Fragen zum Sparer-Pauschbetrag
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Pascal Kober, Alexander Müller, Frank Sitta, Judith Skudelny, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9562 teilte die Bundesregierung u. a. mit,
- wie hoch das durchschnittliche Haushaltsnettovermögen laut Datenbank der OECD für ausgewählte Staaten sei (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 2);
- wie hoch das mittlere Haushaltsnettovermögen (Median) laut Datenbank der OECD für ausgewählte Staat sei (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 3);
- wie hoch die Sparquote gemäß der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie der privaten Haushalte sei (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 4);
- wie sich das Vermögen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung auf verschiedene Anlageformen verteile (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 5);
- wie sich die Portfoliostruktur der privaten Haushalte in Deutschland entwickelt habe (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 6);
- wie hoch der Anteil der Haushalte mit direktem Aktienbesitz, dargestellt nach Ländern, sei (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 8);
- wie hoch die Wertpapierbestände deutscher privater Haushalte (ETFs einzeln ausgewiesen) sei (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 9);
- bei einer Verdoppelung des Sparer-Pauschbetrages ergäben sich Steuermindereinnahmen i. H. v. rund 0,9 Mrd. Euro (a. a. O., S. 11).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14585 teilte die Bundesregierung u. a. mit,
- „(die) genaue Höhe der Einnahmen aus der Abgeltungsteuer ist der Bundesregierung nicht bekannt, da der statistische Nachweis in der „Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen“ nicht der steuerrechtlichen Abgrenzung folgt.“ (a. a. O., S. 2);
- die Einnahmen aus den Steuerarten „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ und „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“ hätten in den Jahren 2014 25,2 Mrd. Euro, 2015 26,2 Mrd. Euro, 2017 28,3 Mrd. Euro und 2018 30,1 Mrd. Euro betragen (eigene Rundungen) (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 2);
- die zum damaligen Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung erwarteten Einnahmen aus beiden genannten Steuerarten würden für 2019 28,9 Mrd. Euro, 2020 27,2 Mrd. Euro, 2021 28,0 Mrd. Euro, 2022 30,0 Mrd. Euro und 2023 30,8 Mrd. Euro betragen (eigene Rundungen) (vgl. die Tabelle a. a. O., S. 2);
- ihr lägen keine Angaben über die Gesamtzahl der Steuerpflichtigen und die individuellen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, weshalb i. E. nicht beantwortet wurde, wie viele Personen (Steuerpflichtige) jährlich die Abgeltungsteuer zahlen würden bzw. wie viele Personen bezüglich ihrer jährlichen Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparer-Pauschbetrages von derzeit 801 Euro (bzw. 1 602 Euro für Verheiratete) liegen würden;
- bei Zugrundelegung einer erwarteten Dividendenrendite von 3,7 Prozent im DAX und von 3,0 Prozent im MDAX für das Jahr 2019 würde ein DAX-Depotwert über 21 650 Euro bzw. ein MDAX-Depotwert von mehr als 26 700 Euro jeweils Dividendeneinkünfte generieren, die über dem für einen Steuerpflichtigen geltenden Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro lägen (a. a. O., S. 3).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29334 teilte die Bundesregierung u. a. mit, „die Gesamtvermögen privater Haushalte und Personen können in Deutschland nur durch Befragungen von Stichproben der Bevölkerung ermittelt werden, da entsprechende Registerdaten nicht bestehen. Dabei werden regelmäßig entweder der Haushaltsvorstand oder die erwachsenen Haushaltsmitglieder befragt. Welcher Anteil der ermittelten Vermögenswerte dabei Kindern oder Jugendlichen zuzurechnen wäre, wird nicht erhoben.“
In „BILD-Online“ unterbreitete der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) den Vorschlag, den ungenutzten Anteil des Sparer-Pauschbetrages auf Folgejahre zu übertragen (https://www.bild.de/geld/mein-geld/mein-geld/statt-foerderungen-so-kassiert-der-staat-bei-kleinsparern-ab-77216048.bild.html). Damit ließe sich u. a. Kleinsparern helfen, die zu Beginn ihrer Sparphase bzw. ihres Vermögensaufbaus den Pauschbetrag nicht vollständig ausnutzen würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch ist – unter Bezugnahme auf die Tabelle auf Seite 2 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9562 – nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Haushaltsnettovermögen laut Datenbank der OECD für ausgewählte Staaten für die Jahre 2016 (einschließlich) bis heute (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie hoch ist – unter Bezugnahme auf die Tabelle auf Seite 3 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9562 – nach Kenntnis der Bundesregierung das mittlere Haushaltsnettovermögen (Median) laut Datenbank der OECD für ausgewählte Staaten für die Jahre 2016 (einschließlich) bis heute (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie hoch ist – unter Bezugnahme auf die Tabelle auf Seite 4 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9562 – nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtersparnis gemäß der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie die Sparquote der privaten Haushalte für die Jahre 2017 (einschließlich) bis heute (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie verteilt sich – unter Bezugnahme auf die Tabelle bzw. Grafik auf Seite 5 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9562 – nach Kenntnis der Bundesregierung das Vermögen in Deutschland auf die verschiedenen Anlageformen in den Jahren 2017 (einschließlich) bis heute (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie hat sich – unter Bezugnahme auf die Tabelle bzw. Grafik auf Seite 6 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9562 – nach Kenntnis der Bundesregierung die Portfoliostruktur der privaten Haushalte in Deutschland in den Jahren 2017 bis heute entwickelt (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie hat sich – unter Bezugnahme auf die Tabelle bzw. Grafik auf Seite 8 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9562 – nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Haushalte mit direktem Aktienbesitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika in den Jahren 2017 bis heute entwickelt (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie haben sich – unter Bezugnahme auf die Tabelle bzw. Grafik auf Seite 8 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9562 – nach Kenntnis der Bundesregierung die Wertpapierbestände der deutschen privaten Haushalte in den Jahren 2017 bis heute entwickelt (jeweils Jahresbetrachtung und ETFs gesondert ausweisen)?
Wie haben sich – unter Bezugnahme auf die Tabelle bzw. Grafik auf Seite 2 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/14585 – nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus den Steuerarten „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ und „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“ in den Jahren 2017 bis heute entwickelt (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie haben sich – unter Bezugnahme auf die Tabelle bzw. Grafik auf Seite 2 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/14585 – nach Kenntnis der Bundesregierung die Prognosen über die Einnahmen aus den Steuerarten „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ und „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“ für die künftigen Zeiträume entwickelt (jeweils Jahresbetrachtung)?
Wie hoch ist – unter Bezugnahme auf die Angaben der Bundesregierung auf Seite 3 auf Bundestagsdrucksache 19/14585 – nach Kenntnis der Bundesregierung die Dividendenrendite im DAX bzw. im MDAX im Jahr 2020?
Wie hoch ist – in Anlehnung an die Angaben der Bundesregierung auf Seite 3 auf Bundestagsdrucksache 19/14585 – nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Depotwerte eines Kleinanlegers beziehungsweise welche Schätzungen liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor, oder welche diesbezüglichen Schätzungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Wer führt die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/29334 genannte Befragung bzw. Stichprobenermittlung im Hinblick auf die Gesamtvermögen privater Haushalte und Personen in Deutschland konkret durch beziehungsweise welcher Dienstleister hat dies seit 2017 (einschließlich) ausgeführt, und jeweils in wessen Auftrag?
Wie beurteilt die Bundesregierung den o. g. Vorschlag des BVI, ungenutzte Anteile des Sparer-Pauschbetrages auf Folgejahre zu übertragen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen durchschnittlichen Anteilen der Sparer-Pauschbetrag je Steuerpflichtigen und/oder je Haushalt seit 2017 bis heute ungenutzt bleibt (jeweils Jahresbetrachtung)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchem Gesamtvolumen der allen Steuerpflichtigen zustehende Sparer-Pauschbetrag seit 2017 bis heute ungenutzt blieb bzw. bleibt (jeweils Jahresbetrachtung)?
Liegen der Bundesregierung zu dem Vorschlag des BVI bereits Abschätzungen zur Aufkommensabschätzung vor?
Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages auf 925 Euro?