterien legte das BMZ besonders strenge Maßstäbe an bei der Definition der Kernfamilie, nämlich lediglich Ehepartnerin bzw. Ehepartner, minderjährige Kinder und im Ausnahmefall auch erwachsene unverheiratete Töchter (https://www.spiegel.de/ausland/evakuierung-aus-afghanistan-giz-verweiger t-erwachsenen-soehnen-von-ortskraeften-die-rettung-a-1bf89e8c-1e64-49ad-91 ae-d0792ba3209c?sara_ecid=soci_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1d EMph). Volljährige Söhne waren von der Regelung ausgeschlossen. Damit werden afghanische Familien auseinandergerissen. Auch alte, pflegebedürftige Personen wie Eltern oder Schwiegereltern gelten nicht zur antragsberechtigten Kernfamilie (https://www.spiegel.de/ausland/evakuierung-aus-afghanistan-giz- verweigert-erwachsenen-soehnen-von-ortskraeften-die-rettung-a-1bf89e8c-1e6 4-49ad-91ae-d0792ba3209c). Ebenso lehnte das BMZ ab, die Zwei-Jahres-Frist im Gruppenverfahren für Ortskräfte aufzuweichen, d. h. der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bestand darauf, die besondere Schutzbedürftigkeit der Ortskräfte nur dann anzuerkennen, wenn ihr Arbeitsvertrag noch andauert oder höchstens vor zwei Jahren endete. Erst nach einem offenen Brief ehemaliger GIZ-Mitarbeitender (https://taz.de/Projekt/static/Offe ner%20Brief%20an%20die%20Bundesregierung_20210819.pdf) mit dem dringlichen Appell, die Schutzbedürftigkeit über die Zwei-Jahres-Frist hinaus auszuweiten, entschied das BMZ am 23. August 2021, die Regelung fallen zu lassen. Das AA zog einen Tag später offiziell nach und passte damit die Regelung der ohnehin gelebten Praxis der chaotischen Lage vor Ort an. Für Ortskräfte des BMVg und BMI war die Zwei-Jahres-Frist bereits zuvor offiziell aufgeweicht worden, um Arbeitsverträge einzuschließen, die 2013 oder später endeten. Alle anderen Ortskräfte müssen ein Einzelvisum beantragen, das detailliert begründet werden muss und dessen Bearbeitung in der Regel lange dauert. Am 18. August 2021 sagte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, dass im Zuständigkeitsbereich des BMZ 1 700 bis 1 800 Personen anspruchsberechtigt seien, 30 bis 50 Prozent der EZ-Ortskräfte jedoch vor Ort bleiben wollten. Bis zum 17. August 2021 habe man 829 Anträge erhalten. Insgesamt handele es sich um ca. 3 900 zu evakuierende Personen. Um Ortskräfte zum Bleiben zu animieren, bot das BMZ an, ihre Gehälter für bis zu 12 Monate im Voraus zu zahlen, sollten sie auf eine Gefährdungsanzeige verzichten (https://www.tagesschau.de/inland/afghanistan-1035.html). Afghanische Ortskräfte, die für Subunternehmen der deutschen Ressorts tätig waren, wurden trotz derselben Gefährdungslage nicht offiziell in das Verfahren einbezogen. Das BMI gab seinerseits am 18. August 2021 an, dass es schon seit Beginn des Ortskräfteverfahrens ein „Ortskräfteverfahren analog“ gegeben habe, bei dem Angestellte von Subunternehmen Gefährdungsanzeigen stellen konnten, wenn die Gefährdung unmittelbar auf das Vertragsverhältnis zu einem deutschen Ressort zurückzuführen war. Die ehemalige afghanische Regierung warnte gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung von einem „Exodus“ aus Afghanistan (https:// www.spiegel.de/politik/deutschland/heiko-maas-ueber-das-scheitern-in-afghani stan-ich-weiss-nicht-ob-man-das-ueberhaupt-heilen-kann-a-5b7dd569-013a-44 25-80bf-b0f61cda9b22) – ein Begriff, der auch von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung selbst in Ausschusssitzungen verwendet wurde im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr unter Einbezug der Ortskräfte. Am 23. August 2021 stellte Bundesaußenminister Heiko Maas einen „Fünf- Punkte-Plan“ für die Bewältigung der Krise vor: (1) Verhandlungen mit den USA und der Türkei, um den Flughafen für Evakuierungen auch über den 31. August 2021 hinaus zivil weiter betreiben zu können; (2) Dialog mit den Nachbarstaaten Afghanistans, damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen. Für den Anstieg des humanitären Bedarfs in Afghanistan und v. a. in den Nachbarländern habe das AA 100 Mio. Euro bereitgestellt. Mit dem Geld sollen UNHCR, OCHA, UNDP und das Welternährungsprogramm unterstützt werden; 3) Deutsche Vertretungen in den Nachbarstaaten sollen Menschen unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland ausstellen; (4) Das Personal in den dortigen diplomatischen Vertretungen werde aufgestockt; (5) Das Programm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen werde um weitere 10 Mio. Euro erhöht. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Von wem und wie wurden vor dem Fall Kabuls Bestimmungen zur Erteilung einer Aufnahmezusage im Rahmen des Ortskräfteverfahrens erarbeitet (bitte einzeln für die Geschäftsbereiche des Bundeskanzleramts, BMI, AA, BMVg und BMZ darstellen)?   2. Wie war das Bundeskanzleramt in die Erarbeitung der Bestimmungen zur Erteilung einer Aufnahmezusage im Rahmen des Ortskräfteverfahrens eingebunden, und weshalb konnte im Hinblick auf die Bestimmungen kein über die involvierten Bundesministerien hinweg einheitliches Ergebnis erzielt werden (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/merkel-af ghanistan-ortskraefte-100.html)?   3. Weshalb wurden die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits am 22. Juli 2021 in der Bundespressekonferenz als eine Option benannten Charterflüge für die Ausreise von Ortskräften nicht umgesetzt (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-afghanistan-deut schland-will-fluege-afghanischer-ortskraefte-unterstuetzen-a-b79444e2-4 e91-4ec5-b539-bf4142bb6a44)?   4. Wie, und warum hat die Bundesregierung die Zahl der zu schützenden Ortskräfte heruntergerechnet? Wie kam die öffentlich zitierte Zahl von rund 2 500 zustande (z. B. https://www.merkur.de/politik/afghanistan-taliban-islamisten-kabul-heik o-maas-spd-akk-merkel-deutschland-berlin-zr-90924813.html)?   5. Wann hatte wer in der Bundesregierung vor dem Fall Kabuls entschieden, dass Frauen- und Menschenrechtsverteidigerinnen und Frauen- und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Kulturschaffende, NGO-Mitarbeiter und ehemalige afghanische Regierungsangestellte nicht zu den besonders Schutzbedürftigen zählen?   6. Wer innerhalb der Bundesregierung hat wann veranlasst, dass diese Gruppen in der entstandenen Notsituation schließlich doch berücksichtigt werden sollten? a) Wie viele von ihnen kamen tatsächlich auf die Evakuierungsliste? b) Wie viele von ihnen wurden tatsächlich ausgeflogen? c) Wie hat das AA bei der Kontaktierung von Menschen auf den Evakuierungslisten und bei der Evakuierung zwischen den Kategorien gewichtet?   7. Welche Rolle spielte das Bundeskanzleramt bei der Festlegung der Zahlen und Definitionen der besonders Schutzbedürftigen?   8. Welches sind die aktuellen Zahlen für Ortskräfte, mit denen das BMI, AA, BMZ, BMVg und das Bundeskanzleramt inzwischen arbeiten (bitte Gesamtzahl von Ortskräften der Bundesministerien und deren untergeordneten Behörden nennen sowie die Gesamtzahl ihrer Familienangehörigen, bei unterschiedlichen Zahlen bitte Unterschiedlichkeit begründen und Zahlen nach Bundesministerium aufschlüsseln)?   9. Liegt mittlerweile eine präzise und verbindliche Definition des Personenkreises vor, der jenseits der Gruppe der Ortskräfte seit dem Fall Kabuls als schutzbedürftig gilt und auch in einer zweiten Phase evakuiert werden kann? Falls nein, warum nicht?  10. Was bedeuten konkret „weitere designierte Personen“ oder „andere besonders schutzbedürftige Personen“ – wie im Bundeswehrmandat vom 25. August 2021 bzw. in einem Informationsschreiben des AA an die Fraktionen des Deutschen Bundestages vom 26. August 2021 formuliert wurde?  11. In welchen Büros der IOM in Afghanistan konnten ab wann Gefährdungsanzeigen eingereicht und Visa-Anträge gestellt werden? Wie viele Visa-Anträge wurden über die afghanischen Büros der IOM eingereicht, und wie viele von diesen Anträgen wurden bearbeitet und angenommen bzw. abgelehnt (bitte nach Büro aufschlüsseln)?  12. Wer hat zu welchem genauen Zeitpunkt und warum entschieden, dass die Zwei-Jahres-Frist zunächst nur für Ortskräfte des BMVg und BMI nicht mehr gelten solle, und warum wurde dies nicht analog für Ortskräfte des AA und BMZ ebenfalls so beschlossen? a) Warum wurde diese Regel für das BMZ erst am 23. August 2021 und für das AA einen Tag später aufgehoben? b) Wann, und wie wurde das den für die Gefährdungsanzeigen zuständigen Stellen und den potentiellen Antragstellenden kommuniziert? c) Welche Kriterien lagen der Entscheidung zugrunde, letztlich Arbeitsverhältnisse ab 2013 doch für eine Antragsberechtigung gelten zu lassen? Wer hat sich zu welchem Zeitpunkt für diese Regelung eingesetzt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?  13. Ab wann konkret wurde im Ortskräfteverfahren für Ortskräfte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der politischen Stiftungen das vereinfachte Verfahren (Listenverfahren) eingeführt? Mit welcher Begründung wurde das vereinfachte Verfahren für Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit nicht schon ab Juni 2021 angewendet, wie es für die Ortskräfte des BMVg und BMI bereits möglich war?  14. Wieso wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Beschluss auf der Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (IMK) am 18. Juni 2021 nicht grundsätzlich umgesetzt, dass auch volljährige unverheiratete Kinder einer Ortskraft, die noch im Haushalt leben, in die Aufnahmezusage der betreffenden Ortskraft mit einbezogen werden?  15. Weshalb wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Subunternehmerfirmen, die im Auftrag deutscher Ressorts in Afghanistan gearbeitet haben, vom regulären Ortskräfteverfahren ausgeschlossen? a) Wie viele afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Subunternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (seit 2013), und wie beurteilt die Bundesregierung aktuell deren Gefährdungslage? b) Seit wann konnten Ortskräfte, die für Subunternehmen deutscher Ressorts in Afghanistan tätig waren, Gefährdungsanzeigen stellen, und wie wurde das den für die Gefährdungsanzeigen zuständigen Stellen IOM und GIZ sowie den potentiell Antragstellenden kommuniziert?  16. Von wem und mit welchem Ziel wurden die „Kernfamilien“ definiert? Wird der Begriff „Kernfamilie“ bei allen gefährdeten Personen, unabhängig davon, ob es sich um Ortskräfte, Angestellte von Subunternehmen, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten o. Ä. handelt, gleichermaßen verwendet?  17. Wer traf die Entscheidung, dass volljährige Söhne oder pflegebedürftige Eltern nicht zum ausreiseberechtigten besonders schutzbedürftigen Teil der Kernfamilie von afghanischen Ortskräften der GIZ zählen (https://ww w.spiegel.de/ausland/evakuierung-aus-afghanistan-giz-verweigert-erwach senen-soehnen-von-ortskraeften-die-rettung-a-1bf89e8c-1e64-49ad-91 aed0792ba3209c)? a) Inwiefern gilt dieselbe Regelung für die antragsberechtigten Ortskräfte aller Ressorts und Kooperationspartner (wie Bundeswehr, Botschaft u. a.)? b) Durch wen angeordnet wurde diese Praxis geändert, und wie wurde das an die Betreffenden kommuniziert?  18. Wer macht wie die Prüfung der Antragberechtigten, und wo findet sie statt? Wurde das Verfahren zwischenzeitlich geändert, gab es z. B. eine Beschleunigung und ist die Detailprüfung nun nachträglich möglich etc.?  19. Wie viele Ortskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Afghanistan und haben ein Ausreisegesuch gestellt oder stehen auf den entsprechenden Listen?  20. Bezüglich der Listen, die das BMZ über antragsberechtigte Personen führt, welche Informationen wurden wann auf welche Weise an wen weitergegeben?  21. Wie viele der rund 1 100 GIZ-Ortskräfte haben bis heute das Angebot angenommen, statt einer Evakuierung bzw. Stellung eines Ausreiseantrags eine Vorauszahlung eines Jahresgehalts zu erhalten? a) An welche konkreten Bedingungen ist diese Zahlung gebunden? Inwieweit kann zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem noch ein Visa- Antrag nach dem Ortskräfteverfahren gestellt werden? Falls nicht, wie begründet die Bundesregierung dies inhaltlich? b) Wie gedenkt die Bundesregierung, ihren Ortskräften Lohnfortzahlungen oder Prämien auszuzahlen, wenn die Banken im Land weiterhin geschlossen bleiben? c) Welche Personen gehören zu denjenigen, die Zahlungen erhalten, wenn sie in Afghanistan verbleiben wollen? Gilt das auch für Personen, die bis 2013 Ortskräfte waren sowie für Subunternehmer oder nur für die aktuell Angestellten, bzw. gilt auch hier die Zwei-Jahres-Frist?  22. Wie viele Gefährdungsanzeigen afghanischer Ortskräfte, die im Auftrag des BMZ für die GIZ gearbeitet haben, wurden mit der Begründung abgelehnt, dass die Tätigkeit bereits vor 2019 endete, und wie viele Gefährdungsanzeigen von afghanischen Ortskräften, die für das AA gearbeitet haben, wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass die Tätigkeit bereits vor 2019 endete? a) Werden diese abgelehnten Gefährdungsanzeigen nun nach Ausweitung der Frist nachträglich genehmigt, ohne dass die ehemaligen Angestellten einen neuen Antrag stellen müssen? b) Falls ja, wie, und wann wurden die Betroffenen davon informiert, dass ihr Antrag nun genehmigt wurde? c) Falls nein, warum nicht? Wann, und wie wurden die Betroffenen darüber informiert, dass sie eine neue Gefährdungsanzeige stellen könnten, und wo müssen sie das tun?  23. Wie viele Gefährdungsanzeigen und wie viele Visa-Anträge von Ortskräften aller deutschen Bundesministerien, deren untergeordneten Behörden und Organisationen vor Ort und deren Familien liegen bis heute ohne abschließenden Bescheid vor (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?  24. Wie viele Gefährdungsanzeigen wurden seit 2013 bis heute insgesamt von Ortskräften gestellt (bitte nach Ressort aufschlüsseln)? a) Bei wie vielen Gefährdungsanzeigen wurde eine Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt (bitte nach Ressort aufschlüsseln)? b) Wie viele Menschen sind auf Grundlage einer solchen Aufnahmezusage tatsächlich nach Deutschland eingereist (bitte nach Ressorts und Jahren aufschlüsseln)?  25. Inwieweit trifft es zu, dass Gefährdungsanzeigen und Visa-Anträge von Ortskräften nur in Afghanistan gestellt werden konnten und nicht auch im Ausland (https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/unrealistisch-das s-die-rauskommen-100.html)? Falls nein, seit wann ist das Stellen von Visa-Anträgen für afghanische Ortskräfte auch im Ausland möglich, und wie und durch wen wurde das kommuniziert?  26. Wird die Bundesregierung nach Ende der Evakuierungsmission afghanische Ortskräfte auch aus Drittstaaten aufnehmen und ihnen einen Aufenthaltsstatus nach § 22 Satz 2 AufenthG erteilen? Wie plant die Bundesregierung, diesen Ortskräften die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen?  27. Inwieweit trifft es zu, dass Ortskräften u. a. der GIZ nach Stellung einer Gefährdungsanzeige gekündigt wurde (https://www.fr.de/politik/erst-gek uendigt-dann-zurueckgelassen-90854459.html)? a) Auf wie viele Personen trifft dies in welchen Zeiträumen zu (bitte bis 2013 aufschlüsseln)? b) Warum wurden diese Personen aus dem Dienst entlassen, und inwiefern wurde diese Entscheidung gemeinsam mit den Betroffenen getroffen? c) Inwiefern, und, wenn ja, wie viele wurden bei der Antragstellung bzw. der Ausreise zu unterstützt?  28. Auf welche Informationen und Erkenntnisse stützt sich die oben erwähnte These der afghanischen Regierung und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eines „Exodus“ aus Afghanistan? Welche Szenarien waren konkret mit einem „Exodus“ gemeint?  29. Welche politischen Erwägungen waren handlungsleitend bei der Entscheidung, die als gefährdet eingestuften Ortskräfte nicht unmittelbar mit dem Abzug der Bundeswehr auszufliegen?  30. Warum konnten bürokratische Hürden, wie das Fehlen von Pässen afghanischer Ortskräfte, seinerzeit nicht überwunden werden, nach dem Fall Kabuls aber doch?  31. Was meinten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (u. a. die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner) im Zusammenhang mit der aktuellen Lage in Afghanistan mit dem Satz „2015 darf sich nicht wiederholen.“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/ afghanistan-und-die-fluechtlingsfrage-warum-2015-darf-sich-nicht-wiede rholen-falsch-und-beschaemend-ist/27524614.html)?  32. Inwieweit trifft der Vorwurf zu, dass insbesondere Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und Bundesinnenminister Horst Seehofer in Bezug auf die Ortkräfte eine frühzeitige Lösung blockiert haben (https://ww w.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-26-august-2021-10 0.html)? Wenn nein, welche konkreten Schritte wurden im April und Mai 2021 in Bezug auf das Ortkräfteverfahren und die Sicherheit der Ortkräfte nach Abzug der deutschen Truppen unternommen? Welche Rolle haben migrationspolitische Aspekte in der Frage für Visa- Verfahren für Ortskräfte gespielt?  33. Inwieweit trifft es zu, dass fünf Schreiben vom Bundeswehrsoldaten und Vorsitzenden des Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortkräfte e. V. Marcus Grotian an das Bundeskanzleramt unbeantwortet blieben (https:// www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-26-august-2021- 100.html), und wenn ja, mit welcher Begründung?  34. Inwieweit und wann genau wurde im BMZ eine sogenannte Taskforce eingerichtet, um die Evakuierung von Ortkräften zu unterstützen (https:// www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-ortskraefte-bmz-1.5394319 )?  35. Welche Notfall- und Evakuierungsszenarien des AA bestanden angesichts der volatilen Gesamtsituation für den Krisenposten Kabul?  36. Warum zog das AA eine Evakuierung der Deutschen Botschaft in Kabul erst für den 16. August 2021 in Betracht? Warum wurde trotz der rasanten Entwicklungen am 14. und 15. August 2021 daran festgehalten (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reko nstruktion-des-deutschen-scheiterns-in-afghanistan-wir-machenuns-abma rschbereit-a-77cbaa83-219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709)? a) Auf welcher Hierarchie-Ebene wurde dies entschieden bzw. zunächst nicht entschieden? b) Trifft es zu, dass der deutsche Gesandte unter Gefahr im Verzug am Morgen des 15. August 2021 eigenmächtig die Evakuierung veranlassen musste, weil eine Weisung aus Berlin fehlte? Falls nein, wann und durch wen erfolgte die nötige Weisung?  37. Welche Positionen haben jeweils das AA und das BMVg vertreten, als in der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 Medienberichten zufolge die Frage erörtert wurde, ob Flugzeuge der deutschen Luftwaffe zur Evakuierung aus Kabul zum Einsatz kommen könnten (https://www.welt.de/politi k/ausland/plus233282745/Afghanistan-Unterlassene-Hilfeleistung.html)?  38. Wer bzw. welches Ressort genau entscheidet seit dem Fall Kabuls über die Aufnahme von Personen auf die Liste der zu Evakuierenden? Nach welchen Kriterien?  39. Wie werden die Listen aus verschiedenen Ressorts priorisierend zusammengeführt?  40. Welche Listen mit welchen Unterkategorien führt der Krisenstab des AA?  41. Über welche Hierarchie-Ebenen gehen die Listen im AA, bevor sie freigegeben werden?  42. Wurde die Weiterleitung der Listen innerhalb des Krisenstabs und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort elektronisch verschlüsselt?  43. Welche Kommunikationsmittel wurden für die Kommunikation mit den Personen auf deutschen Listen verwendet?  44. Warum wurden Personen, auch deutsche Staatsangehörige, die auf den Listen standen, tagelang per Anruf in Kabul darum gebeten, dass sie zu Hause bleiben und nicht zum Flughafen kommen sollen?  45. Warum musste am 21. August 2021 eine KSK-Sondermission eine Familie mit deutschen Staatsangehörigen außerhalb des Flughafens abholen, weil sie nicht an den Gates durchgelassen wurden (https://www.tagesscha u.de/investigativ/report-mainz/afghanistan-1041.html)?  46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Berichte, wonach auch deutsche Soldatinnen und Soldaten über lange Phasen während der Evakuierung nicht an den Toren des Flughafens standen, sondern lediglich US- Soldatinnen und US-Soldaten? Wenn ja, wie begründet sie dies?  47. Wann, wie häufig und auf welcher Hierarchie-Ebene wurden und werden deutsche Listen an US-Soldatinnen und US-Soldaten weitergegeben, und mit welcher konkreten Vereinbarung?  48. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Medienberichte, wonach auch deutsche Soldatinnen und Soldaten in Einzelfällen hilfesuchende Personen abgewiesen haben, die für die Listen des Krisenstabs gemeldet waren (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/afghanistan-ortskraft-10 1.html)? Wenn ja, warum konnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung geschehen, und welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden?  49. Wie haben die deutschen Verantwortlichen vor Ort mit den Kolleginnen und Kollegen der USA und der anderen NATO-Partner kommuniziert, um die Arbeitsteilung am Flughafen zu regeln?  50. Wie haben die deutschen Verantwortlichen vor Ort mit den Taliban kommuniziert, um eine geordnete Evakuierung und den Durchlass der Personen zum Flughafen zu gewährleisten, ebenso wie es die Amerikaner und Briten getan haben?  51. Was machen die deutschen Vertretungen in den Nachbarländern mit den Listen, die laut AA auch ihnen zugesandt werden? Wurden diese Listen auch den jeweiligen Gastregierungen übermittelt, und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Grenzposten der Gastländer die Listen haben und gelisteten Geflüchteten den Grenzübertritt erlauben (bitte Land für Land aufschlüsseln)?  52. Warum hat die Bundesregierung keine direkte Ansprechstelle für NGOs eingerichtet, die sich für ihre Ortskräfte und andere bedrohte Personen einsetzen wollten?  53. Warum wurde erst am 18. August 2021 – mehr als drei Tage nach der Eroberung Kabuls durch die Taliban – durch das AA bekannt gegeben, eine Hotline für Hilfesuchende eingerichtet zu haben?  54. Wie viele Personen arbeiteten zeitgleich für die Hotline +49-30-1817-1000? Warum wurde die Hotline personell nicht stärker besetzt, um das Durchkommen in der Notsituation zu erleichtern?  55. Wie viele Personen waren bzw. sind mit der Bearbeitung von Evakuierungsbitten, die per Mail eingehen, zuständig?  56. Warum werden auf der Website des AA zu Evakuierungen aus Afghanistan nur Deutsche angesprochen und keine gefährdeten Afghaninnen und Afghanen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/afghanista n/2477396, Stand: 23. August 2021)?  57. In welchem Zeitraum der militärischen Evakuierungsflüge standen die Plätze in den Flugzeugen auch afghanischen ausreiseberechtigten Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern offen, bzw. inwiefern ist es zutreffend, dass die Bundesregierung Antragstellenden mitteilte, es würden ausschließlich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger evakuiert (Mitteilung bei der Telefon-Hotline des Auswärtigen Amts am 20. August 2021, laut Aussage von Betroffenen)?  58. Wer hat warum entschieden, dass Transportmaschinen vom Typ Airbus A400M (Kapazität: 114 Personen) für die Evakuierung nach Taschkent genutzt werden, und warum wurden nicht –wie von anderen Regierungen – größere Flugzeuge – z. B. Boeing C17 (Kapazität 600 bis 800 Personen) – gechartert?  59. Warum hat man nicht bereits vor dem Fall Kabuls Charterflüge rechtzeitig gebucht und an die USA Anträge auf Landegenehmigungen gestellt?  60. Warum mussten zwei vom BMVg bereits bestellte Charterflüge nach Mazar-i-Scharif für die Evakuierung von Bundeswehr-Ortskräften und ihren Familienangehörigen (insgesamt 300 Personen) am 22. Juni 2021 wegen Verfahrensbedenken über Visa- und Sicherheitsfragen storniert werden (bitte nachzeichnen, welches Ressort welche Haltung vertrat, und wer welche Entscheidungen getroffen hat)?  61. Warum startete eine Transportmaschine A400M am 17. August 2021 mit nur sieben Personen vom Flughafen, während viele tausend Menschen im und vor dem Airport verzweifelt auf eine Evakuierung hofften? a) Wer hat über den Start der Maschine in letzter Instanz entschieden? b) Welche Verhandlungen mit den US-Verantwortlichen gingen der Entscheidung voraus? c) Warum konnte sich die deutsche Seite gegenüber den anderen Partnern nicht durchsetzen, die Standzeit des Flugzeugs am Boden zu verlängern?  62. Welche sind die mehr als 40 Nationen, aus denen laut BMVg die bisher Evakuierten in den deutschen Maschinen stammten (bitte Zahl der Evakuierten nach Nation auflisten)?  63. Inwiefern hat sich die Bundesregierung an der Evakuierung der Beschäftigten der EU-Delegation in Afghanistan beteiligt, und warum hat sie dabei keine führende Rolle wie Frankreich, Italien, Belgien oder Spanien übernommen?  64. Welche operativen Aufgaben sollten die beiden nach Kabul entsandten Bundeswehr-Hubschrauber vom Typ H145M erfüllen?  65. Warum wurden die Evakuierungsflüge am 27. August 2021 eingestellt, obwohl die USA und andere NATO-Partner ihre Evakuierungen fortsetzten und obwohl sich, laut Aussage des AA vom 27. August 2021 (https:// www.zdf.de/nachrichten/politik/regierungspressekonferenz-berlin-seiber t-100.html), bis dato noch etwa 300 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und rund 10 000 ausreiseberechtigte afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Afghanistan befanden und auf ihre Evakuierung hofften?  66. Wie viele von den 300 deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die in Afghanistan verblieben sind, haben eine doppelte Staatsangehörigkeit?  67. Stimmt es, wie ARD-Korrespondent Peter Hornung am 30. August 2021 twitterte, dass die Bundesregierung Listen mit deutschen Ortskräften mit den Taliban geteilt haben (https://twitter.com/ph_reporterpool/status/1432 196662777286659)?  68. Welche Anweisungen hatte die Bundesregierung bezüglich des zivilgesellschaftlich organisierten und vom Auswärtigen Amt unterstützen Rettungsflugs der „Luftbrücke Kabul“ des Vereins Civilfleet-Support am 25./26. August 2021 wann an welche Stellen am Flughafen Kabul gegeben (https://www.spiegel.de/ausland/afghanistan-eine-nacht-in-kabul-a-d 3fc3cca-c8ab-4266-9911-d540f82d85b7; https://www.zeit.de/politik/ausl and/2021-08/afghanistan-kabul-luftbruecke-evakuierung-ortskraefte; https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/muenchen/afghanistan-eine-nach t-am-flughafen-in-kabul-e606394/?reduced=true)? a) Warum war bei Ankunft der Maschine zunächst keine deutsche Verbindungsperson vor Ort, und warum mussten die Begleiter des gecharterten Airbus A 320 mühsam über Kontaktpersonen anderer NATO-Partner deutsche Kontaktpersonen ausfindig machen? b) Warum erhielten die Begleiter des Fluges zunächst von der deutschen Seite die Auskunft, das Flugzeug sei nicht autorisiert, Zivilisten auszufliegen, obwohl das AA den Flug zuvor autorisiert hatte? Falls es sich hierbei um eine Fehlkommunikation handelte, wer war dafür verantwortlich, und wie wird dies untersucht und aufgeklärt? c) Warum hatte die deutsche Seite keine schutzbedürftigen Personen aus ihren Listen zu vermitteln, die an Bord des Fliegers konnten, sondern nur in diesem Fall 18 portugiesische Ortskräfte? d) Warum musste die Maschine schließlich mit nur 18 Personen an Bord abheben? e) Warum wurden die deutschen Journalistinnen und Journalisten, die mit dem Flug der „Luftbrücke Kabul“ nach Afghanistan gekommen waren, um aus Kabul über die Lage zu berichten und zu versuchen, ihre lokalen Medienpartner zu unterstützen, nicht in die Stadt gelassen und gegen ihren Willen ausgeflogen?  69. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass Deutschland in Vertretung durch das BMI zusammen mit fünf weiteren EU-Staaten in einem Brief am 10. August 2021 die EU-Kommission bat, Abschiebungen nach Afghanistan weiter durchzuführen, während am gleichen Tag die EU-Botschafter in Kabul angesichts der sich verschärfenden Sicherheitslage im Land in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten vor Abschiebungen nach Afghanistan warnten?  70. Erwartet die Bundesregierung eine baldige Verbesserung der Lage in Afghanistan, weil sie Abschiebungen weiterhin nur aussetzt und keinen Abschiebestopp erlässt?  71. Warum war der Lagebericht des AA, der Mitte Juli 2021 erschien, auf dem Stand von Anfang Mai, und warum wurde angesichts der sich rasant verändernden Sicherheitslage kein aktueller Ad-hoc-Bericht vorgelegt, wie es in solchen Fällen vorgesehen ist?  72. Wann wird das AA die angekündigte Neufassung des Lageberichts Afghanistan veröffentlichen?  73. Gedenkt die Bundesregierung, aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan, das erst im April gestartete Hilde-Domin-Stipendienprogramm für bedrohte Studierende und Promovierende des DAAD mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten und sich im ersten Jahr neben belarussischen nun auch auf afghanische Studierende und Promovierende zu fokussieren?  74. Welche konkreten Vorbereitungen traf die Bundesregierung für das Abzugsszenario, a) nach dem Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020, b) als der ehemalige US-Präsident Donald Trump im Oktober 2020 eine drastische Truppenreduzierung und einen schnellen Teilabzug bis Mitte Januar 2021 ank��ndigte?  75. Welche analytischen und operativen Konsequenzen wurden innerhalb der Bundesregierung Ende 2020 gezogen, als der BND eine Machtergreifung der Taliban in Afghanistan, einen Zusammenbruch des afghanischen Regierungsapparats und ein „Emirat 2.0“ voraussagte?  76. Welche konkreten Vorbereitungen traf die Bundesregierung für das Abzugsszenario, als US-Präsident Joe Biden Mitte April 2021 den endgültigen Abzug der US-Truppen in einem Zeitraum vom 1. Mai bis spätestens 11. September 2021 ankündigte?  77. Welche Argumente brachte auf der ressortübergreifenden Sitzung am 29. April 2021 zum Ortskräfteverfahren wer vor, und woran scheiterte schließlich ein schnelles Handeln zur Gruppenaufnahme von Ortskräften (bitte die Argumente pro Ressort aufführen)?  78. Hat der BND nach dem Fall von Kunduz und Kandahar neue Lagebilder erstellt und die Bundesregierung darüber informiert, und wenn ja, wann?  79. In welchen Abständen hat der BND wen innerhalb der Bundesregierung mit Lagebildfortschreibungen seit dem Abzugsbeschluss vom 15. April 2021 zu Afghanistan informiert?  80. Bleibt die Bundesregierung bei der Aussage von Bundesaußenminister Heiko Maas vom 20. August 2021 gegenüber dem „DER SPIEGEL“, der BND habe eine falsche Lageeinschätzung getroffen?  81. Welche konkreten Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Arbeitsweise der Dienste als Lehren aus der Afghanistan-Tragödie ziehen?  82. Welche Verantwortung trifft das Bundeskanzleramt als oberste Dienstbehörde des BND, und welche Konsequenzen sollen gezogen werden (personell, in Bezug auf die Arbeitsweise des BND und in Bezug auf die Dienst- und Fachaufsicht)?  83. Wird die Bundesregierung personelle Konsequenzen mit Blick auf den BND ziehen? Wenn ja, welche, und warum?  84. Welche konkreten Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung zu ziehen mit Blick auf die Analysekapazitäten innerhalb des AA, das eigene handlungsleitende Schlüsse aus den Berichten der Nachrichtendienste zieht?  85. Welche konkreten Analysen bezüglich der operativen Vorbereitungen vor Ort vollzog das AA nach der Sitzung des Krisenstabs am 13. August 2021 und hinsichtlich der Kritik des deutschen Gesandten in Kabul, der auf „lange Versäumnisse“ des AA hingewiesen haben soll https://www.de utschlandfunk.de/afghanistan-deutsche-botschaft-warnte-offenbar-vergeb lich.2932.de.html?drn:news_id=1291525)? Warum kamen die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im AA offensichtlich über mehrere Wochen zu anderen Einschätzungen als ihre Botschaftsangehörigen in Kabul, und was war dafür die Grundlage?  86. Wie konnte es passieren, dass die USA ohne rechtzeitige Abstimmung mit den NATO-Partnern – oder zumindest ohne Wissen der Bundesregierung – am 14. August 2021 die „Green Zone“ verließen und die diplomatischen Vertretungen sowie die ganze Stadt schutzlos zurückließen (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rekonstruktion-des-deutsche n-scheiterns-in-afghanistan-wir-machen-uns-abmarschbereit-a-77cbaa83- 219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709)? Wieso galt die Zusicherung aus Washington nichts mehr, auf die man sich verlassen hatte, dass die US-Streitkräfte die „Green Zone“ auch bei einer Einnahme Kabuls durch die Taliban verteidigen würden?  87. Welche Zusagen hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an den russischen Präsidenten Wladimir Putin am 20. August 2021 in Moskau gemacht, damit er sich bei den Taliban für eine Ausreisemöglichkeit für afghanische Ortskräfte einsetzt?  88. Warum hat Bundesaußenminister Heiko Maas seine geplante Reise nach Kiew zu einer Konferenz über die von Russland besetzte Krim-Halbinsel („Krim-Plattform“) einen Tag nach dem Gipfeltreffen zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Wladimir Putin abgesagt?  89. Welche Angebote hat der deutsche Botschafter Markus Potzel den Taliban bei seinen Treffen in Doha gemacht, damit diese bei der Evakuierung der Ortskräfte kooperieren?  90. Welche weiteren Forderungen und welche Angebote zur Zusammenarbeit wurden bei den Treffen der deutschen Delegation mit den Taliban in Doha gemacht, und welchen Forderungen der Taliban wurde stattgegeben, und welche wurden abgelehnt?  91. Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung in weiteren Treffen mit den Taliban im bisherigen Format in Doha?  92. In welchen Formaten und mit welchen nationalen und internationalen Gesprächspartnern möchte die Bundesregierung ggf. auch über die akute Evakuierung hinaus einen Dialog mit den Taliban führen, und unter welchen Bedingungen?  93. Wen betrachtet die Bundesregierung derzeit als legitime Regierung Afghanistans?  94. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Unterstützung der Widerstandsbewegung unter dem ehemaligen Vizepräsidenten Amrullah Saleh und Ahmad Massoud im Pandshir-Tal? Wenn ja, in welcher Form?  95. Wie hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Sondersitzung des Menschenrechtsrats zur Situation in Afghanistan am 24. August 2021 engagiert? Unterstützt sie den Vorschlag einer Untersuchungskommission für schwere Menschenrechtsverletzungen vor Ort durch das UN- Hochkommissariat für Menschenrechte?  96. Welche Konsultationen führt die Bundesregierung mit den Nachbarländern Afghanistans, und mit welchem Ziel (bitte nach Land auflisten)?  97. Welche Unterstützungsmaßnahmen plant die Bundesregierung für die Anrainerstaaten (bitte den Stand der Verhandlungen und ggf. Zusagen nach Land auflisten)?  98. Welche EU-Staaten und Drittstaaten planen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Unterstützungsmaßnahmen für die Anrainerstaaten?  99. Mit welchen EU-Staaten und Drittstaaten werden die Unterstützungsmaßnahmen in welchem Format koordiniert, und was ist der Sachstand? 100. Welche EU-Staaten und Drittstaaten planen nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen in welcher Anzahl, für welche Personengruppen, und aus welchen Staaten? 101. Wie realistisch schätzt die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeiten für Afghaninnen und Afghanen ein, in ein Nachbarland auszureisen, und in welche Länder über welchen Weg? 102. Wie stellt die Bundesregierung nach dem Ende der militärischen Evakuierungsaktion sicher, dass aus Afghanistan über den Landweg geflüchtete Menschen, die auf Listen der Bundesregierung erfasst und damit visaberechtigt sind und eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt bekamen, kontaktiert werden, um nach ihrer Flucht in Anrainerstaaten Afghanistans an deutschen Auslandsvertretungen ihre Visa-Verfahren abwickeln zu können? Wie unterstützt die Bundesregierung die Menschen aktiv dabei? 103. Inwiefern hat die Bundesregierung Menschen auf Evakuierungslisten bereits vor Ende der militärischen Evakuierungsaktion die Flucht über den Landweg geraten, und falls ja, inwiefern hat das AA sichergestellt, dass die diplomatischen Vertretungen in Anrainerstaaten auf diese Prozesse vorbereitet sind? 104. Wie wird sich die Bundesregierung bei den afghanischen Nachbarländern dafür einsetzen, dass Afghaninnen und Afghanen weiterhin in diese Länder reisen können? Wie wird sie beispielsweise auf die Regierung Indiens einwirken, die reguläre Visa von afghanischen Antragstellerinnen und Antragstellern nach Kenntnis der Fragestellenden aufgrund der Lage in Afghanistan mit sofortiger Wirkung annulliert hat? 105. Inwieweit und unter welchen Bedingungen wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Wiederaufnahme der staatlichen EZ mit Afghanistan unter einer Taliban-Regierung möglich? 106. In welchem Umfang werden noch Mittel der EZ über zivilgesellschaftliche Träger verausgabt? 107. Inwieweit plant die Bundesregierung, die frei gewordenen Mittel aus der EZ mit Afghanistan anderweitig zu investieren? 108. Welche Bitten hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 22. August 2021 an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bezüglich afghanischer Flüchtlinge herangetragen, und welche Zusagen hat die Bundesregierung der Türkei in Aussicht gestellt? 109. Gibt es innerhalb der Bundesregierungen bereits mögliche nationale und/ oder europäische Pläne für eine gezielte Aufnahme afghanischer Geflüchteter aus Nachbarstaaten, z. B. im Sinne eines Resettlement- Prozesses? Wenn ja, welche? 110. Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung die Forderung der IMK vom 18. August 2021 umgesetzt werden, ein Bundesprogramm zur Aufnahme von gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen (insbesondere Frauen) aufzulegen? 111. Wird die Bundesregierung die aktuellen Ereignisse als Anlass nehmen, den Afghanistan-Einsatz und dessen Ende endlich unabhängig und wissenschaftlich evaluieren zu lassen? 112. Wie viele der Rüstungsgüter, welche die Bundesregierung im Verlauf von 20 Jahren im Wert von knapp 420 Mio. Euro an Afghanistan geliefert hat, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Hände der Taliban geraten? Welche Informationen bestehen darüber, ob diese auch beim Vormarsch der Taliban eingesetzt wurden? 113. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung über die Dauer der Resolute Support Mission (RSM) die Zahl der Desertationen aus der afghanischen Armee und Polizei pro Jahr entwickelt? 114. Hat Bundesregierung eine Bewertung über die Ausbildung afghanischer Streitkräfte im Rahmen RSM? Wenn ja, wie lautet diese? Berlin, den 31. August 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen