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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Folgerungen aus Berichten über Zwangsräumung, Vertreibung und Einschüchterung im Mandalika-Projekt der Asiatischen Infrastrukturinvestitionsbank

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.05.2022

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/157828.04.2022

Folgerungen aus Berichten über Zwangsräumung, Vertreibung und Einschüchterung im Mandalika-Projekt der Asiatischen Infrastrukturinvestitionsbank

der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Andrej Hunko, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Żaklin Nastić, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Beginn steht das von der Asiatischen Infrastrukturinvestitionsbank (AIIB) vollfinanzierte Mandalika-Stadtentwicklungs- und Tourismusprojekt in Indonesien („Mandalika Tourism and Urban Development“) in der Kritik. Bereits 2018, noch bevor die AIIB das Projekt genehmigte, machten die indonesischen NGOs und die NTB-Regierung (die die Insel Lombok regiert) auf Landkonflikte aufmerksam. Sie riefen die Indonesia Tourism and Development Corporation (ITDC), ein Staatsunternehmen, dass sich vollständig im Besitz der indonesischen Regierung befindet und das gesamte Mandalika-Infrastrukturprojekt durchführt, auf, diese zu beseitigen (vgl. Regionales Sekretariat der West Nusa Tenggara Province Regierung, 29. Oktober 2018 (no. 120/230/Pem/2018)).

Die vom Projekt betroffenen Gemeinden berichten, dass ihr Land unter Zwang erworben wurde, unter dem Einsatz von Polizei und mit Schusswaffen bewaffnetem Militär (vgl. Institute for National and Democracy Studies (2019), AIIB Financial Support for Indonesia's Mandalika SEZ Deprives People’s Rights?). Die AIIB und ITDC behaupten, von dem Rat der indigenen Sasak-Bevölkerung eine „freie, vorherige und informierte Einwilligung“ (free prior and informed consent (FPIC)) erhalten zu haben (AIIB’s approved Resettlement Action Plan, prepared by the ITDC), doch zahlreiche Berichte, darunter auch die der vom Projekt betroffenen Gemeinden, berichten, dass es keine breite Zustimmung der Sasak gibt und dass der sogenannte Sasak-Rat und die Gemeinden unter Zwang stehen (URL (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=26078). Auch die fortwährenden Proteste der Gemeinden, inklusive der Sasak, seit Oktober 2018 und bis zuletzt im März 2022 (https://www.scmp.com/week-asia/economics/article/3171300/indonesian-motogp-may-be-over-land-conflicts-over-us3-billion) bezeugen, dass Mitglieder der Sasak-Gemeinden weder die Art und Weise des Landerwerbs noch die Zwangsräumungen gutheißen (https://www.thejakartapost.com/indonesia/2021/11/22/evicted-villagers-pay-the-price-for-motogps-indonesia-return-.html; https://en.tempo.co/read/1394672/a-disputed-track-in-mandalika; https://www.thejakartapost.com/news/2020/10/01/komnas-ham-calls-for-halt-to-construction-of-mandalika-motogp-circuit-over-land-dispute.html).

Über die Diskrepanzen zwischen den Monitoringberichten der AIIB und der tatsächlichen Situation wird seit Jahren in den Medien wie auch von Indonesiens unabhängigem Gremium zur Überwachung der Menschenrechte berichtet. Während die Implementationsmonitoring-Berichte (Project Implementation Monitoring Report (PIMR)) zum Mandalika-Projekt keine Landkonflikte feststellen (basierend auf der Einschätzung des ITDC, RAP 2018, 2020), dass 92,7 Prozent der Flächen sauber und frei von Landkonflikten sind, gibt es wiederholte Berichte von verschiedenen Seiten, dass die ITDC in sich bis heute fortsetzende ernsthafte Landkonflikte, aggressiven Landraub und Zwangsräumungen involviert und für diese verantwortlich ist (von der NTB-Regierung in Oktober 2018, der Menschenrechtskommission in Indonesien in Oktober 2020 (vgl. Keterangan Pers, Nomor: 036/Humas/KH/IX/2020), dem Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats im März 2021 (https://news.un.org/en/story/2021/03/1088742, https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=26078) und seit Juli 2019 laufend von den indonesischen und internationalen NGOs). Die Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats machten in ihrer gemeinsamen Mitteilung samt Pressebericht vom 31. März 2021 auf den Mangel an Transparenz und Due Diligence, auf aggressiven Landraub, Zwangsvertreibungen der indigenen Sasak sowie Einschüchterungen und Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger in Zusammenhang mit dem Mandalika-Projekt aufmerksam.

Bei dem Mandalika-Projekt handelt es sich um ein großes Tourismusentwicklungsvorhaben in der Region Mandalika, Central Lombok Regency, West Nusa Tenggara Province, das die AIIB mit einem Darlehen in Höhe von 248,4 Mio. US-Dollar finanziert (https://www.aiib.org/en/projects/details/2018/approved/Indonesia-Mandalika-Urban-and-Tourism-Infrastructure.html). Von der indonesischen Regierung wurde die Region zur „Sonderwirtschaftszone“ von nationaler Priorität erklärt (https://www3.investindonesia.go.id/en/why-invest/economic-zone; der Status „nationale Priorität“ wurde in der vom ITDC erstellten und von der AIIB genehmigten ESIA bestätigt (https://www.aiib.org/en/projects/approved/2018/_download/indonesia-mandalika/Environmental-and-Social-Impact_Summary.pdf, S. 7)).

Anstatt wie von der AIIB versprochen, den Wohlstand durch das Mandalika-Projekt zu erhöhen, haben die Berichte der Projektbetroffenen (PAPs) und der Gemeinschaften sowie unabhängiges Monitoring durch NGOs und die Sasak Bauerngemeinschaftsbewegung von 2019 bis Februar 2022 ergeben (Überwachungsberichte von Nichtregierungsorganisationen, die vertraulich an die Anteilseigner der AIIB und die indonesische Menschenrechtskommission weitergeleitet wurden), dass die Enteignungen zu wachsender und sich verschärfender Armut geführt haben, die dadurch entsteht, dass Menschen ihr Land und ihre Häuser verlieren, in Notunterkünften leben müssen, ihnen der Zugang zu den Küstengebieten verwehrt wird und sie keine Fischerei mehr betreiben können und gezwungen sind, Kredite aufzunehmen.

Die indonesische Menschenrechtskommission, ein von der indonesischen Regierung finanziertes, unabhängiges Gremium zur Überwachung der Menschenrechte, gab (Ende 2020) eine Erklärung ab, in der sie den Kunden der AIIB, die ITDC, aufforderte, alle Aktivitäten einzustellen, bis Landkonflikte und Konsultationen über die Lebensgrundlagen geregelt sind. Allerdings setzt die ITDC den Landerwerb von Projektgebieten für die Entwicklung von Zusatzinfrastrukturen, zu denen u. a. auch die MotoGP-Rennstrecke gehört, unterdessen fort. Überwachungsstellen, einschließlich NGOs und Sasak-Bauerngemeinschaftsgruppen, haben zwischen März 2021 und Februar 2022 anhaltende Landkonflikte, Zwangsräumungen und das Fehlen von Entschädigungen für den Verlust von Land, Existenzgrundlagen und Einkommen festgestellt.

Das damit in Zusammenhang stehende Monitoring ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unzureichend und gibt Anlass zur Besorgnis. Nach Informationen aus dem Verwaltungsrat könnte eine Überwachung der Mandalika-Projektumsetzung Gegenstand der AIIB-Verwaltungsratssitzung im März sein. Den bisherigen Entwicklungen zufolge ist nicht davon auszugehen, dass die o. g. Problematiken in dem neuen PIMR oder im Management Action Plan behandelt werden (der Management Action Plan von 2020 ging nicht auf die Problematiken ein). Eine Genehmigung weiterer Darlehensauszahlungen ohne Klärung der Landkonflikte wäre aus Sicht der der Fragestellerinnen und Fragesteller unverantwortlich.

Deutschland ist Gründungsmitglied, viertgrößter Anteilseigner und gleichzeitig größter nichtregionaler Anteilseigner der AIIB und als solcher im Board of Directors vertreten. Damit trägt Deutschland eine besondere Verantwortung, dass die Projekte der AIIB internationale Umwelt-, Menschenrechts- und Transparenzstandards einhalten. Europäische Regierungen, darunter Deutschland, begründeten ihre Entscheidung für einen Beitritt zur AIIB damit, dass sie die Bank zur Einführung der höchsten internationalen Standards drängen würden. Deutschlands Positionierung zum erwarteten Mandalika-Projekt-Monitoringbericht ist ausschlaggebend. Menschenrechtsverletzungen und mangelnde Sorgfaltspflicht dürfen nicht toleriert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie begründen die Bundesregierung und (nach Kenntnis der Bundesregierung) die Asiatische Infrastrukturinvestitionsbank die Auszahlung des Kredits angesichts der eskalierenden und anhaltenden Landkonflikte wie auch in Anbetracht des Tatbestandes, dass die Asiatische Infrastrukturinvestitionsbank nicht nachweisen kann, dass die Indonesia Tourism and Development Corporation die ESF-Standards erfüllt?

2

In welcher Höhe sind seit der Genehmigung des Projekts im Dezember 2018 bis heute Darlehen jeweils ausgezahlt worden (bitte mit Jahresangaben einzeln aufführen)?

3

Auf welche Höhe beläuft sich die beabsichtigte bevorstehende Darlehensauszahlung für das Jahr 2022?

4

Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kenntnis über die seit Oktober 2018 bestehenden und sich bis heute fortsetzenden ernsthaften Landkonflikte, aggressiven Landraub und Zwangsräumungen, von denen die NTP-Regierung, die Menschenrechtskommission in Indonesien, der UN-Menschenrechtsrat und die indonesischen und internationalen NGO laufend berichteten und in denen der ITDC involviert ist und für die er Verantwortung hat?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung das Abstreiten der dokumentierten und sich erhärtenden Vorwürfe anhaltender Landkonflikte, Vertreibungen, Zwangsumsiedlungen durch die AIIB und die Diskrepanz in der Bewertung und Wahrnehmung der Situation?

c) Hat die Bundesregierung bzw. das BMF in seiner Aufsichtsfunktion seit 2018 in Befragungen der AIIB nachgehakt, um sich selbst ein Bild der Lage zu machen, und wenn ja, wann, und zu welchen Ergebnissen ist das BMF gelangt?

5

Wie erklärt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass auch der aktualisierte Action Plan der AIIB und der ITDC von Juli 2021 (https://www.aiib.org/en/projects/details/2018/approved/_download/Indonesia/Mandalika-Flyer_07232021.pdf) die erforderlichen Dokumentationen nicht offenlegt, Tatbestände laut Vertretern von Nichtregierungsorganisationen falsch wiedergegeben oder Fehlentwicklungen komplett ausgespart werden

a) z. B. in Bezug auf Zugangsrechte zum Meer (als Lebensgrundlage für Fischer), die laut NGO-Berichten nicht mehr bestehen,

b) zur daraus resultierenden Armutsverschärfung,

c) zur Auszahlung von Entschädigungen?

6

Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Auszahlung von Entschädigungen überprüft, und ist die Entgegennahme durch die Berechtigten nachweislich belegt?

Wird die Auszahlung von Entschädigungen nach Kenntnis der Bundesregierung unabhängig geprüft?

7

Wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zur bevorstehenden Darlehensauszahlung davon abhängig machen, dass der PIMR die tatsächlichen Entwicklungen wiedergibt, nach Geschlecht aufgeschlüsselt, unter Berücksichtigung

a) der fortwährenden Landkonflikte,

b) von Obdachlosigkeit als Resultat der Zwangsräumung,

c) der fehlenden Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und Armutsverschärfung,

d) der immer noch nicht geklärten Entschädigung für den Verlust von Häusern, Grundstücken und der Wiederherstellung der Existenzgrundlage, und

e) des fehlenden FPIC?

8

Hat das BMF Schritte eingeleitet, um die Offenlegung der Dokumente sicherzustellen und um somit zu gewährleisten, dass die AIIB ihre Mindestanforderungen an Umwelt- und Sozialschutz erfüllt, und wenn ja, welche?

9

Hat die Bundesregierung die von der AIIB durchgeführte Prüfung des Umwelt- und Sozialmanagementsystems der ITDC sowie die Beurteilung der Kompetenzen der ITDC vorgelegt bekommen?

Falls nicht, welche Gründe gibt es von Seiten der AIIB, diese Prüfungen und Beurteilungen nicht offenzulegen?

10

Unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung sicherstellen, dass eine genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung über den von der ITDC durchgeführten Landerwerb, die Räumung und die Entschädigung von Grundstücken erfolgt, bevor Deutschland – zusammen mit der von Spanien geführten Eurozone-Constituency – das PIMR genehmigt?

11

Hat das BMF die Aussagen von der NTB-Regierung im Oktober 2018, der Menschenrechtskommission in Indonesien im Oktober 2020, dem Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats im März 2021 und seit Juli 2019 laufend von den indonesischen und internationalen NGOs, überprüft, und wenn ja, wie?

12

Welche Form von detailliertem Projektmonitoring hat das BMF neben der Zusammenfassung des Monitoringberichts vom Dezember 2020 (durchgeführt von einem unabhängigen Berater, der sich lediglich eine Woche vor Ort aufhielt) in englischer Sprache (die vollständige Fassung war nur in Bahasa verfügbar) gefordert und erhalten?

13

Wie und in welcher Weise erhält die Bundesregierung von der AIIB Aktualisierungen und Berichte über die Durchführung des Mandalika-Projekts, einschließlich Landerwerb, Entschädigung und Wiederherstellung der Lebensgrundlage der vom Projekt betroffenen Menschen, und wie überprüft die Regierung diese von der AIIB selbst gemeldeten Aktualisierungen?

Hat sich die Bundesregierung im Interesse der Transparenz proaktiv an die NRO-Koalition gewandt, um die Informationen zu teilen?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der aktuelle Landerwerb und die Entschädigung für das Mandalika-Projekt vor Ort organisiert sind?

15

Stellt die Bundesregierung sicher, dass die AIIB den Einsatz von Sicherheitskräften durch ihren Kunden, die ITDC, in Echtzeit überwacht und von diesem initiierte Management- und Überwachungspläne angesichts der bekannten Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des von der AIIB finanzierten Stadtentwicklungs- und Tourismusprojekts Mandalika öffentlich zugänglich macht, und wenn ja, wie?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die AIIB den berichteten Sachverhalt bestehender realer und keineswegs abgeschlossener Landkonflikte wiederholt abstreitet, für das Mandalika-Projekt sowie für ihre Mitgliedschaft in der AIIB?

Berlin, den 10. März 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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