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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Finanztransaktionssteuer und Bankenabgabe - Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise

Bewertung von Berichten und Einschätzungen verschiedener Institutionen, Gremien und Einzelpersonen zu Besteuerungsmöglichkeiten des Finanzsektors, detaillierte Ausgestaltung und Wirkungsweise, Verteilungsschlüssel und Einnahmemöglichkeiten, Höhe und Verwendung der Erträge, mögliche Bewältigung weiterer Bankenkrisen, Haltung und Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten; Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer<br /> (insgesamt 84 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/310329.09.2010

Finanztransaktionssteuer und Bankenabgabe - Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3103 17. Wahlperiode 29. 09. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Lothar Binding (Heidelberg), Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Dr. Barbara Hendricks, Petra Hinz (Essen), Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Burkhard Lischka, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Karin Roth (Esslingen), Bernd Scheelen, Wolfgang Tiefensee, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Finanztransaktionssteuer und Bankenabgabe – Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. am 15. September 2008 hat Schockwellen im internationalen Finanz- und Wirtschaftssystem ausgelöst und die Weltwirtschaft in die größte Krise seit über 80 Jahren gestürzt. Die Wirtschaft wurde durch umfangreiche Konjunkturpakete stabilisiert. Banken und Versicherungen mussten weltweit mit milliardenschweren Rettungspaketen zulasten der Staatshaushalte vor dem Zusammenbruch bewahrt werden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Vizekanzler Dr. Guido Westerwelle haben im Rahmen ihrer Pressekonferenz zur Kabinettsklausur am 7. Juni 2010 eine „Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise“ angekündigt. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundesministeriums der Finanzen sieht hierfür ab dem Jahr 2012 jährliche Steuermehreinnahmen in Höhe von 2 Mrd. Euro vor. Details, wie diese Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzkrise konkret ausgestaltet werden könnte, ist die Bundesregierung bislang schuldig geblieben. Wir fragen die Bundesregierung: Finanztransaktionssteuer 1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der „Issing-Kommission“ („Criteria for a workable approach towardsbank levies and bank restructuring“) zur Reform der Finanzmärkte (i. F. Issing-Kommission), dass bei international vollständig gleichen Wettbewerbsbedingungen („level-playing-field“) im Finanzsektor das Risiko bestünde, dass Lobby-Gruppen jede ernsthafte Verschärfung und Regulierung des Finanzsektors verhindern würden? 2. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, wonach eine Finanztransaktionssteuer z. B. den Hochfrequenzhandel oder den großvolumigen Interbankenhandel bzw. Derivatehandel unprofitabel machen würde, und wenn nein, welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen? Drucksache 17/3103 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, wonach die Einführung einer Finanztransaktionssteuer die Möglichkeit eröffnen könnte, den Börsenhandel zulasten des außerbörslichen („over the counter“) Handels zu fördern, und falls nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen diese Einschätzung? 4. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Issing-Kommission, dass eine Financial Activity Tax (FAT) die am wenigsten geeignete Lösung zur Begrenzung des Systemrisikos einzelner Banken sei, und wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussagen des EU- Kommissionspräsidenten, José Manuel Barroso, am 7. September 2010 vor dem Europäischen Parlament, der eine „Besteuerung von Finanzaktivitäten“ befürwortet? 5. Hält die Bundesregierung den Bericht „Financial Sector Taxation“ des EU- Kommissars für Steuern und Zollunion, Algirdas Semeta, (i. F. Semeta- Bericht) für eine sachlich ausgewogene Darstellung des „Für“ und „Wider“ einer Finanztransaktionssteuer oder wird mit diesem Bericht die Haltung der EU-Kommission präjudiziert? 6. Wie bewertet die Bundesregierung den Semeta-Bericht im Hinblick auf eine Finanztransaktionssteuer vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion? 7. Teilt die Bundesregierung die rechtlichen Schlussfolgerungen und Fragestellungen des Semeta-Berichts (S. 16 f.) auf internationaler und europäischer Ebene im Hinblick auf die Implementierung einer Finanztransaktionssteuer, und wenn ja, welche Normen müssten aus Sicht der Bundesregierung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene entsprechend geändert werden? 8. Sind die von der Bundesregierung für notwendig erachteten Normänderungen aus Frage 7 auf internationaler und europäischer Ebene mehrheitsfähig, und wenn nein, wo verlaufen aus Sicht der Bundesregierung die Hauptkonfliktlinien? 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Semeta-Berichts, dass die Verwaltungskosten zur Erhebung einer Finanztransaktionssteuer in Anlehnung an die britische Stamp Duty sehr gering sein werden, und hat die Bundesregierung hierzu bereits eigene Berechnungen angestellt? 10. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Semeta-Berichts bzw. den Ansatz der Studie „Chancen einer Finanztransaktionssteuer mit Komplexitätsprogression“ der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen vom 6. Mai 2010, bei Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene, unterschiedliche Steuersätze für unterschiedliche Finanzprodukte je nach Komplexität einzuführen, um so mögliche Abwanderungstendenzen zu reduzieren bzw. zu vermeiden, und hat die Bundesregierung hierzu bereits eigene Überlegungen angestellt? 11. Nach welchem Schlüssel soll nach Ansicht der Bundesregierung, die von ihr selbst auf europäischer Ebene vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer auf die einzelnen EU- bzw. Euro-Länder verteilt werden, und soll dafür die Erfassung der Umsätze an den jeweiligen Finanzplätzen gelten mit der Folge, dass der größte Teil des Aufkommens nur wenigen Ländern zufließen würde, oder soll ein anderer Verteilungsmaßstab angewendet werden? 12. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf eine Finanztransaktionssteuer zu den angesprochenen Themenbereichen (rechtliche Fragestellungen, Verwaltungskosten, Komplexitätsprogression) bereits eigene Überlegungen angestellt, und wenn ja, zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung gekommen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/310313. Ist die Bundesregierung für den Fall, dass bisher noch keine eigenen Überlegungen zu obigen Themen angestellt wurden, bereit, umgehend eine Expertenkommission einzuberufen, die sich dieser Fragestellungen annimmt, oder Sachverständige mit diesen Fragen zu befassen, und falls nein, warum nicht? 14. Stimmt die Bundesregierung den Einschätzungen der überwiegenden Zahl der Experten bei der Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2010 zu, dass die Belastungen für „den kleinen Sparer“ durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer relativ gering sind und in der Diskussion um ihre Einführung eine eher nachgeordnete Rolle spielen sollten, und wenn nein, warum nicht? 15. Wie hoch läge nach Berechnung der Bundesregierung die Steuerbelastung durch eine Finanztransaktionssteuer bei einem angenommenen Steuersatz von 0,05 Prozent für einen durchschnittlichen Riesterfondssparer, der über ein jährliches Bruttoeinkommen von 30 000 Euro verfügt und über 20 Jahre die für eine maximale staatliche Förderung notwendigen Beträge einzahlt, wenn man eine marktübliche Verzinsung zugrunde legt und die jährliche Umschichtung des Fondsvermögens bei 30, 50 bzw. 100 Prozent liegt? 16. In welcher Höhe würden für den in Frage 14 genannten Fall durchschnittlich Depotgebühren, Vertriebskosten und Provisionen durch den Fondsanbieter anfallen (bitte jeweils in absolute Zahlen und Prozent im Hinblick auf die zu erwartende Endsparsumme aufschlüsseln)? 17. Teilt die Bundesregierung die in seinem Bericht „A FAIR AND SUBSTANTIAL CONTRIBUTION BY THE FINANCIAL SECTOR“ geäußerte Ansicht des Internationalen Währungsfonds, dass die technische Machbarkeit einer Besteuerung von Finanztransaktionen im Rahmen einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer nicht im Wege steht? 18. Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen von Frankreich und Großbritannien, die mit Unterstützung von weiteren 50 Staaten die Einführung einer internationalen Devisensteuer (FINANCIAL TIMES DEUTSCH- LAND – FTD, 3. September 2010) vor dem Hintergrund des erneuten Anstiegs der Devisentransaktionen auf vier Billionen Dollar täglich (Quelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) einführen wollen, und was spricht aus der Sicht der Bundesregierung für eine Finanztransaktionssteuer, jedoch gegen eine reine Besteuerung von Devisentransaktionen wie Frankreich und Großbritannien sie vorgeschlagen haben? 19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verbreitung computergestützter hochfrequenter Handelssysteme an den Terminbörsen (insbesondere der Eurex) hinsichtlich ihrer gesamtwirtschaftlichen Effizienz, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dem stetig zunehmenden Gewicht solcher Handelsstrategien zu begegnen, und wenn ja, auf welche Weise? 20. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag computergestützter hochfrequenter Handelssysteme zur Preisbildungsfunktion von Märkten, und teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass computergestützte hochfrequente Handelssysteme Marktmanipulationen in großen Stil ermöglichen, da dieser Handel mit den zugrunde liegenden Fundamentaldaten der gehandelten Unternehmen nichts zu tun hat (FTD, 7. September 2010)? 21. Welche Anstrengungen wurden im Anschluss an das Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni 2010 unternommen, um – wie im Abschlussdokument des Gipfels gefordert – die Finanztransaktionssteuer „zu erkunden und zu entwickeln“, und wie hat sich Deutschland konkret an diesem Arbeitsauftrag beteiligt (bitte nach konkreten Maßnahmen, Personen, beteiligten Ressorts sowie Daten aufschlüsseln)? Drucksache 17/3103 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche Maßnahmen und Anstrengungen hat die Bundesregierung im Vorfeld des ECOFIN-Rats am 7. September 2010 bzw. des informellen ECOFIN-Treffens am 30. September und 1. Oktober 2010 konkret unternommen, um die die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene ablehnenden Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten vom Nutzen einer solchen Steuer zu überzeugen (bitte nach konkreten Maßnahmen, Personen, beteiligten Ressorts sowie Daten aufschlüsseln)? 23. Welche Mitgliedsländer der Europäischen Union verbergen sich konkret hinter den Zitaten des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble „Wir sind nicht allein in Europa.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung – FAZ, 16. September 2010) und „Wir sind bei dem Thema nicht isoliert.“ (Handelsblatt, 15. September 2010) bzw. der Aussage „Mehrere Mitgliedstaaten zeigten sich offen.“ in der Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen vom 16. September 2010 zum ECOFIN-Rat vom 7. September 2010 im Hinblick auf ihre Unterstützung zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer? 24. Welche konkreten Vorbehalte haben die schwedische Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreiches beim ECOFIN-Rat am 7. September 2010 gegenüber der Einführung einer Finanztransaktionsteuer in der Europäischen Union geäußert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorbehalte? 25. Kann die Bundesregierung Medienberichte (FTD, 8. September 2010) bestätigen, wonach nach Aussage der französischen Finanzministerin Christine Lagarde die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene für Frankreich keine Priorität besitze, und falls ja, welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die deutsch-französische Initiative zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene bzw. in der Eurozone? 26. Kann die Bundesregierung die Aussagen des österreichischen Finanzministers Josef Pröll bestätigen, wonach bei der Sitzung des ECOFIN-Rates am 7. September 2010 die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der Eurozone überhaupt nicht besprochen wurde (Börsen-Zeitung, 8. September 2010)? 27. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Sitzung des ECOFIN-Rates am 7. September 2010 vor dem Hintergrund der Aussagen des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Luxemburgs Premierminister Jean- Claude Juncker am Rande der ECOFIN-Sitzung am 17. Mai 2010 (DER TAGESSPIEGEL, 18. Mai 2010; Handelsblatt, 18. Mai 2010), dass er sich aus Gerechtigkeitsgründen für die Beteiligung der Finanzmärkte an den Krisenkosten durch eine Finanztransaktionssteuer in der Euro-Zone ausgesprochen und keiner der Finanzminister der Eurogruppe dem widersprochen habe? 28. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Befürwortung einer Finanztransaktionssteuer seitens des ehemaligen britischen Premierministers Gordon Brown beim G20-Gipfel in St. Andrews (BBC, 7. November 2009) und der kritischen Aussagen des britischen Finanzministers George Osborne im Rahmen des ECOFIN-Rates am 7. September 2010 – die Chancen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer durch den Regierungswechsel im Vereinigten Königreich verbessert oder verschlechtert, und teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ansicht von Experten, wonach seit dem Zusammenbruch der US- Investmentbank Lehman Brothers die Chance für eine effektive Regulierung der Finanzmärkte nicht genutzt wurde (WELT am SONNTAG – WamS, 12. September 2010)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/310329. Stimmen Medienberichte (FAZ, 16. September 2010), wonach sich der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble notfalls für die Einführung einer Finanzaktivitätssteuer (FAT) anstatt einer Finanztransaktionssteuer ausgesprochen habe, und falls ja, wie könnte eine solche FAT auf internationaler bzw. europäischer Ebene konkret ausgestaltet werden (bitte nach Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuersubjekt und Steueraufkommen aufschlüsseln)? 30. Steht die Bundesregierung in Person von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel weiterhin zum Konzept einer Finanztransaktionssteuer, obwohl sie sich in der Generaldebatte zum Bundeshalt 2011 entgegen früherer Aussagen nicht konkret auf eine Finanztransaktionssteuer festgelegt hat und stattdessen mit den allgemeinen Worten „Wir werden weiter für die Besteuerung der Finanzmärkte arbeiten.“ (FAZ, 16. September 2010) das Thema angesprochen hat? 31. Wäre die Bundesregierung bereit, nach französischem und belgischem bzw. österreichischem Vorbild einen Vorratsbeschluss des Deutschen Bundestages zur Einführung einer Tobin-Tax bzw. einer Finanztransaktionssteuer vorbehaltlich der Einführung in der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Währungsraum einzuholen, und wenn nein, warum nicht? 32. Wie setzen sich das im Rahmen der Pressekonferenz zur Kabinettsklausur von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Vizekanzler Dr. Guido Westerwelle am 7. Juni 2010 vorgestellte Konzept zur „Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise“ und die ab 2012 veranschlagten zusätzlichen Steuereinnahmen von 2 Mrd. Euro insgesamt zusammen (bitte nach Steuer-, Abgabentyp, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuersubjekt und Steueraufkommen aufschlüsseln)? 33. Wie plant die Bundesregierung die im Rahmen des Sparpaketes ab dem Jahr 2012 eingeplanten Steuereinnahmen durch eine Beteiligung des Finanzsektors in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich zu kompensieren, wenn die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene bzw. im Euroraum scheitert, und wie stellt die Bundesregierung in diesem Fall die Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise anderweitig sicher? Bankenabgabe 34. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Börsen-Zeitung, 8. September 2010) bestätigen, wonach der ECOFIN-Rat übereingekommen ist, dass die Bankenabgabe „gemeinsame europäische Leitplanken“ benötige, um beispielsweise Doppelbesteuerungen zu verhindern, und wenn ja, wie sehen diese gemeinsamen europäischen Leitplanken aus? 35. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Issing-Kommission, dass die am dringendsten erforderliche Veränderung in der Finanzregulierung zur Vermeidung einer Wiederholung einer Bankenkrise sei, das individuelle Bankenverhalten so zu beeinflussen, dass sich das systemische Risiko verringere, und wenn ja, geht die Bundesregierung davon aus, dass die geplante Bankenabgabe diesen Zweck erfüllt? 36. Welche Gründe sprechen aus der Sicht der Bundesregierung gegen den Vorschlag der Issing-Kommission, die durch die Bankenabgabe erhobenen Mittel über Wandelschuldverschreibungen bei den jeweiligen Instituten zu reinvestieren? 37. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Issing-Kommission vorgeschlagene Systemrisikoabgabe (SRC), und aufgrund welcher Überlegungen hat sich die Bundesregierung für eine Bankenabgabe und gegen eine Systemrisikoabgabe entschieden? Drucksache 17/3103 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Wie würden sich die prognostizierten Einnahmen durch die Bankenabgabe für den Restrukturierungsfonds entwickeln, wenn für die Modellrechnung der Bundesregierung nicht das Jahr 2006, sondern die Jahre 1999 bis 2009 als Berechnungsgrundlage herangezogen würden (Ergebnisse bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und prozentualen Veränderungen zur Modellrechnung 2006 sowie im Jahresdurchschnitt aller Kreditinstitute aufschlüsseln)? 39. Geht die Bundesregierung in ihren Planungen für den Bankenrettungsfonds davon aus, dass die durchschnittlich prognostizierten Einnahmen der Bankenabgabe auf der Berechnungsgrundlage 1999 bis 2009 im Schnitt eher höher oder niedriger als der von der Bundesregierung öffentlich kommunizierte Betrag von 1,3 Mrd. Euro liegt? 40. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, in ihrer Modellrechnung zur Bankenabgabe das Jahr 2006 als Berechnungsgrundlage zu wählen? 41. Wie würden sich die prognostizierten Einnahmen der Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 entwickeln, wenn auch Versicherungen und Hedge-Fonds ergänzend in den Restrukturierungsfonds einbezahlen müssten (Ergebnisse bitte getrennt nach Versicherungen und Hedge-Fonds in absoluten Zahlen und prozentualen Veränderungen zur Modellrechnung 2006 bzw. der jährlichen Durchschnittswerte aus Frage 6 aufschlüsseln)? 42. Sollten zu Frage 40 keine Berechnungen vorliegen, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Versicherungen und Hedge- Fonds ergänzend in den Restrukturierungsfonds einbezahlen zu lassen? 43. Wie begründet die Bundesregierung den Wechsel ihrer Auffassung hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Bankenabgabe binnen sechs Tagen (Bejahung der Absetzbarkeit in der Antwort der Bundesregierung vom 24. Juni 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise und Beteiligung des Finanzsektors“ auf Bundestagsdrucksache 17/2294, hier: Frage 23; Verneinung der Absetzbarkeit in dem am 28. Juni 2010 bekannt gewordenen Referentenentwurf wie auch dem am 25. August 2010 vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf eines Restrukturierungsgesetzes)? 44. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Streichung des Betriebsausgabenabzugsverbotes der Bankenabgabe im Restrukturierungsgesetz im Vergleich zur Modellrechnung der Bundesregierung für die Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 (Ergebnisse bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)? 45. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher europäischer Wettbewerbsverzerrungen und unzureichender Zusammenarbeit bei Krisen multinationaler Großbanken dafür, die abgestimmten Vorschläge der EU-Kommission für eine europaweite Bankenabgabe Anfang 2011 nicht abzuwarten und stattdessen im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes eine eigene Bankenabgabe auf den Weg zu bringen? 46. Plant die Bundesregierung, die Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Deutschland ebenfalls durch die im Restrukturierungsgesetz vorgesehene Bankenabgabe zu erfassen, und falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen ein solches Vorgehen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/310347. Welche zusätzlichen Einnahmen wären grundsätzlich durch die Einbeziehung von Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute innerhalb des EWR in Deutschland in die Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 zu erwarten (bitte nach der jährlichen Gesamtsumme und den jeweils zehn größten Abgabenzahlern aufschlüsseln)? 48. Plant die Bundesregierung, die Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften deutscher Kreditinstitute im Ausland ebenfalls durch die im Restrukturierungsgesetz vorgesehene Bankenabgabe zu erfassen, und falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Erfassung? 49. Welche zusätzlichen Einnahmen wären grundsätzlich durch die Einbeziehung von Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften deutscher Kreditinstitute im Ausland in die Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 zu erwarten (bitte nach der jährlichen Gesamtsumme und den jeweils zehn größten Abgabenzahlern aufschlüsseln)? 50. Was plant die Bundesregierung für den Fall, dass andere europäische Staaten (insbesondere das Vereinigte Königreich) im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Bankenabgabe Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute besteuern? 51. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Experten (Wirtschafts- Woche, 5. Juli 2010; dpa, 29. August 2010), wonach die Bankenabgabe relativ leicht, z. B. durch im EU-Ausland gegründete Tochterunternehmen von Kreditinstituten oder Zweckgesellschaften ohne Bankstatus, die dann wiederum in Deutschland aktiv werden, umgangen werden könne, und falls nein, worauf begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? 52. Rechnet die Bundesregierung mit Ausweichreaktionen der Kreditinstitute zur Umgehung der Bankenabgabe, und wenn ja, welcher Art, und in welchem Umfang? 53. Welche Schritte wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um mögliche Ausweichreaktionen der Kreditinstitute zur Vermeidung der Bankenabgabe zu unterbinden? 54. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Kreditinstitute die Kosten der Bankenabgabe an ihre Kunden weiterreichen, oder hält sie dieses Argument wie Experten für „pure Panikmache“ (Passauer Neue Presse, 29. Juni 2010)? 55. Wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte (Hamburger Abendblatt, 24. August 2010) bzw. Stellungnahmen zum Restrukturierungsgesetz der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“, wonach durch die Bankenabgabe die Kreditkosten für Kunden und Unternehmen steigen werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Überwälzung auf die Kunden zu verhindern? 56. Welchen Betrag würde die Bankenabgabe in absoluten Zahlen für die Jahre 1999 bis 2009 maximal erbringen, wenn es keine Zumutbarkeitsgrenze im Restrukturierungsfondsgesetz geben würde (Ergebnisse bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)? Drucksache 17/3103 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode57. Gibt es einzelne in Deutschland tätige Kreditinstitute, Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Zweckgesellschaften, die von der vorgesehenen Zumutbarkeitsregelung der Bankenabgabe bereits auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 und 2009 profitiert hätten, und falls ja, welchen Betrag hätten die betroffenen Kreditinstitute ohne die Zumutbarkeitsklausel abführen müssen (bitte einzeln nach betroffenen Kreditinstituten und deren Beitrag zur Bankenabgabe ohne Zumutbarkeitsklausel sowie die Veränderung zum absoluten und prozentualen Aufkommen aufschlüsseln)? 58. Aufgrund welcher Kriterien hat die Bundesregierung die Zumutbarkeitsgrenze bei 15 Prozent des Jahresüberschusses festgelegt, und wie würde sich das Aufkommen der Bankenabgabe auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 verändern, wenn die Zumutbarkeitsgrenze auf 10 Prozent bzw. 20 Prozent des Jahresüberschusses verändert werden würde (Ergebnisse bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)? 59. Welche in Deutschland tätigen Kreditinstitute, Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Zweckgesellschaften wären von Veränderungen der Zumutbarkeitsgrenze auf 10 Prozent bzw. 20 Prozent des Jahresüberschusses auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 betroffen, und welchen Betrag hätten die einzelnen betroffenen Kreditinstitute ohne die Zumutbarkeitsklausel abführen müssen? 60. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Dow Jones Informationsdienst, 28. Juni 2010) bestätigen, wonach der Mindestbeitrag der Bankenabgabe stets jährliche Einnahmen in Höhe von 100 Mio. Euro generiert, und wie würde sich dieser Mindestbeitrag auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 auf die einzelnen Kreditinstitute aufteilen (Ergebnisse bitte nach Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken in absoluten Zahlen und Prozent aufschlüsseln)? 61. Sieht die Bundesregierung die beabsichtigte Lenkungswirkung der Bankenabgabe noch gegeben, wenn ein oder mehrere Kreditinstitute mangels eines Jahresüberschusses lediglich ihren Mindestbeitrag zur Bankenabgabe leisten müssen? 62. Teilt die Bundesregierung die Bewertung von Experten (Börsen-Zeitung, 30. Juni 2010), wonach eine Bankenabgabe wie eine Versicherung für riskante Finanzgeschäfte wirkt (Moral Hazard), und wenn nein, warum nicht? 63. Wie bewertet die Bundesregierung Expertenmeinungen, wonach das Volumen des Bankenrettungsfonds in Deutschland – vgl. Schätzungen z. B. der Issing-Kommission (120 Mrd. Euro), des Internationalen Währungsfonds (40 bis 60 Mrd. Euro), der Deutschen Bank (40 bis 60 Mrd. Euro) und von Prof. Dr. Christoph Kaserer für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (50 Mrd. Euro) – nicht ausreichend groß sei, um bei einer ernsthaften Krise effektiv gegensteuern zu können? 64. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des „Center for Financial Studies“ der Universität Frankfurt unter 500 Führungskräften von Finanzunternehmen vom Mai 2010 zur Bankenabgabe, wonach Kreditinstitute mit einem mittleren oder hohen systemischen Risiko die dreibis fünffache Höhe der jetzt geplanten Höhe der Bankenabgabe (Modellrechnung 2006) bezahlen sollten? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/310365. Welcher Zeitraum ist auf der Basis des durchschnittlichen jährlichen Ertrags der Bankenabgabe über die Jahre 1999 bis 2009 nötig, um einen Fonds in der Größe von 2 Prozent, 4 Prozent und 5 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts aufzubauen? 66. Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung, dass bei einer weiteren Bankenkrise die Kreditinstitute schwerlich in der Lage sein würden, Sonderbeiträge in ausreichender Höhe zu stellen, um systemrelevante Kreditinstitute aufzufangen? 67. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Experten (FAZ, 28. August 2010), wonach das Konzept der Bankenabgabe daran „kranke“, dass die Höhe der Abgabe nach Systemrelevanz bemessen werden müsste, es jedoch hierfür kein geeignetes Maß gebe und deshalb Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Bankenabgabe zu befreien seien, und wenn nein, warum nicht? 68. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Bankenabgabe rein präventiv ausgerichtet ist, und wenn ja, welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Finanzsektor an der Bewältigung der aktuellen Krisenkosten zu beteiligen? 69. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Handelsblatt, 1. September 2010) bestätigen, wonach die Bankenabgabe Teil des Sparpaketes der Bundesregierung im Bereich „Beteiligung der Kosten an der Finanzkrise“ sein soll? 70. Wie werden die zur Ermittlung der Systemgefährdung einzelner Kreditinstitute zugrunde gelegten Kriterien operationalisiert, und welche Methodik wird dabei verwendet? 71. Welchen Zeitraum plant die Bundesregierung für die Rückzahlung der bis zu 20 Mrd. Euro über die Fondsmittel hinausgehenden möglichen Kredite an Banken ein (vgl. Artikel 3 § 12 Absatz 6 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Restrukturierungsgesetz), und zu welchem Zinssatz sollen diese Kredite begeben werden? 72. Kann die Bundesregierung Medienberichte (Stuttgarter Zeitung, 26. August 2010) bestätigen, wonach die KfW Bankengruppe von der Bankenabgabe ausgenommen ist, während die Förderbanken der Länder abgabenpflichtig sind, und wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für diese unterschiedliche Behandlung? 73. Welche jährlichen Beiträge hätten die einzelnen Förderbanken der Länder auf Berechnungsgrundlage der Jahre 1999 bis 2009 in den Restrukturierungsfonds einbezahlen müssen (bitte nach einzelnen Förderbanken sowie dem prozentualen Gesamtaufkommen für die Jahre 1999 bis 2009 aufschlüsseln)? 74. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorangegangen Fragen die Befürchtungen, dass die im Restrukturierungsgesetz vorgesehene Bankenabgabe trotz möglicher Sonderbeiträge und Kredite des Bundes zu gering sein könnte und die Steuerzahler in letzter Konsequenz die Kosten weiterer Bankenkrisen erneut alleine tragen müssen? 75. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bankenabgabe dafür sorgen wird, dass bei einer zukünftigen Krise auf den Finanzmärkten die Steuerzahler nicht mehr in die Verantwortung genommen werden müssen? Drucksache 17/3103 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBörsenumsatzsteuer 76. Welche Einnahmen hat das Vereinigte Königreich aus der britischen Börsenumsatzsteuer (Stamp Duty und Stamp Duty Reserve Tax) für die Jahre 1999 bis 2009 jeweils erzielen können? 77. Wie bewertet die Bundesregierung die britische Börsenumsatzsteuer hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den größten europäischen Finanzplatz London? 78. Welche Einnahmen hat die schweizerische Eidgenossenschaft aus Stempelabgaben (Emissionsabgabe und Umsatzabgabe) für die Jahre 1999 bis 2009 jeweils erzielen können? 79. Wie bewertet die Bundesregierung die schweizerische Stempelabgabe hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Finanzplatz Zürich? 80. Welche Einnahmen ließen sich in Deutschland durch eine Börsenumsatzsteuer nach Vorbild der britischen Stamp Duty und Stamp Duty Reserve Tax (Regelungen und Ausnahmen analog denen im Vereinigten Königreich) für die Jahre 1999 bis 2009 erzielen? 81. Welche Einnahmen ließen sich in Deutschland durch eine Stempelabgabe nach Schweizer Vorbild aus Emissionsabgabe und Umsatzabgabe (Regelungen und Ausnahmen analog denen in der schweizerischen Eidgenossenschaft) für die Jahre 1999 bis 2009 erzielen? 82. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland? 83. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Vereinigte Königreich und die Schweiz gute Erfahrungen mit Stempelsteuern gemacht haben, während die schwedische Börsenumsatzsteuer nach Aussage des schwedischen Finanzministers Anders Borg im Rahmen des ECOFIN- Rates am 7. September 2010 den Finanzplatz geschadet habe (Handelsblatt, 8. September 2010), und worin könnten aus Sicht der Bundesregierung die Gründe hierfür liegen? 84. Welches Aufkommen hätte die bis 1991 erhobene deutsche Börsenumsatzsteuer im Zeitraum 1999 bis 2009 erreicht? Berlin, den 29. September 2010 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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