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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP im Bereich Kinder und Familie

Umsetzung der familienpolitischen Zielvorstellungen im Koalitionsvertrag: Steuerentlastung, Familienbildung, Kindertagesstätten, "Bildungsschecks", "Zukunftskonto" mit Startguthaben von 150 Euro für Neugeborene, Vernetzung familienunterstützender Angebote, Ausbildung von Tagespflegepersonen, Erziehern, Hebammen und Kinderschwestern; Eckpunkte frühkindlicher Bildung und Sprachförderung, Betreuungsgeld, Elterngeld, Netzwerke für Alleinerziehende, Kinderschutz und Kinderrechte, Kinder- und Jugendhilfe

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

04.08.2010

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 17/259016. 07. 2010

Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP im Bereich Kinder und Familie

der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Monika Lazar, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 26. Oktober 2009 unterzeichneten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“. Neun Monate nach Beginn der Regierungsarbeit ist davon auszugehen, dass vereinbarte Maßnahmen umgesetzt wurden oder zumindest konkrete Planungen im Bereich Kinder- und Familienpolitik vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen56

1

Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag beschriebene Zielvorstellung „Unser Ziel sind faire Startchancen für alle Kinder“, um?

2

Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die „steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für die Familien mit Kindern“ bisher erreicht?

3

Hat die Bundesregierung dabei das geplante Entlastungsvolumen „in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung)“ erreicht? Wenn nicht, wann wird dieses Entlastungsvolumen erreicht sein?

4

Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Steuerrecht vor, der „ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt“ enthält und „die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten“ neu ordnet?

5

Wie weit sind die Ressortabstimmungen zu diesem angekündigten Gesetzesvorhaben bereits erfolgt?

6

Wann, mit welchen Maßnahmen und welchem Finanzvolumen hat die Bundesregierung begonnen, „die Angebote an Familienbildung für eine gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen“ auszubauen?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „gemeinsam mit den Ländern […] das Thema der Ernährungsbildung in die Informations- und Bildungsangebote von Kindergärten und Schulen [zu] integrieren“?

8

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich an den dafür entstehenden Kosten zu beteiligen (wenn ja, bitte nach Jahren und Höhe der Finanzmittel aufschlüsseln)?

9

Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an die Feststellung gebunden, „Wir wollen Deutschland zur Bildungsrepublik machen, mit den besten Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen.“?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Umsetzung dieser Zielrichtung unter anderem ein wesentlicher Investitions- und Regelungsbedarf in Richtung Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung besteht? Wenn nein, warum nicht?

11

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die aus der Zielmarge „besten Kindertagesstätten“ resultierende notwendige Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erreichen? Wenn nicht, werden diese erfolgen?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „vor Ort Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe, Eltern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – [zu] fördern“, und worin unterscheiden sich diese von bereits gesetzlich verankerten und praktisch umgesetzten Kooperationen zwischen diesen Akteuren?

13

Wie hoch wird das Kontingent an „Bildungsschecks“ sein, das jedes in Frage 12 genannte Bündnis erhält?

14

Welches Konzept liegt den „Bildungsschecks zur Weitergabe an benachteiligte Kinder und Jugendliche“ zugrunde, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei Einführung dieser Bildungsschecks?

15

Wann wird die Bundesregierung Eckpunkte für die „Bildungsschecks“ vorlegen, und wann ist die Flächeneinführung geplant?

16

Welche verfassungsrechtlichen Probleme sieht die Bundesregierung bei Einführung dieser Bildungsschecks, und wie plant sie diese zu lösen?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „verbindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte Sprachförderung vor der Schule sowie darüber hinausgehende unterrichtsbegleitende Sprachprogramme“ einzuführen? Wenn nicht, wann wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen?

18

Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, um jedem „neu geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben von 150 Euro ein[zu]richten und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie [zu] unterstützen“?

19

Welches Konzept liegt dem „Zukunftskonto“ zugrunde, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung jährlich?

20

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken“?

21

Durch welche konkreten bundesgesetzlich zu regelnden Maßnahmen will die Bundesregierung „Eltern stärken“?

22

Inwiefern ist es der Bundesregierung durch ihre Maßnahmen gelungen, Kindertagesbetreuung und Familienbildung durch „Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern“ zu stärken und deutlich zu verbessern?

23

Wie viele Tagespflegepersonen wurden durch Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen einer „Qualifikation von Tagespflegepersonen“ ausgebildet (bitte Jahreswerte angeben)?

24

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Verbänden ergriffen, um „Erzieherinnen und Erzieher“ auszubilden und „bessere Rahmenbedingungen für Ausbildung und Beruf“ zu schaffen?

25

Inwiefern hat die Bundesregierung bisher darauf hingewirkt, „dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung, einigen“?

26

Wann wird es eine gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und Kommunen zu den in Frage 25 genannten Eckpunkten geben?

27

Wann wird die Bundesregierung „die Gesetzeslage entsprechend ändern“, damit „Kinderlärm […] keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben kann“?

28

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei diesen Planungen, dass bis zum Jahr 2013 ein wesentlicher Teil der Ausbaubemühungen abgeschlossen sein soll, und inwiefern wird die Änderung der Gesetzeslage auch den Schutz bereits bestehender Anlagen bzw. Einrichtungen für Kinder berücksichtigen?

29

Welche Konzepte für die Ausgabe für „ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung“ hat die Bundesregierung bisher erarbeitet und diskutiert?

30

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, „um die Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen“ und „die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiter[zu]entwickeln und [zu] schärfen“?

31

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Anrechenbarkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in pädagogischen Berufen“ zu erreichen?

32

Welche Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer hat die Bundesregierung mit welchem Auftragsvolumen damit beauftragt, „die bisherige Initiative zu einer großen Kampagne [zu] erweitern“, „um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem festen Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Personalpolitik in den Unternehmen zu machen“?

33

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um „eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung“ zu erreichen?

34

Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Elterngeld vor, mit dem „die Partnermonate […] gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden“?

35

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „dafür [zu] sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt“?

36

Inwiefern ist es der Bundesregierung bisher gelungen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die „Lebenssituation von Selbständigen“ beim Elterngeld stärker zu berücksichtigen?

37

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das „Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend [zu] ändern, dass der Unterhaltsvorschuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres eines Kindes gewährt wird“?

38

Welches Maßnahmenpaket, das „in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden“ soll, hat die Bundesregierung ergriffen?

39

Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich der „Umgestaltung des bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrages in einen Abzug von der Steuerschuld“ für Alleinerziehende gekommen?

40

Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung der Bundesregierung gekommen, „wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Familienrecht harmonisiert werden können“?

41

Welche Konsequenzen „und entsprechende[n] Schritte“ hat die Bundesregierung daraus abgeleitet?

42

Zu welchen Ergebnissen und konkreten Verbesserungsvorschlägen „im Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem“ ist die Bundesregierung in Bezug auf den Kinderschutz gekommen?

43

Wann legt die Bundesregierung ein „Kinderschutzgesetz, unter Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrages und insbesondere präventiver Maßnahmen (z. B. Elternbildung, Familienhebammen, Kinderschwestern und sonstiger niedrigschwelliger Angebote)“ vor?

44

Welche gesundheitspolitisch relevanten Entscheidungen und Neustrukturierungen sind dabei getroffen worden?

45

Wie werden die Ausbildung der Familienhebammen und Kinderschwestern und ihre Bezahlung erfolgen?

46

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die präventiven Maßnahmen und niedrigschwelligen Angebote im Kinderschutz zu verbessern und auf eine finanziell solide Basis zu stellen?

47

Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zur „Verbesserung einer gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von Kindern“ hinsichtlich „Bindungs- und […] Bildungsforschung“ initiiert?

48

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher „für eine Stärkung der Kinderrechte“ ergriffen?

49

Welche Maßnahmen hat sie zur Verankerung der Kinderrechte im Bewusstsein der Erwachsenen ergriffen?

50

Inwieweit wirkt die Bundesregierung aktiv „an der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention“ mit?

51

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an [zu] fördern“ und die altersgemäße Mitgestaltung für „Kinder und Jugendliche [in] ihre[n] Lebenswelten und [der] Gesellschaft“ zu ermöglichen?

52

Hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ergriffen und den „Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickel[t]“? Wenn der Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung bisher nicht weiterentwickelt wurde, warum nicht?

53

Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung „mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Medienkompetenz“ vermittelt und Kinder und Jugendliche damit vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt?

54

Hat die Bundesregierung „die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer und ein[en] Bericht zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur“ durchgesetzt bzw. veranlasst?

55

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum „Abbau von Schnittstellenproblemen zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen“ ergriffen, die „insbesondere bei Frühen Hilfen und bei Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen“ bestehen?

56

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe [zu] evaluieren und gegebenenfalls Standards weiter[zu]entwickeln“?

Berlin, den 15. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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