Finanzermittlungen gegen mutmaßliche Betreiber rechtsextremer Internethandelsplattformen
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 27. April 2022 wurden in Sachsen und Sachsen-Anhalt im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mehrere Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen zwei Beschuldigte, denen Volksverhetzung sowie die Belohnung und Billigung von Straftaten vorgeworfen werden. Daneben wird zudem wegen des Verdachts des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 des Strafgesetzbuchs (StGB) ermittelt, denn von der Durchsuchung waren auch mehrere Firmen betroffen und damit die geschäftliche Verwertung mutmaßlich volksverhetzender Produkte im Wirtschaftsverkehr.
Über die Firma L & H shirtzshop GmbH und den Onlineshop „Politaufkleber“, die nach Medienberichten von den Maßnahmen betroffen waren, sollen in der Vergangenheit unter anderem rassistische und antisemitische Motive produziert und vertrieben worden sein, darunter auch Motive von Judensternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ (Rechtsextremist im Fokus: Razzia bei Liebich-Unternehmen in Halle (Saale) – „illegale Handelsplattform“ – Du bist Halle; Neonazi Sven Liebich: Durchsuchungen in Halle (Saale) und Sachsen | Endstation Rechts. (endstation-rechts.de)).
Über die Höhe der so erzielten Einnahmen ist bisher nichts bekannt.
„DER SPIEGEL“ berichtete zuletzt darüber, dass es bisher an einer systematischen und ernsthaften Auswertung der Geldwäscheanzeigen mit Bezug zu Rechtsextremisten fehlt und von einer Trockenlegung der Finanzquellen der rechtsextremen Szene daher keine Rede sein kann (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ausgebremste-behoerden-warum-rechtsextremisten-ungestoert-geschaefte-machen-koennen-a-f1754ff9-771e-475a-80ed-70816bca38af). Über die Anwendung des § 127 StGB auch im Zusammenhang mit Finanzermittlungen ist bisher wenig bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Geldwäscheverdachtsfälle betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Verdachts des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 StGB?
Wie viele Geldwäscheverdachtsfälle betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Verdachts des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 StGB, bei denen ein Bezug zu Personen oder Organisationen besteht, die der rechtsextremen Szene zugerechnet werden?
Wie viele Geldwäscheverdachtsfälle betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Verdachts des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 StGB zum Handel und Vertrieb mit Betäubungs-, Aufputsch- oder Arzneimitteln durch Personen aus der rechtsextremen Szene?
Wie viele Geldwäscheverdachtsfälle betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Verdachts des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 StGB zum Handel und Vertrieb von Waffen und Munition durch Personen aus der rechtsextremen Szene?
Wie viele Geldwäscheverdachtsfälle betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Verdachts des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 StGB, welche dem Vertrieb und Handel mit Produkten von Musiklabeln der rechtsextremen Szene dient?
Wie viele Geldwäscheverdachtsfälle betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Verdachts des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 StGB, welche dem Vertrieb und Handel mit Propagandamitteln der rechtsextremen Szene dient?